Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 13965 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.842.313 |
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Sieh mur mal an, was für Dispos oder Kredikartenüberziehung mit Hinweis auf die Risiken verlangt wird. Da sind 10 % ziemlich "marktüblich".
Ich kenne die Möglichkeiten für eine vorzeitige Ablösung der Kredite (Umschuldung) nicht, ebensowenig wie die Möglichkeiten einer Nachverhandlung bei geändertem Risiko. Irgendwas davon wird schon möglich sein. Eine deutlich bessere Position hat Steinhoff, wenn S155 endlich sanktioniert ist. Für Vorsondierungen genügt aber schon das bisher erreichte.
An einen Schuldenschnitt mag ich nicht recht glauben, die Gläubiger hätten nur als Miteigentümer etwas davon. Aber ein stark reduzierter Zinssatz und/oder Auszahlung in Aktien der Töchter würde ja schon genügen ;-)
Das will ich mal sehen in dem Stadium.Sehr wohl werden Insolvenzen vermieden.Auch der Transfer von den Bankschulden zu den Hedgefondschulden war kein Automatismus.Auch hier das Managment zugestimmt.Da wäre die ganze Insolvenz in den Pensionen drinnen gesteckt.
Wenn eine Bank einen grossen Kredit vergibt und er fällt aus hat die Bank das Problem, wenn der Gegenwert nicht da ist.Un der Gegenwert war damals nicht da.
Wandelanleihen sind komplexe Produkte für absolute Experten. Es sind Anleihen, die Du zu einem bestimmten Preis in Aktien tauschen kannst.
Bis zum Umtausch der Anleihe in Aktien erhältst Du feste regelmäßige Zahlungen.
Durch die Wandlung in Aktien hast Du die Chance, bei günstiger Entwicklung der Aktie Kursgewinne zu erzielen.
Dafür bieten Wandelanleihen vor der Wandlung nur eine geringere Verzinsung als klassische Anleihen.
Bei ungünstiger Entwicklung des Aktienkurses bleibt Dir am Ende der Laufzeit der Nennwert der Anleihe. Ausnahme: Bei Pflichtwandelanleihen erfolgt immer ein Umtausch in Aktien.
Analysiere ich das mit meinem geringen Wissen:Das man davon ausging das die Fallen.Diese Anleihen sind in Pensionsfonds drinnen gesteckt.Bei ungünstiger Entwicklung bleibt der Nennwert.
Das wollte man wohl vermeiden?Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Meine Frage:
Sind die Gläubiger nicht bereits auch teilweise die Eigentümer?
Ein Schuldenschnitt wird nicht kommen, davon gehe ich aus.
Wofür auch, zur Stärkung welcher Interessen sollten sie auf ihr Geld verzichten?
Der europäische Teilkonzern ist bereits Gläubigerüberwacht:
Brown, Lee und Soldatos sind Direktoren der Newco 3 Group und unterhalb in jeder Zwischenholding als Aktionär present.
Herr Brown kommt aus den Reihen von KKR, Frau Lee ist uns bestens bekannt als Direktorin der Conforama Holding.
Nach GS erfolgt dieses Prinzip auch in der Südafrikagruppe.
Die Gläubiger sitzen unterhalb der Holding gut abgesichert und schauen sich den juristischen Mehrkampf oberhalb in Ruhe an.
"SFHG 21/22 CPU
Die früheren, von der SFHG ausgegebenen Wandelanleihen 2021 und 2022 wurden durch die von Steenbok Lux FInco 1 SARL gehaltene Fazilität 21/22 ersetzt, unter der zum 30. September 2019 1,8 Milliarden Euro ausstehen. Die 21/22-Fazilität ist durch die SIHPL-CPU besichert, wobei SIHPL für 1,6 Mrd. EUR bürgt, und durch die SFHG 21/22-CPU, wobei die Gesellschaft für den Kapitalbetrag von 1,7 Mrd. EUR bürgt.
Wenn die Gesellschaft ein Mitbürge ist und ihr Mitbürge und ihre Tochtergesellschaft über einen ausreichenden Wert verfügen, um die Verpflichtung aus der Bürgschaft zu tragen, wird diese Bürgschaft direkt von dem Mitbürge anerkannt. Der Betrag, der SIHPL zur Rückzahlung zur Verfügung stehen wird, hängt davon ab, dass SINVH und Steinhoff Africa konzerninterne Darlehen in Höhe von 1,5 Mrd. € an SIHPL zurückzahlen. Im Rahmen einer für die SINVH-Gruppe durchgeführten Sum-of-the-Parts-Berechnung werden die Darlehen von Steinhoff Africa und SINVH als werthaltig angesehen.
Der Veräußerungswert der Vermögenswerte unter der SIHPL-CPU in Verbindung mit den unter der SFHG 21/22-CPU garantierten Vermögenswerten wurde als ausreichend erachtet, um den Wert der unter der 21/22-Fazilität geschuldeten Schulden vollständig zu decken, wobei die Auswirkungen der Rechtsstreitigkeiten und der steuerlichen Ungewissheiten, wie in den Grundlagen für diese Bewertung dargelegt, nicht berücksichtigt wurden. Für diese CPU wurde keine Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die möglichen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten und steuerlichen Unwägbarkeiten wurden bei der Ermittlung des Fehlbetrags für diese CPU nicht berücksichtigt, da eine zuverlässige Schätzung der möglichen Ergebnisse nicht möglich ist.
SFHG 23 CPU
Die zuvor von der SFHG ausgegebenen Wandelanleihen aus dem Jahr 2023 wurden durch die von Steenbok Lux Finco 1 SARL gehaltene 23-Fazilität ersetzt, unter der zum 30. September 2019 1,2 Milliarden Euro ausstehen. Diese Fazilität ist durch die SFHG 23 CPU besichert, wobei die SFHG für den Kapitalbetrag der Fazilität in Höhe von 1,2 Mrd. EUR bürgt. Die Fazilität 21/22 und die Fazilität 23 sind gleichrangig.
Die Gesellschaft hat beim erstmaligen Ansatz dieser CPU eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 689 Mio. € erfolgswirksam erfasst.
Die potenziellen Auswirkungen von Rechtsansprüchen und steuerlichen Unwägbarkeiten wurden bei der Ermittlung des geschätzten Veräußerungserlöses für die zugrunde liegenden Geschäfte nicht berücksichtigt, da eine zuverlässige Schätzung der möglichen Ergebnisse nicht möglich ist."
Steinhoff wird wohl wissen, was aus diesen Altanleihen geworden ist und hat es so in seinen Unterlagen auch beschrieben.
Schönes WE und hoffentlich keine negativen Überraschungen nächste Woche ;-)
Ein Widerspruch zur Information direkt von Steinhoff besteht auf jeden Fall.
Laufzeit original bis 31.12.2021 und durch Verlängerung im Rahmen der Interim Extension Option bis 31.12.2022 zu den Originalbedingungen.
Bei diesen Langszeitdarlehen gibt es keine Wandlung in Aktien.
Und nun rennt nicht einer falschen Fährte hinterher.
Durch den Börsengang der Pepco hat man ab November auch den vollen Zugriff auf die Pepco Aktien, Sperrzeit wäre dann vorbei.
Die Einzelabrechnungen für diesen Fall hab ich mir noch nicht gemacht.
Es gäbe auch die Möglichkeit, ohne die SIHNV weiterzumachen, indem man die Kontrolle über die Newco 3 Group übernimmt.
Die Pepkorgroupanteile wären auch als Asset sofort umsetzbar.
Also wünschen wir uns dieses Szenario mal lieber nicht.
Früher oder später erkennt man halt doch die Unterstützer gedrückter Kurse.
Ich finde es gut, dass solche Themen hochgebracht werden und hier diskutiert werden. Genau dafür ist so ein Forum nämlich da.
Es schein hier eine kleine Shortophobie vorzuherrschen. Ich würde behaupten, wer seine Invests nicht kritisch hinterfragt ist ganz einfach ein Idiot!
Und die Big Four sind nun mal in erster Linie Lobbyistenverbände mit angeschlossener Wirtschaftsprüfung. Die werden schon wissen, welche Hebel sie umlegen müssen...
Ein Vergleich scheidet auch aus, da Tekkie ja im SoP beinhaltet ist und das ansonsten noch einmal komplett aufgerollt werden müsste. Außerdem würden sich das die anderen Gläubiger in SoP kaum bieten lassen.
Aus meiner Sicht gibt es nur die Möglichkeit alles auszufechten und dann gegebenenfalls die Gruppe um Mostert auf Schadenersatz zu verklagen.
Gerade beim S155 haben sie ja Einspruch eingelegt, obwohl sie eigentlich in diesem Verfahren gar keine Ansprüche haben und von daher ihre Einsprüche unberechtigt sind.