SPD: Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß
Das kann nicht wahr sein? Doch. Wenigstens wenn es nach der SPD geht.
Nachzulesen in einem Interview, das sie dem "Tagesspiegel" gab:
http://www.tagesspiegel.de/politik/div/;art771,2520871
"Nahles: Arbeitsminister Scholz wird deshalb erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss in der Arbeitsmarktpolitik verankern.
Frage: Ist das rechtlich möglich?
Nahles: Tatsächlich ist das neu. Aber ohne Hauptschulabschluss geht es heute gar nicht mehr, das ist einfach das Minimum, ohne das andere arbeitsmarktpolitische Hilfen oft doch keinen Erfolg haben."
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Warum eigentlich nur den Hauptschulabschluß? Warum nicht gleich das Abitur? Dann wären wir endlich das Volk mit den meisten Abiturienten.
Oder besser noch: Die Promotion. Das hätte was. Denn was gab Frau Nahles laut
http://www.kandidatenwatch.de/andrea_nahles-958-115.html
als Beruf und Arbeitgeber an, als sie für den Deutschen Bundestag kandidierte? Richtig:
Doktorarbeit.
Einen Satz aus dem Kontext reißen ist das eine, darauf dann aber monatelang zu beharren was anderes. Einschlagsfrei.
Was die Frau Nahles so zum Thema Bildung zu sagen hat:
" Vizekanzler Frank-Walter Steinmeier meint, die Hauptanstrengungen der SPD müssten der Bildung gelten, weil nur dann die Jungen die Renten der Alten werden zahlen können. Können Sie das unterschreiben?
Natürlich muss Bildung die Zukunftsinvestition Nummer eins und die zentrale Priorität für die SPD sein. Dazu gehört Bildung und Ausbildung der Kinder, aber auch die Weiterbildung der Arbeitnehmer. Bildungspolitik ist vorsorgende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Was wir in Bildung investieren, müssen wir später nicht für Reparaturen verwenden. Arbeitsminister Scholz wird deshalb erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss in der Arbeitsmarktpolitik verankern.
Ist das rechtlich möglich?
Tatsächlich ist das neu. Aber ohne Hauptschulabschluss geht es heute gar nicht mehr, das ist einfach das Minimum, ohne das andere arbeitsmarktpolitische Hilfen oft doch keinen Erfolg haben. Wir setzen hier Bundesmittel ein, obwohl eigentlich die Länder zuständig wären. Aber die Realität ist, dass die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt. Die Menschen brauchen ein Recht auf eine zweite Chance, da hilft ordnungspolitischer Purismus nicht weiter, da hilft nur ein Angebot."
Es steht alles da.
Gruß
Talisker
Rigomax hat sich darauf bezogen und nix weggelassen und nix hinzugefügt und nix interpretiert. Einfach den Text wörtlich genommen (wie ich auch); keine Exegese gemacht - in keiner Weise. Und dann kommt man zwangsläufig zu den Ergebnissen, zu denen er (und ich auch) gekommen ist.
Eckis Rabulistik nützt da leider nix, Herr Barcode und Herr Talisker.
Aber Ihr könnt ihm bei weiteren Windungen gerne windschnittig folgen. Ist Euch selbstverständlich absolut unbenommen, ja gradezu Euer gutes Recht.
Einen Hauptschulabschluss ohne irgendeine Gegenleistung zu verteilen ist mit ungeheurer Investition verbunden. ("Was wir in Bildung investieren, müssen wir später nicht für Reparaturen verwenden. Arbeitsminister Scholz wird deshalb erstmalig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss in der Arbeitsmarktpolitik verankern.")
Um einen Hauptschulabschluss ohne irgendeine Gegenleistung zu verteilen ist es von immenser Bedeutung, dass "die Länder seit Jahren das Angebot für nachholende Hauptschulabschlüsse zurückfahren, obwohl der Bedarf steigt." Und sie deshalb Bundesmittel dafür einsetzen will.
Abgesehen davon, dass sie auf das dafür vorgesehene Programm von Scholz verweist. Und wie das aussehen soll, ist auch irgendwo hier im Thread zu lesen.
Ein Witz.
Gruß
Talisker
Ja, das hat sie. Aber es hebt nun mal die Aussage vom "Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluß" nicht auf.
Das Thema hatten wir schon mal. Siehe #62 und #71 dieses Threads. Und deshalb zitiere ich mich mal ausnahmsweise selbst:
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Karlchen: Wenn da jemand schriebe "Karlchen schlägt morgens immer seine Frau. Diese Gesellschaft muß endlich etwas gegen die Gewalt gegen Frauen unternehmen. Die Realität ist, daß Gewalt gegen Frauen immer mehr zunimmt. Die Frauen brauchen Schutz vor dieser Gewalt. Da hilft die Berufung auf gesetzliche Vorschriften allein auch nicht weiter",
dann würdest Du das sicher auch nicht als einen allgemeinen Aufruf zum Schutz von Frauen ansehen, sondern als eine gegen Dich gerichtete üble Nachrede. Denn der erste Satz wird ja durch den Rest nicht aufgehoben.
Wenn Frau Nahles vom "Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss" spricht und dann noch ein paar allgemeine Sätze zur Wichtigkeit von Schulabschlüssen (denen niemand widerspricht) anfügt, dann wird auch durch diese Sätze die klare Aussage des ersten Satzes ("Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss") nicht aufgehoben.
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Leuten, deren Begriffsvermögen davon überstrapaziert wird, kann man halt nicht helfen.
Und Karlchens Problemkategorien sind mir fremd. Vielleicht träumt er gerade wieder von seinen Heldentaten in Österreich.
Ich verkürze nicht unzulässig. Lies den Vergleich in #207.
Du versuchst, durch das Zitieren der anderen Nahles-Sätze einen Widerspruch zwischen denen und dem Satz vom Rechtsanspruch zu konstruieren. Diese anderen Nahles-Sätze sind aber das übliche politische Schmusegesäusel, das man aus allen Ecken hört - stromlinienförmig, weich, schwammig und weit interpretierbar. Der Satz vom Rechtsanspruch hingegen ist eine glasklare Aussage, so klar, wie man es selten aus dem Mund einer Politikerin hört.
Und eine klare Aussage muß man halt ernst nehmen. Selbst, wenn sie aus dem Mund von Frau Nahles kommt.