SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß


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Neuester Beitrag: 07.06.08 14:45
Eröffnet am:28.04.08 11:29von: RigomaxAnzahl Beiträge:214
Neuester Beitrag:07.06.08 14:45von: kiiwiiLeser gesamt:13.454
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51345 Postings, 8710 Tage eckiWas soll ich zugeben?

 
  
    #126
05.06.08 17:45
Gib doch einfach mal zu, daß der Hauptschulabschluß an eine bestandene Prüfung geknüpft werden sollte.

Eine echte Selbstverständlichkeit. Für dich, für mich, für die Bundesregierung und für Frau Nahles. Aber natürlich. Das war so, das bleibt so.

Nur soll eben der Anspruch auf eine 2. Chance hinzukommen, um die Verhältnisse zu verbessern.  

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiidas hat sie gesagt:

 
  
    #127
05.06.08 17:45
Frage:
Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier meint, die Hauptanstrengungen der SPD müssten der Bildung gelten, weil nur dann die Jungen die Renten der Alten werden zahlen können. Können Sie das unterschreiben?

Nahles:
Natürlich muss Bildung die Zukunftsinvestition Nummer eins und die zentrale Priorität für die SPD sein. Dazu gehört Bildung und Ausbildung der Kinder, aber auch die Weiterbildung der Arbeitnehmer. Bildungspolitik ist vorsorgende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Was wir in Bildung investieren, müssen wir später nicht für Reparaturen verwenden. Arbeitsminister Scholz wird deshalb erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss in der Arbeitsmarktpolitik verankern.

Frage:
Ist das rechtlich möglich?

Nahles:
Tatsächlich ist das neu. Aber ohne Hauptschulabschluss geht es heute gar nicht mehr, das ist einfach das Minimum, ohne das andere arbeitsmarktpolitische Hilfen oft doch keinen Erfolg haben. Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot.




btw:
Warum nicht einen Rechtsanspruch auf nen Führerschein ??


...ist vielleicht einfacher und schneller - und berechtigt zum sofortigen Geldverdienen, etwa als Paketfahrer...


8051 Postings, 7714 Tage Rigomaxecki: Gehe zurück nach "Los"

 
  
    #128
05.06.08 17:47
(#1 und folgende). Ziehe keine 4000,-- ein.

Wir hatten das alles schon. Ein Rechtsanspruch ist ein Rechtsanspruch. Lies den Thraed nochmal durch und versuche mal, inhaltlich zu argumentieren.

Und dann äußere Dich doch mal zu meinem Vorschlag
"Gib doch einfach mal zu, daß der Hauptschulabschluß an eine bestandene Prüfung geknüpft werden sollte."  

12104 Postings, 8070 Tage bernsteinalles lachhaft wat hier im bildungswesen

 
  
    #129
05.06.08 17:53
passiert.zu blöd das in den griff zu bekommen.hab die scheiß ddr gehaßt wie
die pest.aber das schulsystem war besser.die zehnklassige polytechnische ober-
schule war doch ok.wer mehr wollte ging eben vorher aufs gymnasium(erweiterte
oberschule)und wer gar kein bock auf schule hatte,ging nach der 8 klasse ab,
und mußte ein jahr länger die lehre machen.ich zum beispiel bin nach der 10
klasse abgegangen und dann berufsausbildung mit abitur(ein jahr längere aus-
bildung)auch das gab es.dieses heute affentheater ist nur noch peinlich und
lächerlich.pisa läßt grüßen.  

9279 Postings, 7409 Tage Happydepotmal eine Frage.....

 
  
    #130
05.06.08 17:54
SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß....

So wie die Partei regiert zur Zeit,hat wohl keiner von denen einen Hauptschulabschluß,die Ulla Schmidt hat auf keinen Fall einen,und wenn kann die sich nur hochgeschlafen haben,und selbst das bezweifle ich.

69033 Postings, 7478 Tage BarCodeJetzt sind wir wieder mal

 
  
    #131
05.06.08 17:58
ganz unten angekommen auf absolutem Tiefflieger-Nieveau...
Hauptsache, den eigenen Scheklappen passiert nix und außerdem beim Lieblingsmotto des kleinen Geistes: "Alles Versager außer ich".

51345 Postings, 8710 Tage eckiOb kiiwii und Bernstein kapieren, das die CDU das

 
  
    #132
05.06.08 18:09
auch will?

Es geht um Investitionen in Bildung. Da sind sich die großen schon einig.
Und jeder Rechtsanspruch ist an Bedingungen geknüpft. Alles ganz normal.

Klar hat jeder einen Rechtsanspruch auf den Führerschein, wenn du die Bedingungen erfüllst.

Keine staatliche Hoheit kann dir den Führerschein nach Gutdünken bzw. willkürlich verweigern. Bedingungen erfüllen, unter anderem, aber nicht nur die Prüfung ablegen und dann gibts den Lappen.

So sehen ganz normale Rechtsansprüche aus.

Du hast einen Anspruch auf Hartz4, Erteilung einer Baugenehmigung usw. usf. Rechtsanspruch heißt nie Bedingungsfrei.  

69033 Postings, 7478 Tage BarCodeVergiss es.

 
  
    #133
05.06.08 18:14

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiiWo steht das, ecki ?

 
  
    #134
05.06.08 18:20

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiibtw: dann hätte man also auch einen Rechtsanspruch

 
  
    #135
05.06.08 18:24
auf Abitur ?

69033 Postings, 7478 Tage BarCodeIch sags doch: Vergiss es.

 
  
    #136
1
05.06.08 18:34
Sie wollen es nicht kapieren. Und da geht dann eher ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein kiiwii oder ein Rigo runter von der Rechhaberei...

51345 Postings, 8710 Tage eckiDu meinst den Rechtsanspruch auf eine 2. Chance

 
  
    #137
05.06.08 18:35
zum Abitur, entsprechend der 2. Chance zum Hauptschulabschluß?

Nein, allgemein gibts den bisher nicht. Nur je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Varianten der Vorbedingungen für einen 2. Bildungsweg zu in aller Regel eingeschränkten Hochschulreife.  

69033 Postings, 7478 Tage BarCodeSie dürfen jetzt noch das "t" reinkorrigieren...

 
  
    #138
05.06.08 18:37

16763 Postings, 8285 Tage Thomastradamusoh je - macht ihr immer noch an dem Ding rum?

 
  
    #139
05.06.08 18:47
*kopfschüttel*

@ecki
"Klar hat jeder einen Rechtsanspruch auf den Führerschein, wenn du die Bedingungen erfüllst."

Gilt momentan für den HSA nicht, dass man den bekommt, wenn man die Bedingungen erfüllt? Muss da erst ein Politiker kommen und das fordern? ...wenn das mal die angehenden Hauptschulabsolventen wüssten... :-o

Gruß,
T.

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiibehaldeinblödes*t*

 
  
    #140
05.06.08 18:50
ecki, ich meine Rechtsanspruch auf Abitur
so wie Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß


so wie Frau Nahles das gesagt hat (wie sie es gemeint hat, weißt du ja besser - ich kann nur lesen, was im Interview steht)


69033 Postings, 7478 Tage BarCodeBeim Abitur

 
  
    #141
05.06.08 18:50
gibt es, wenn man durchfällt, durchaus einen Rechtsanspruch auf eine 2. Chance. Und das bedeutet nicht, dass man bei Inanspruchnahme dieses Anspruchs einfach den Wisch geschenkt bekommt. Man muss die Voraussetzungen erfüllen und es bestehen...

Aber das nur für die Einsichtigen nebenbei...

Für die anderen: neue Chance für einen Skandalthread! Es gibt einen Rechtsanspruch auf ein Abitur!

Gibt übrigens weitere solche Sauereien: Rechtsanspruch auf Wiederholung des 2. Jurastaatsexamens, wenn man beim ersten Mal durchgeknallt ist!

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiiist doch beim Abi immer schon so gewesen...

 
  
    #142
05.06.08 18:54
und beim Hauptschulabschluß etwa nicht ??
oder auch ??

51345 Postings, 8710 Tage eckiNein Kiiwii, wenn du z.B. nach den 9 Jahren ohne

 
  
    #143
05.06.08 19:00
Abschluss von der Schule bist, dann ein paar Asuhilfsjobs irgendwo gemacht hast, dann 1 Jahr arbeitslos, dann hast du bisher keinen Anspruch auf eine 2. Chance.

Klar hätte derjenige es vorher besser machen können, hat es aber nicht. Und wenn er dann mit 19 geschnallt hat, das er mit 16 einen gewaltigen Fehler gemacht, das er den HA nicht durchgezogen hat, dann soll er künftig den Anspruch auf eine 2. Chance haben.  

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiiDie Hauptschule endet doch in der Regel mit dem 9.

 
  
    #144
05.06.08 19:09
Schuljahr - warum sollte also jemand nach dem 9. Schuljahr ohne Abschluß abgehen ?

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiischau mal:

 
  
    #145
05.06.08 19:14
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptschule


"In der Regel wird nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse der Hauptschulabschluss vergeben. Dieser berechtigt zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems."

16763 Postings, 8285 Tage ThomastradamusWeil er die Prüfung nicht schafft.

 
  
    #146
05.06.08 19:14
Aber ich kenn auch bisher schon welche, die ihren Abschluss irgendwann nachgeholt haben.
War das illegal?

Und warum sagt die Schachtel in #1 nichts von einer 2. Chance? Ist es am Ende gar nicht gemeint gewesen wie hier vielfach interpretiert wird (weil's so gemeint sein muss)?

Gruß,
T.

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiiwer die Prüfung nicht schafft, kann wiederholen

 
  
    #147
05.06.08 19:18
wie beim Abi auch


(bin mir nicht mal sicher, ob es da grundsätzlich 'ne Prüfung gibt - ich glaube, nur in einigen Bundesländern...)

16763 Postings, 8285 Tage Thomastradamuseben, und "nicht erfolgreich" geht halt auch,

 
  
    #148
05.06.08 19:18
und das ist dan jemand ohne Abschluss.

Gruß,
T.

36845 Postings, 7526 Tage TaliskerMeine Fresse,

 
  
    #149
1
05.06.08 19:27
so schwer ist es doch nun wirklich nicht - aus #1:

"Frage:
Ist das rechtlich möglich?

Nahles:
Tatsächlich ist das neu. Aber ohne Hauptschulabschluss geht es heute gar nicht mehr, das ist einfach das Minimum, ohne das andere arbeitsmarktpolitische Hilfen oft doch keinen Erfolg haben. Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot."

Noch mal in aller Deutlichkeit:
" Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt."

Es geht um Geld. Wer bezahlt den Kurs. Denn der kostet. Entweder den Teilnehmer oder aber den Staat (in welcher Form auch immer - ich habe einen Hauptschulabschlusskurs geleitet, den hat die Agentur für Arbeit bezahlt).
Und natürlich muss da eine Prüfung gemacht werden, da gibt es extra eine "Prüfungsordnung für Nichtschüler" (klingt komisch, is aber so).
Gruß
Talisker

Und natürlich ist  

129861 Postings, 7465 Tage kiiwiiwenn ich 2x durchs Abi flieg, hab ich auch keins

 
  
    #150
05.06.08 19:28

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