Wie wärs denn, wenn die Herren ecki und Schlauerfuchs sich mal dazu äussern würden ??
Stuttgart 21
Aber mit Rabulistik und ohne wirkliche Sachargumente werdet Ihr S21 nicht verhindern können. Und bisher gibt es keine wirklich substantiellen Gegenargumente.
Der Lärm eines neu entstehenden Stadtviertels von über 100 ha mit Wohnungen und Büros ist mit dem Krach durchfahrender IC,ICE und Nahverkehrszüge in einem breiten Gleisbett niemals zu vergleichen. Aber seis drum.
"Unterirdisch" ist für die Bahn die einzig sinnvolle Lösung in einer Topographie wie der Stuttgarts.
Das möchte ich gerne belegt haben.
Ansonsten nenne ich ihn einen infamen Lügner.
Dir ist aberschon klar, dass auch S21 hier massive Eingriffe vorsieht?!
"Mit der kürzlich erfolgten Ausschreibung für den Bau eines Tunnels zwischen dem geplanten neuen Hauptbahnhof und Obertürkheim ist den Bürgern in Erinnerung gerufen worden, dass sich Stuttgart21 nicht auf die Innenstadt beschränkt - sondern wegen der damit verbundenen kompletten Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart auch in den äußeren Stadtbezirken der Landeshauptstadt Auswirkungen haben wird.
(...)
Laut dem Planfeststellungsbeschluss rücken neue Gleise nämlich auch bei Stuttgart21 speziell in Obertürkheim bis an die Vorgärten heran.
(...)
Auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung hat das Sprecherbüro von Wolfgang Drexler allerdings eingeräumt, dass im Neckartal auch bei Stuttgart 21 zwei neue Gleise gebaut werden müssen, die dann dicht an Wohnhäuser im Imweg heranrücken. Sie führen in den Tunnel zum Hauptbahnhof und müssen auf 1,2 Kilometern Länge in einem Betontrogbauwerk zwischen der Kreuzung Imweg/Augsburger Straße und den Otto-Hirsch-Brücken in die Bestandsstrecke einfädeln.
(...)
Die Bahn selbst spricht in den Unterlagen von einem "erheblichen Eingriff", es komme zu "bauzeitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner" durch Lärm und Erschütterungen. Auch später lasse Stuttgart21 in dieser Gegend "Überschreitungen der Immissionsrichtwerte" bei Gebäuden erwarten - "insbesondere im Nachtzeitraum"
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/...eise-eine-wahrheit.html
Da dies Fakten sind, bleibt den Befürwortern nur noch die Möglichkeit,
das Projekt mit Gewalt durchzusetzen oder einen Bürgerkrieg anzuzetteln.
Die Gegner haben alle Argumente gegen das Projekt auf ihrer Seite und sind
trotzdem bereit zu einer Abstimmung.
Demokratie versus schwarze Diktatur!!
Und nen Bürgerkrieg wird es wegen S21 nicht geben.
Für sowas sind die Dagegner schon viel zu alt.
angekündigt, wenn der Volksentscheid S21 stoppen sollte. Deine genaue Formulierung weiss ich nicht mehr, einige tausend weiter vorne. War da nicht was mit "auf die Barrikaden gehen" oder so ähnlich?
Und ich habe dich leider falsch verstanden? Denn unterstellen wollte ich dir nichts.
Dein #5142

Wie wärs denn, wenn die Herren ecki und Schlauerfuchs sich mal dazu äussern würden ??
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Hier bist du Sauer mit meiner Interpretation. Entschuldige ausdrücklich.
kiiwii: "Kiiwii spricht sich gegen Lärmschutzmassnahmen
Das möchte ich gerne belegt haben.
Ansonsten nenne ich ihn einen infamen Lügner.
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Mit #5142 wolltest du ausdrücken für Lärmschutzmassnahmen in der Dimension der chinesischen Mauer zu sein? Das war mir leider nicht ersichtlich. Kannst du das bitte konkretisieren und erläutern? Und was chinesische Mauern in S mit K21 zu tun haben sollen?
Danke.
Es ist tatsächlich manchmal schwierig den anderen richtig zu verstehen. Und an Stellen wo ein Ja oder nein zu kurz greift, da höre ich mir gerne an, was du meinst.
um die Lügen von ecki und Konsorten aufzudecken, können sich die Interessierten ein Bild von dem Urteil des VGH machen
100§Der Unterschied der Kosten von „K 21" zu „S 21“ (2,81 Mia EUR) ist im Übrigen nicht so groß, wie der Kläger behauptet. Insoweit kann dahinstehen, ob die Berechnungen der Beigeladenen insgesamt zutreffen, nach denen für „K 21" Kosten von 2,576 Mia EUR anfallen. Denn es ist nicht zweifelhaft, dass die Kosten für „K 21" in einer Ausführung, wie sie die Beigeladene für erforderlich halten darf, weil es ihr obliegt, eine Alternative zu optimieren und anhand der nach ihren Maßstäben erforderlichen Trassierungsparametern zu gestalten (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 BVerwGE 121, 72 = NVwZ 2004, 795), weit jenseits des vom Kläger angenommenen Betrags von bis zu 1,2 Mia EUR liegen. So kann der Kläger nicht etwa die Kosten außer Acht lassen, die bei einer notwendig gewordenen (ggf. rückständigen) Sanierung von Überwerfungsbauwerken und Brücken entstünden; denn sie fielen bei „K 21“ tatsächlich an (vgl. Senatsurt. v. 11.02.2004 - 5 S 384/03 - a.a.O. UA S. 103). Nicht zu beanstanden ist jedenfalls im Grundsatz auch, dass die Beigeladene für das Bauen unter laufendem Betrieb für einzelne Anlagenteile deutlich höhere Zuschläge vorsieht als der Kläger, auch wenn nicht ausgeschlossen erscheint, dass durch eine Nutzung der Reserven des Kopfbahnhofs entsprechende Behinderungen und Verzögerungen der Bauarbeiten teilweise vermieden werden könnten. Dass der Kläger zum Beispiel die Kosten für die Errichtung von Signalanlagen im Kopfbahnhof deutlich zu niedrig angesetzt hat, weil
26 von 28 14.11.2010 10:33
5 S 848/05 http://lrbw.juris.de/cgi-bin/...r_rechtsprechung/document.py?Geric...
der Abstellbahnhof ganz außer Betracht geblieben ist, hat die mündliche Verhandlung ergeben. Deutlich höhere Kosten darf die Beigeladene aber auch für den Anschluss des Landesflughafens, der Neuen Messe und der Filderregion ansetzen. Sie muss sich bei einer Planung im Sinne von „K 21" nicht darauf verweisen lassen, auf eine Ertüchtigung der Gäubahnstrecke auch für die Aufnahme des Fernbahnverkehrs Mannheim - Ulm (soweit die Züge am Landesflughafen halten) oder auf einen Ausbau der S-Bahn-Station „Terminalbereich“ und auf den Bau des Filderbahnhofs zu verzichten. Zumindest müsste der Kläger bei „K 21" die Kosten für eine Erweiterung der S-Bahn-Station „Terminalbereich“ mit den von der Beigeladenen üblicherweise für einen Fernbahnhof solcher Bedeutung für erforderlich gehaltenen Merkmalen, insbesondere einer ausreichenden Kapazität und Bahnsteiglänge, einbeziehen. Es erscheint auch angesichts der von der Beigeladenen nach Kostenrichtwerten geschätzten Kosten nicht als zwingend, dass der von der Bundesrepublik Deutschland zugesagte Finanzierungsanteil von 453 Mio EUR ausreichte, den bei „K 21" geplanten Anschluss an die Neubaustrecke durch das Neckartal und den bei Esslingen-Mettingen beginnenden Tunnel bis Wendlingen zu errichten.
http://www.rems-murr-gegen-s21.de/files/...85e20525af2ba7e211e09ef963
Dieses mal krachte ein Zug im Züricher-Bahnhof gegen den Prellbock.
Dadurch wurden mehrere Personen verletzt.
Das ist nicht der erste Unfall dieser Art.
Ich erinnere mich in der Schlichtungsrunde, als Palmer fragte - können sie mir garantieren, das der Bahnhof absolut sicher ist.
soviel dazu
http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/...rletzt;art372447,3904095
Es ist ganz einfach.
Zeitpunkt: 23.11.10 13:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Der betroffene User distanziert sich von dieser Aussage.