Ich bin bin stolz auf mein Vaterland Deutschland
- wo "Verfassungsfeinde" unsere Verfassung schützen müssen ...
"Ausgerechnet der als Verfassungsfeind geltende Chef der AfD-Thüringen, Björn Höcke, dürfte heute die Sektkorken knallen lassen.
Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen war gewarnt, doch sie ließ sich nicht vom Paritätsgesetz abbringen. Nun heißt der strahlende Sieger Björn Höcke, der dagegen geklagt hatte. Nächste Station: Potsdam.
Werden in einer Demokratie Bürger nicht mehr neutral als Bürger mit gleichen Rechten, sondern als Angehörige einer Gruppe mit bestimmten Merkmalen klassifiziert, lugt der gute alte Ständestaat aus allen Ritzen. Behauptet man zugleich, dass das Geschlecht nichts anderes sei als eine soziale Konstruktion, droht das staatspolitisch repräsentative Chaos."
https://www.cicero.de/innenpolitik/...e&utm_campaign=meistgelesen
Nur aufgeweckte können das!
Immer schön klatschen jeder bekommt was er verdient!
Ich will mein Land zurück!
mfg.meht.
Wäre es nicht besser für alle, wenn die 70 % Partyaner mit Migrationshintergund dort feiern, wo sie ursprünglich herkommen ?
Dann würden hier weniger Polizisten verprügelt, weniger Sachschaden angerichtet und vermutlich sehr viel Geld gespart.
Muß man jetzt sparen - für milliardenschweren Vorstandsgehälter und die Betriebsrenten ?
Zum Beispiel: Alle Festgenommenen vom Frankfurter Wochenende wurden wieder freigelassen.
Offizielle Begründung: Es seien mit dem zur Verfügung stehenden Material keine Straftaten nachzuweisen.
Inofofizielle Begründung: FFM-Preungesheim hat keine Zellen für Untersuchungshäftlinge mehr frei.
Schreibt, ihnen kann nichts nachgewiesen werden, bezeichnet sie aber als Krawallmacher.
Und hier nur ein Beispiel von vielen:
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/...r-land-ansehen_id_12226014.html
Zitat
"" Krawalle in Frankfurt: "Jugendliche, die Deutschland nicht als ihr Land ansehen"
Randale mitten in der Stadt"Sind Jugendliche, die Deutschland nicht als ihr Land ansehen"
Freiluft-Party eskalierte: Video zeigt Hunderte Randalierer an Frankfurts Opernplatz
Dienstag, 21.07.2020, 21:44
Bei einem Ausbruch von Gewalt mitten in Frankfurt werden mindestens fünf Polizisten verletzt. Fast 40 Menschen werden vorläufig festgenommen, sind aber inzwischen wieder auf freiem Fuß. Alle Entwicklungen lesen Sie hier im News-Ticker von FOCUS Online.
Stadt geht drastischen Schritt: Betretungsverbot auf Opernplatz ab Mitternacht, Sperrung ab 1 Uhr
Verdächtige sind überwiegend polizeibekannt
Krawallmacher kamen vor allem von außerhalb angereist
Frankfurter Club-Besitzer: "Sind Jugendliche, die Deutschland nicht als ihr Land ansehen" "" usw. usw. usw. ... bitte selber die Seite aufrufen, text ist sehr lang
Diese drei Worte bilden die Säulen unserer Demokratie.
Sie verkörpern die Werte unserer Gesellschaft, die es zu bewahren und zu schützen gilt - für unser Vaterland, für uns und unsere Kinder und Kindeskinder.
" Alle Frankfurter Randalierer wieder frei - Fatales Signal
So also sieht der wehrhafte Rechtsstaat aus, zu dessen Verteidigung die Politik zu Wochenbeginn so wortgewaltig aufgerufen hat: Alle 39 der nach der Frankfurter Krawallnacht festgenommenen Täter befanden sich schon gestern wieder auf freiem Fuß.
Ein „fatales Signal an unsere Beamten“ nennt das zu Recht der fassungslose Frankfurter Polizeipräsident.
Die Staatsanwaltschaft sah es nicht als erwiesen an, dass die Flaschenwerfer – die meisten nach Behördenangaben wegen Körperverletzung, Diebstahl und Drogendelikten polizeibekannt – die Polizisten, auf die sie zielten, auch getroffen haben.
So verhöhnt der Staat seine Sicherheitskräfte, die für ihn die Knochen hinhalten, und er ermutigt die Gewalttäter.
Welche Schlüsse beide – Polizisten und aggressive Krawallmacher – daraus ziehen, kann sich jeder an den Fingern einer Hand abzählen.
Nach allem, was bekannt ist, handelt es sich bei den Randalierern um junge Männer, ganz überwiegend mit Migrationshintergrund, die keinen Respekt haben vor dem Staat und seinen Institutionen, mehr noch: die Toleranz mit Schwäche gleichsetzen und sich einen Spaß daraus machen, den von ihnen verachteten Staat zu bespucken und in den sozialen Netzwerken auch noch damit zu prahlen.
Das verlangt dringend nach einer Antwort, wenn Szenen wie in Frankreichs Banlieus nicht auch in Deutschland nach und nach Normalität werden sollen. "
" Hanau: Gedenken an Anschlag geplant.
Am 22. August soll es in Hanau ein zentrales Gedenken an die Opfer des Terroranschlages vom 19. Februar geben.
Wie Ferdi Ilkhan vom Institut für Toleranz und Zivilcourage mitteilt, soll die Veranstaltung auf dem Kurt-Schumacher-Platz in Kesselstadt beginnen.
Anschlißend soll ein "Marsch gegen Rassismus" in die Innenstadt führen.
Auf dem Freiheitsplatz soll es laut Ilkhan Wort- und Musikbeiträge geben.
Bereits am 19. August, ein halbes Jahr nach dem Anschlag, soll ein Gedenken auf dem Marktplatz geben.
Derweil fordern die Opfervertreter Innenminister Peter Beuth zum Rücktritt auf. "
Eines davon, eine Doppelhaushälfte, möchte er nun verkaufen, da auch einiges gemacht werden muß und er selber das nicht mehr angehen möchte.
Den Mietern hatte er es zum Kauf angeboten, aber die sind gerade schon dabei, sich etwas anderes zu suchen.
Seine Nachbarin, nennen wir sie Rosi, Eigentümerin der anderen Doppelhaushälfte, bekam das natürlich mit und bekundete Interesse.
Rosi ist eine Frau, politisch so in Richtung Grün / Links angehaucht, die sich u.a. für die Refugees, sprich für hier in Deutschland angekommene Flüchtlinge einsetzt bei diversen Gelegenheiten - was ja auch sehr löblich ist, keine Frage.
Rosi war ja auch eine der ersten, die 2015 am Hauptbahnhof standen, ein Riesenschild in den Händen, auf dem geschrieben stand: " Refugees Welcome ".
Nun ist es aber so, dass der Verkaufspreis, den Hans ihr nannte, für Rosi zu hoch scheint.
Jetzt hatte sich eine junge türkische Familie mit zwei kleinen Kindern die Doppelhaushälfte, Garten ist natürlich auch noch dabei, angesehen.
Rosi als Nachbarin bekam das natürlich mit und fragte, ob er denn tatsächlich beabsichtige, Türken das Haus zu verkaufen, schließlich sei das doch eine ruhige Wohngegend.
Hans, nicht auf den Mund gefallen, fragte zurück, warum sie das fragte, schließlich bekäme sie doch dann Nachbarn, die sie selber in 2015 herzlichst auf dem Hauptbahnhof willkommen hieß.
Mittlerweile ist es so, das letztes Wochenende eine syrische Familie, auch mit zwei kleinen Kindern und mit Großeltern, sich für das Haus interessieren und 30.000 € mehr zahlen wollen.
Rosi und Hans sprechen nicht mehr viel zusammen, momentan eigentlich gar nicht.
Erinnert mich an den US-Film Catch-22:
EuGH - Nach Straftaten, auch schwersten, können Asylbewerber ihren Flüchtlingsstatus verlieren - aber, so weiter ... :
Die Genfer Konvention gilt aber weiterhin.
" Nach dem Urteil des EuGH stehen die Bestimmungen der Richtlinie in Einklang mit der Genfer Konvention. Auch wenn Personen rechtlich nicht den Flüchtlingsstatus hätten, verlören sie trotzdem nicht die Eigenschaft als Flüchtling und die damit verbundenen Rechtsansprüche. Es sei Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die "uneingeschränkte Wahrung" des Genfer Abkommen sicherzustellen. Zudem verbiete auch die EU-Grundrechte-Charta Abschiebungen in ein Land, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten der Betroffenen spiele dabei keine Rolle. "
Somit bleibt alles wie es ist und nix passiert.
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/...nge-straftaten-asyl
" EuGH zu Asylpolitik: Straffällige Asylbewerber können Flüchtlingsstatus verlieren
EU-Staaten können Straftätern den Flüchtlingsstatus verweigern, entschied der EuGH. Doch auch dann gelte die Genfer Konvention: Abschiebungen seien nicht immer möglich.
14. Mai 2019, 15:20 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, KNA, vk 274 Kommentare
Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17).
EU-Staaten haben demnach das Recht, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden. Dieser Schutzanspruch gelte unabhängig davon, ob der Flüchtlingsstatus auch förmlich nach EU-Recht verliehen worden sei. Damit können zum Beispiel Fälle sogenannter Duldung gemeint sein, in denen auch abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden.
Drei Flüchtlinge – aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien – hatten geklagt: Ihnen war in Belgien und in der Tschechischen Republik die rechtliche Stellung als Flüchtling aberkannt oder gar nicht erst zuerkannt worden, weil sie wegen besonders schwerer Verbrechen als Gefahr für die Sicherheit eingestuft wurden. Das ist gemäß einer EU-Richtlinie möglich. Nationale Gerichte aus beiden Ländern hatten die Fälle vor den EuGH gebracht.
Genfer Konvention gilt uneingeschränkt
Nach dem Urteil des EuGH stehen die Bestimmungen der Richtlinie in Einklang mit der Genfer Konvention. Auch wenn Personen rechtlich nicht den Flüchtlingsstatus hätten, verlören sie trotzdem nicht die Eigenschaft als Flüchtling und die damit verbundenen Rechtsansprüche. Es sei Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die "uneingeschränkte Wahrung" des Genfer Abkommen sicherzustellen. Zudem verbiete auch die EU-Grundrechte-Charta Abschiebungen in ein Land, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten der Betroffenen spiele dabei keine Rolle.
Das Gericht wies darauf hin, dass eine Person, deren Asylantrag nicht stattgegeben oder deren Asyl aberkannt wird, nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Flüchtling.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist seit 1954 in Kraft. Sie schreibt vor, dass alle Menschen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen oder politischen Überzeugung verfolgt werden, als anerkannte Flüchtlinge gelten. Auch der Grundsatz der Nichtzurückweisung ist in der Konvention festgeschrieben. "
Auszug:
" Catch-22 – Der böse Trick ist ein US-amerikanischer Film von Mike Nichols aus dem Jahr 1970. Er wird dem Genre Antikriegsfilm/schwarze Komödie zugerechnet und beruht auf dem Roman Catch-22 von Joseph Heller.
Zusammenfassung: Der Film schildert die Begebenheiten um den Bombenschützen John Yossarián während seiner Dienstzeit im Zweiten Weltkrieg auf einem USAAF-Stützpunkt. Die Umstände auf der besetzten Mittelmeerinsel Pianosa werden als grotesk und menschenfeindlich geschildert. Yossarián will, um von den Kampfeinsätzen freigestellt zu werden, sich für verrückt erklären lassen, was ihm aber aufgrund der absurden Argumentationskette „Catch-22“ nicht gelingen kann. Schlussendlich kann er dann doch noch fliehen, als er offenbar tatsächlich dem Wahnsinn verfällt.
Besetzung:
Alan Arkin: Captain John Yossarián
Martin Balsam: Colonel Cathcart
Richard Benjamin: Major Danby
Art Garfunkel: Captain Nately
Jack Gilford: Dr. Daneeka
Bob Newhart: Maj. Major Major
Anthony Perkins: Captain A. T. Tappman
Martin Sheen: 1st Lt. Dobbs
Jon Voight: 1st Lt. Milo Minderbinder
Orson Welles: Brigadier General Dreedle
Bob Balaban: Captain Orr
Charles Grodin: Captain Aarfy Aardvark
Buck Henry: Lieutenant Colonel Korn
Richard Libertini: Bruder John
Paula Prentiss: Schwester Duckett "
Wer beleidigt sein will, findet dazu Anlass. Der neueste ist wieder ein Berliner U-Bahnhof: Onkel Toms Hütte. Die Station im Südwesten ist, wie die Onkel-Tom-Straße und das umgebende Wohnviertel, nach einem 1885 gegründeten Ausflugslokal benannt. Weil der Besitzer Thomas hieß, wurde das „Wirtshaus Riemeister“ im Volksmund zu „Onkel Toms Hütte“.
"Onkel Baracks Hütte": Rassismus für Fortgeschrittene
https://www.sueddeutsche.de/kultur/...el-tom-ist-ein-problem-1.188296