Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14030 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.011.220 |
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Und die vielen Schlechtredner haben doch eigentlich gestern bereits ihren großen Auftritt gehabt. Also wieder zurück hinter den Vorhang mit Euch. War eh nur Fehlalarm, denn an den Fakten hat sich nichts verändert, außer dem positiven Umstand , dass es nun einen Termin gibt.
20 Cent sehen in den Depot's natürlich besser aus als 13 Cent. Wirklich relevant ist es nur wenn man sehr kurzfristige Absichten hegt.
Etwas länger Investierte (3Jahre Plus) haben da schon ganz andere Phasen mit erlebt.
Du kannst nicht erwarten in ein RisikoInvest zu gehen bist aber dann nicht bereit gewisse unbekannten in der Gleichung und auch eine damit Volatitvität zu akzeptieren.
Hier wird aus überzogenen Erwartungen ein tamtam generiert, das kann nicht einfach normal sein.
Bei kaum einen anderem Titel wird so drauf rumgehackt.
Wer meint es besser als das aktuelle Management zu können, bitte, Bewerbung als CEO einreichen und sich dann durchsetzen.
Wer dem Management aktuell nicht vertraut, dem steht es jederzeit frei zu Verkaufen und dann zurück kommen wenn wirklich alles in "trockenen Tüchern" steckt.
Dann soll man sich aber auch nicht wundern wenn man andere Preise bezahlen muss.
zu deiner Frage:
"Dann erkläre mal wie der Aktienkurs hochkommen soll"
Ganz Einfach nach wie vor immer noch nach folgendem Plan:
1) Settlement durchbringen
2) IPO Matress durchführen
4) Schulden so günstig wie möglich refinanzieren
5) Töchter weiterhin von dem ganzen Stress abschirmen und Sie
genauso wachsen lassen wie bisher
sehen wo wir dann stehen und dann:
6) Neue Investment Strategien erarbeiten
bis dahin heißt es "Geduld haben" oder "weiterziehen".
Die Pepco Group ist mittlerweile ein unabhängiges börsennotiertes Unternehmen, an dem die IBEX Retail Investment Europe Ltd. 79 % der Aktien hält.
Über 3 verschiedenen Steenbok Newcos plus noch eine IBEX Retail stehen wir mit den 79 % Pepcoaktien in Kontakt, überwacht wird dies aber durch die 3 Gläubigerdirektoren.
Und da es bei der Liquidationsklage, wie auch beim SoP nur um die Einzelgesellschaft SIHNV geht, besteht die Diskrepanz zwischen Registerland und Ort der hauptsächlichen Geschäftstätigkeit nur bei SIHNV.
Das COMI der SIHPL, also der SIHNV Vorgängergesellschaft, ist unbestritten ZA, wie man auch gut am s155 Verfahren sehen kann.
Und die Begründungen von Frau Slingers für das COMI in ZA sind unwiderlegbar.
wehren kann. Dieser User hatte in der Vergangeheit schon oft Recht, manchmal auch nicht, wie ALLE hier,
auch die vermeintlichen Thread-Ikonen ;-)
Wenn ja, könnte wie von Dirty beschrieben der PWC Bericht evtl für Probleme sorgen, wenn daraus ersichtlich ist, das Steinhoff, meine es war 2017, für eine gewisse Zeit nicht solvent war.
Nach dem Gesetz in SA könnte dann eine Liquidation drohen. Ob dem stattgegeben wird ???
Geld regiert die Welt und im Hintergrund von Ladyship,MiLady Slinger sitzen verdammt einflußreiche Leute. Alles wäre möglich.
Wprde die Klage von Teckkie Town abgewiesen werden, kommt die Frage auf, ob Teckkie Town eine weitere Klage bei einem höheren Gericht (Verfassungsgericht) anstrebt.
Denke Teckkie Town steckt mit irgenf einem Shortseller/Hedgefond unter einer Decke und alles wurde vorher genauestens geplant.
Nur die Entscheidung der Richterin ist nicht planbar.
Ihr Geld haben sie durch diverse Manipulationen/Shortattacken bereits verdient.
Aber immer schön rausholen was rauszuholen ist.
Ich habe mich zu hop oder top entschieden. Mehr wird m wohl nicht mäglich sein.
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
....sagt wer?
Dazu steht ja noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Antrag von SNH an.
Slingers Begründung ist mMn noch nicht in Stein gemeisselt (Achtung, Wortspiel!).
Wie kann man eine Gesellschaft liquidieren, die gar nicht mehr besteht?
Die Nachfolgegesellschaft sitzt ja zudem gar nicht mehr in SA sondern in Nl,
wie ich es verstanden habe.
Wenn ich aus Deutschland auswandere, ist das Hamburger
Finanzamt auch nicht mehr für mich zuständig,
selbst wenn ich noch deutscher Staatsbürger bin.
Also, so eindeutig scheint die Lage nicht zu sein. Die SH- Juristen meinen jedenfalls,
SA sei nicht zuständig. Slingers sitzt im Moment allerdings am längeren Hebel.
Man fragt sich, sich wie lange noch und als Aktionär hofft man, dass sich das ändert.
Ob die Hoffnung erfüllt wird, wird sich zeigen.
Ein Richter wird vom Staat bestellt und bezahlt, also so wie jeder Beamter. Demnach hat er weder von den Verfahrenskosten etwas, noch ist er in irgendeiner Weise beteiligt. Das wäre ja noch schöner, wenn ein Richter damit sein Einkommen beeinflussen könnte…Leute gibts…
Die Hauptniederlassung befindet sich in Stellenbosch. Kleines Bsp. sind Absenderdaten der DGAP News.
Die beiden geschäftsführenden Direktoren der SIHNV haben ihre Wohnadressen in Südafrika.
Die Operationen und unternehmerischen Handlungen von SIHNV werden von ihrem Hauptgeschäftssitz in Stellenbosch aus geleitet und kontrolliert.
Sie haben kein nennenswertes Geschäft in den Niederlanden hat, nicht mal ein Tochterunternehmen.
Wird schwierig, diese Sichtweise von Frau Slingers zu widerlegen.
Es gibt international übereinstimmende Grundprinzipien für ein COMI, denn nach diesem bemisst sich der Standort des Hauptinsolvenzverfahrens.
Ob eine Gesellschaft dann den Test auf Insolvenz im Rahmen des Verfahrens besteht oder nicht, steht auf eine anderen Blatt.
Zumindest hat SIHNV den Test im SoP positiv in unserem Sinne bestanden und dies dürfte auch bei einem weiteren Test in einem anderen Land ähnlich verlaufen.
Was läuft da?
Geht es um Korruption, Mord und Totschlag
oder um etwas anderes z.B. die guten Geschäfte von Pepkor?
Zitat:
"Wenn ich aus Deutschland auswandere, ist das Hamburger
Finanzamt auch nicht mehr für mich zuständig,
selbst wenn ich noch deutscher Staatsbürger bin."
Es interessiert keinen ob man ausgewandert ist oder nicht. Für das Finanzamt zählt die Wohn-/Meldeanschrift und die wäre in Steinhoffs Fall dann "Hamburg". Steinhoff zahlt übrigens auch in ZA Steuern...
Für die Tekki Klage auf "Rückabwicklung" , weiß ich nicht ob es hier von Relevanz sein könnte?
- die zwei grössten töchter: pepkor-za, pepco-eu
- zwei börsenlistings: frankfurt-eu, johannesburg-za
- verwaltung in stellenbosch-za, hauptsitz in amsterdam-eu.
ich seh also zwei ziemlich gleich starke verankerungen. wie du auf "der comi ist unwiderlegbar in südafrika" kommst ist mir ehrlich gesagt schleierhaft. ein paar juristische winkelzüge genügen mir nicht als begründung. ich bin kein jurist, ich sehs mehr von der wirtschaftlichen seite, und da seh zwei gleich starke standorte.
SIHNV ist real, ebenso die Vorgängergesellschaft SIHPL.
Beide wären ohne einen Vergleich nicht in der Lage, selbständig zu überleben und wären insolvent.
Beide hängen voneinander ab, dies ist durch den Tauschprozess in 2015 zwischen den damaligen SIHL Aktien in neue SIHNV Aktien bedingt.
SIHPL besitzt immer noch die damals 2015 gegen neue SIHNV Aktien eingetauschten 3.862.638.640 SIHL Aktien, die heute noch mit 53.318.304.000,00 ZAR in der SIHPL Bilanz stehen.
In der alten 2016-er Bilanz, S. 24 steht zu diesem Erwerbsvorgang folgendes (bitte genau auf die Firmenbezeichnungen achten):
„Scheme of Arrangement und umgekehrter Erwerb
(Scheme of arrangement and reverse acquisition)
Ein Scheme of Arrangement wurde von den Aktionären der Steinhoff International Holdings Limited (Steinhoff) genehmigt, wodurch Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff N.V.) das gesamte ausgegebene Aktienkapital von Steinhoff erwarb. Als Gegenleistung erhielten die Steinhoff-Aktionäre eine Stammaktie von Steinhoff N.V. für jede übertragene Steinhoff-Aktie. Der Plan wurde am 7. Dezember 2015 wirksam und Steinhoff wurde eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Steinhoff N.V.
Steinhoff wurde vom Main Board der Johannesburger Börse (JSE) abgemeldet und die Stammaktien von Steinhoff N.V. wurden im Prime Standard der Frankfurter Börse (FSE) als Primärnotierung und im Main Board der JSE im Wege einer Zweitnotierung notiert.
Der Erwerb wurde gemäß IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3) nach den Grundsätzen des umgekehrten Unternehmenserwerbs bilanziert.
Die bestehende Steinhoff-Gruppe wurde bei der Transaktion als Erwerber identifiziert, und Steinhoff N.V. (einschließlich der kika-Leiner-Gruppe) war das erworbene Unternehmen.
Steinhoff N.V. (einschließlich der kika-Leiner-Gruppe) unterliegt daher einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 3. Zum Berichtszeitpunkt hat der Konzern die erstmalige Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses angewandt, so dass die IFRS 3 beizulegende Zeitwert noch vorläufig ist. Im Rahmen dieser Transaktion entstand eine Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb, die sich aus der Marktkapitalisierung der Gruppe am 7. Dezember 2015 (5 € pro Stammaktie), abzüglich des zu diesem Zeitpunkt ausgewiesenen Kapitalsaldos.
Das Grundkapital der Gruppe erhöhte sich um denselben Betrag.“
„Die bestehende Steinhoff-Gruppe wurde bei der Transaktion als Erwerber identifiziert, und Steinhoff N.V. (einschließlich der kika-Leiner-Gruppe) war das erworbene Unternehmen.“
Hieraus kann man die enge Beziehung zw. der Mutterholding des ar alten Steinhoff Group und der neuen SIHNV schon gut erkennen.
Deshalb sind die beiden Settlementverfahren nur zusammen fähig ein GS zu bilden.
Inwiefern eine Insolvenzprüfung der SIHNV auch deren Aktienbeziehungen zur SIHPL betrifft und damit eventuell das s155 mit einbezieht, dazu kann ich noch nichts sagen.