Stuttgart 21
> ohne Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Ausgaben
Und hier muss man jeden Zettel aufheben und einreichen, wenn man Reisekosten geltend machen will.
Musterdemokratie nach Laufvogel-Art. Alternativlos und richtig. Und weil man so öffentlich nicht dazu stehen mag, macht man Falschaussagen vor dem Bundestag.
Was ist »Stuttgart 21« wirklich? Eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte Deutschlands – oder nur ein Vorwand, um mehr als 10 Milliarden Euro öffentlicher Gelder in die Kassen von Banken, Immobilienfirmen und Baukonzernen zu transferieren? Ist der Protest gegen die Tieferlegung des Stuttgarter Bahnhofs wirklich eine Bedrohung für die parlamentarische Demokratie oder birgt er neue Chancen für deren Weiterentwicklung?
Dieses Buch bündelt die Argumente gegen »Stuttgart 21« und dokumentiert eine beispiellose demokratische Protestbewegung. Mehr als dreißig Autoren melden Kritik an unter bahntechnischen, ökologischen, finanziellen, denkmalschützerischen, verkehrs- und stadtplanerischen sowie architektonischen Gesichtspunkten. Sie entwickeln Alternativen zu dem umstrittenen Megaprojekt und zu einer verfehlten Bahnpolitik
http://www.kiwi-verlag.de/36-0-buch.htm?isbn=9783462042580&print=1
Gutachten: Finanzierung von „Stuttgart 21“ verfassungswidrig
Die Finanzierung des umstrittenen deutschen Bahnprojekts „Stuttgart 21“ durch das Land Baden-Württemberg ist laut einem Gutachten verfassungswidrig. Sowohl der milliardenteure Umbau des Stuttgarter Bahnhofs wie auch die ICE-Trasse nach Ulm seien klare Bundesaufgaben.
Baden-Württemberg habe nicht das Recht, das Projekt mitzufinanzieren, betonte der Verfassungsrechtler Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität heute in Stuttgart. Nach dem Grundgesetz sei die Kofinanzierung durch Land und Stadt verboten, damit sich reiche Länder keine Bundesinvestitionen kaufen könnten. Land, Stadt und Region finanzieren „Stuttgart 21“ jeweils etwa zu einem Drittel.
http://orf.at/stories/2025513/
Gutachten: Finanzierung von S 21 verfassungswidrig
Stuttgart (dpa) - Die Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg ist nach einem Gutachten im Auftrag der Grünen verfassungswidrig.
Sowohl der milliardenteure Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs wie auch die ICE-Trasse nach Ulm seien ausschließlich Bundesaufgaben. Baden- Württemberg habe nicht das Recht, das Projekt mitzufinanzieren, betonte der Verfassungsrechtler Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität am Montag in Stuttgart. Die Grünen im Landtag sehen sich in ihrer langjährigen Auffassung bestätigt.
Nach dem Grundgesetz sei die Co-Finanzierung durch Land und Stadt vor allem deshalb verboten, damit sich reiche Länder keine Bundesinvestitionen kaufen könnten, sagte Meyer. Land, Stadt und Region finanzieren das 4,1 Milliarden Euro teure Vorhaben Stuttgart 21 etwa zu je einem Drittel. Das Land steuert zu den 2,9 Milliarden Euro für die ICE-Trasse nach Ulm 950 Millionen Euro bei. Da die Verträge nichtig seien, könne etwa das Land sein Geld zurückfordern oder gar nicht erst weiter zahlen, sagte Meyer.
Nach den Worten von Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann zeigt das Gutachten aus Berlin einmal mehr, wie unseriös der Bahnprojekt geplant sei. Sollten die Grünen nach der Landtagswahl im März 2011 das Sagen haben, werde man das Geld nicht zahlen beziehungsweise zurückfordern.
© sueddeutsche.de - erschienen am 15.11.2010 um 12:57 Uhr
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1069062
Die Grünen sind doch das gleiche Gesocks wie die restlichen Politiker......
Warum soll man die verkehrliche Anbindung Stuttgarts verschlechtern?
K20 hat jetzt schon bessere Kapazität als für S21 Projektiert?
Warum redest du von Wahlkampf und sagst nichts zu Fakten und Argumenten?
Ministerium relativiert S-21-Kritik an Ramsauer
(Berlin/dpa) Das Bundesverkehrsministerium hat die Kritik des Bundesrechnungshofs an angeblichen Falschaussagen von Minister Peter Ramsauer (CSU) relativiert. Der Berechnungshof hatte zuvor in einem Schreiben laut „Stuttgarter Zeitung“ betont, anders als von der Regierung behauptet, habe der Rechnungshof nie sein Einvernehmen zu den Finanzierungsverträgen für den Umbau des Stuttgarter Kopfbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und die ICE-Neubaustrecke von Wendlingen nach Ulm erklärt.
Ramsauers Sprecher sagte am Montag in Berlin, bei den Finanzierungsverträgen an sich bedürfe es keines Einvernehmens mit dem Bundesrechnungshof, „da er da keine Zuständigkeit hat“. Bei den Antrags- und Verwendungsprüfungen der Finanzierungsvereinbarungen hingegen habe der Bundesrechnungshof unter Auflagen sein Einvernehmen erklärt. Dazu gehörten eine ordnungsgemäße Vergabe von Aufträgen und aktualisierte Kostenschätzungen.
„Die Auflagen des Bundesrechnungshofs werden sehr ernst genommen und dem wird auch nachgegangen“, betonte der Sprecher.
(Erschienen: 15.11.2010 13:45)
http://www.schwaebische.de/lokales/wir-im-sueden/...arid,4190543.html
Wenn Ramsauer kein Einvernehmen mit dem Rechnungshof braucht, warum behauptet er dieses Einvernehmen dann vor den Bundestagsausschüssen?
aber die Grünen sind nicht die Triebkräfte des Protestes, sondern wollen die Nutznießer sein. In Heiligendamm war die Roth auch auf einmal da, wurde dann aber rausgebuht, da es für denkende Menschen erkennbar ist, welche Masche sie abzieht
Mit dem politischen Willen hätte man eine Volksabstimmung organisieren können, aber es wurde ja mehrfach blockiert.
Mit einer separaten Volksabstimmung hätte der Wahlkampf unbelastet von diesem Thema gemacht werden können. Es gibt eine ganze Reihe anderer und relavanter Landesthemen, die unnötigerweise durch Merkels Einmischung untergehen, bzw. zu kurz kommen.
Insbesondere hätte die CDU da in der LTW wohl mehr davon. Denn eine ganze Anzahl von K21-Befürwortern in der CDU können nicht für CDU stimmen und gegen S21 in dieser Konstellation. Bei separater Volksabstimmung hätte die CDU in der LTW im Bereich 10% mehr und die Grünen 10% weniger.
Und warum muss die CDU da unbedingt den Wahlkampf draus machen? Warum nicht per Volksabstimmung?
Hintergrund: Artikel 104a des Grundgesetzes
Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Hans Meyer verbietet Artikel 104a des Grundgesetzes die Beteiligung des Landes an der Finanzierung von Stuttgart 21. Der entsprechende Artikel in Auszügen:
"(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Handeln die Länder im Auftrag des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben."
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2708160
Mal sehen, was die hiesigen ProSit-Verfassungsjuristen draus machen.
Der Chinahandel sollte auf die Schiene verlegt werden, das würde den Wirtschaftsplatz Europa stärken und die Umwelt erheblich entlasten.
Global 3000: Schwimmende Umweltprobleme
Berechnungen zufolge wird der Ausstoß von Kohlendioxid bis 2013 auf schätzungsweise 1,6 Milliarden Tonnen pro Jahr steigen. Zurzeit ist der globale Schiffsverkehr einer der größten Luftverschmutzer durch klimaschädliche Gase wie Kohlendioxid und Schwefeldioxid.
http://www.handelsblatt.com/media/...hwimmende-umweltprobleme;2688792
Das tun sich wahrscheinlich nur Juristen mit Freude an.....
Thesenförmige Zusammenfassung ab Seite 47.
Art 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Ich bin ja bekanntlich eher für das Schweizer vorgehen. Parlamentswahl als Richtungsentscheid. Und themenbezogene Sachentscheidungen, einfach um das Spektrum breit und lebendig zu halten.
kiiwii, "Parteien wirken mit". Stimmt.
Und nichts dagegen. Und was sagst du zu verfassungswidriger Mischfinanzierung?
Nach GG hätten sie keinerlei Recht, an irgendwas mitzuwirken...
Die prostis können aber ruhig demonstrieren, nur sollen sie auch mal offenlegen (wie man es von den Parteien ja auch verlangt), wer sie finanziert...
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Die CDU-Busanreisen umsonst sind ja teilweise veröffentlicht, wenn auch nicht die Kosten dafür.
Ich kaufe z.B. auf der Demo nen Button für 5 Euro in die Aktionsbündniskasse und ähnliches.
Aber wie du draufkommst, das Demonstranten sich Parteienähnliche Strukturen und Kontrollen unterwerfen sollten, nur um mal ne Demo machen zu können? das wäre wohl nicht im Sinne der Versammlungsfreiheit.
Definieren Sie bitte "mitwirken". Ist demonstrieren mitwirken, ist Meinung äußern mitwirken?