Steinhoff Informationsforum
sind wir auf der sicheren Seite, wer weis womit die Gläubiger noch kommen,
also ich würde mich sicherer fühlen bei einer schnellen Einreichung des WHOA.
Du laberst zig Beiträge über das WHOA und kennst nichtmal die Regeln. PEINLICH!
"Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern. Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, einen von einem Teil der Gläubiger (genauer: einer Gläubigerklasse) angenommenen Vergleich per Gerichtsurteil genehmigen (ndl. homologeren) und damit für alle in das Vergleichsverfahren einbezogenen Gläubiger bindend festzustellen zu lassen.
Bei der Abstimmung innerhalb der Gläubigerklassen gilt für das Mehrheitsergebnis eine 2/3-Schwelle: Die zustimmenden Gläubiger müssen 2/3 des Kapitals auf sich vereinen, für das ein Votum abgegeben wurde. Binnen sieben Tagen wird das Abstimmungsprotokoll erstellt und zugänglich gemacht. Hat mindestens eine Gläubigerklasse dem Vergleich zugestimmt, besteht anschließend die Möglichkeit, den Vergleich dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen."
https://www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
Nie im Leben stimmen 2/3 zu, wenn durch Liquidation einigermaßen gesichert die Forderungen fast ausgeglichen werden können.
Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz Wet homologatie onderhands akkoord ("WHOA") (Gesetz zur Anerkennung von privaten Vergleichen) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern, indem Gläubigern ein privater (Zwangs-)Vergleich angeboten wird.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, den Gläubigern eines Unternehmens einen Zwangsvergleich aufzuerlegen, auch wenn diese die Zusammenarbeit verweigern. Der Schuldner muss sich dabei in einer Situation befinden, in der er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein wird, seine Schulden zu bezahlen. In dieser Situation einer drohenden Insolvenz kann sowohl den Gläubigern als auch den Gesellschaftern ein Vergleich angeboten werden.
In den Niederlanden war es bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nahezu unmöglich, einen Gläubiger oder eine Gruppe von Gläubigern zu zwingen, einen Vergleich außerhalb des Konkurses zu akzeptieren. Ein Schuldner musste tatsächlich alle seine Gläubiger zum Mitwirken bewegen, um eine effektive Restrukturierung/Sanierung durchführen zu können. Die Praxis zeigt, dass dies fast unmöglich ist, was viele Unternehmen unnötig in den Konkurs treibt.
Das WHOA Gesetz ermöglicht es, dass ein privater Vergleich vom Gericht außerhalb des Konkursverfahrens anerkannt (homologiert) wird, wodurch er verbindlich wird für alle Gläubiger, einschließlich derer, die sich gegen den Vergleich ausgesprochen haben.
Das WHOA-Gesetz wurde von verschiedenen Interessengruppen kritisiert, da es vor allem für große Gläubiger, wie z.B. Banken, attraktiv sei; kleine Gläubiger aus dem Mittelstand und Selbstständige würden dabei benachteiligt, da es kleinere Unternehmen im Durchschnitt härter trifft, wenn ihre Forderung nicht vollständig beglichen wird.
In Reaktion auf diese Kritik wurde das Gesetz im vergangenen Jahr auf Initiative einiger politischer Parteien geändert: Die erste Änderung zielt darauf ab, die Position von kleinen Unternehmen (diese werden im Gesetz näher definiert) besser zu schützen, indem diese mindestens 20 % ihrer Forderung erhalten müssen (es sei denn, es gibt zwingende Gründe für eine niedrigere Zahlung).
Die zweite Änderung betrifft eine Einschränkung der Ansprüche von Gläubigern mit einem Hypothek- oder Pfandrecht, die normalerweise eine vorrangige Position haben; diese vorrangige Position gilt nun nur bis zu dem Betrag, den die Gläubiger mit einem Pfandrecht oder einer Hypothek in einer Konkurssituation erhalten hätten.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den gravierenden Folgen für viele Unternehmen wurde auf eine schnelle Einführung des Gesetzes bestanden. Es wird sich zeigen müssen, ob das neue Gesetz den gewünschten Effekt hat und helfen wird, Insolvenzen zu verhindern.
Quelle:https://www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden
Von Seiten des Unternehmens jedoch ist alles klar. Vorstand leitet ein, damit können das auch Aktionäre durch eine aoHV einleiten in dem Sie diesem TOP zustimmen. Dann ist Vorstand dazu gezwungen.
Moderation
Zeitpunkt: 28.03.23 11:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 28.03.23 11:05
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
2/3 des Gläubigerkapitals muss zustimmen, ansonsten ist das WHOA gescheitert!
Wieso sollte man z.b. einem Schuldenschnitt um 50% zustimmen, wenn man deutlich mehr aus der Abwicklung des Unternehmens erzielen kann?!
Das WHOA ist ne Totgeburt und wird keine Zustimmung erhalten.
Deswegen kauft auch keiner der Gläubiger Aktien und es gibt kein Abfindungs-Angebot.
Der Laden wird abgewickelt und Ende (und das weiß auch Liebscher!)
In den Niederlanden ist am 1. Januar 2021 ein Sanierungsverfahren, das so genannte ‚WHOA‘ (auf Niederländisch: Wet homologatie onderhands akkoord) in Kraft getreten. COVID-19 hat dabei eine wichtige Rolle gespielt. Mit dem WHOA wurde eine neue Regelung in das Konkursgesetz aufgenommen, die es Schuldnern ermöglicht, Schulden durch das Angebot eines privaten Vergleichs zu begleichen.
Eine Besonderheit dieser Regelung ist, das der Vergleich auch Gläubiger binden kann, die dem Inhalt des Vergleichs nicht zugestimmt haben. Darum wird die Regelung auch als Zwangsvergleich (dwangakkoord) bezeichnet. Neben dem Schuldner selbst können alle beteiligten Gläubiger, Anteilseigner, und Betriebsräte die Initiative zur Einleitung eines WH-Verfahrens ergreifen. Sie können dann beim Gericht die Bestellung eines so genannten Sanierungsexperten beantragen, der dann die Vereinbarung ausarbeitet und anbietet.
Das WHOA steht im Einklang mit der Richtlinie 2019/1023 (PbEU 2019, L 172/18). Diese Richtlinie wurde im Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie verpflichtete die Mitgliedstaaten dazu innerhalb von zwei Jahren präventive Umstrukturierungsprogramme für Unternehmen einzuführen. Das Schutzschirmverfahren in Deutschland und das WHOA sind sich ziemlich ähnlich.
Das WHOA sieht zwei Verfahren außerhalb des Konkurses vor, in denen bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Einigung erzielt werden kann: ein nicht öffentliches Vergleichsverfahren und ein öffentliches Vergleichsverfahren. Ein nicht öffentliches Vergleichsverfahren findet (weitgehend) unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Einigung kann dadurch in relativer Ruhe vorbereitet werden und z.B. ein Imageschaden vermieden werden.
Die Änderungen vom 09. Januar 2022
Die möglichen Vorteile des öffentlichen Vergleichsverfahrens waren bisher weniger offensichtlich, aber das hat sich - wie bereits zuvor erwähnt - am 9. Januar 2022 geändert.
1.Änderung - Anerkennung im EU-Ausland
Zunächst einmal wird ein homologierter WHOA-Vergleich gemäß Artikel 32 Absatz 1 der EuInsVO 2015 in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt. Darüber hinaus werden Gerichtsentscheidungen, die in öffentlichen WHOA-Verfahren ergehen, auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union automatisch anerkannt. Das Obengenannte gilt übrigens nicht für Dänemark.
Diese automatische Anerkennung bietet einen großen Vorteil, wenn die Gläubiger des Restrukturierungsschuldners außerhalb der Niederlande, aber innerhalb der Europäischen Union ansässig sind.
WHOA-Vereinbarungen, die in einem nicht öffentlichen Verfahren erzielt werden, werden nicht automatisch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
2. Änderung - Zuständigkeit
Die Änderung der EuInsVO 2015 hat auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte in öffentlichen Verfahren. Gemäß Artikel 369 Absatz 7 der niederländischen Konkursordnung gelten die Zuständigkeitsvorschriften der EuInsVO 2015 für öffentliche Verfahren. Dies bedeutet, dass das niederländische Gericht zuständig ist, wenn sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners (der "COMI" - centrum of main interest) in den Niederlanden befindet. Hat ein ausländischer Schuldner sein COMI in einem anderen europäischen Mitgliedstaat, aber eine Niederlassung in den Niederlanden, so ist das niederländische Gericht ebenfalls zuständig. Allerdings ist das WHOA dann auf die in den Niederlanden befindlichen Vermögenswerte beschränkt.
Bevor das öffentliche Verfahren in Anhang A der EuInsVO 2015 aufgenommen wurde, wurde die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts sowohl für das öffentliche als auch für das geschlossene Verfahren auf der Grundlage von Artikel 3 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) festgelegt. Für die Beurteilung der Zuständigkeit im abgeschlossenen Verfahren oder wenn sich der COMI außerhalb der Europäischen Union befindet, dient Artikel 3 Rv weiterhin als Leitlinie. Der Grund dafür ist, dass die privaten Verfahren nicht in Anhang A aufgeführt sind.
3. Änderung - Anhang B
Zusätzlich zu der oben genannten Änderung wurden der sog. Sanierungsexperte und der sog. Beobachter in öffentlichen Verfahren ab dem 9. Januar 2021 als Insolvenzverwalter in den Anhang B der EuInsVO 2015 aufgenommen. Ihre Aufnahme in Anhang B bedeutet, dass sie in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden, was ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen wird.
Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass die Aufnahme des öffentlichen WHOA-Verfahrens in Anhang A der EuInsVO 2015 europäischen Schuldnern mit einem COMI in den Niederlanden die Möglichkeit bietet, alle Schulden gegenüber europäischen Gläubigern in einem einzigen WHOA-Verfahren vor dem niederländischen Gericht zu sanieren. Diese Möglichkeit wird also zu erheblichen Kosteneinsparungen bei Umstrukturierungen mit europäischer Dimension führen.
Quelle: https://www.damste.de/infoblogs/sanierungsverfahren-niederlande-whoa
Zitat:
"Der Dr.-Titel ist für Liebscher wohl aus dem Kaugummiautomaten gefallen. Anders kann ich mir diesen Irrsinn nicht erklären, den er absondert. Das ist hochgradig unseriös."
Die 1. Minute im https://www.youtube.com/watch?v=nDnF3S10lYw anschauen und man sollte sich eine Meinung bilden können...
Es MÜSSEN 2/3 des Gläubigerkapitals zustimmen UND DANN kann das Ergebnis auf das übrige 1/3 übertragen werden, das nicht zustimmen will.
Es ist KEINESFALLS so, dass man allem Gläubigern irgendwas diktieren kann.
Unterlasse bitte diesen amateurhaften Quatsch und informiere dich endlich richtig!
Du hast überhaupt nicht verstanden wozu das WHOA eigentlich gedacht ist. Es soll damit eine Sanierung nur nicht scheitern, weil vereinzelte wenige Gläubiger ablehnen.
Aber ich werde dir selbst deinen Auszug nicht Satz für Satz erklären. Lies dich da mal noch mal intensiver rein.
Und was Liquidation betrifft. Nun, wie das Insolvenzverfahren funktioniert schein dir wohl auch nicht geläufig zu sein.
Zur Liquidation kommt es wenn entschieden wird, dass sich eine Sanierung NICHT lohnt.
Und nun erkläre mir warum liquidiert werden soll bei einem EBIT von 1,5-2 Mrd. Ich bin gespannt auf diese Begründung.
Es wurde meines Wissens noch kein Unternehmen liquidiert, das operativ so gut wie Steinhoff unterwegs war.
Nur an den Finanzierungskosten scheitert es. Um diese wird sich schon Inso-Verwalter durch gerichtlichen Schuldenschnitt, Zinsreduzierung etc. kümmern.
Also dass du auf der Gläubiger Seite bist ist mehr als offensichtlich, aber deine Argumentation ist einfach nur komplett lächerlich)
wiederum Stimmenbündelung erfolgen,welche dann meldepflichtig sind.
Das WHOA Verfahren begrenzt die bisherigen Machenschaften von bestimmten Gläubigern zum Schutz des Unternehmens, der Aktionäre und Kleingläubigern, in unserem Fall sind es wohl mindestens 36% in einer Gläubigergruppe.
Du kannst ja nicht mal beurteilen was den Gläubigern lieber sein wird. Ein Vergleich durch WHOA, wo sie sich mit einer kleinen Abfindung an die Aktionären aus der Geschichte ziehen können, oder Liquidierung mit Einbußen von mindestens 4-5 Mrd. wahrscheinlicher eher deutlich mehr.
Berechnungen zu dem was Gläubiger verlieren würde gab es nun zu genüge im Forum, ich hoffe wenigstens das muss ich dir nicht nochmal vorrechnen
Der Schuldner kann das Restrukturierungsverfahren mit der Hinterlegung einer entsprechenden Erklärung bei Gericht beginnen. Allerdings können auch Gläubiger sowie Gesellschafter das Restrukturierungsverfahren initiieren, indem sie vom Gericht einen Restrukturierungsexperten ernennen lassen, der in der Folge einen Vergleichsvorschlag erarbeitet und unterbreitet.
https://www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
Moderation
Zeitpunkt: 28.03.23 13:22
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 28.03.23 13:22
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
werden dann viel nachkaufen und auf 10-30 Mio erhöhen ? ! Also ich wäre dafür
Dort kannst du dir ansehen wie was gestaltet wurde für die Gläubiger die uns loswerden wollen.
Die Gläubiger werden nicht mehr drohen und bestimmen .
Ist einfach abgefahren der Zug, hätten früher erkennen müssen das sie nicht allmächtig sind.
Wir können mächtiger;) viel mächtiger:)
Moderation
Zeitpunkt: 28.03.23 11:06
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 28.03.23 11:06
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Moderation
Zeitpunkt: 28.03.23 11:06
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Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 28.03.23 11:06
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