Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14033 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 103.995.476 |
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pepco ist durch und durch europäisch. simple as that.
Ärgern tut mich wirklich, das Steinhoff dem Aspekt der COMI scheinbar nicht genug Beachtung geschenkt hat.
Hört sich für mich danach an als würden einige denken die Einigung würde uns von Heute auf Morgen reich machen?
Denke ich in die falsche Richtung?
Gesicherte Gläubiger würden dann den Laden die Event of Default Karte zeigen.
Steinhoff hat lediglich noch Pepkoranteile bis 35 % frei verfügbar.
Alle Werte der Newco 3 Group sind Sicherheiten für die LuxFinco 2 Darlehen.
Ob er für Dritte handelt oder nur der Robin Hood von SA ist.
Wir müssen mit den Folgen leben.
erst vorbildlicher christ und nun robin hood - sind hier pr berater von mostert inkognito unterwegs?
Mostert stellt sich in SA genau so dar. Er als Kämfer für das arme ausgebeutete SA gegen die "Kolonialmächte".
gleichzeitig hat das land eine rekordarbeitslosigkeit und kämpft um dringende benötigte investoren. ob sich internationale investoren ansiedeln wenn solches zeug abgeht ist hingegen eher fraglich.
die sollten mal in ruhe darüber nachdenken. gilt auch für die südafrikaner hier (squideye..).
Beste Grüße aus dem Vordertaunus
Steinhoff und Südafrika interessiert vielleicht uns Steiniaktionäre, aber anderen Firmen ist das doch komplett egal, die wissen doch gar nicht, dass es Steinhoff vor Gericht gerade schwer gemacht wird.
Wenn die Geld investieren wollen und Geld damit verdienen wollen, dann wird aber mit Sicherheit nicht darauf geschaut was bei den Gerichten in Südafrika läuft. Die wichtigste Frage ist immer noch, wie sicher kann mit dem Geschäft Geld verdient werden.
Ich glaube wir müssen Steinhoff im Zusammenhang mit Südafrika nicht zu wichtig nehmen.
SA wird kein Urteil fällen können dass juristisch nicht einwandfrei ist.
Kein abgeschlossenes s155, ein SoP das die Richterin anzweifelt, also müssen alle Verbindlichkeiten, auch die über SoP uns s155 geschlossenen Vergleiche, bei der Frage der Insolvenz betrachtet werden.
Könnte Slingers dem Folgen? "
Nur dann, wenn sie entweder a) nicht weiß, was sie tut oder b) es als ihre Aufgabe sieht zusammen mit Mostert SH unbedingt in die Insolvenz zu treiben. Bei letzteren bin ich mir nicht mehr sicher. Fr. Slingers Aufgabe wäre es selbst bei Zulassung der Klage vordergründig eine Rettung des beklagten Unternehmens im Insolvenzverfahren anzustreben, insofern widerspricht es diesem Ziel das rechtskräftige SoP in Frage zu stellen und dient eher der Suche nach Gründen SH mit aller Macht vors Schienbein zu treten, sich den Interessen von Mostert anzuschließen.
Vielleicht kann der ein oder andere bei Kenntnis bitte folgende Fragen beantworten :
1. Über welche Vermögenswerte verfügt Mostert, mit denen er haftbar gemacht werden könnte, sein es die Gerichtskosten bis zur letzten Instanz oder Schadenersatz ?
2. Unabhängig davon, ob die Einsprüche zum S155 überhaupt zulässig sind und das Gericht womöglich Druck ausüben will sich bis Ende Januar zu einigen, käme es zu einer Einigung, könnte dann über einen Eilantrag der Stempel fürs S155 vorverlegt werden, um weitere überflüssige Kosten zu sparen ?
3. Gibt es ab 28.10. bei Slingers einen Zeitplan, oder kann sie theoretisch bis zur Pleite von SH weiter darüber sinieren, ob sie ein Verfahren eröffnet, welches SH nur dann liquidiert, wenn es nicht gerettet werden kann, wozu es hilfreich sein kann einfach länger darüber nachzudenken, weil das die Frage dann selber beantwortet ?
Ich glaube der ganz normale Südafrikaner wäre froh, keine Ariva-Frösche mit Anzug & Brille als "angebliche" Investoren im Land willkommen heißen zu müssen...
Ciao for the weekend...

Das wäre ja lächerlich. Der Richter beschließt seinen Segen im S155 Vergleich erst im Januar zu geben weil er noch weitere Antragsteller zulassen möchte und eine andere Richterin nutzt dies um dem TekkiTown Mostert im Liquidationsverfahren Recht zu geben.
Der Richter der die S155 jetzt auf Mitte Januar gelegt hat, will den Einspruch-Klägern die Gelegenheit geben Ihre Ansprüche durch den Vergleich geltend zu machen.
Schließlich hat der Richter keine Möglichkeiten die Einsprüche/Aussagen der Kontrahenten zu überprüfen. Das kann keiner Belegen ob für die Gläubiger eine Liquidation besser wäre als der Vergleich.
Die bereits genannten Parteien die gegen die S155 Einspruch erhoben haben sind ja bisher keine Beteiligten beim Vergleichsverfahren.
Durch die Zulassung von möglichen Gläubigern (der Einspruchsparteien) umgeht er Ihren Einspruch gegen den Vergleich.
Unter anderem ist jetzt auch Mostert dazu aufgefordert seine Ansprüche in dem Vergleich anzumelden.
Dadurch müssten die Einsprüche endgültig vom Tisch sein und somit das S155 Verfahren abgeschlossen werden. Das klingt schon vernünftig.
Wenn Mostert seine Ansprüche jetzt bis Mitte Januar nicht anmeldet, verfällt auch der Liquidationsprozess.
Das Gericht wird sagen, wir haben Ihnen durch die Verschiebung des S155 Vergleichs die Möglichkeit gegeben Ihre Ansprüche geltend zu machen. Das haben Sie nicht getan. Somit haben sie jetzt auch keine Ansprüche auf die Liquidierung und auf die Rückabwicklung Ihrer TekkiTown Firma.
Ich denke das Mostert das jetzt weiß und seine Felle wegschwimmen sieht.