Neues zum Rassistenüberfall in Potsdam
gehängt hat, der eben kein -
wie Du es ausdrückst "ostdeutsches Negerklatschen" -
war. Und der damit nicht eine besondere Gefährdung
der inneren Sicherheit darstellt.
Hier wurde kein Mensch wegen seiner Hautfarbe angegriffen,
sondern eine Schlägerei unter Betrunkenen nahm ein tragisches
Ende.
Die Sache stank von Anfang an. Um sich zu profillieren und der Welt
zu beweisen, dass der Kampf gegen rassistisch motivierte Gewalt
ganz oben aufgehängt werden muss hätte er sich auch einen
solchen Fall aussuchen müssen - es gibt ja leider genug - anstatt auf
Klischees reinzufallen.
gruß Maxp.
Potsdam/Karlsruhe (dpa)
Der genaue Hergang der Tat, die um vier Uhr morgens an einer Potsdamer Bushalte geschah, scheint nach wie vor unklar. Der 37- jährige Ingenieur kam von einem Grillfest, stieg in einen Bus ein, den er aber wieder verließ. Grund war offenbar, dass er den Nachtzuschlag von 50 Cent mit einem Schein bezahlen wollte, dann aber nicht so viel Wechselgeld einstecken wollte. Danach klafft dem Vernehmen nach eine etwa halbstündige Lücke, für die sich aus teils widersprüchlichen Zeugenaussagen nur ein unklares Bild ergibt. Das Opfer selbst kann sich an nichts erinnern.
Maßgebliches Indiz für die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war eine fremdenfeindliche Äußerung, festgehalten auf der Mailbox der Frau des Opfers, dessen Handy das Gespräch vom Tatort übertrug. Dort soll unter anderem der Begriff "Scheiß-Nigger" zu hören sein. Nach einem kriminaltechnischen Gutachten ist der 29- jährige Verdächtige, der eine auffallend hohe piepsige Stimme hat, "wahrscheinlich" einer der Sprecher auf dem Mitschnitt, hatte die Bundesanwaltschaft eine Woche nach der Tat mitgeteilt. Neuere offizielle Angaben gibt es dazu nicht.
Inzwischen scheint sich der Verdacht gegen ihn erhärtet zu haben. Medienberichten zufolge soll er einem Mitgefangenen in der Haft die Tat gestanden haben. Er wurde am Mittwoch erneut in Untersuchungshaft genommen.
Als Indiz gegen den zweiten, 30 Jahre alten Verdächtigen war zunächst eine an Bierflaschen-Glassplittern sichergestellte DNA-Spur gewertet worden. Nach dpa-Informationen kann er als Spurenverursacher nicht ausgeschlossen werden - was freilich nicht belegt, dass er tatsächlich am Tatort war. Nach Angaben seines Anwalts handelt es sich um eine "Mischspur" ohne Aussagekraft für eine Überführung.
Ein zweites - anfangs als gewichtig eingestuftes - Indiz scheint nun ebenfalls an Bedeutung verloren zu haben. Bei der Bestätigung des Haftbefehls gegen den 30-Jährigen hatte nach dpa-Informationen dessen auffälliges Verhalten nach der Tat eine Rolle gespielt; nach einer Zeugenaussage soll er gesagt haben, das Opfer sei ja selbst schuld gewesen. Nach Angaben seines Anwalts könnte der Zeuge - dessen Freundin dem 30-Jährigen Avancen gemacht habe - den Verdächtigen aus Eifersucht belastet haben.MAZ
Wie waren einige hier wieder vorschnell. Kloppe für Schönbohm, Kloppe für einige von uns, die aufgrund der Umstände bezweifelt haben, daß es ein Überfall der deutschen rechten Szene war:
ein Schweizer hat gestanden, den Überfall begangen zu haben. Nach ersten Meldungen ist er in der Karabik von Dunkelhäutigen bedroht und geschlagen worden. Er wollte sich an dunkelhäutigen rächen. In den nächsten Tagen wird näheres zu erfahren sein. Dies vorab.
31.07.06, 18:02 |
Im Fall des bei einem Überfall in Potsdam schwer verletzten Deutsch-Afrikaners Ermyas M. soll sich ein Zeuge selbst als Täter bezichtigt haben.
Ein in der Schweiz lebender gebürtiger Potsdamer habe erklärt, an der „Auseinandersetzung als Täter“ beteiligt gewesen zu sein, sagte der neue Anwalt eines der Verdächtigen, Matthias Schöneburg, am Montag. Er bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Morgenpost“. Schöneburg fügte aber hinzu, „ich weiß nicht, was da dran ist“.
Angeblich Schuld nicht länger ertragen
Nach Angaben des Strafverteidigers sagte ihm der Mann, er könne es nicht länger ertragen, dass an seiner Stelle mit Björn L. ein Unschuldiger verdächtigt werde. Der Zeitung zufolge gab der in der Schweiz lebende Mann zu, Ermyas M. nach einem Streit niedergeschlagen zu haben. Motiv sei ein Angriff von mehreren Farbigen während eines Karibikurlaubs vor einigen Jahren gewesen. Ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft sagte dem Blatt, die Aussage des 27-Jährigen werde mit äußerster Vorsicht behandelt.
Ermyas M. war am Ostersonntag niedergeschlagen worden und hatte dabei schwere Kopfverletzungen erlitten. Er wird möglicherweise nie zur Aufklärung des Falls beitragen können, weil er unter einem teilweisen Gedächtnisverlust leidet.
Rassismus als Motiv vermutet
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Björn L. wegen des dringenden Verdachts der schweren Körperverletzung. Er sitzt in Untersuchungshaft. In den zurückliegenden Wochen war der Haftbefehl bereits zweimal aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft erwirkte jedoch jedes Mal eine erneute Verhaftung.
Die Attacke auf Ermyas M. hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen eines möglicherweise rassistisch motivierten Mordversuchs aufgenommen hatte. Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm gab die Ermittlungen später nach Potsdam zurück. Es sei nicht nachzuweisen, dass Björn L. und der mutmaßliche Mittäter Thomas M. ihr Opfer hätten töten wollen.
(abi/sw/ddp)
kann ja mal passieren..............oder?
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Humor und Gemeinheit liegen zuweilen dicht beisammen.
Intelligenz hilft, zu unterscheiden.
Beim Sprechen und beim
Widersprechen.
15. Juni 2007
Freisprüche nach Attacke von PotsdamFast 14 Monate nach der Attacke auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. sind zwei der Tat angeklagte Männer vom Landgericht Potsdam freigesprochen worden. Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass Björn L. und Thomas M. den Wissenschaftler in der Osternacht 2006 am Bahnhof Potsdam-Charlottenhof niedergeschlagen hatten. M. hatte mit einer lebensbedrohlichen Kopfverletzung mehrere Wochen im Koma gelegen. Was sich genau in jener Nacht abspielte, bleibt damit unklar.
Die Freisprüche waren allgemein erwartet worden, nachdem bereits Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung dafür plädiert hatten. Ursprünglich waren die beiden Männer wegen gefährlicher Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung und Beleidigung angeklagt worden. Sie hatten die Tat von Anfang an bestritten. Im seit Anfang Februar 20 Verhandlungstage dauernden Prozess waren etwa 80 Zeugen gehört worden, deren Aussagen sich häufig widersprachen.
"Oller Nigger"
Der Mitschnitt auf einer Handy-Mailbox erwies sich als zu schlecht für eine sichere Bestimmung. Darauf war zu hören, wie ein Mann mit außergewöhnlich hoher Stimme Ermyas M. kurz vor der Tat als "Scheißnigger" und "Oller Nigger" beschimpfte. Als problematisch erwies sich auch, dass Streifenpolizisten die Spuren am Tatort schlampig gesichert hatten. Spezialisten der Kripo waren erst Stunden später dazu gekommen.
Staatsanwältin Juliane Heil hatte am Ende der Beweisaufnahme erklärt, es gebe ihrer Auffassung nach viele Hinweise für eine Tatbeteiligung des Hauptangeklagten Björn L., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Dazu zählte sie vor allem die markant hohe Stimme des Mannes. Letzte Zweifel hätten aber nicht ausgeräumt werden können. Aus Sicht der Verteidiger hat das Verfahren keine Beweise dafür gebracht, dass Björn L. und Thomas M. am Tatort waren.
Generalbundesanwalt ermittelte
Ermyas M. war am 16. April 2006 gegen 04.00 Uhr niedergeschlagen worden. Wegen der rassistischen Beschimpfungen auf dem Mailbox-Mitschnitt waren die Ermittler zunächst von einem fremdenfeindlichen Mordversuch ausgegangen. Deshalb hatte der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm das Verfahren zeitweise an sich gezogen. Kurz vor der Fußball-WM war außerdem eine Debatte über für Ausländer gefährliche Orte in Ostdeutschland entbrannt. (AP, N24.de)
(Typisch Ariva)
So wird das nix mit der Bekämpfung rassistischer Überfälle und mit der Eindämmung des Radikalismus.
So schafft man in der Tat eher No-Go-Areas.
Ins Dresdner Stadion zb würd ich schon mal nicht mehr gehen.
MfG
kiiwii
Die Staatsanwältin führte einen regelrechten Eiertanz auf. Sie erklärte, daß es ihrer Auffassung nach viele Hinweise für eine Tatbeteiligung des Hauptangeklagten Björn L gebe. "Letzte" Zweifel hätten aber nicht ausgeräumt werden können. Das erstaunt dann doch sehr.
Es ist nicht ungewöhnlich, daß von der Anklage eine Verurteilung auch dann verlangt wird, wenn "letzte" Zweifel bestehen. Ein solcher Antrag kann durchaus erfolgreich sein. Denn das Gericht nimmt bei seinem Urteil eine Gesamtwertung vor. Der bekannte Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht absolut. Nicht jeder Zweifel führt zum Freispruch. Hätte die Staatsanwältin lediglich "letzte" Zweifel gehabt, hätte sie eine Verurteilung fordern _müssen_. Da sie das nicht tat, kann man daraus nur schließen, daß sie deutlich mehr als nur "letzte" Zweifel hatte, dies aber nicht zugeben wollte. Und wenn sogar die Nebenklage einen Freispruch fordert, dann ist dies ein besonders deutlicher Hinweis darauf, daß deutlich mehr als nur "letzte" Zweifel bestanden.
Die von der Staatsanwältin benutzte und in der Presse wiederholte Formulierung ist einerseits der Versuch, dem Angeklagten noch ein paar Steine hinterher zu werfen. Aber es ist auch der Versuch, das offensichtliche Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft, der Polizei als ihrem Hilfsorgan und auch der Bundesanwaltschaft zu bemänteln. Denn überall ging man von vorneherein davon aus, daß man mit den jetzt Freigesprochenen die wahren Täter erwischt hätte. Die Polizei konzentrierte ihre Tätigkeit darauf, die Täterschaft der jetzt Freigesprochenen zu beweisen. Andere Spuren wurden nicht mit der erforderlichen Sorgfalt verfolgt. So zeigt sich wieder einmal, wie aufgeregtes Fingerzeigen dazu beiträgt, die wirklichen Täter entkommen zu lassen.
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Die Vorgeschichte ist weitgehend in Vergessenheit geraten. Ausführliche Berichte zu dem Thema u.a. hier:
http://www.faz.net/s/...13A052BC55E52035AD~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.faz.net/s/...6D922FCD89493AB26D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Wer mit dem elendig langen FAZ-Link Probleme hat:
Auf http://www.faz.net "Ermyas" in das Suchfenster oben rechts eintippen.
weiter im Amt bleibt.
Da kann sich ein Generalbundesanwalt jeden Blödsinn einfallen lassen, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schwersten Schaden zufügen – und alles ist OK? Er bekommt weiter sein Gehalt und später seine Pension.
Der Type gehört mit Schimpf und Schande aus dem Amt gejagt. Seine Bezüge sind für jetzt und alle Ewigkeit zu streichen.
Jeder, auch ein Generalbundesanwalt hat für seine Fehler zu haften.
Taos
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.