SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß
Ihr solltet nachsichtiger sein.
Rigomax hat sich darauf bezogen und nix weggelassen und nix hinzugefügt und nix interpretiert. Einfach den Text wörtlich genommen (wie ich auch); keine Exegese gemacht - in keiner Weise. Und dann kommt man zwangsläufig zu den Ergebnissen, zu denen er (und ich auch) gekommen ist.
Eckis Rabulistik nützt da leider nix, Herr Barcode und Herr Talisker.
Aber Ihr könnt ihm bei weiteren Windungen gerne windschnittig folgen. Ist Euch selbstverständlich absolut unbenommen, ja gradezu Euer gutes Recht.
Einen Hauptschulabschluss ohne irgendeine Gegenleistung zu verteilen ist mit ungeheurer Investition verbunden. ("Was wir in Bildung investieren, müssen wir später nicht für Reparaturen verwenden. Arbeitsminister Scholz wird deshalb erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss in der Arbeitsmarktpolitik verankern.")
Um einen Hauptschulabschluss ohne irgendeine Gegenleistung zu verteilen ist es von immenser Bedeutung, dass "die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt." Und sie deshalb Bundesmittel dafür einsetzen will.
Abgesehen davon, dass sie auf das dafür vorgesehene Programm von Scholz verweist. Und wie das aussehen soll, ist auch irgendwo hier im Thread zu lesen.
Ein Witz.
Gruß
Talisker
Ja, das hat sie. Aber es hebt nun mal die Aussage vom "Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß" nicht auf.
Das Thema hatten wir schon mal. Siehe #62 und #71 dieses Threads. Und deshalb zitiere ich mich mal ausnahmsweise selbst:
--------------------
Karlchen: Wenn da jemand schriebe "Karlchen schlägt morgens immer seine Frau. Diese Gesellschaft muß endlich etwas gegen die Gewalt gegen Frauen unternehmen. Die Realität ist, daß Gewalt gegen Frauen immer mehr zunimmt. Die Frauen brauchen Schutz vor dieser Gewalt. Da hilft die Berufung auf gesetzliche Vorschriften allein auch nicht weiter",
dann würdest Du das sicher auch nicht als einen allgemeinen Aufruf zum Schutz von Frauen ansehen, sondern als eine gegen Dich gerichtete üble Nachrede. Denn der erste Satz wird ja durch den Rest nicht aufgehoben.
Wenn Frau Nahles vom "Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss" spricht und dann noch ein paar allgemeine Sätze zur Wichtigkeit von Schulabschlüssen (denen niemand widerspricht) anfügt, dann wird auch durch diese Sätze die klare Aussage des ersten Satzes ("Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss") nicht aufgehoben.
---------------------
Leuten, deren Begriffsvermögen davon überstrapaziert wird, kann man halt nicht helfen.
Und Karlchens Problemkategorien sind mir fremd. Vielleicht träumt er gerade wieder von seinen Heldentaten in Österreich.
Weil sie es nicht unzulässig verkürzen.
Gruß
Talisker
Ich verkürze nicht unzulässig. Lies den Vergleich in #207.
Du versuchst, durch das Zitieren der anderen Nahles-Sätze einen Widerspruch zwischen denen und dem Satz vom Rechtsanspruch zu konstruieren. Diese anderen Nahles-Sätze sind aber das übliche politische Schmusegesäusel, das man aus allen Ecken hört - stromlinienförmig, weich, schwammig und weit interpretierbar. Der Satz vom Rechtsanspruch hingegen ist eine glasklare Aussage, so klar, wie man es selten aus dem Mund einer Politikerin hört.
Und eine klare Aussage muß man halt ernst nehmen. Selbst, wenn sie aus dem Mund von Frau Nahles kommt.
Sorry, Rigomax, auf deine windschiefen Vergleiche lass ich mich nicht ein, ich halt mich lieber ans Original.
Gruß
Talisker
Und natürlich bedeutet Rechtsanspruch nicht bedingungsfrei. Nur für rigomax und kiiwii, die offensichtliches nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Pasta,nee basta.