Neues zum Rassistenüberfall in Potsdam
Rechtsstaatlichkeit sondern nach Bautzen bzw. Guantanamo
wo die Grenzen ziehen? beim Haarschnitt, Bartwuchs etc....
Die Täter gehören wegen Körperverletzung verurteilt und
sonst gar nichts
gruß Maxp.
Das Posting #1 zeigt Fakten, aber es impliziert durch weglassen anderen Fakten eine gewisse Meinung, die dann in Posting #2 auch niedergeschrieben wurde.
Letztlich war das Posting #5 die richtige ironische Antwort auf diesen ganzen Müll, der sich hier jetzt wieder in den Köpfen festsetzt. Aber ist schon klar, wird ja alles von Medien und Linksradikalen übertrieben. Na klar!
Die Unschuldsvermutung erfordert,
dass der Beschuldigte eines Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Beweis des Gegenteils als unschuldig gilt und so behandelt wird.
Das gilt sowohl für das Strafverfahren und die daran beteiligten Organe, als auch für die Medien, die über das Strafverfahren berichten.
Die Unschuldsvermutung ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 GG). Im deutschen Grundgesetz ist die Unschuldsvermutung nicht ausdrücklich vorgesehen, folgt aber aus Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und für die Medien aus dem Pressekodex.
Den Ermittlungsmethoden kommt wegen der Unschuldsvermutung keine strafende Wirkung zu, obwohl die Untersuchungshaft und die Verbreitung dieser Tatsache über Presse und Bekanntenkreis des Betroffenen eine rufschädigende Vorverurteilung mit sich bringen können, die sich mit rechtlichen Vorgaben nur schwer abwenden oder beseitigen lassen.
Die Maßnahmen im Ermittlungsverfahren sind wegen der Unschuldsvermutung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ohne Anfangsverdacht darf überhaupt kein Strafverfahren eingeleitet werden. Vorläufige Maßnahmen wie eine Verhaftung oder eine Hausdurchsuchung sind erst ab einem erhöhten Verdachtsgrad (dringender Tatverdacht) zulässig.
weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung
Türken raus!
Kennt jemand einen Amerika-Mexikaner, oder einen Französich-Spanier oder einen Dänisch-Vietnamesen, aber eventuell einen Holländisch-Griechen. Ohje armes Deutschland, ist bestimmt eine Vereinbarung mit einer dortigen Partnerstadt, wir sind dort bestimmt Äthiopisch-Deutsche, wenn wir dorthin auswandern oder so, gelle.
Meine abschließende Frage, ist er nun deutsch, oder ein ausländischer Mitbürger oder was. Und egal, wer und welche Nationalität warum geprügelt hat, es gehört bestraft, Faustrecht hat keine Gültigkeit mehr. Wird nur schwer sein zu ermitteln wer angefangen hat, gelle.
Gruß Hausi
welchem Grund emotional zu sehr teilnimmt möcht auch kein Richter sein.
ich bewundere die, die Ihren Job ohne persönliche Resentiments ausüben können
gruß Maxp.
Damit können die Medien keinen hinterm Ofen vorholen..........
Der Begriff "Deutsch-Ahtiopier" wurde aus den Medien hervorgebracht....war keine Erfindung von mir...
Grüßle
MfG 54reab
Und was heisst im ganzem Herzen und Seele Deutscher zu sein? Täglich die Nationalhymne zu singen, einen Fahnenmast im Garten haben, bei der WM für Klinsis Gurken brüllen, Bratwurst statt Pizza essen, nur deutsche Filme anschauen, keine Fremdsprache sprechen, nicht mit nicht-deutschen Männer/ Frauen ins Bett gehen, geschweige denn mit Nichtdeutschen Kinder zeugen? Ich bin froh, dass diese völkischen Kategorien abgeschafft wurden.