Steinhoff International Holdings N.V.


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Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50
Eröffnet am:02.12.15 10:11von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:362.308
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3258 Postings, 1606 Tage HöllieFernsehgucken bei der Arbeit

 
  
    #350751
1
15.10.21 11:13
kann ich nicht.  

1383 Postings, 4581 Tage derkleinanleger81Mumpilie

 
  
    #350752
15.10.21 11:14
Dann Klär mich mal bitte auf, d.h. ein Richter kann an der Verfahrensdauer mitpartizipieren? Dann wäre das ja ein gewaltiger Schwachsinn. Und jetzt bitte nicht mit ohne verfahren hätte er keinen Job. Mit welchen oder wie vielen Verfahren der Richter sein Gehalt bekommt, wir ihm ja wohl egal sein…
 

3258 Postings, 1606 Tage Höllie@Ati007

 
  
    #350753
15.10.21 11:15
das ist irgendwo gestanden (ich glaube, in einer DGAP), auf die Schnelle finde ich das jetzt nicht.  

16 Postings, 2379 Tage janaweiss@ all

 
  
    #350754
1
15.10.21 11:21
bei youtube
arte-doku
ein land als beute
korruption in südafrika  

3318 Postings, 2285 Tage JosemirInsolvenzrecht SA

 
  
    #350755
1
15.10.21 11:21
Sagt eindeutige, dass vorher geprüft und alles versucht werden muss und soll um eine Insolvenz abzuwenden..das S155 ist das Instrument der Wahl um die Insolvenz abzuwenden..Wenn das. Ich mehr gilt, dann ist es mir jetzt auch Wurscht…
Long..  

975 Postings, 1466 Tage dercooleH7Dirty

 
  
    #350756
15.10.21 11:24
"Und die Begründung­en von Frau Slingers für das COMI in ZA sind unwiderleg­bar"

Bist du im richtigen richtigen Leben Jurist?

Nur eine Frage die mich persönlich interessiert....  

52 Postings, 1391 Tage Ines43Dirty Jack

 
  
    #350757
2
15.10.21 11:30

Trotzdem ist das Argument von Isostar auch richtig,
SH ist mittlerweile außerhalb Südafrikas mehr verankert als in SA, macht dort die größeren Geschäfte, hat außerhalb von SA   das größere Vermögen (Pepco, Mattress, und andere z.B.in Australien und Europa). Von daher schon macht der Sitz der übergeordneten Gesellschaft  in den Niederlanden Sinn.

SH ist   in den Niederlanden registriert und nicht in SA.
Airbus ist z.B. auch eine Gesellschaft europäischen Rechts (SE) mit Sitz in den Niederlanden.  
Das muss doch eine rechtliche Relevanz haben, sonst würde man es nicht machen.

Fest steht, SH hat die Zuständigkeit der Republik SA für das Liquidationsverfahren  abgestritten und das Verfahren läuft noch, soweit ich weiß.  Wie es ausgeht, steht in den Sternen.
Man berichtige mich hier bitte, wenn das Verfahren abgeschlossen sein sollte und schon gegen SH entschieden wurde.  

2234 Postings, 1434 Tage AlSteck@dercooleH7 wenn eine Richterin Beschlüsse

 
  
    #350758
1
15.10.21 11:32
fasst, dann kann man dagegen Einspruch/Revision einlegen wobei die auch zugelassen sein muss, aber man kann sie nicht widerlegen.
Um das zu wissen muss niemand Rechtsanwalt sein.

Steinhoff ist bereits vor das Verfassungsgericht gezogen. Das ist die Möglichkeit, die geblieben ist.
Wenn das nichts fruchtet läuft das Verfahren einfach seinen Gang.

 

4655 Postings, 1927 Tage Squideye@Ines43: 11:30

 
  
    #350759
1
15.10.21 11:35

Zitat:
"SH ist   in den Niederlanden registriert und nicht in SA."

Bitte mal das Internet nach "2015/285686/10" absuche...cool

 

2234 Postings, 1434 Tage AlSteckLetztendlich geht es doch nicht

 
  
    #350760
15.10.21 11:38
um den Umsatz, sondern von wo aus die Geschäftstätigkeiten gesteuert werden und das ist bei Steinhoff ganz eindeutig Stellenbosch in Südafrika. Genau das findet sich auch in den Beschlüssen von Slingers wieder.
Der Umsatz wird übrigens durch die Tochtergesellschaften generiert und nicht durch Steinhoff selbst.  

650 Postings, 3582 Tage NyulCOMI hin und her

 
  
    #350761
5
15.10.21 11:41
Moin moin,

im "beschikking" des Amsterdamer Gerichts (vom 15.02.21) steht übersetzt:

"Nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union ist das Gericht für die Eröffnung des vorliegenden Ausgangsverfahrens zuständig, da sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Klägers in den Niederlanden befindet."

Dann schau ich mir mal den Artikel 3 der Verordnung 2015/848 an und da steht:

"Artikel 3
Internationale Zuständigkeit
(1) Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (im Folgenden „Hauptinsolvenzverfahren“). Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist.
Bei Gesellschaften oder juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort ihres Sitzes ist."

Das Amsterdamer Gericht hat also korrekt entschieden, hier das Verfahren zu eröffnen, da der Sitz der Gesellschaft Amsterdam ist.


Inwiefern das noch nachträglich angefochten werden kann, obwohl das SOP nun rechtskräftig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Das dürfte dann vielleicht doch ein Fall für den Constitutional Court sein.

 

2234 Postings, 1434 Tage AlSteck@Squideye: @Ines43: 10:35

 
  
    #350762
2
15.10.21 11:44
Beides falsch.
Wenn das Hamburger Finanzamt mitbekommt, dass du dich in einem anderen Land angemeldet hast, trotzdem deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehälst, dann werden die dich ganz schnell an den Haken nehmen, da du dann auch verpflichtest bist dich in Deutschland zu polizeilich zu melden.

Genau das macht Slingers auch in Südafrika und zwar ganz im Sinne der dortigen Gesetze.
 

1402 Postings, 2317 Tage RDA84Squideye

 
  
    #350763
3
15.10.21 11:44

Der operative Hauptsitz ist Stellenbosch, SA, richtig.

Der rechtliche Sitz sind die Niederlanden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person)

 

4655 Postings, 1927 Tage Squideye@ AlSteck: 11:44

 
  
    #350764
2
15.10.21 11:48
Nochmal #351153 lesen. Vllt geht dann das Licht an...  

2234 Postings, 1434 Tage AlSteck@Nyul und in Südafrika

 
  
    #350765
1
15.10.21 11:48
gelten finden die dortigen Gesetzestexte geltung.
Die Frage ist nun was greift und genau an dem Punkt scheiden sich die Geister bzw. Gerichte.

Ich persönlich würde argumentieren, dass in den Niederlanden kein Einspruch eingelegt wurde und somit Tekkie und Konsorten die Zuständigkeit des dortigen Gerichts anerkannt haben.

Ob sich das dann internationalem Wirtschaftsrecht entspricht kann ich aber nicht sagen.
 

8709 Postings, 2455 Tage Dirty Jack@Ines43

 
  
    #350766
15.10.21 11:49
Nimm die international gültigen Regeln für ein COMI und lege diese über den Sitz der Registrierung und den Sitz in Stellenbosch.
Aber dabei nicht schummeln ;-)  

52 Postings, 1391 Tage Ines43Nyol

 
  
    #350767
4
15.10.21 11:50
das Gericht in NL sieht die Rechtslage anders als Frau Slingers, das entnehme ich dem obigen Beitrag "COMI hin und her".

Welche Rechtsauffassung sich letztlich durchsetzt, wird man sehen.
Auf jeden Fall ist die Sache strittig und nicht eindeutig.  

975 Postings, 1466 Tage dercooleH7Hier im Forum

 
  
    #350768
3
15.10.21 12:00
ist man sich also sicher das Südafrika zuständig ist. Steinhoff bestreitet das.
Bei Steinhoff gibt es auch Juristen.
Wir werden sehen wer recht hat.
Es ist anscheinend nicht eindeutig.  

2483 Postings, 2258 Tage Coppi... und wenn

 
  
    #350769
2
15.10.21 12:04
ich mich richtig erinnere, kommt Slingers nur mittels Auslegung und auf biegen und brechen auf die steile These der Zuständigkeit. Wird eh nicht halten, da so kein Zugriff auf Vermögenswerte außerhalb SA. Und wenn man einen Spruch, ein Gesetz nicht durchsetzen kann, kein enforcement daraus folgt, dann ist er, ist es, ja was denn, für die Tonne, unwirksam und nichtig.  

1479 Postings, 2618 Tage MBo60@Nyul

 
  
    #350770
15.10.21 12:04
"Verwaltung seiner Interessen....."

Wo in NL befindet sich der Hauptsitz von Steinhoff und wie viele Mitarbeiter arbeiten da?  

22174 Postings, 4678 Tage silverfreakyHier gehts nicht ums Recht haben.

 
  
    #350771
15.10.21 12:04
Hier gehts ums verzögern.Ein geplanter Akt.Nach aussen stellt man es nur so da.Ganz großes Kino!  

135 Postings, 2735 Tage sharefarmNyol klar SA

 
  
    #350772
15.10.21 12:05
In der Übersetzung steht doch eindeutig das NL zuständig da der Sitz dort ist, ABER nur solange bis das Gegenteil bewiesen ist.
Und die Verwaltung seiner Intressen ist nun mal in SA.
da kommen wir wohl nicht raus.  

6534 Postings, 2334 Tage ShoppinguinZeit für eine kleine Klage

 
  
    #350773
15.10.21 12:12
bei der WHO gegen SA. :)  

2483 Postings, 2258 Tage Coppi... und dann 2.

 
  
    #350774
1
15.10.21 12:13
Wie will Mostert beweisen, dass SH insolvent ist? Das muss er nämlich zwingend und hieb und stichfest. Das Gericht prüft den Beweis, es stellt selbst keine Prüfung der Solvenz an! SH kann indes dartun, dass es nicht insolvent ist, am besten mit Testat eines WP oder auch einer darauf gerichteten Sonderprüfung, s.a. Rettungsversuch Wirecard über KPMG. Mich wundert, dass solches hier nicht angeordnet wurde vom Management oder AR. Geht leicht und dürfte unanfechtbar sein bzw. alles überragen, was Mostert an den Start bringt.  

135 Postings, 2735 Tage sharefarmZeitpunkt der Insolvenz

 
  
    #350775
15.10.21 12:14
Als ich vor ein paar Wochen nach dem entscheidenen  Zeitpukt der Insolvenz wegen der Ex-Tekki gefragt habe, also ob der Zeitpunkt des Geschäfts mit Tekki oder irgendwann nach dem Zusammenbruch 2017/18 oder der jetzige Zeitpunkt entscheidend ist , waren sich alle einig das nur der jetzige Zeitpunkt relevant sei.
Heute wird es anscheinend wieder differenzierter gesehen.  

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