STEINHOFF Reinkarnation
Was soll ich deshalb zu befürchten haben? Vor Knielochbohrern lasse ich mich jedenfalls nicht abschrecken. Zumindest bis dann wirklich der Bohrer angesetzt wird bleibe ich hart. Meine Aktien gibt es nur gegen gutes Geld und sonst bleiben sie in den Depots liegen.
Ich hab mit ihr vereinbart bis 11.5. damit zu warten, sollte spontan heute oder morgen von SH eine weitere Änderung des Termins schikaniert werden. Am 11.5. werde ich also angerufen und gebe grünes Licht für das benötigte Datum und die Uhrzeit der Bestätigung.
Hier die Begründung:
wir stellen so eine Bescheinigung nur in deutscher Sprache aus. Das ist die Amtssprache die in den MiFID-Unterlagen kommuniziert wird.
Unser Depotverwahrung die Dwpbank stellt uns ausschließlich deutsche Muster zur Verfügung die durch uns nicht übersetzt werden.
Eine Übersetzung müssten Sie dann anderweitig auf eigene Kosten veranlassen..
Liebe Grüße und einen schönen Nachmittag,
Eine rechtliche Bewertung hatte ich nicht vorgenommen.
Die Frage der Ausweisidentifizierung finde ich spannend(weil IMHO nicht erforderlich).
Wie Du schon geschrieben hattest sind die personenbezogenen Daten der Aktionäre bereits durch die Bankbestätigung übermittelt.
Die Bank wiederum hatte den Depotinhaber/Kunden über Ausweisidentifizierung bei Konto/Depoteröffnung gepüft, so daß die Kundendaten in der Bankbestätigung geprüfte Daten sind.
So gesehen macht eine weitere Anforderung von Ausweisdaten keinen Sinn.
Darum geht es mir - Die Rechtmäßigkeit dessen was man von mir verlangt.
Zumal Ausweisdaten weitaus mehr beinhalten als offensichtlich ist.
...oder eine gute Versicherung bei Identitätsdiebstahl :-) die man in die Haftpflichtversicherung einbinden kann.
Da würde ich die Ausgabe von CVR, wenn denn der Plan durchgehen sollte, in ihrer Werthaltigkeit weit unter der Entschädigungszahlung aus dem GS sehen.
Formular hoch geladen,
Wahrscheinlich letzte 3 Tage vor Ablauf!.
Bis dahin sollten alle die Wartezeit nutzen und mit ihren Depotbanken bezüglich der Bestätigungen sprechen. Dann hoffe ich, dass die SDK zeitnah mit einer Ausfüllhilfe wie bei der HV kommt um Unsicherheiten auszuräumen.
Ein bisschen können wir alle bis dahin aber auch erledigen (Klärung der Bankbestätigungen)
"The voting forms will be made available on the Voting Record Date (10 May 2023). The voting forms will be made available:
to shareholders: by publication on this website
to affected CPU creditors: through their relevant agents
to intra-group creditors: through the company directly"
Quelle: https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Diese hat aber keinen Ausweis oder Führerschein.
Was nun ?
Bei fünf Gesellschaftern also 5x Führerschein ?!
1. Schikane
2. eine bevorstehende Finanztransaktion, die unter das Geldwäschegesetz fällt (ab 10.0 0€).
1. scheint plausibler
2. ist sehr spannend
Daß beim GS keine Prüfung nötig war, liegt vielleicht schlicht am mehrfach geprüften und über Anwälte gestellte Ansprüche oder an der Auszahlung über eine Treuhandstelle ? In der jetzigen Szenerie sind Banken direkt die auszahlende Stelle. Nur so zum Überlegen.
Im Aktionärsverzeichnis in SA stehen wir alle drin mit Name und Adresse. Zusätzliche Infos sind das Bild, und diverse Kontrollziffern.
Die Ausweiskopien bekommt aber nicht Steinhoff, sondern Computershare. Diese übernehmen die Logistik, weil Steinhoff viel zu wenig Angestellte hat, um das selbst zu bewältigen. Auch, falls es zu Punkt 2. von oben kommen sollte. Deshalb sehe ich das recht entspannt (und vermute eher 1.)
Beim 3 x hatte ich Antwort bekommen,09.05 als Tag wird festgehalten,
Na dann musste ich nochmal anschreiben,
Für Ausschüttungen grenzüberschreitend ist dieser notwendig)
Was für GmbH? was stellst du her?)
Moderation
Zeitpunkt: 09.05.23 11:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 09.05.23 11:40
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069 5060 3050 in allen Wertpapierfragen. Ziffer 7 drücken für Kundenberater und ab dafür. Sind superfreundlich UND funktioniert.
Ich bin nicht Dirty aber da fällt mir eigentlich erst einmal Identitätsdiebstahl ein.
Wäre in diesem Context allerdings schon eine harte Nummer.
Generell gilt: Nicht gutgläubig Personaldokumente noch dazu mit Foto ins Netz zu stellen oder an Unbekannte zu mailen, posten, faxen oder was auch immer.
Klar ist auch, dass für bestimmte Anlässe und ermächtigte Stellen die Speicherung der Personaldokumente vorgesehen/vorgeschrieben ist, solange sie für diesen Zweck benötigt werden.
Also immer Augen auf und vorher überlegen und informieren, bevor leichtfertig gehandelt wird.
Im Fall des WHOA könnte es also rechtmäßig sein, sollte aber unbedingt von "unserer Rechtsabteilung" geprüft werden.
@Aceitunas
"Die Bank wiederum hatte den Depotinhaber/Kunden über Ausweisidentifizierung bei Konto/Depoteröffnung gepüft, so daß die Kundendaten in der Bankbestätigung geprüfte Daten sind."
In unseren Gefilden ist es absolut üblich, dass Identitätskontrollen von jeder Stelle erneut abgeprüft werden. In meinen Augen ebenfalls häufig Schwachsinn. Andererseits ist prüfen nicht immer gleich prüfen.