Baumot AG mit BNox Technik zum Erfolg
Und der läuft seit der Bayern-Wahl mit der Tarnkappe rum oder hat irgendjemand was von dem gesehen oder gehört?
Der künftige Daimler-Chef Ola Källenius will einen konstruktiven Beitrag bei der Nachrüstung leisten. Bei einer Veranstaltung der Stuttarter Zeitung nannte er einen Betrag von 2400 Euro, den der Stuttgarter Konzern für eine Nachrüstung biete. Nach Branchenschätzungen sind das 80 Prozent der zu erwartenden Kosten. Andere Hersteller stehen dem Nachrüstprojekt skeptisch (Opel) bis ablehnend (BMW) gegenüber. Bei VW wird bezweifelt, dass eine Nachrüstung überhaupt zeitnah möglich ist. Das sehen die Nachrüster selbst anders.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/...35f-4705-91ba-75c3dac06fde.html
„Wir begrüßen es, dass mit dem Arbeitsplan nun bis Jahresbeginn 2019 die bisherige Unsicherheit hinsichtlich der rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Hardwarenachrüstungen ausgeräumt werden“, sagte Marcus Hausser, Vorstand des mittelständischen Abgasspezialisten Baumot Group in Königswinter (Nordrhein-Westfalen). Baumot stehe „in den Startlöchern“. „Alle notwendigen Anträge für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis sind beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Wir rechnen damit, dass die Zulassung zügig kommen und wir in wenigen Monaten mit der Belieferung beginnen können“, sagte Hausser.
In knapp zwei Wochen wird das Kabinet die Fördermaßnahmen (80% Förderung für kommunale Fahrzeuge, Lieferwagen, Handwerker ...) für die 65 betroffenen Städte über EU-Norm (plus Umland) beschließen.
Mercedes scheint sich für die 80% Kostenübenahme bei privat PKW in den Intensivstädten entschieden zu haben. VW wird folgen.
Aus den 15 Städten werden in den nächsten 4 Wochen 20-30 Städte (inkl. Köln, Bonn und Ruhrgebiet)
Das KBA ist instruiuiert umgehend die Zulassungen vorzubereiten.
In Sachen Bus-Nachrüstung sind die 65 Städte jetzt auch unter Zugzwang (Mainz allein will jetzt 100 Busse nachrüsten).
ALSO: ES KANN LOSGEHEN!
Dass Nachrüstungen von Dieseln festgeschrieben werden, war vor allem der SPD wichtig. Die CSU hatte sich bislang dagegen gesträubt. „Die Bundesregierung hat heute auf Druck der SPD einen verbindlichen Zeitplan für die Vorlage der rechtlichen Vorgaben für die technische Nachrüstung für Dieselfahrzeuge beschlossen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol. „Damit kann Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nicht mehr auf Zeit spielen und die Umsetzung der Beschlüsse aus dem Koalitionsausschuss zur technischen Nachrüstung verschleppen.“
https://www.welt.de/wirtschaft/article182644936/...chwachstellen.html
Die HWN Nachrüstung private PKW nimmt immer konkretere Formen an , dazu Busse kommunale Fahrzeuge (bei beiden Förderung nun 80 %) usw.
Auf Zeit kann man mit der Busse/kommunale Fahrzeuge Nachrüstung auch nicht mehr spielen siehe Mainz , die Stadt hat eine Chance bekommen zu zeigen das Sie es Ernst meint mit sauberer Luft .
Die Nachrichtenlage ist eigentlich hervorragend!
Alleine die Verunsicherung am Gesamtmarkt verhindert im Moment
den Kursanstieg, der überfällig ist.
imho kommt der aber Heute noch, die Zahlen am 30.10. werden dann
die Zündung sein, Hausser wird mMn auch einen positiven Ausblick präsentieren können.
Mal eine andere Frage... ist Baumot nicht auch ein potentieller Übernahme-Kandidat?
Diese Aussage habe ich später mit einem Link versehen , danke für die Aufhebung meine Sperre .
Können eigentlich User die von Forum ausgeschlossen sind eine Meldung zu einer Post abgeben ?
Wenn ja hier eine Verbesserung :
- User die vom einem Forum ausgeschlossen sind dürfen keine Meldungen zu Post in diesem Forum abgeben . Es hat schon seinen Grund warum diese User ausgeschlossenen wurden und doch haben diese die Möglichkeit mit ihren nicht berechtigten Meldungen die Diskussion zu behindern .
Bitte Verbessern !
Einer von diesen Usern hat gestern eine 4 Tage Sperre bekommen wegen Missbrauch der Meldefunktion
Weiß das jemand ob das wirklich so ist mit der Klagefrist Ende 2018?
Danke für die Antworten !
Sollte die gestern verkündete Absicht des Bundeskabinetts, endlich gesetzliche Grundlagen für die Hardware-Nachrüstung zu schaffen, doch erst im Frühjahr 2019 greifen (ich fress einen Besen, wenn Scheuer sich damit beeilt), hätte man als Betroffener immer noch alternative Möglichkeiten zur Klage, um einen Wertverlust zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Gfs. kann man die Klage dann zurückziehen. Man fährt also gewissermaßen zweigleisig.
Sie lügt das Volk an ,dass sich die Balken biegen .
Viele warten an der Seitenlinie auf eine hieb und stichfeste gesetzliche Anordnung
durch das Verkehrsministerium zum Dieselskandal mit einer Hardware Lösung.
und all die anderen langlebigen nutzfahrzeuge.....
Die Bundesregierung vereinbart zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten folgende konkrete Schritte:
1.
BMVI wird unverzüglich die Förderrichtlinien zur Hardware-Nachrüstung bei schweren Kommunalfahrzeugen und bei Handwerker- und Lieferfahrzeugen erarbeiten. BMVI beabsichtigt die Förderrichtlinien noch 2018 zu veröffentlichen.
2.
Die Bundesregierung erwartet, dass die Kosten für Hardware-Nachrüstungen von Euro 5 Diesel-PKW für die besonders betroffenen Fahrzeugeigentümer von den jeweiligen Automobilherstellen einschließlich des Einbaus übernommen werden, soweit das entsprechende System verfügbar und geeignet ist, den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 Milligramm pro Kilometer zu reduzieren. BMVI erarbeitet unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen schnellst möglich zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft gesetzt werden. Konkret betrifft dies insbesondere
•
Schaffung einer technischen Vorschrift über Nachrüstsysteme zur Emissionsminderung für Diesel-PKW der Schadstoffklassen Euro 4 und 5, um die Einhaltung des Wertes von 270 mg/km im Realbetrieb sicherzustellen.
•
Regelungen, dass Nachrüstsysteme eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KBA erhalten, wenn sie die genannten Anforderungen erfüllen.
•
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur Schaffung der Voraussetzungen für den Nachweis, dass die Ausnahmen für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5, deren Stickoxid-Emissionen 270 mg/km im Realbetrieb unterschreiten, vorliegen.
3
. BMVI schafft unverzüglich im Strassenverkehrsgesetz (StVG) die Voraus-setzungen dafür, dass der Vollzug über einen Zugriff der Verkehrsüberwachungs-behörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters erfolgen kann. Die
- 2 -
...
Regelungen sind unverzüglich in Kraft zu setzen. Außerdem werden die für
Verkehrsbeschränkungen und -verbote sowie die Ausnahmen erforderlichen
Verkehrszeichen in der StVO und ggf. erforderliche Anordnungsbefugnisse im StVG
geregelt.
4. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Verkehrsbeschränkungen
zulässig sind und geboten sein können. Viele Kommunen haben die
Bundesregierung gebeten, hierfür einheitliche Regeln vorzusehen. Dies wird das
BMU durch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG)
ermöglichen: Beschränkungen oder Verbote für Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor
sollen wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für
Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in
Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro m3 Luft
im Jahresmittel überschritten worden ist. Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6
werden von Verkehrsbeschränkungen und –verboten ausgenommen. Darüber
hinaus werden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von
Verkehrsbeschränkungen und –verboten ausgenommen, soweit diese weniger als
270 mg Stickstoffoxide pro km ausstoßen. Einzelheiten werden durch eine Anlage
zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt (BMVI).
Die kommunale Selbstverwaltung bleibt auch in den weiteren Städten unbenommen,
für die ein demnächst aufgestellter, bestandskräftiger Luftreinhalteplan wegen
fehlenden rechtlichen Ermessensspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsieht. Hier
sind dann Maßnahmen, wie auch in den hochbelasteten Städten erforderlich.
5. Eine Kabinettbefassung der oben näher bezeichneten Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes (Ziffer 3) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Ziffer 4) ist nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung am 7. November
geplant.
6. BMU und BMVI führen die notwendige Notifizierung bei der EU für die
verschiedenen Regelungen zügig gemeinsam durch.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für saubere Luft in den Städten und
individuelle Mobilität für Dieselfahrer beschlossen. "Es ist uns ein hohes Anliegen, dass wir es
sehr schnell schaffen, in allen - auch den 65 momentan noch von
Stickstoffdioxidüberschreitungen betroffenen - Städten in Deutschland wirklich für saubere
Luft zu sorgen", sagte Kanzleramtsminister Braun.
Saubere Luft in allen Städten und individuelle Mobilität auch für Diesel-Fahrer in den
betroffenen Kommunen sind die Ziele der Bundesregierung. Das Kabinett hat Eckpunkte
beschlossen, die das Koalitions-Konzept von Anfang Oktober umsetzen. Dies soll zügig
geschehen. Die Gesetzesänderungen zum Straßenverkehrs- und
Bundesimmissionsschutzgesetz sind schon Anfang November Thema im Kabinett.
Kommunale Großfahrzeuge umrüsten
Noch in diesem Jahr wird auch ein neues großes Förderprogramm für Kommunen auf den Weg
gebracht: Es ermöglicht die Nachrüstungen schwerer kommunaler Fahrzeuge wie der
Straßenreinigung und der Müllabfuhr. Außerdem fördert die Regierung mit ihrem Programm
die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Mit einer Förderquote von 80
Prozent unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Regionen. Dies gilt für alle
Kommunen, in denen die Stickoxidgrenzwerte überschritten werden. Das neue Programm
ergänzt bereits bestehende Förderungen, wie etwa bei der Aufstellung von Luftreinhaltepläne
oder zugunsten der Elektromobilität und auch das vor einem Jahr aufgelegte Sofortprogramm
"Saubere Luft", das mit einer Milliarde Euro versehen ist.
Keine Fahrverbote bei geringfügiger Grenzwertüberschreitung
Zur geplanten Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes sagte Staatsminister Helge
Braun: "Unser Ziel ist es, Fahrverbote generell zu vermeiden. Wir glauben, dass Fahrverbote in
dem Abschnitt zwischen 40 und 50 Mikrogramm nicht verhältnismäßig sind." Das sei nur eine
geringfügige Überschreitung des Grenzwertes der Europäischen Union.
In der Regel würden hier die Vielzahl anderer Maßnahmen ausreichen, um von Fahrverboten
Abstand zu nehmen und trotzdem dafür zu sorgen, dass die Luft in den Innenstädten sauberer
ist. Das möchte die Bundesregierung nun im Bundesimmissionsschutzgesetz festlegen. Braun
ergänzte, dass die Stadt Frankfurt im September Ergebnisse einzelner Messstationen
nachgemeldet hat und im Ergebnis mit Frankfurt nun 15 Städte eine höhere
Grenzwertüberschreitung aufweisen.
Für Diesel-Fahrer: Umtausch oder Nachrüstung
Für die Hardware-Nachrüstungen von privaten Diesel-Pkw in diesen 15 besonders belasteten
Städten sehen die Eckpunkte vor, dass das Bundesverkehrsministerium bis Anfang des Jahres
2019 neue technische Vorschriften schafft. Auf Grundlage dieser Vorschriften können
Nachrüstungen privater Fahrzeuge dann so vorgenommen werden, dass sie von Fahrverboten
verschont werden.
Zudem wird ein neuer Grenzwert für das einzelne Fahrzeug festgelegt: Diesel-Fahrzeuge, die
bei 270 Mikrogramm pro Kilometer liegen, werden weiter frei in allen Innenstädten fahren
können. Die Bundesregierung erwartet von der Automobilindustrie zum Schutz der
Dieselfahrer, dass sie diese Nachrüstungen auf eigene Kosten vornimmt. So gibt es zusammen
mit den Umstauschprogrammen in den 15 Städten zwei Möglichkeiten für betroffene
Dieselfahrer weiter in die Innenstädte zu fahren.
Mittwoch, 24. Oktober 2018
https://de.marketscreener.com/...wegung-bei-Diesel-Losungen-27485988/