Steinhoff International Holdings N.V.


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Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50
Eröffnet am:02.12.15 10:13von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:362.308
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763 Postings, 2495 Tage B ojeDrohnhöschen - #170685

 
  
    #170451
1
16.04.19 11:50
Sehe ich auch so. Da ich kein beruflichen Background in dem Bereich habe kann ich es nur als Bauchgefühl nehmen.

Erinnert Ihr euch an einen Bericht (entweder von SNH, Onlineausgabe einer Zeitung, etc.) das Steinhoff z. B. nur selbst Klagen kann wenn SNH mit Aktionären zusammenarbeitet?

Könnte das eine Erklärung für den von Mysterio angesprochenen "Schulterschluss" sein.
Leider weiß ich nicht mehr wer diesen Bericht gepostet hat oder wo der herkam; Vielleicht weiß das noch jemand und findet den nochmal?

LG
Boje

 

3257 Postings, 3470 Tage WallstreetknightHeutige News

 
  
    #170452
16.04.19 11:52
Könnte man das denn so verstehen, das ein beliebiger Kurs X genommen wird und daran die Bemessungsgrundlage entsteht?
Beispiel wäre ein Durchschnittswert zwischen 5 Eur und 0,11 Euro so kämen wir irgendwo bei 2,50 Euro pro Aktie an.
Ich bin in diesen Vergleichssachen überfordert mit meinem Wissen , da ich dies nicht einschätzen kann.
Ich gehe mal davon aus dass ein Kurs X zur Bemessung genommen wird.
Könnte dann der tatsächliche Kurs der Aktie wie bei einem Übernahmeangebot diesen Wert kurzfristig erzielen ?
Oder bin ich mit meiner Denkweise gerade vom Weg abgekommen?
Danke für die Hilfe  

5806 Postings, 2648 Tage Drohnröscheniudex

 
  
    #170453
1
16.04.19 11:53
zufällig bin ich Jurist ; ) Danke! : )
Irrtumsanfechtung wird noch komplizierter... wie stelle ich Aktien retour, die ich n icht mehr habe, weil in Panik verkauft? hm... Wie soll hier eine Rückabwicklung passieren und an wen (Aktien von IRGENDWEM an der Börse gekauft - Steinhoff soll aber bluten) wende ich mich?  

10534 Postings, 3821 Tage Taylor1naja gut von mir aus

 
  
    #170454
1
16.04.19 11:56
könnte der Kurs mal endlich,12-13cent wegnehmen.  

8036 Postings, 2651 Tage BobbyTH@ Wallstreetkni

 
  
    #170455
16.04.19 11:57
Stelle sich die Frage wer den Durchschnittswert  festgelegt hat. Wurde der einseitig seitens Steinhoff beschlossen, zusammen mit dem jeweiligen Kläger oder Gerichtlich.

Zudem wäre die Gesamtanzahl der Aktien interessant damit man auch auf eine Klagesumme, bzw. Vergleichssumme kommt.

Persönlich kann ich mir nicht vorstellen dass ein pauschaler Wert ermittelt wird, außer in der von mir angedachte Überlegung zu einem "versteckten" Aktienrückkaufsprogramm und selbst dann werden mehrere Werte im Vergleich angenommen.  

3250 Postings, 2788 Tage iudexnoncalculat@dornr

 
  
    #170456
1
16.04.19 11:58
Rückabwicklung wird mMn nur für jene Aktionäre funktionieren, die durch den Irrtum die Aktien gekauft haben und noch immer halten...alle anderen werden schlechte Karten haben (Passivlegitimation?)  

3129 Postings, 2788 Tage __DagobertAlgomarin

 
  
    #170457
3
16.04.19 12:00
Deshalb sehe ich überhaupt nur für jene, die im Zuge der Frankfurtemission gekauft haben, berechtigt, etwas geltend zu machen, da hier die Gesellschaft Vertragspartner ist.  

2282 Postings, 3904 Tage Jackson CoalmanConforma Deal #170510

 
  
    #170458
2
16.04.19 12:01

Neueinstellung des gelöschten Beitrages von gestern, das es leider Gesindel gibt, die positive Fakten versuchen zu vertuschen und löschen zu lassen.

"Call protection of 10 per cent. on any repayments or
prepayments for the first 3 years together with interest which may accrue up to the
end of year 2. Call protection of 5 per cent. shall apply from year 3 onwards. Call
protection shall be 6 per cent. with respect to any disposal of the Iberian business
initiated at the request of the majority New Money providers


Die Finanzierung umfasst auch Call Protections - eine Sicherheitsmaßnahme, die Vertragsstrafen vorsieht, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird.

Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...efinancing/?newsID=1141921

 

747 Postings, 2759 Tage algomarin@BobbyTH - ARP

 
  
    #170459
1
16.04.19 12:02
Wie in diesem Thread bereits mehrfach ausgeführt:

Ein Aktienrückkaufprogramm seitens der Steinhoff Gruppe wird es so lange nicht geben (dürfen), solange der aktuelle Kurs unter 50 Cent (Nominalwert der Aktie) liegt. Grund: Der Vorstand der Gruppe hat kein entsprechendes Mandat unter dem Nennwert Aktien zurückkaufen zu dürfen.  

8179 Postings, 2743 Tage STElNHOFFWer verkauft hat

 
  
    #170460
3
16.04.19 12:03
hat Pech, der Rest kann seine Aktien an Steini für 0,58 Buchwert zurückgeben.
Im Dezember stehen wir bei 0,80.
Deal or no deal?  

8036 Postings, 2651 Tage BobbyTH@ algomarin

 
  
    #170461
1
16.04.19 12:06
Danke für deine Info. Aber bitte beachte, dass ich nicht geschrieben habe das Steinhoff bei dem jetzigen Kurs einen Vergleich mit eventuell Geschädigten eingeht.

Die sind schlau genug um ein Vertragswerk aufzustellen das diesen Umstand beachtet.  

2373 Postings, 2484 Tage Herr_RossiWenn die Super-Kläger-Anwälte....

 
  
    #170462
3
16.04.19 12:09
....die gewünschten 12 Mrd für die Geschädigten reinholen könnten(würden,sollten), dann hat es den Anschein, dass JEDE Aktie auf Erden völlig risikofrei  ist...
Ich hatte vor ca. 3 Wochen hier schon mal die Frage eingestellt, wieviel denn MOMENTAN die Aktie ohne dem Betrugs-Hickhack wert wäre, in Anbetracht der weltwirtschaftlichen Situation und der Situation allgemein in der Modebranche mit vorwiegend stationärem Handel....
Leider wurde damals nicht darauf eingegangen, da das Hinhacken auf ein paar lustige Basher scheinbar Vorrang hatte....
Ein jeder involvierte Richter wirds den Klägeranwälten schon geflüstert haben, dass ein Vergleich unerlässlich ist... man wird keinen realistischen Wert ermitteln können....
In diese Richtung streckt scheinbar SH schon die Fühler aus, Klagen wurden zum Wohle der Gesundung von SH aufgeschoben....klingt gut.... und wird es auch wohl sein!
 

2280 Postings, 2480 Tage tueshi,B oje

 
  
    #170463
16.04.19 12:09
ich glaube es war eher, dass SA Aktionäre die Verursacher nur über Steinhoff verklagen können.
Steinhoff ist ja selbst geschädigt.  

8036 Postings, 2651 Tage BobbyTH@ Herr_Rossi

 
  
    #170464
16.04.19 12:12
Eine Beachtung den derzeitigen möglichen Kurses ohne einer "nicht ordnungsgemäße Bilanzführung nach § 37 b Abs. 1 WpHG" ist unerheblich.

Gründe können nur die Entscheidungsfindung aufgrund des Verkaufprospektes sein. Und da ist, meines Wissens nach, auch nur die Frankfurter Börse davon betroffen.

Demnach wird auch nur mögliche Geschädigte dieser Aktienkäufe Beachtung finden.  

763 Postings, 2495 Tage B ojetues

 
  
    #170465
16.04.19 12:17
Okay vielen Dank. Mag sein das du recht hast.

Danke für die Antwort  

2878 Postings, 2697 Tage Mysterio2004ARP

 
  
    #170466
1
16.04.19 12:26
Zum Thema ARP, wäre schon sinnvoll eine solche Maßnahme parallel mit der Meldung des erreichten Vergleichs mit den klagewilligen zu bringen, gell.
€ Aufwand für das ARP zum Kurs 0,50 € je share in Größenordnung "X" überschaubar, Effekt unbezahlbar, da Kompensation der geschädigten satt und ordentlich wenn sie Aktienpakete zugeteilt bekommen & "restore shareholder value" wäre damit auch zu erreichen.

Ach wie gut dass niemand weiß dass ich Rumpelstilzchen heiß. ;-)

4,3 Mrd handelbare Papiere bieten Lösungen & eine potenzielle hohe Marge.    

171 Postings, 2488 Tage HunnenkönigMir gefällt...

 
  
    #170467
8
16.04.19 12:34
zunehmend wie das aktuelle Mgnt. agiert. Ich denke auch, das das ein schlauer Schachzug war auf die Kläger zuzugehen. Niemand kann ernsthaft Interesse daran haben, in jahrelange Rechtstreite über mehrere Instanzen zu gehen, auch die Anwälte der Kläger nicht. Mit Sicherheit werden die anteilig an einem möglichen Schadensersatz beteiligt. ´

Für einen Vergleich sprechen u.a. :

Weniger Rechtskosten
Weniger Unsicherheit
Überschaubarer Vergleich (Schaden nicht bezifferbar)
SH selbst geschädigt
WP wie Deloitte werden mit in die Pflicht genommen für eventuelle Zahlungen/Vergleiche
Zeitgewinn um sich auf das wesentliche Restrukturierung/operative Geschäft zu konzentrieren

Und ich hoffe das Sie einen Teil der Klagen auf diese Diebesbande abschmettern können.

Bin auf die Bilanzen/Geschäftsberichte gespannt, um auch mal einen Gefühl für Nennwert/Buchwert  etc. zu entwickeln. Eins ist sicher, das ist nicht mehr die gleiche SH wie vor 15 Monaten.

Bin weiterhin investiert!
 

10534 Postings, 3821 Tage Taylor1Mysterio gehen wir davon aus

 
  
    #170468
1
16.04.19 12:38
Es wird hier ein Wert für anfang 50cent durch was auch immer herausgehauen,was passiert dann wohl,bewegen wir uns dann immernoch im Bereich 11cent 14 oder würde es sofort ab dem 50cent gehandelt???
Es ging ja auch im Vergangenheit von 3eur auf 80cent.  

2347 Postings, 2829 Tage SeckedebojoFür mich sind wirklich gute Nachrichten...

 
  
    #170469
5
16.04.19 12:50

Steini verhält sich ähnlich , mal vereinfacht ausgedrückt , wie ein Bürger , welcher selbstverschuldet in einer Insolvenz steckt.

Er versucht Kosten zu drücken wo immer es auch geht !

Er will aber auch nach der "Abwicklung" weiter existieren.

Diese Verhalten ist nicht gerecht , aber legitim.

Und die rechtliche  , allgemeine Situation gibt dies auch noch her.

Denn Jeder würde es in ähnlicher Situation genauso machen.

Und dies bestätigt klar meine Vermutung , das die "Klagesumme" nicht annähernd gezahlt wird.

Die "Kläger" werden wohl erheblich komromiss bereit sein , da sie den berühmten " Spatz in der Hand" lieber haben als "die Taube auf dem Dach"

Dies optimiert erneut die Bilanzen und entspannt die Lage noch mehr.

Die Sanierung läuft......meiner Meinung nach......immer besser  !!!

Immer wieder verstummen die Pessimisten mit ihrem "Schlecht reden".

Die Nörgler und Basher werden oft eines Besseren belehrt. 

Steini lässt sich davon nicht beeindrucken.


Bin weiterhin in Erwartung künftiger Gewinne drin.

Und ich bleibe drin........


Meine Meinung



 

 




 

8036 Postings, 2651 Tage BobbyTHAktienausgabe Börse Frankfurt

 
  
    #170470
6
16.04.19 12:55
Habe mir verschiedene Quellen angeschaut. Am 07.12.2015 wurden demnach 150 Millionen Aktien mit einem Ausgabepreis von 5€ an der Frankfurter Börse platziert.

Das entspricht 750 Millionen Euro.

Der B-Skandal hatte echte Auswirkung am 04.12.2017, Kurs fiel von 3,408€ auf 1,09€ am 07.12.2017

Nehme ich nun die "Geschädigten" mit diesen 3,408€ x 750 Millionen Aktien, dann ist ein maximaler Wert von cirka 2,6 Milliarden Euro die volle Schadensnsumme bei einem ARP.

Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht mehr die kompletten 750 Millionen Aktien in den Händen der "Geschädigten" sind.

Bei 10% gehaltenen Aktien, wäre ein ARP mit Entschädigung demnach bei 260 Millionen € zu bewerten.

Aber da bei einem ARP i.d.R der Kurs steigt, würde Steinhoff durch spätere Verkäufe am Markt sogar wieder Einnahmen zu verzeichnen haben.



 

763 Postings, 2495 Tage B ojeKurs

 
  
    #170471
5
16.04.19 13:00
Am Kurs sieht man zumindest ein bisschen das dass Damoklesschwert der Klagen ein großer Kursdrücker ist. Die vergangenen Tage waren da eher mau. Kaum kommt etwas zu den Klagen bzw. zu den Klagewilligen und das eine Lösung oder ein Vergleich im Raum steht, bewegt sich der Kurs. Nicht viel leider!

Sollte das Management mit all ihren Beratern den Weg fortsetzen den sie bisher gegangen sind und auch WIE sie ihn gegangen sind, dann wird mein Gefühl aufs richtige Pferd gesetzt zu haben immer stärker. Unsicherheiten gibt es, aber die werden im Hintergrund nach und nach angegangen.

Also Leute, weiterhin durchhalten und in Geduld üben. Das wird schon!

Boje  

2373 Postings, 2484 Tage Herr_RossiBobby

 
  
    #170472
2
16.04.19 13:07
Einmal schreibst du von 750 Mio Aktien und mal von 750 Mio Euro... also was denn nun?
Bei 750 Mio GEHANDELTEN AKTIEN.... wurden welche VERkauft und welche GEkauft....und einen von beiden, also entweder der Käufer oder der Verkäufer ,- eher der Käufer, der NACH Auffliegen des Betruges gekauft hat, hat mit der ganzen Klags-Sache sowieso nichts zu tun.
Meine Meinung dazu....  

520 Postings, 2821 Tage bcp_der umbau geht weiter

 
  
    #170473
1
16.04.19 13:08
die abgabe der 50% der anteile ist für mich OK. so hat man einen investor der geld ins unternehmen steckt und ebenfalls für 800mio schulden gerade steht mit den 50% anteilen.

ich denke so ein deal kommt auch bei Australia Business und bei den GB gesellschaften Bed&bensond und harveys. Steinhoff ist dabei sich zu verkleinern und das risiko auf mehr LOKALE investoren zu streuen. Aus Südafrika heraus kann man sich nicht um alles kümmern.

Eine Entschädigung der Altaktionäre schließe ich aus. Das würde nur mit einer Insolvenz einhergehen. Steinhoff kann kein Geld anbieten. Vielleicht eine Ausgabe von zusätzlichen Aktien, aber das mehrt nicht den Wert des Ganzen. Solche Maßnahmen könnten Klagen von Neu-Aktionären zu folge haben.

Ich kenne nur Fälle in denen die Altaktionäre mit der AG untergegangen sind. Oder ist jemand sowas bekannt?  

8036 Postings, 2651 Tage BobbyTH@Herr Rossi

 
  
    #170474
16.04.19 13:10
ja sorry, es sind immer 750 Millionen Euro gemeint. Steinhoff selbst gibt 531 Millionen Euro Einnahmen bei der Erstausgabe an. 150 Millionen sind die Anzahl der Aktien.
Sorry für die Irritation durch meinen Rechtschreibfehler  

8036 Postings, 2651 Tage BobbyTHKorrektur zu - #170711

 
  
    #170475
2
16.04.19 13:17
Habe mir verschiedene Quellen angeschaut. Am 07.12.2015 wurden demnach 150 Millionen Aktien mit einem Ausgabepreis von 5€ an der Frankfurter Börse platziert.

Das entspricht 750 Millionen Euro.

Der B-Skandal hatte echte Auswirkung am 04.12.2017, Kurs fiel von 3,408€ auf 1,09€ am 07.12.2017

Nehme ich nun die "Geschädigten" mit diesen 3,408€ x 150 Millionen Aktien, dann ist ein maximaler Wert von cirka 511 Millionenn Euro die volle Schadensnsumme bei einem ARP.

Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht mehr die kompletten 150 Millionen Aktien in den Händen der "Geschädigten" sind.

Bei 10% gehaltenen Aktien, wäre ein ARP mit Entschädigung demnach bei 51,1 Millionen € zu bewerten.

Aber da bei einem ARP i.d.R der Kurs steigt, würde Steinhoff durch spätere Verkäufe am Markt sogar wieder Einnahmen zu verzeichnen haben.

Danke an Herr Rossi der sich den vorigen Beitrag - #170711 richtig durch gelesen hatte und Danke für den Hinweis dass ich meine Rechnung damit auch korrigieren konnte.

Selbstverständlich muss meine Ansicht nicht richtig, weder in der Summe, noch in sonst einer Weise richtig sein. Nur meine Ansicht dazu.  

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