Steinhoff International Holdings N.V.


Seite 13967 von 14453
Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50
Eröffnet am:02.12.15 10:11von: BackhandSm.Anzahl Beiträge:362.308
Neuester Beitrag:31.07.25 18:50von: Investor Glo.Leser gesamt:104.905.978
Forum:Hot-Stocks Leser heute:15.216
Bewertet mit:
318


 
Seite: < 1 | ... | 13965 | 13966 |
| 13968 | 13969 | ... 14453  >  

368 Postings, 2641 Tage nicnac72nur das ich auch mal wieder so tun kann

 
  
    #349151
09.10.21 17:14
das ich was verstehe
wie ist das nun?
die klage von tekkie ist nun in afrika zulässig und es wird nun ein neuer termin gesucht?
nehmen wir mal den fiktiven termin "februar" als fixen termin her der allen beteiligten- ausser steinhoff, passt.
wird steinhoff wegen dieses termins gefragt oder wird der vom gericht festgesetzt? kann steinhoff dann sagen das man februartermin gleich streichen kann weil wir bis dahin dann tatsächlich doch insolvent sind wegen der 500 millionen zinsausgaben?

 

17855 Postings, 4703 Tage H731400@nicnac72

 
  
    #349152
09.10.21 17:17
Wenn der Termin im Februar. ist dann ist er im Februar. kein Richter beschäftigt sich mit Zinsen etc……

Wäre bitter für uns.  

3258 Postings, 1632 Tage HöllieDie Terminsuche

 
  
    #349153
1
09.10.21 17:22
betrifft das S155-Verfahren. In der Liquidationsfrage gibt es m.W. noch keine weiteren Termine.

Die Februarangabe ist die Vermutung eines Puplizisten aus Südafrika. Immerhin war die Sanktionierung vor den Einsprüchen auf der Dringlichkeitsliste, das zeigt, daß man sich bei Gericht sehr wohl bewusst ist, daß man dieses Verfahren tunlichst nicht auf die lange Bank schiebt.

Sicher sind auch die Terminkalender der Gerichte in SA voll bis übervoll, das heißt aber nicht, daß man einen dringlichen Fall nicht reinschieben könnte.

Letzlich gilt aber: nix genaues weiß man nicht.  

368 Postings, 2641 Tage nicnac72ich kapier auch nicht

 
  
    #349154
1
09.10.21 17:28
was tekkie glaubt wie die rückabwicklung laufen soll. wieviel jahre sollte das dauern. ist mostert als geschäftsmann dann noch seriös und angesehen?
alles ein gespielter witz.  

654 Postings, 1457 Tage Stein_der_Weisen@Monnemer

 
  
    #349155
2
09.10.21 17:30
Zum Vierhundertdrölfzigsten Mal: Es gibt keine Forderung seitens Tekkie.
Ergo wird Steinhoff auch nicht verhandeln, könnte ja jeder kommen.

Es gibt ein seit 3 Jahren laufendes Verfahren und den *Wunsch* nach Geld oder den ehemaligen Filialen seitens Mostert. Aber haben wir nicht alle irgendwelche Wünsche, ärgerlicherweise wurde mein letzter Wunsch nach 100 Millionen EUR auch nicht erfüllt.

 

6 Postings, 1442 Tage Der_Monnemer@Stein

 
  
    #349156
09.10.21 17:37
Es geht mir hier nicht um die juristisch oder betriebswirtschaftlich Korrekte Definition der "Forderungen", sondern darum, dass Tekkies etwas "fordert" und im diesem Zuge das gesamte Verfahren durch neue Gerichtsverhandlungen verzögert. Und allein um 1 Monat Verzögerung zu sparen würde es sich für Steinhoff doch schon "lohnen", die Summe zu zahlen. Ein pragmatischer Ansatz. Aber wohl unrealistisch.
 

879 Postings, 2587 Tage numi76Der_monnemer

 
  
    #349157
09.10.21 18:02
Das würde ich aber nicht Forderung sondern Erpressung nennen.  

6 Postings, 1442 Tage Der_Monnemer@numi

 
  
    #349158
09.10.21 18:18
Wohl war. Sehr frustrierend, dass dies rechtlich möglich ist. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wird Mostert Steinhoff empfindlich schaden. Jeder Monat länger verzögert die Umschuldung und kostet Steinfhoff Millionen.  

1682 Postings, 1741 Tage langolfh@Hölle

 
  
    #349159
1
09.10.21 18:19
Leider ist es doch so,das Richterin Slingers geradezu zu verhindern sucht,das es beschleunigt weiter geht.
Es sind nicht alle Seiten unterschrieben,nur die letzte.....dokumentiert nicht den Gläubigerstatus.
Ja gehts noch? Wohlwollend würde man die Unterschriften anfordern,oder die Dokumente unterschrieben.Auch Gerichte können einen Anruf tätigen,ein E-Mail schicken,ein Fax.
Und der Richter fürs S155 hat wohl auch keine Eile mehr,nachdem von oben Steini aus der Eilsache geflogen ist,oder ?  

1682 Postings, 1741 Tage langolfhWichtig zu erfahren wäre:

 
  
    #349160
09.10.21 18:23
Welchen Stellenwert messen die Gerichte dem Long Stop Date bei,
und hat es überhaupt einen Stellenwert?
Und wie kann Steinhoff unterstützt werden,da die Unterstützung bislang ja torpediert wurde?  

1682 Postings, 1741 Tage langolfh@Bcool

 
  
    #349161
1
09.10.21 18:30
Diese Gesichtswahrung ist aber dann entscheidend.
Das Verfahren in den Niederlanden erübrigt nämlich die wesentlichen Verfahren in Südafrika.
Die Prüfung der Insolvenz ist nämlich bereits geschehen und durch den Vergleich erledigt.
Würde das verdammte Verfahren endlich akzeptiert,dann kann Südafrika nämlich nicht zuständig sein.
Die Zuständigkeit wurde nämlich nur formal geprüft und bejaht,weil Steinhoff in Südafrika in Stellenbosch Ihren Firmensitz hat und Immobilien besitzt.
Das geführte und abgeschlossene Verfahren ist damit ad absurdum geführt worden.Und warum man das da niemand verklickern kann,klar entstehen da nun Verschwörungstheorien,wie ja hier auch schon User bemerkt haben.  

8709 Postings, 2481 Tage Dirty Jack@langolfh

 
  
    #349162
4
09.10.21 18:37
Die Einlassungen der Richterin Slingers bezüglich der Zuständigkeit des Gerichts für die Liquidationsklage ist vom Standpunkt der rechtlichen Betrachtung nachvollziehbar.
Wichtig für diese Zuständigkeit ist das COMI (Centre of Main Interests).
Was versteht man darunter?:

"In vielen Ländern rund um den Globus ist es ein feststehender Grundsatz, dass das auf die Insolvenz anwendbare Recht (lex concursus) das Recht der Rechtsordnung ist, in der das Unternehmen seinen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) hat. Dies ist der Ort, an dem das Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren) eingeleitet und durchgeführt werden sollte. In der Regel wird der COMI mit dem Ort der Eintragung des Unternehmens übereinstimmen. Andernfalls wird er sich an dem Ort befinden, an dem der Schuldner regelmäßig seine Interessen wahrnimmt und der für Dritte feststellbar ist (siehe z.B. Artikel 3 EIR, Neufassung). Dazu gehören häufig Überlegungen zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens, zum Standort der Humanressourcen oder sogar zum Wohnsitz der Geschäftsführer.

Mit der Einführung des COMI-Konzepts soll vor allem sichergestellt werden, dass Insolvenzverfahren effizient und vorhersehbar abgewickelt werden, d. h. es sollen parallele Konkursverfahren und Umstrukturierungen vermieden werden, die logischerweise die Transaktionskosten erhöhen und zu einem unkoordinierten Verkauf der Vermögenswerte des Schuldners führen können. Es liegt auch im Interesse der Gläubiger, sich der Risiken im Zusammenhang mit der möglichen Insolvenz ihrer Gegenpartei bewusst zu sein und sie zu berücksichtigen."

https://www.leidenlawblog.nl/articles/...in-the-era-of-decentralisati

Da kann man mal die Insolvenzprüfung locker außen vor lassen, da diese wohl positiv im Sinne SIHNV verlaufen dürfte.

Aber allein die COMI Prüfung stellt Fragezeichen für das SoP in NL auf, zumindest für die Juristerei in Südafrika.

Wohnsitz der GF, Hauptgeschäftstätigkeit?
Dein Avatar ist doch hoffentlich schon die neue Firmenzentrale in London oder sehen wir da ein großes Gebäude in Stellenbosch? ;-)
Marktinformationen:
Da steht immer wieder Stellenbosch drunter unter den DGAP News.

Man hat hier den Gegenkräften eine offene Flanke geboten, die man nun schnellstmöglich schließen muss.
Und macht sich dadurch abhängig von den Terminkalendern der Richter und der Gegneranwälte.

 

987 Postings, 2263 Tage BCool@Langolfh

 
  
    #349163
1
09.10.21 18:39
ich setze auf auf Miss Slinger dass sie lediglich ein von Tekkie ein nicht anfechtbares Verfahren durchzieht, um am Ende zu sagen, dass SH nicht insolvent ist. Und damit die Tekki-  Ansprüche obsolet sind. Ich hoffe dass es genauso läuft. Besser wäre noch wenn s155 parallel bestätigt wird.  

3258 Postings, 1632 Tage Höllie@ langolfh

 
  
    #349164
2
09.10.21 18:43
na klar hätte Slingers anders reagieren können. Wir machen auch 1-2 mal im Jahr Gutachten für´s Gericht, und da wurde nie was anderes als die letzte Seite der Zusammenfassung unterschrieben, Es gab nie irgendwelche Einwände vom Gericht oder von den Parteien.

Die Sanktionierung ist übrigens nicht "von oben" aus der Dringlichkeitsliste geflogen, sondern automatisch, weil es diese Einsprüche und die Übereinkunft der Verlegung gab. Ich schätze, daß Steinhoff einen neuen Dringlichkeitsantrag stellen und der dann seinen Lauf nehmen muß.

Aber ich zitiere mich selbst: nichts genaues weiß man nicht ;-)  

4665 Postings, 1953 Tage Squideye@langolfh: 18:30

 
  
    #349165
4
09.10.21 18:49

Zitat:
"Das Verfahren in den Niederlanden erübrigt nämlich die wesentlichen Verfahren in Südafrika."

Also, aus dem gestrigen Text von Seppo um 18:32 https://www.ariva.de/forum/...ngs-n-v-531686?page=13973#jumppos349332 glaube ich folgendes enthieroglyphen zu können:

"Slingers wies auch den Antrag der niederländischen Verwalter von SINHV auf Beitritt ab.
Slingers stellte fest, dass das von ihnen beauftragte niederländische Gericht seine Entscheidung auf einen falschen Sachverhalt stützte, da sich der Hauptsitz von SIHNV in Wirklichkeit in Südafrika befand.

Folglich habe das Gericht in Amsterdam seine Zuständigkeit auf die unzutreffende Tatsacheninformation gestützt, dass das Zentrum der Antragsgegnerin eines ihrer Hauptinteressen in den Niederlanden sei. Die Insolvenzordnung gilt nicht für ein Unternehmen, das nur aus Bequemlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat registriert ist.

Die Verwalter wurden gemäß dem niederländischen Konkursgesetz im Rahmen des Zahlungsaufschubverfahrens bestellt, mit dem SIHNV einen Vergleich mit den Klägern abschloss.
Slingers verweist auf einen Gerichtsbeschluss zu ihrer Ernennung, in dem das Bezirksgericht in Amsterdam feststellt, dass sich die "Hauptinteressen von SIHNV in den Niederlanden befinden". Sie sagt, das Gericht in Amsterdam habe seine Zuständigkeit auf der Grundlage der Insolvenzvorschriften der Europäischen Union (EU) für die Prüfung des Zahlungsaussetzungsverfahrens festgestellt.

Die Antragsteller, die die Liquidation beantragen, bestreiten, dass die Niederlande das Zentrum der Hauptinteressen von SIHNV sind.

Die Antragsteller machen geltend, dass SIHNV zwar in den Niederlanden gegründet wurde, dass aber "die Geschäfte von der Hauptverwaltung in Stellenbosch aus gesteuert und Entscheidungen dort getroffen werden".

Slingers sagt, dies sei von den Verwaltern nicht bestritten worden.

"Folglich hat das Gericht in Amsterdam seine Zuständigkeit für die Prüfung der Aussetzung des Zahlungsverfahrens auf die unrichtige Tatsacheninformation gestützt, dass das Zentrum der Antragsgegnerin eines ihrer Hauptinteressen in den Niederlanden ist", stellte Slingers fest.

Die Antragsteller hätten überzeugend dargelegt, dass die europäischen Insolvenzvorschriften nur für ein Unternehmen gelten, dessen Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in einem EU-Mitgliedsstaat liegt, und dass dies der tatsächliche Mittelpunkt der Überwachung und Verwaltung der Interessen eines Unternehmens sein soll."

"Die Insolvenzordnung gilt nicht für ein Unternehmen, das nur aus Bequemlichkeit in einem EU-Mitgliedsstaat registriert ist."

Die Verwalter hätten nicht nachgewiesen, dass das Gericht in Amsterdam die erforderliche Zuständigkeit habe, um sie in ihrer derzeitigen Eigenschaft als Verwalter der Beklagten zu bestellen.

"Selbst wenn man davon ausgeht, dass das Gericht in Amsterdam auf der Grundlage einer gültigen Vermutung gehandelt hat, die ihm die erforderliche Zuständigkeit für die Bestellung der Verwalter verleiht, würde es gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, eine Entscheidung anzuerkennen und zu vollstrecken, die sich auf der Grundlage der mir vorliegenden Gerichtsunterlagen auf falsche Informationen stützt."

 

805 Postings, 2202 Tage derHaendlerLöschung

 
  
    #349166
09.10.21 18:58

Moderation
Zeitpunkt: 11.10.21 11:53
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Diskriminierung

 

 

19 Postings, 1424 Tage SushuDer Pic

 
  
    #349167
09.10.21 18:59
als größter bekannter Anteilseigner ( korrigiert mich falls es nicht mehr so ist ) schaut sich das meiner Meinung nach auch alles etwas zu entspannt an. Solange der nicht öffentlich kritisiert was Steinhoff da so treibt, solange kann man eigentlich auch cool bleiben.  

3258 Postings, 1632 Tage HöllieVielleicht redet ihr aneinander vorbei

 
  
    #349168
4
09.10.21 19:01
Slingers ist der Ansicht, daß die Vertreter nicht zu Recht bestellt worden sind, denn die NL-Gerichte seien dafür nicht zuständig gewesen.

Was sie aber nicht bestreitet und bestreiten kann: das SOP-Verfahren ist rechtmäßig und korrekt abgelaufen, denn dafür ist das COMI nicht ausschlaggebend. Ergo ist dieser Teil unwideruflich erledigt und rechtsgültig. Die Behauptung einer Insolvenz ist spätestens damit widerlegt.

Von daher kann man es schon so sehen, daß sich die wesentlichen Verfahren erübrigen (auch wenn das die Gerichte erst noch bestätigen müssen)  

2483 Postings, 2284 Tage CoppiFreunde,

 
  
    #349169
1
09.10.21 19:16
SH muss nur nachweisen, nicht insolvent zu sein. Mostert kann das mit einer bloßen Behauptung nicht durchbrechen und das Gericht nicht auf Basis dieser Behauptung feststellen. Einfach oder? Frau Slingers hat genau diesen Weg aufgezeigt, COMI hin, COMI her.  

412 Postings, 2028 Tage also so@Höllie

 
  
    #349170
09.10.21 19:22
Hat die Richterin gesagt, die NL-Gerichte sind dafür nicht zuständig oder die NL-Gerichte seien dafür nicht zuständig gewesen? Die Übersetzung war sehr schlecht und es macht einen großen Unterschied.  

334 Postings, 6222 Tage mtbike@ Dirty, das mit COMI

 
  
    #349171
09.10.21 19:23
sollte doch gleich am Anfang in Amsterdam geprüft worden sein. Kann mir nicht vorstellen, daß dies bei einem so umfangreichen Verfahren links liegen gelassen wurde!  

1236 Postings, 1653 Tage Thor Donnerkeil@Coppi

 
  
    #349172
3
09.10.21 19:28
Ich denke es ist andersrum: Mostert&Co. müssen Steinhoff nachweisen, DASS Steinhoff insolvent ist. Die Beweislast liegt m.Mn. nicht bei Steinhoff. Und dann wollen wir doch mal sehen, wie eine Insolvenz Steinhoffs bewiesen werden soll ;-)  

693 Postings, 1846 Tage navlovermtbike

 
  
    #349173
09.10.21 19:29
Die Frage nach dem COMI ist nur relevant, falls ein Insolvenzantrag gestellt wird. In NL wurde ja kein Antrag gestellt.  

8709 Postings, 2481 Tage Dirty Jack@mtbike

 
  
    #349174
3
09.10.21 19:31
Davon gehe ich auch aus, dass die Prüfung an Hand der Unternehmensregistrierung als erfolgreich eingestuft wurde.
Nun stuft ein Gericht das COMI anders ein und die Südafrikaner sitzen jetzt am Zeithebel, nur darum geht es mir.
Kostbare Zeit geht verloren, nicht nur in Bezug auf Zinsen, am GS hängen noch viele andere wichtige Dinge und Entscheidungen.
Da können wir hin und her diskutieren, damit ändern wir nicht die Terminkalender der Richter und Gegneranwälte.
Wenn hier jetzt gemauert wird, kommen wir in Schwierigkeiten.
 

693 Postings, 1846 Tage navloverCOMI

 
  
    #349175
1
09.10.21 19:35
Basierend auf COMI konnte also in SA ein Insolvenzantrag gestellt werden. Daraufhin hatte die Richterin keine Alternative, als sich mit der Sache ergebnisoffen zu befassen. Insolvent ist ein Unternehmen, wenn es überschuldet ist und/oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Letzteres scheidet klar aus, aber die zweifellos gegebene Überschuldung könnte gefährlich werden. Da ist  ggf. SNH in der Pflicht darzulegen, wie mit den Schulden umgegangen werden kann.  

Seite: < 1 | ... | 13965 | 13966 |
| 13968 | 13969 | ... 14453  >  
   Antwort einfügen - nach oben