Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14025 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.045.170 |
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Steinhoff International Holdings N.V. fbo|229361652 fbo|229361652: Gab es Neuigkeiten? N?, nicht wirklich?
Reicht es denn nicht wenn sich alles um Monate verschiebt und alles viel teurer macht?
Von der Unsicherheit will ich nicht reden.
Sind wir uns da einig?
Wenn das langfristig das Ziel sein soll, dann müssten ja irgenwelche Institutionellen diese Aktien über der Zeit aufkaufen.Ist das auch richtig?
Wenn wir uns bis jetzt einig sind dann soll uns Dirty mal erklären wieso sie das nicht Tun.Tun sie es zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ein Schlag, zahlen sie viel mehr Geld wie wenn sie das über der Zeit machen würden.Bis heute ist mir nicht bekannt, wo Profis mehr Steinhoff Aktien halten wie früher.
Da ich das Ganze nicht verstehe, kann es doch mal Dirty erklären.
pffffffffffffff!!!!!
isch doch richtig oder!?
Diese Einteilung in Gut und Schlecht ist nicht zielführend.
Das macht mich stutzig.
Ich werde als Trader bezeichnet.Es ist genau umgekehrt.Die wo mit dem Finger auf mich Zeigen, müsst ihr mal Überprüfen.Hier ist wirklich Alles verdreht.
Ich kann es dennoch nicht glauben geschweige denn nachvollziehen.
Aber nur meine Meinung.
Heute ist meine erste Nacht ohne Steinhoff Aktien seit 3,5 Jahren und es fühlt sich gut an.
Ich habe es wirklich als Investition gesehen.ich bin kein Zocker.
Genauso muss ich auch nicht mein ganzes Invest bei Steinhoff in die Tonne drücken, weil heute mal ein wenig Luft abgelassen wurde.
Die Fakenlage hat sich für mich nicht verändert. Ich habe heute noch kurz vor der DGAP meine Einschätzung in einem Post geschrieben, dass ich aktuell davon ausgehe, dass der S155 im März zu einem guten Ende kommt, was sich dann mit der DGAP auch bestätigt hat.
Slingers prüft jetzt ob SH insolvent ist und das Ergebnis kann aus meinem Blickwinkel nicht anders lauten, als "Nein". Alles andere würde zu massiven Verwerfungen zwischen den Niederlanden und Südafrika führen.
Laut Niederländischen Insolvenzrecht waren die Niederlande zuständig und es hätte jeder auch Tekkie diese Zuständigkeit mit genau den Gründen, die Slingers in ihren Begründungen aufgeführt hat, anfechten können. Hat aber niemand, auch nicht Tekkie, gemacht.
Also was tritt mit SoP Effective Date in Kraft?
Hier mal die übersetzten Auszüge aus dem Composition Plan, der im SoP zur Abstimmung stand:
"Verbindlichkeit des Forderungswerts (Binding nature of the Claim Value)
Ab dem Datum des Inkrafttretens des SoP ist jeder Verteilungsgläubiger an den Forderungswert gebunden, der seiner Forderung gemäß den Bewertungsgrundsätzen zugewiesen wird, unabhängig davon, ob der Verteilungsgläubiger eine zugelassene Forderung besitzt, seine Forderung beim Forderungsverwalter zur Zulassung im SoP angemeldet hat (oder eine Partei zur Anmeldung ermächtigt hat)."
Hier steckt der Sprengstoff für TTC (Tekkie Town Claimants), da sie nicht ihre Forderung angemeldet haben und aber trotzdem verglichen werden sollen (75 % Regel)
Bestimmungen nach Inkrafttreten des SoP
Ab dem Datum des Inkrafttretens des SoP:
- endet das SoP gemäß Artikel 276 DBA und sowohl SIHNV als auch SRF verpflichten sich, ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses SIHNV-Vergleichsplans zu erfüllen (vorbehaltlich des Eingangs des Bruttoausgleichsfonds bei SRF); und
- jeder SoP-Gläubiger ist an diesen SIHNV-Vergleichsplan gebunden, unabhängig davon, ob dieser SoP-Gläubiger seine Forderung beim Forderungsverwalter im SoP angemeldet hat oder nicht.
Letzter Punkt schlägt TTC wieder auf den Magen.
Verjährungsfrist
Jeder Anspruch auf Zahlung aus dem SoP-Abwicklungsfonds oder dem Reservefonds, der sich aus diesem SIHNV-Zusammensetzungsplan ergibt, unterliegt einer Verjährungsfrist (vervaltermijn), die am Stichtag (Bar Date) endet."
Das bedeutet für TTC: Da das Bar Date 3 Monate nach GS Stichtag hat, würde die im SoP nicht durchgeführte Anmeldung ihres Claims verfallen.
Aber hier gehen sie deswegen auch in ZA dagegen vor.
Sie müssen jede Möglichkeit nutzen, um den Bestand ihrer Forderung, welche im Verfahren 8276/2018 formuliert wurde, zu erhalten.
"Sollte sich vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens des SoP herausstellen, dass eine Bestimmung oder Klausel dieses SIHNV-Zusammensetzungsplans in irgendeiner Rechtsordnung ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist:
- Die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit einer anderen Bestimmung oder Klausel dieses SIHNV-Zusammensetzungsplans und die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit dieser oder einer anderen Bestimmung oder Klausel dieses SIHNV-Zusammensetzungsplans in anderen Gerichtsbarkeiten bleiben davon so weit wie möglich gemäß Artikel 3:41 DCC unberührt; und
- SIHNV ist befugt, eine solche Bestimmung oder Klausel zu ändern, um sie in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung und dem Zweck des SIHNV-Zusammensetzungsplans gültig oder durchsetzbar zu machen. Ungeachtet einer solchen Änderung wird der Rest dieses SIHNV-Zusammensetzungsplans von einer solchen Änderung nicht berührt und bleibt davon unberührt."
Dieser Passus gibt Steinhoff die Möglichkeit, einzelne Passagen und/oder Bestimmungen im Composition Plan zu ändern.
Also man kann das SoP schon ziemlich als schlagfest ansehen, durch die Gläubigerbindung auch die Absenkung des Forderungswertes auf den Vergleichswert, was ja auch schon mal ein paar Milliarden weniger sind.
Wenn das Liquiverfahren vor dem s155 entschieden wird, stellt sich natürlich die Frage, ob dann die Forderungen an die SIHPL ohne Vergleich plus den Vergleichswert aus dem SoP zusammen die SIHNV Einzelbilanz in Richtung Insolvenz der SIHNV bewegen würden.
Da die Gläubiger einer Verlängerung im Rahmen der Interim Extension Option und auch die Gläubiger der Margin Lenders Settlement Agreements nun zugestimmt haben, dürfte der ruhige Schlaf erst mal gegeben sein.
Wie teuer das wird, werden wir langfristig sehen.
"Artikel 3:41 DCC Teilweise Nichtigkeit
Betrifft ein Nichtigkeitsgrund nur einen Teil eines Rechtsakts, so bleibt der gültige Teil dieses Rechtsakts als selbständiger Rechtsakt in Kraft, sofern er nicht nach dem Inhalt und den notwendigen Auswirkungen des ursprünglich beabsichtigten Rechtsakts untrennbar mit dem nichtigen Teil verbunden ist."
https://www.steinhoffsettlement.com/media/3575827/...nd_schedules.pdf
Da gibt es in SA ein Vergleichsverfahren genannt S155, bei Steinhoff arbeiten die besten Berater und Rechtsanwälte, es wird eine Zustimmungsrate von nahezu 100 % verkündet, dies bei den Gläubigern und Klägern und dann wird das Abkommen zwischen Steinhoff auf der einen und den Gläubigern und Klägern auf der anderen Seite verkündet und es kommen Einwände gegen das S155 von Leuten, die man als nicht Klageberechtigt angesehen hat oder die sich hätten beteiligen können aber es nicht wollten. Was soll dann solch ein Verfahren, es ist doch sinnlos, wenn sowas möglich ist.
Was ist da los?
Haben die SH-Berater so schlecht gearbeitet?
Das Gericht verschiebt die Bearbeitung auf Ende Januar, ziwschendurch wird die auch noch bei gericht die Frage bearbeitet, ob SH vielleicht insolvent ist.
Eines steht fest, ich habe das Gefühl, man will in SA auch von Seite des Gerichtes SH in die Insolvenz treiben.
Verzögerung ist hier auf Grund der hohen zu zahlenden Zinsen ein gut wirksames Mittel.
Was haben die Richter davon?
Wie profitieren die von einer SH Insolvenz?
Die Frage stellt sich mir spätestens seit heute.
Ich erinnere mich daran, was mein Sohn mir sagte,
SH sei kein Rechtsstaat.
Mein Verdacht, da herrscht mehr Korruption als wir es uns hier vorstellen können.
Das sollte den Steinhoff Oberen auch langsam klar werden.
Sie sollten den kompetten Abgang aus SH vorbereiten.
bin immer noch dabei!
Die Verlängerungen gehen mir auch mächtig auf den Sack, aber die paar Monate sitze ich auf der linken Arschbacke ab.
Liquidation halte ich für ausgeschlossen, aber Kurskapriolen wird es in nächster Zeit geben in alle Richtungen.
Da ich mich nicht permanent mit Steinhoff beschäftigen kann und will, liegen die Dinger einfach da wo Sie sind.
Da können Sie sich hier die Finger wund schreiben, meine bekommt Ihr nicht.
Ob das jetzt Long oder bescheuert ist, ist mir ziemlich egal.
Big Balls!
Euer Ruhig Blut
Nach aussen glaubt man dann die bösen Tekkies.In Wirklichkeit will man hier noch die Zinsen abkassieren.Wie das Gericht hier mit reinwirkt mit Korruption weiss ich nicht.
Aber aus Sicht von SH und den Gläubigern ist es klar.
Was ist mit den Zahlungen und Übertragungen von Aktien, die sich aus dem SOP ergeben,
ist Steinhoff befugt, die ausgehandelte Entschädigung an die am SOP Beteiligten Kläger vor dem Inkrafttreten des S155 auzuzahlen?
Wenn das SH Management auch nur etwas Verstand im Kopf hat, sollte genügend Cash außerhalb von SA gebunkert sein und Aktien von Pepkor bereit liegen, um diesen Teil des GS für alle Zeit zu befrieden.