Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14035 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 103.933.970 |
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Es ist jetzt nicht unbedingt übertrieben überraschend, dass das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verloren ging, denn die Zuständigkeit ist gegeben, das Verfahren war in SA anhängig bevor der SOP rechtskräftig war. Soferne Rechtskraft schädlich für das SA Verfahren wäre (die Hoffnung stirbt zuletzt), war das in den bisherigen Verhandlungen ja noch nicht der Fall, da es ja die 8 Tage Frist gab, innerhalb welcher die Unzuständigkeit eingewendet hätte werden können.
Spannend wird die Begründung von Slingers, warum ihr das SOP für ihr Verfahren Wurscht ist, aber das wird sie schon hinbekommen. Auf meine Frage an die IR Abteilung, ob die nachträglichen Besicherungen der Kreditgeber wegfielen, wenn es zur Liquidation käme, erhielt ich noch keine Antwort. Könnte mir das aber gut vorstellen und damit wäre für mich auch die derzeitige (für ihn untypische) Zurückhaltung Mosterts nachvollziehbar, da hier vielleicht (ohne Beisein von Steini) Gespräche stattfinden. Ich wäre also auch nicht überrascht, wenn es auf wundersame Weise zu einer Zurückziehung des Liquiantrags und der Einwendungen im S155 Verfahren käme, kann aber eben nicht beurteilen, ob die erwähnten nachträglichen Besicherungen wirklich in Gefahr sind.
"Voraussichtlich" : "While the apex court will not hear the appeal at this stage, the Western Cape High Court is expected to hear the application for leave to appeal next week. "
"Während der Oberste Gerichtshof in diesem Stadium nicht über die Berufung entscheiden wird, wird der Western Cape High Court voraussichtlich nächste Woche über den Antrag auf Zulassung der Berufung entscheiden."
Das gleiche Gericht, daß die Entscheidung gefällt hat, soll über die Zulassung einer Berufung entscheiden. Da bin ich ja mal gespannt ;-)
LG @ all
Oh da werden manche dann am falschen Fuß erwischt,
naja auch nicht schlimm,
der Verkauf hat der glaubt eh nich an Steinhoff.
Ist och richtig oder…
https://www.franchising.com/news/..._vice_president__chief_merch.html
ConCourt weigert sich, Steinhoffs Antrag auf Berufung gegen das Urteil im Liquidationsverfahren anzuhören
Steinhoff wandte sich Ende September an das Verfassungsgericht, um ein Liquidationsverfahren einzustellen.
Steinhoff wandte sich Ende September an das Verfassungsgericht, um ein Liquidationsverfahren einzustellen.
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Das Verfassungsgericht hat Steinhoffs Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil einer Vorinstanz zurückgewiesen, das es für zuständig befunden hat, ein Liquidationsverfahren gegen den Einzelhändler zu verhandeln.
Steinhoff wandte sich Ende September eilig an das südafrikanische Spitzengericht, um zu verhindern, dass der High Court von Western Cape einen Antrag auf Liquidation anhört.
Der Antrag auf Liquidation wurde von den ehemaligen Eigentümern des Schuhhändlers Tekkie Town gestellt, die sagen, Steinhoffs ehemaliger CEO Markus Jooste habe sie zum Verkauf ihres Unternehmens "täuschen" lassen.
Steinhoff reichte seinen Antrag beim Verfassungsgericht ein, nachdem das Oberste Gericht entschieden hatte, dass es für die Verhandlung des Liquidationsverfahrens zuständig ist. Es hat auch einen separaten Antrag beim Obersten Berufungsgericht eingereicht.
In einer kurzen Erklärung teilte das Verfassungsgericht mit, es habe Steinhoffs Antrag auf Zulassung der Berufung direkt geprüft und kam zu dem Schluss, dass dieser abzuweisen sei, da es „nicht im Interesse der Justiz liegt, die Berufung zu diesem Zeitpunkt zuzulassen“.
Steinhoff hatte argumentiert, dass es als "externes Unternehmen" nach dem Companies Act nicht von einem südafrikanischen Gericht abgewickelt werden kann. Es hat auch argumentiert, dass es sich im Liquidationsverfahren um neues Rechtsgebiet handelt, das noch nicht vor Gericht geprüft wurde.
Aber die Argumente der Gruppe überzeugten die Richterin des High Court von Western Cape, Hayley Slingers, nicht, die entschied, dass das High Court die angemessene Befugnis hat, den Fall zu verhandeln.
Während das Spitzengericht die Berufung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhandeln wird, wird der High Court von Western Cape voraussichtlich nächste Woche über den Antrag auf Zulassung der Berufung entscheiden.
Inzwischen wie Fin24 am Donnerstag berichtete , wird die Western Cape High Court erwartet nur nur von Steinhoff eine separate Anwendung hört seinen € im nächsten Jahr 1,4 Milliarden (\ R25 Milliarden) Bereinigungsplan im Januar zu genehmigen.
Die dreimonatige Verzögerung führte dazu, dass der Aktienkurs der Gruppe von etwa R2,80 zur Mittagszeit am Donnerstag auf R2,34 zur gleichen Zeit am Freitag fiel.
Wäre interessant die originale Erklärung des Verfassungsgerichts nachlesen zu können...
und nicht nur ein Zitat.
Ne, lass mal ich kann nicht lügen, somit ist öffentlich rechtliches Fernsehen nichts für mich;-)
was ich verstehe, ist, dass man offenbar die frage der rechtsauslegung 1973/2008 geklärt sehen möchte.
das verstehe ich soweit völlig...
was ich hingegen absolut nicht verstehe, ist, dass man die juristischen fragen bezüglich liquidierung auf dem rücken einer solventen, gesunden firma wie steinhoff austragen lässt.
Irgendwas bleibt immer hängen und das zerstört dann das Vertrauen der Investoren und Kunden.