Steinhoff Informationsforum
Zeitpunkt: 06.01.23 11:56
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Pepco klettert erstmals wieder über die 41!
Zeitpunkt: 06.01.23 11:56
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Zeitpunkt: 06.01.23 11:59
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Kommentar: Beleidigung
"Stimmt man üblicherweise Vorschlägen nicht erst dann zu bzw. lehnt sie ab, wenn man präzise in Kenntnis gesetzt wurde..."
Die konkreten Vorschläge an die Gläubiger sind sicherlich für SIE bekannt, für die Aktionäre noch nicht, und es wird erst passieren, wenn die 80% erreicht wurden. Ich vermute, es handelt noch um "paar" kleinere Gläubiger, die das Geld (Schulden und Zinsen) am liebsten schon "gestern" haben wollten, aus welchem Grund auch immer... (sie meinen, sie könnten mit diesem Geld schneller woanders verdienen, sie haben Schulden, etc.). LDP wird schon einen weg finden, sie auch zu überzeugen, z.B. sie werden von den Großen ausbezahlt, nur eine Möglichkeit ich rechne in Max. einer Woche mit der News, Sache ist durch, die 80% sind da. Dann wird an der Longversion für beide Parteien gearbeitet.
#62421
"Wozu könnte mir ein Berater raten, der selber nur in eine Blackbox schauen kann?"
Nein, Steinhoff geht davon aus, dass nur DU diese Box als Blackbox siehst, aber der Berater nicht, der wird dich aufklären ;-) Das meine ich noch nicht mal als Scherz!
Diese warten erstmal die Veröffentlichung von entscheidenden Parametern ab.
Einen weiteren Kommentar erspare ich mir.
Empfehlen könnte ich die Kanzlei Nieding in Frankfurt am Main.
Allerdings ,hier solltest Du wissen,ob man schlechtem Geld gutes hinterher werfen soll.
Denn ,selbst,wenn Strafanzeigen und Schadenersatzklage erfolgreich wären,
so müsstest Du in der Konstellation ( Insolvenzdrohung ) dem Vorstand einen Vorsatz nachweisen,
und ggf.dem Aufsichtsrat ein schweres Prüf-und Pflichtversäumnis.
Und nur dann,würde der Vorstand mit seinem Privatvermögen haften.
Da allerdings nur extrem viele Einzelklagen oder Sammelklagen Sinn machen,dann allerdings die Entschädigungsmittel durch so viele Aktien / Aktionäre geteilt würden,kommt wohl nicht wirklich dabei etwas heraus.
Also.1 Frage: Vorsatz beweisbar,z.B. anhand der kausalen Kette der Entwicklung ,und durch Schriftverkehr,oder unterlassen rechtzeitiger Meldungen an die Aktionäre,nach Wissen der Aufrechterhaltung oder gar Erhöhung der Forderungen der Kreditoren.
Ob es hier auch einen Wucherparagrafen gäbe,wäre nebenbei interessant.
Schlecht verhandelt,Aktie runtergeprügelt,EQS,Xetra Sache,sind leider höchstens Fahrlässigkeiten.
Da aber der Step 2 nicht beendet ist,die Altaktionäre nicht entschädigt wurden,hoffe ich auf Hilfe durch die bestehenden Vertretungen und auch die Justiz.Denn,angeblich verlorene Daten,alles muss neu eingereicht werden,erscheint kaum mehr plausibel,da das Unternehmen wusste,das die Altaktionäre dann quasi nichts mehr an Aktiengegenwert bekommen.
DU entscheidest gewiss nicht, wer recht hat und wer nicht.
Beleidigung ist für deinesgleichen anscheinend kein Problem.
Dass die Mods anscheinend nicht für Jammerlappen wie mich agieren, sondern für meine / unsere "Freunde", das ist hier fast nicht erkennbar.
@ H7
"dem dummen Bauern" ... ok, ich wollte dich schon fragen, warum du Bauern als dumm hinstellst. Hat sich erübrigt, weil du ja nur 1 meinst, den du bestimmt persönlich kennst (Zwillingsbruder von dir?).
@ Steinis ... sorry, dass ich mich mit den Anonymlingen eingelassen habe, musste kurz einmal sein. Ich lasse es eh sofort wieder.
Ich lese in der EQS den Begriff " Ausnahme " im Zusammenhang mit jenen Aktionären, die dem Vorschlag zustimmen.
Entschädigung sollte ungleich Beteiligung sein.
@ Dirty :
Da drehen wir uns im Kreis. Wenn die Veröffentlichung der Longversion für die Aktionäre erst Sinn macht, nach dem 80% der Gläubiger zustimmten, dann macht die Teilveröffentlichung des " Proposal " überhaupt nur dann Sinn, wenn sie der Marktmanipulation dient. Wozu sonst ?
Dafür müsst ihr auf euer Stimmrecht verzichten und akzeptiert, dass die Schulden länger zu Zins X laufen.
Aushandeln wird das eine neue Firma, bei der ihr nur ab einem adäquaten Erlös am Überschuss 20% erhaltet.
Es ist egal ob 10% oder 15%. Man kann auch durch Berater Kosten verursachen.
Ihr seid so richtig am Arsch.
Zeitpunkt: 06.01.23 11:45
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Kommentar: Verdacht auf unzulässige Nachfolge-Id
Abwarten auf die Veröffentlichung des Steinhoffplanes ist die (vielleicht) einzige Alternative.
und inwieweit wären die Börsengänge unumgänglich gewesen,
und in einem weiteren Schritt,welche Einnahmen wären erzielt worden?
Und hätten diese Einnahmen und die Bewertung Matress Firm,sowie der zu hebenden überzahlten Steuern in der Zukunft,entsprechend dargestellt; zu einer anderen Verhandlungsposition geführt?
Das wären Fragen,die eine Sinnhaftigkeit neben dem Vorsatz ,ergeben.
Das zu überprüfen,würde m.E.ohne Hilfe der Behörden / Justiz schwer möglich sein,und dann auch lange dauern.
Zeitpunkt: 06.01.23 12:01
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Kommentar: Urheberrechtsverletzung vermutet, anderenfalls bitte widersprechen
Und diese kennen Steinhoff und den ganzen Rechtskram genau.
Andere müssten sich mühselig einarbeiten .
Nach dem Motto. 🤔
So sollte man nicht investieren und agieren 😃
Was will uns Steinhoff damit "sagen" ?!
EQS-NEWS vom 15./16.12.2022 und 05.01.2023
Auszug Disclaimer:
.....Die Informationen in dieser Ankündigung erhebenkeinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar......
letzter Absatz:
"Bestimmte Aussagen in dieser Ankündigung können als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Datum dieser Ankündigung. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können oder nicht, und Steinhoff kann die Richtigkeit und Vollständigkeit zukunftsgerichteter Aussagen nicht garantieren. Eine Reihe wichtiger Faktoren, die Steinhoff nicht alle bekannt sind oder unter seiner Kontrolle liegen, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten abweichen. Steinhoff lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, geänderter Erwartungen oder aus anderen Gründen."