Baumot AG mit BNox Technik zum Erfolg
Mögliche technische Nachrüstungen bei Dieselfahrzeugen könnten aus Sicht des Zulieferers Baumot im kommenden Jahr beginnen. Baumot-Chef Marcus Hausser sagte der Deutschen Presse-Agentur, es lägen Genehmigungsverfahren von Baumot beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). "Das Paket der Bundesregierung kann einen Schub auslösen bei Hardware-Nachrüstungen." Vo den vorgestellten Maßnahmen erwarte er für die nächsten Jahre einen "deutlichen Umsatzschub" für Baumot.
Die große Koalition hatte sich auf ein Paket geeinigt, um Diesel-Fahrverbote in Städten mit einer hohen Schadstoff-Belastung zu verhindern. Es sieht Anreize zum Kauf neuer Wagen vor. Für umstrittene Motor-Nachrüstungen bei älteren Autos fehlen noch grundlegende Zusagen der Autobauer. Von den Programmen sollen vorerst Besitzer von bis zu 1,4 Millionen Diesel-Pkw profitieren.
"Die getroffene Einigung sorgt endlich für Sicherheit und ermöglicht es Dieselfahrern neben der Umtauschaktion auch eine effektive Nachrüstlösung zu wählen", so Hausser. Baumot bietet Systeme zur Abgasnachbehandlung – "für die allermeisten Diesel-Fahrzeuge", wie der Firmenchef betonte. Bei den Hardware-Nachrüstungen geht es um den Einbau sogenannter SCR-Katalysatoren bei älteren Dieselfahrzeugen, um den Schadstoff-Ausstoß zu senken.
Baumot habe kein Problem damit, die Gewährleistung zu übernehmen. "Damit haben wir eine langjährige Erfahrung. Es sind viele Nebelkerzen gezündet worden", sagte Hausser mit Blick auf Berichte, die Nachrüster wollten keine Gewährleistung übernehmen. Baumot rechne mit Umbaukosten von im Schnitt 1.500 bis 2.000 Euro pro Wagen: "Für viele Kunden ist es attraktiver, nachzurüsten, als sich trotz Prämien einen neuen Wagen zu kaufen." (dpa/rp)
so zahm mit den herstellern umgeht?! die sind doch die gesetzgeber......
sind die politiker alle gekauft? oder sehen die wirklich nicht was los ist?
kann doch irgendwie nicht sein....
https://www.welt.de/politik/deutschland/...esel-Deal-fuer-unfair.html
Es stehen weitere Urteile in Kommunen an.
Habe mir jetzt ein Schild gebastelt, um das wiederzugeben. ;)
Niemand geht deswegen auf die Straße.
Somit kann es nicht sooo schlimm sein.
Bequemer geht‘s eben über die Urne.
Mal schauen....
Zusammenfassung aus diesem Forum .
1.) Die Technik ist nachgewiesen, funktionsfähig und effektiv möglich zu produzieren und das in absehbarer Zeit.
2.)Die Genehmigungs - Verfahren sind angestoßen.
3.) Die Gewährleistung /.... Baumot habe kein Problem damit, die Gewährleistung zu übernehmen, es bestehe Erfahrung damit,... so Hausser von Baumot.
4.)Die Zusage der Kostenübernahme zb. von VW wurde ja schon bestätigt, wenn auch nicht im vollem Umfang, hier sind noch Nachbesserungen offen, welche auch einige Politischen Funktionäre aktuell ins Viesir nehmen, aufzuklären. (Medien sind aktuell voll davon)
5.)Musterfestellungsklage /... ist möglich und sollte von den Betroffenen genutzt werden. (unentgeldlich)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden, erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin.
....Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen. ....
Wie funktioniert die Musterklage?
Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.
Quelle : https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/...te/musterfeststellungsklage/
Meine Meinung:
Nach meiner Einschätzung und mit diesen Fakten, wird sich wohl die Aktie in absehbarer Zeit wieder zur "grünen Seite" wenden, denn die Mehrheit der Betroffenen haben finanziell nicht die Mittel oder schlicht weg auch keinen "Bock" auf diese von den Herstellern angebotene "Tauschaktion" welche als "BesteLösug verkauft werden soll.
Nein, es wird wohl anders kommen. Und zwar:
Eine von den Betroffenen "selbst entschiedene " Nachrüstung anstreben, welche schlimmstenfalls zur kompletten Bezahlung (Schadenersatz), nach der erfolgreichen Musterfestellungsklage, dann bei den Herstellern eingeklagt werden sollte.
Es sollte nur alle Betroffenen dies auch machen. Solidarisch gemeinsam Stärke zeigen.
Und die WAHL... kommt ja sowiso noch.
Ich zumindest, strebe dieses Vorgehen so an.
Nur meine Meinung
Allen Investierten viel Erfolg.
Wie dreist ist denn das, was die Koalition hier abzieht. Die halten doch Alle für dumm.
Gut, ich habe die Agenten im Nachbarforum vergessen, die glauben das natürlich.
In #13584 habe ich dazu mal etwas zusammengefasst.
Ich denke, es haben sich viele "Mitläufer" nur zu schnell verabschiedet, ohne die Situation für sich vorher ganau zu überdenken, halt der "schnelle Finger".
Sobald alle merken, ....auch die Politik.... das doch nicht so Entschieden wurde, wie die Mehrheit des Volkes es lieber hätte, wird nachgebessert und dann wird sich das Blatt auch hier wieder drehen.
Nur meine Meinung.
Allen Investierten viel Erfolg!
Moderation
Zeitpunkt: 05.10.18 09:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Wortwahl.
Zeitpunkt: 05.10.18 09:16
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Luxemburg schaltet EU gegen Berlins Diesel-Plan ein
Die Große Koalition will Fahrverbote für ältere Dieselautos mit Umtauschprämien und Umrüstungen umgehen. Doch das sorgt für Ärger in Europa: In einem Brandbrief beschwert sich Luxemburg bei der EU-Kommission.
Die EU-Kommission müsse deshalb dafür sorgen, dass die Konzerne Umtauschprämien oder Nachrüstungen "nicht nur in einem Land oder einzelnen Regionen, sondern in der gesamten EU anbieten". Notfalls sollte die Kommission prüfen, ob das deutsche Vorgehen ein Verstoß gegen EU-Recht darstellt. Von der Kommission lag zunächst keine Stellungnahme vor.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...ei-eu-kommission-a-1231506.html
Moderation
Zeitpunkt: 05.10.18 09:18
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Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Zeitpunkt: 05.10.18 09:18
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Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.