Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?!
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Das Bezugsrecht soll ausgeschlossen werden können, wenn die neuen Aktien bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, Marktchancen in ihren verschiedenen Geschäftsfeldern schnell und flexibel zu nutzen und einen hierbei oder aus anderen operativen Gründen entstehenden Kapitalbedarf gegebenenfalls auch sehr kurzfristig zu decken. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht dabei nicht nur ein kurzfristiges und flexibles Agieren, sondern auch eine Platzierung der Aktien zu einem börsenkursnahen Preis, also ohne den bei Bezugsrechtsemissionen in der Regel erforderlichen Abschlag. Dies führt zu höheren Emissionserlösen zum Wohle der Gesellschaft. Zusätzlich kann mit einer derartigen Platzierung die Gewinnung neuer Aktionärsgruppen angestrebt werden. Das Aktiengesetz zieht keine feste Grenze für den Abschlag. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Abschlag - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben so niedrig bemessen, wie das nach den im Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der durch die Hauptversammlung am 25. Mai 2016 erteilten Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, welche die Gesellschaft während der Laufzeit der Ermächtigung im Rahmen einer Barkapitalerhöhung neu ausgibt oder welche die Gesellschaft während der Laufzeit der Ermächtigung erwirbt und sodann wieder veräußert, wenn und soweit dabei das Bezugsrecht nach Maßgabe von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird bzw. die Wiederveräußerung nach Maßgabe dieser Vorschrift erfolgt. Werden während der Laufzeit der Ermächtigung Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder -genussrechte oder eine Kombination dieser Instrumente unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben, so sind zudem die Aktien anzurechnen, für die aufgrund dieser Instrumente ein Options- oder Wandlungsrecht, eine Options- oder Wandlungspflicht oder zugunsten der Gesellschaft ein Recht der Gesellschaft besteht, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen bzw. der Genussrechte oder zu einem anderen vorgesehenen Zeitpunkt den Inhabern bzw. Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren (Aktienlieferungsrecht).
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Das Bezugsrecht soll danach ausgeschlossen werden können, wenn die Aktien gegen Bareinlagen im Rahmen von Kapitalerhöhungen ausgegeben werden, die für Zwecke einer Platzierung der Aktien oder von Wertpapieren, welche die Aktien vertreten, wie z. B. American Depositary Receipts (ADRs), im Zuge einer Börseneinführung oder einer nachfolgenden Platzierung an einer ausländischen Wertpapierbörse erfolgen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre soll zum anderen jeweils bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden können. Damit wird der Vorstand in die Lage versetzt, Aktien der Gesellschaft in geeigneten Einzelfällen zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb anderer Vermögensgegenstände, wozu auch Forderungen zählen, einzusetzen. So kann sich in Verhandlungen die Notwendigkeit ergeben, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien anzubieten. Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu können, schafft damit einen Vorteil im Wettbewerb um interessante Akquisitionsobjekte sowie den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen oder zum Erwerb von anderen Vermögensgegenständen liquiditätsschonend zu nutzen. Zu den Vermögensgegenständen, die als Sacheinlagen erworben werden können, gehören auch Forderungen, die gegen die Gesellschaft oder nachgeordnete Konzernunternehmen gerichtet sind. Durch die Möglichkeit, solche Verbindlichkeiten nicht in bar, sondern gegen Ausgabe neuer Aktien zu begleichen, wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, ihre Liquidität zu schonen und ihre Finanzierungsstruktur zu verbessern. Ferner kann sie es der Gesellschaft erlauben, mit der Gegenseite im Einzelfall günstigere Konditionen bei der Erfüllung bestehender Verbindlichkeiten zu vereinbaren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss liegt daher aus Sicht des Vorstands im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Der Gesellschaft erwächst dadurch kein Nachteil, da die Emission von Aktien gegen Sachleistung voraussetzt, dass der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Aktien steht. Der Vorstand wird bei der Festlegung der Bewertungsrelation sicherstellen, dass die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre angemessen gewahrt bleiben und der Gesellschaft ein angemessener Gegenwert für die neuen Aktien zufließt. Zu diesem Zweck wird er den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft angemessen berücksichtigen und sich durch externe Expertise unterstützen lassen, soweit das im Einzelfall jeweils möglich und sinnvoll ist.
von 7 jahren in summe versteht. weiter gehe ich davon aus, das der genannte wert auch den umsatz von
von polymedco enthalten dürfte.
meine herzliche bitte die runde, bevor weitere rechnungen erstellt werden.
liest erst die beiden artikel.
in der faz steht ein bericht, ich denke nach einem gespräch mit taapken.
bei der börsen-zeitung scheint es in der tat ein interview zu sein.
zur HV
der ar wird um 1 stelle vergrößert. eine unternehmensberaterin soll gewählt werden.
ohne sie zu kennen, sollte die dame ihren job gut machen, halte ich dies für eine guten vorschlag.
hall hat sichrlich bald eine stufe erreicht, da kann er 20seiten lange vorlagen schon
1 tag v o r ihrer veröffentlichung kommentieren.
als ob er hier auf schnelligkeit ankäme.
ohne es wirklich zu wissen ( da nicht gründlich gelesen ) , in der einladung zu paion werden
sicherlich die gleichen abschnitte stehen.
Nein, sicherlich nicht - ich bin auch nur ein Mensch, auch wenn man das manchmal nicht glaubt. Im Unterschied zu Paion ist Epigenomics in die Lage versetzt, diese Kapitalmaßnahmen auch durch zu drücken, da eine Zulassung mit entsprechend positiven Aussichten vorliegen. Denn es geht nicht nur um die Sicherung der Finanzierung in der Zukunft, sondern auch darum eine fetterer Brocken zu werden, um sich gegen eine feindliche Übernahme zu schützen.
Die fetten Gewinne sprudeln für Epi erst in den nächsten Jahren. Wer nicht rechtzeitig aufspringt rennt dann wieder hinterher.
Grundsätzlich sind die Beiträge von HAL2016 ja nicht inhaltsleer, sondern bringen immer wieder neue Infos!
Einladung Hauptversammlung und Tagungspunkte:
Neues viertes Mitglied im Aufsichtsrat: da dachte ich auch zuerst, na schön, die machen sich mal wieder die Taschen voll, insbesondere, da dort auch fast immer der letzte Vorstandsvorsitzende herein gewählt wird wegen Erfahrung etc. Hat für mich oftmals "ein wenig Geschmäckle". Das ist hier aber nicht der Fall, weil es eine Unternehmensberaterin aus Leverkusen ist. Ich denke es dient einfach der Absicherung bei der Beurteilung von kommenden Maßnahmen.
Aus den ganzen anderen Punkten versuche ich auch immer etwas heraus zu lesen. Letztendlich wird das Meiste durchgewunken und es dient dem Vorstand dazu, auf Eventualitäten zu reagieren wie eine eigene Übernahme (unwahrscheinlich aus meiner Sicht), Zukauf, Abwehr einer feindlichen Übernahme usw. Es heißt nicht, das eine Kapitalerhöhung kommen muss, aber kann!
Hoffen wir das Beste!
mein lieber, wir können doch mal die wesentlichen stellgrößen diskutieren,
preis pro test und verkaufte tests pro jahr.
zu dem preis:
nach dem bericht in der faz, erhält epi 70 bis 90 usd (lt.taapken)
die so oft genannten 150 usd berechnen die labore an die kunden bzw. dieser wert wird
von den kassen erstattet.
wenn ich nun weiter eine hälfige aufteilung des umsatzes für epi und polymeco unterstelle
verbleit für epi ein wert zwischen 35 und 45 usd.
davon der bekannte wert von 70 % = 24,50 bzw. 31,50 usd.
mittelwert = 28 usd.
meine annahme nach dem bericht: die 70 bis 90 usd gelten als umsatz für epi u n d polymedco.
gibt es dazu zustimmung.
zu der anzahl der tests pro jahr mache ich mal keine vorgabe.
Ob das EBITDA nach Reimbursement und Teilung mit Poly für Epigenomics so ist oder etwas mehr oder weniger, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Dass ich mir eine paar Dinge, auch den Abzinsungsfaktor, der sich an Evotec orientiert, zusammen reimen mußte, ist ja klar. Alles aus den Interviews mit Taapken und GodMode Trader...
Mit den Umsatzzahlen liegen ich sogar unter den Schätzungen der First Berlin Analysten.
In China gibt es wohl 7-9% Lizenzgebühr je verkauftem Test, quasi Gewinn...
ProColon:
(a) Prospective pivotal study: Sensitivity of 68.2% and Specificity of 80.0%
(b) FIT comparison study: Sensitivity of Epi proColon was 73.2% vs. 68.0% of FIT-test
ProLung:
Test sensitivity was reported at 95% with a specificity of 64% in initial studies
-> 2016 Start of clinical studies with Epi proLung
http://www.epigenomics.com/fileadmin/site_files/...ion_April_2016.pdf
Upcoming Events
11.05.2016 3-Months Report 2016
25.05.2016 Annual General Meeting
10.08.2016 6-Months Report 2016
http://www.epigenomics.com/en/news-investors.html
welche aufteilung des umsatzes an die labore wird nun von euch unterstellt:
- hal halbe/halbe
- jamann 2/3 epi und 1/3 polymedco
so wie jamann das umschrieben hat, erscheint mir sein vorschlag durchaus realistisch.
frage: mit dem gestrigen kurssprung ihrer aktie ist eine kapitalerhöhung näher gekommen ?
taapken: wir müssen sehen. wir gehen aber davon aus, dass das eine option ist,
die wir sehr ernsthaft prüfen.
Umsatz: Reimbursement pro Kit für Labore 140$ (-> 43% Umsatzmarge), Polymedco berechnet ~80$, davon 1/3 = ~27$ Polymedco (-> 19% Umsatzmarge) und 2/3 = ~53$ Epigenomics (-> 38% Umsatzmarge).
Gewinn: Labore abzüglich Kosten für Tests (interessiert hier nicht), Polymedco abzüglich Marketing, Sales, Distribution, Customer Support, Billing, Collection und Epigenomics abzüglich Manufacturing sowie Overheads (Regulatory, Reimbursement, KOLs, etc.). Bei der Kostenstruktur (Schätzung meinerseits) setze ich mal 20% bei Polymedco an und 10% bei Epigenomics (zusammen EBITDA 70% bei 30% Kosten). Somit hätte Epigenomics 28% Gewinnmarge, sprich ~40$ pro Test. Kann aber auch weniger sein.
Erfreulich ist, dass Epigenomics die Tests in Chargen an Polymedco verkauft und gleich Cash bekommt. Lagerhaltung und Auslieferung bei Polymedco. Somit keine lange Kapitalbindung bei Epigenomics, sondern Barmittel für weitere Produktherstellung. Absatzrisiko liegt bei Polymedco, das ist eine normale Form des Risk-Sharings, da Polymedco eigenständig Marketing & Sales verantwortet.
Ohne Gewähr - Zahlen sind Prognosen - erste Quartalsberichte mit US-Umsätzen mal abwarten..
Moderation
Zeitpunkt: 10.07.17 18:32
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