Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14031 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.009.176 |
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Long..
Bist du im richtigen richtigen Leben Jurist?
Nur eine Frage die mich persönlich interessiert....
Trotzdem ist das Argument von Isostar auch richtig,
SH ist mittlerweile außerhalb Südafrikas mehr verankert als in SA, macht dort die größeren Geschäfte, hat außerhalb von SA das größere Vermögen (Pepco, Mattress, und andere z.B.in Australien und Europa). Von daher schon macht der Sitz der übergeordneten Gesellschaft in den Niederlanden Sinn.
SH ist in den Niederlanden registriert und nicht in SA.
Airbus ist z.B. auch eine Gesellschaft europäischen Rechts (SE) mit Sitz in den Niederlanden.
Das muss doch eine rechtliche Relevanz haben, sonst würde man es nicht machen.
Fest steht, SH hat die Zuständigkeit der Republik SA für das Liquidationsverfahren abgestritten und das Verfahren läuft noch, soweit ich weiß. Wie es ausgeht, steht in den Sternen.
Man berichtige mich hier bitte, wenn das Verfahren abgeschlossen sein sollte und schon gegen SH entschieden wurde.
Um das zu wissen muss niemand Rechtsanwalt sein.
Steinhoff ist bereits vor das Verfassungsgericht gezogen. Das ist die Möglichkeit, die geblieben ist.
Wenn das nichts fruchtet läuft das Verfahren einfach seinen Gang.
Zitat:
"SH ist in den Niederlanden registriert und nicht in SA."
Bitte mal das Internet nach "2015/285686/10" absuche...
Der Umsatz wird übrigens durch die Tochtergesellschaften generiert und nicht durch Steinhoff selbst.
im "beschikking" des Amsterdamer Gerichts (vom 15.02.21) steht übersetzt:
"Nach Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union ist das Gericht für die Eröffnung des vorliegenden Ausgangsverfahrens zuständig, da sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Klägers in den Niederlanden befindet."
Dann schau ich mir mal den Artikel 3 der Verordnung 2015/848 an und da steht:
"Artikel 3
Internationale Zuständigkeit
(1) Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (im Folgenden Hauptinsolvenzverfahren). Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist.
Bei Gesellschaften oder juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort ihres Sitzes ist."
Das Amsterdamer Gericht hat also korrekt entschieden, hier das Verfahren zu eröffnen, da der Sitz der Gesellschaft Amsterdam ist.
Inwiefern das noch nachträglich angefochten werden kann, obwohl das SOP nun rechtskräftig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das dürfte dann vielleicht doch ein Fall für den Constitutional Court sein.
Wenn das Hamburger Finanzamt mitbekommt, dass du dich in einem anderen Land angemeldet hast, trotzdem deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehälst, dann werden die dich ganz schnell an den Haken nehmen, da du dann auch verpflichtest bist dich in Deutschland zu polizeilich zu melden.
Genau das macht Slingers auch in Südafrika und zwar ganz im Sinne der dortigen Gesetze.
Der operative Hauptsitz ist Stellenbosch, SA, richtig.
Der rechtliche Sitz sind die Niederlanden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sitz_(juristische_Person)
Die Frage ist nun was greift und genau an dem Punkt scheiden sich die Geister bzw. Gerichte.
Ich persönlich würde argumentieren, dass in den Niederlanden kein Einspruch eingelegt wurde und somit Tekkie und Konsorten die Zuständigkeit des dortigen Gerichts anerkannt haben.
Ob sich das dann internationalem Wirtschaftsrecht entspricht kann ich aber nicht sagen.
Aber dabei nicht schummeln ;-)
Welche Rechtsauffassung sich letztlich durchsetzt, wird man sehen.
Auf jeden Fall ist die Sache strittig und nicht eindeutig.
Bei Steinhoff gibt es auch Juristen.
Wir werden sehen wer recht hat.
Es ist anscheinend nicht eindeutig.
Wo in NL befindet sich der Hauptsitz von Steinhoff und wie viele Mitarbeiter arbeiten da?
Und die Verwaltung seiner Intressen ist nun mal in SA.
da kommen wir wohl nicht raus.
Heute wird es anscheinend wieder differenzierter gesehen.