Steinhoff Informationsforum
Was ist der Unterschied zwischen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit?
Obwohl die Begriffe Konkurs und Zahlungsunfähigkeit austauschbar verwendet werden, gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Zum einen kann eine Person zahlungsunfähig sein, ohne bankrott zu sein. Allerdings kann man nur dann einen Konkursantrag stellen, wenn man zahlungsunfähig ist. Die Zahlungsunfähigkeit ist ein finanzieller Zustand, während der Konkurs ein rechtlicher Zustand ist, der Ihr finanzielles Wohlergehen betrifft.
Lassen Sie uns das genauer erklären. Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass man nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen. Selbst wenn Sie zahlungsunfähig sind, können Sie den Konkurs vermeiden, indem Sie sofort Maßnahmen ergreifen, um Ihre monatlichen Ausgaben zu reduzieren, z. B. für Unterhaltung, Transport, Lebensmittel, Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Versicherungen und Abonnements. Sie können sich Geld von Freunden oder Familienmitgliedern leihen, um Geschäftskonten zu begleichen oder Ihren Hauskredit zu tilgen. Sie können ein Fahrzeug an die Bank zurückgeben oder einen Teil Ihres Vermögens verkaufen, um Ihre Schulden zu begleichen. Sie können eine Umschuldungsvereinbarung abschließen, die eine niedrigere monatliche Rate vorsieht, oder Sie können eine Schuldenprüfung beantragen. Alternativ können Sie einen Kredit zur Schuldenkonsolidierung beantragen und alle Schulden abbezahlen, so dass Sie nur noch einen einzigen Gläubiger haben, den Sie monatlich bezahlen müssen.
Konkurs und Zahlungsunfähigkeit haben also unterschiedliche Bedeutungen. Um einen Konkurs zu vermeiden, müssen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Zahlungsunfähigkeit befassen. Wenn Sie jedoch wirklich zahlungsunfähig sind und eine Befreiung von Ihren Schulden wünschen, können Sie einen Antrag auf Konkurseröffnung stellen. Dies geschieht durch das Verfahren der freiwilligen Sequestration, bei dem Ihre Anwälte bei Gericht die Herausgabe Ihres Vermögens beantragen und Sie für insolvent erklärt werden.
Es lassen sich zwei Arten von Insolvenz unterscheiden. Sie können zahlungsunfähig sein. Das bedeutet, dass Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können, weil Ihnen die Mittel fehlen. Sie können also Ihre Schulden nicht fristgerecht bezahlen. Sie können auch bilanziell insolvent sein. In diesem Fall übersteigen Ihre Verbindlichkeiten Ihr Vermögen. Wenn Sie die Situation nicht in den Griff bekommen, können Sie schließlich in ein Cashflow-Problem geraten.
Problematisch wird es erst, wenn ein Gläubiger eine Zahlung verlangt und Sie nicht zahlen können, was zu zahlen ist. Der Gläubiger kann Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Beantragung eines Urteils gegen Sie und damit die Beschlagnahmung von Vermögenswerten, um das geschuldete Geld wieder einzutreiben. Das Inkasso kann in Form von Anwälten erfolgen, die Sie bedrängen, die Schulden anzuerkennen und eine Vereinbarung über die Zahlung einer niedrigeren Rate zu unterzeichnen. Allerdings können die Zinssätze hoch sein, und Sie müssen zusätzlich zu den Verwaltungskosten des Verfahrens auch noch die Anwaltskosten tragen. Dies kann dazu führen, dass Sie sich für lange Zeit in einer schwierigen finanziellen Lage befinden.
Die Situation kann vorübergehend sein. Wenn jemand das Geld zur Verfügung stellt, um die Kreditkarten oder die Miete zu bezahlen, dann ist die Situation für eine Weile gelöst. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Ausgaben zu senken oder Ihre Einnahmen zu erhöhen, nähern Sie sich der Liquiditäts- und Bilanzinsolvenz. Sie riskieren nun, dass Ihre Gläubiger die Zwangsverwaltung Ihres Vermögens beantragen. In diesem Fall müssen die Gläubiger lediglich nachweisen, dass Sie eine Insolvenztat begangen haben.
Eine Insolvenztat ist eine Handlung, die zeigt, dass Sie höchstwahrscheinlich zahlungsunfähig sind und somit Ihre Schulden nicht begleichen können. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können die Gläubiger bei Gericht beantragen, dass Sie für insolvent erklärt werden, damit sie zumindest einen Teil der geschuldeten Beträge erhalten. Die Zwangsverwaltung ist jedoch teuer, und die Gläubiger müssen warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, bevor sie ihre Leistungen erhalten.
Daher greifen die Gläubiger häufig auf die Pfändung von Vermögenswerten und Vereinbarungen zurück, um Sie für den geschuldeten Betrag verantwortlich zu machen. Die Bank kann zum Beispiel Ihre Immobilie zwangsvollstrecken und versteigern lassen. Wird die gesamte Schuld nicht beigetrieben, bleiben Sie haftbar. In diesem Fall stehen Sie ohne Ihr Eigentum da und müssen trotzdem an die Bank zahlen.
Wenn Sie wirklich zahlungsunfähig sind, können Sie eine freiwillige Sequestration beantragen. Sie stellen also einen Konkursantrag. In diesem Fall wird Ihr insolventes Vermögen unter die Kontrolle eines Kurators oder Treuhänders gestellt, und die Vermögenswerte werden versteigert. Mit dem Erlös wird die Mindestleistung von 20 Cent pro Rand an die Gläubiger ausgezahlt. Nach der Veröffentlichung der Mitteilung über die Absicht der freiwilligen Zwangsverwaltung sind Sie rechtlich gegen eine weitere Schuldeneintreibung geschützt. Sobald Sie rehabilitiert sind, werden Ihnen die Schulden vollständig erlassen, und Sie können neu anfangen.
Übersetzt mit DeepL.com
Nun, der Markt stellt Risiken oft über Chancen. Hätte ich 2020 auf die Mahner gehört, hätte ich 2022 mit SH keine 195k Buchgewinn erzielt. Hätte ich allerdings danach auf die Mahner gehört, hätte ich ihn eingelöst.
" Ich habe schon Tagen vor der HV meine Meinung zu der vermutlichen neuen Strategie der Gläubiger geschrieben, dass sie den Vorschlag 20/80 gar nicht mehr bevorzugen. Was glaubst du, warum die über 2 Milliarden Stimmen fehlten? Die wollten gar nicht mehr verlängern, da sie mit der Kohle nach Veräußerung der Assets woanders viel lukrativer Geld verdienen können. "
Klingt scheinbar logisch, ist es aber nicht unbedingt. Setzt voraus, die Gläubiger oder Strohmänner besäßen 2 Mrd. Anteile, dann allerdings wäre es unlogisch nicht die Seiten zu wechseln und vernünftig zu refinanzieren; der Kurs stünde damit in 3 - 5 Jahren sehr wahrscheinlich bei mehreren Euro.
Also lieber Inso ? Bis der Kuchen verwertet und aufgeteilt ist, dürften die Zinsen bereits wieder fallen oder deutlich niedriger liegen.
Moderation
Zeitpunkt: 25.03.23 15:59
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 25.03.23 15:59
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Ihre wertvollen Aktien verkaufen, weil sie sich verunsichern lassen , aber die letzten die durchhalten werden belohnt . Der Kurs ist völlig
uninteressant, er kann bis auf 0,00001 fallen,
die Gläubiger lassen sich nichts abnehmen, denn der Insolvenzverwalter wird alles gnadenlos offen legen und zu jedem Preis verkaufen, das wollen die HF, s nicht
Wir halten durch und die SDK hat alles in die Wege geleitet, es geht los mit der Sonderprüfung und dann wirds schon lustig .
Die SdK z.B. schreibt: "Unklar ist weiterhin auch, welche konkreten Maßnahmen seitens der Gesellschaft in 2022 unternommen wurden, um eine Ermittlung des Liquidationswertes vorzunehmen."
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...TOP-ab-weiteres-Vorgehen.pdf
Die Gesellschaft könnte unter Umständen weiter sein, als Alle vermuten. Als auch die SdK wissen kann...Ergo sind ALLE Darstellungen in diesem Forum auf Grund der Komplexität der rechtlichen Gegebenheiten als reine Vermutungen zu betrachten.
Leider ist noch immer Alles möglich. Die Gläubiger könnten auch mit kalkulierter Verlustbegrenzung zur Liquidation bereit sein und niemand hier hätte das vorher erwartet. So meine Meinung.
Zahlt Gläubiger aus,
nimmt 5% für weiter bestehen,
Kredit und jedes Jahr 1,5Milliarden inder Tasche,
Macht Übernahme Angebot,
50cent Pro share.
Na dann will ich mal gesichtet Gläubiger sehen!.
SEAG Facility A1 sollte durch unsere Zustimmung ihre NV CPU an die SEAG Facility A2 Gläubiger abgeben.
"The refinancing or amendment and extension of SEAG Facility A1 and SEAG Facility B1, with SEAG Facility A2 lenders receiving the full benefit of the SEAG CPU thereafter."
Die Gesamt-SEAG-CPU sollte also dann den A2 Gläubigern, die jetzt noch mit 10,75 % in unserem EK wüten, zu Gute kommen.
Die Tilgungskaskade war ja folgendermaßen vorgesehen und bisher auch durchgeführt:
SEAG A1 vor SEAG A2.
SEAG A1 umfasst durch Tilgungen nach 15.12.2022 ca. 460 Mio € bei 7,875 % PIK.
SEAG A1 CPU in Höhe von 1,913.419 Mrd € bleibt durch unsere Verweigerung der SEAG A2 als neu hinzuzufügender Sicherheit verweigert.
SEAG A2 noch ungetilgt und die Sicherheit auf 3,591.040 Mrd € festgenagelt nach bisherigem Vertrag, wächst nun mit 10,75 % aus ihrer Garantie heraus.
D.h. die A2 wird ziemlich schnell immer weniger auf dem Markt wert werden, da sie immer schneller unbesicherter wird.
Bin mal gespannt, wie die HF Ganoven drauf reagieren, die Zeit läuft, meine Stoppuhr auch ;-)
Also muss es Sonder Sitzung geben!.
Wie können wir den Laden übernehmen.
Steht schließlich die Frage im Raum, wie wird eine Einigung/Angebot aussehen. Ein User hier, hab’s leider nicht greifbar, hat es gut dargestellt. Es besteht die Möglichkeit, mit dem „Einkauf“ der Stimmen welche bei der SdK organisiert sind, ihre Ziele durchzusetzen.
Dann aber nur mit denen, welche sich beteiligt haben. Wer nicht oder gar später gekauft könnte bei einem entsprechend gutem Angebot dann eben außen vor bleiben, warum auch nicht.
Zittern ja echt heftig, die Hände beim einkippen.
Und hach, so eine hässliche Decklampe hatte ich als Student damals auch !
War von Praktiker oder so.
Moderation
Zeitpunkt: 25.03.23 16:00
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Kommentar: Diskriminierung
Zeitpunkt: 25.03.23 16:00
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Sorry, aber wer ist Stefan?
Ich bin wohl nicht auf dem neuesten Stand, was alles außerhalb von Steinhoff anbelangt.
Moderation
Zeitpunkt: 25.03.23 16:02
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Moderation
Zeitpunkt: 26.03.23 13:42
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Wenn das so bleibt, ist ein Weg der, die Stimmen welche sich bei der SdK versammelt haben, zu überzeugen. Warum sollte der Kurs jetzt nochmal steigen?
2,5Mrd können nicht abstimmen ( Shop) hat da Thesen. 600 Mio warn so für die Punkte auf der HV, Wir also i.V. die SdK mit 960Mio dagegen. Wenn die sich, mit einem entsprechendem Angebot die 960Mio Stimmen sichern, habens das im Sack. Warum nicht?
Gibt es ein Video von der kompletten Hauptversammlung?