Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14032 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.006.219 |
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M.E. ist das Verfahren abgeschlossen.
Ich sehe aber durchaus SA als zuständig - für ein Troll-Verfahren, das hoffentlich abgewiesen wird.
Die Diskussion über die ZUSTÄNDIGKEIT haben wir hier gefühlt schon 1000 x geführt.
DAS alleine ist aber nicht relevant.
Ob SH insolvent und die Klage damit begründet ist, kann sich doch jeder hier selbst beantworten!
Selbst die Richterin hat in ihrer Begründung STARK daran gezweifelt.
steinhoffaktionäre aus europa werden an der nächsten hv diese fragen stellen, fragen nach rechtsicherheit in za, fragen, ob europa nicht der bessere ort wäre für die zentrale.
Ich habe in keiner dgap von Steinhoff lesen können, dass man vor den Constitutional Court gegangen ist oder gehen wird.
In der dgap: https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/...osponement/?newsID=1475317
steht lediglich:
[...]
Each of the SIHNV Financial Creditors, the joint administrators and SIHNV has now:-
1 filed a request for the reasons for the 10 September Order;
2 served applications for leave to appeal the 6 September Order to the Supreme Court of Appeal; and
3 served applications for leave to appeal the 10 September Order.
In addition, both SIHNV and the Financial Creditors have today brought applications to the High Court to postpone the hearing of the liquidation application.
[...]
Das einzige was zum CC kommuniziert wurde, waren Presse-Berichte, wo die Steinhoff-Lawyer wohl aus der Verhandlung damals zitiert wurden
"Lawyers for Steinhoff say the retailer will approach the Constitutional Court as it seeks to postpone a liquidation hearing."
https://www.news24.com/fin24/companies/...nstitutional-court-20210915
Ich persönlich glaube nicht, dass das Warten hier auf eine erlösende Nachricht vom CC von Erfolg gekrönt sein wird, da ich nicht glaube, dass man das überhaupt gemacht hat.
Gab es irgendwelche
Sonst nichts
Erst in den folgenden Verfahren müssen Beweise auf den Tisch
Wir haben nun einen Termin genannt bekommen, der einigen kurzfristig denkenden Anlegern nicht passt, weil sie andere Erwartungen hatten.
Wer hier wirklich langfristig investiert ist, der kann diese 3 Monate gut verkraften.
Die kurzfristigen Zocker und Anleger, haben diese Zeit nicht oder möchten sich diese nicht nehmen.
"Was willst Du da denn einklagen?"
Eventuell Dirtys kahlgeschorene Kopfhaut in Verbindung mit Lebertran und Pinguinfedern...!?
Vielleicht war das mein größter Fehler, es nicht hinreichend getan zu haben.
https://www.youtube.com/watch?v=tPUUKG1uUV0
!!!
Kein abgeschlossenes s155, ein SoP das die Richterin anzweifelt, also müssen alle Verbindlichkeiten, auch die über SoP uns s155 geschlossenen Vergleiche, bei der Frage der Insolvenz betrachtet werden.
Könnte Slingers dem folgen?
so einfach.
Deshalb mein obige Frage,
könnte SH die Vergeleichssumme an Kläger aus dem rechtssicher abgeschlossenen SOP heute oder bald auszahlen, bevor das S155 geklärt ist.
Wenn das möglich ist, sollte man es unbedingt tun.
Die Guten kriegen etwas,
die Bösen scheuen in die Röhre. Leid tun mir nur etwas die zustimmenden Kläger im S155 Verfahren.
Aber wie immer gilt das Sprichwort: Mitgefangen, mit gehangen.
Wiese wäre nicht sehr glücklich.
sehr souverän ist sie jedenfalls bisher nicht aufgetreten.
Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
Unwissen
Absicht.
If SIHNV and SIHPL are unsuccessful in securing a settlement of the outstanding litigation then the various litigation processes will simply continue.
Dieser Punkt wurde vom Richter abgelehnt mit der Begründung, das Steinhoff zu dem Zeitpunkt noch keine Mittel übertragen hatte und dadurch die Klage ins leere läuft.
Hammilton könne aber die Klage neu einreichen, wenn es zu einer Übertragung kommt.
Dieser Satz ist mir in Erinnerung geblieben.
Eventuellwürde Tekki ja auch versuchen die Gelder zu stoppen?
Ist natürlich nur ein Horrorzenario, aber Tekki traue ich durchaus zu, auch das zu versuchen.