Endor unterbewertet - bin jetzt mal rein ...
Genug Stoff sollte es geben!
Es war ja nicht nur eine neue CSL-Serie angedacht, sondern auch eine neu Edelserie oberhalb der CSR, soweit ich das verfolgen konnte.
Es kann hier alles ganz schnell gehen und wir stehen jenseits der 10 Euro-Marke.
Beim letzten Sprung von 6 auf über 7 Euro konnte man schön sehen wie das ASK plötzlich stark nach oben sprang. Das lässt hoffen.
Das Rennspiel ist seit einigen Tagen erhältlich, die "Bild" ist zwar ein unseriöses Medium, macht hier aber netterweise indirekt Werbung für ein paar Fanatec (=Endor) Lenkräder:
"Das Fahrgefühl ist im Spiel großartig umgesetzt worden. Unzählige Lenkräder werden unterstützt, aber auch mit dem Gamepad lassen sich die Wagen gut um enge Kurven manövrieren. Bei Bedarf können einige Hilfestellungen aktiviert werden, etwa der Schutz vor Übersteuern."
http://www.bild.de/spiele/spiele-test/sportspiele/...383296.bild.html
http://blog.codemasters.com/f1/08/f1-2016-supported-wheels/
Das Spiel könnte den Verkauf ankurbeln, bedauerlich ist die weiterhin fehlende Sony Lizenz.
Grad standen noch 100 zu 8 EUR im Ask und auf einmal steht dort wieder 1 Aktie zu 7,85 EUR. Das hat nichts mit seinen eigentlichen Aufgaben zu tun. Ich schreib gleich eine Email an Börse München.
egal, ist halt so. liegen lassen und abwarten. Eckdaten stehen alle auf grün was die weiteren News betrifft. Kursziel mindestens 12€ in 2016.
Ein Standfuß bildet zudem der Vertrieb von Fahrschulsimulatoren über den Vogel Verlag. Ein Zukunftsmarkt. Ein Lichtblick könnte auch eine Lizenz seitens Sony sein. Hier sieht laut Vorstand alles sehr positiv aus. Sollte diese entfallen, ist dies auch nicht sehr tragisch, da der Großteil des Absatzes von PC Spielern gedeckt wird.
Durch den tragischen Tod von Herrn Dr. Willett am Tag der HV stand/steht die Aktie unter Druck. Der Kurs ging stark zurück und es gibt noch keine Neubesetzung. Der Aufsichtsrat ist momentan beschlussunfähig.
Weitere negative Nachrichten sind wohl die Weiterführung des Rechtsstreits mit Ardistel. Klar sind die finanziellen Mittel dafür nun vorhanden und Rückstellungen gebildet aber ich frage mich wirklich ob man den Rechtsstreit in der letzten Instanz noch gewinnen kann. Für Verwirrung sorgte auch der Verkauf von Herrn Semsey (Vorstand) der warum auch immer seine Optionen sofort wanden wollte (trotz 4 Jahren Zeit) und dafür Aktien aus seinem Bestand verkaufte. Hatte erst einen faden Beigeschmack und drückte den Kurs. Möglicherweise wollte er den Unternehmen aber auch einfach kurzfristig Kapital zuführen.
Auf der HV wurde ja geäußert, dass die Umsatzerlöse sowie der Ergebniszuwachs prozentual zweistellig gestiegen sind das Ergebnis jedoch stärker als der Umsatz gestiegen ist.
Dies ist vorrangig auf die verbesserte Liquiditätslage zurückzuführen. Man hat nun eine ganz andere Verhandlungsbasis bei den Zulieferern (Skonto) und auch bei der Hausbank. Das Rating/Scoring wird sich allemal verbessert haben und somit auch der Zins beim Betriebsmittelkredit.
Bedingt durch die Schwankungen beim EUR/USD Wechselkurs und ich denke mal fehlenden Absicherung des USD Kurses, sind hier hohe Aufwendungen aus der Währungsumrechnung entstanden. Im Jahr 2015 lagen die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung bei 118.803,77 EUR.
Ich schätze, dass diese Kosten in diesem Jahr stark minimiert werden, weil man nun die Mittel hat zum Beispiel ein Fremdwährungskonto zu eröffnen. Dies war in der Vergangenheit nicht möglich, da die Liquiditätslage angespannt war. Man musste ständig die eingenommen Dollar wechseln zum Brief Kurs bei dem sich die Bank wieder ihren Teil nimmt. Beim FW Konto belässt man die USD nun einfach auf dem Konto und zahlt durch die Einnahmen seine Rechnung ohne Umwandlungen.
Eine Absicherung durch Termingeschäft macht bei Endor m.M.n keinen Sinn.
Zu bemängeln ist bei Endor die Kommunikation mit den Aktionären. In der Vergangenheit wurde gerade in diesem Bereich Besserung versprochen aber trotzdem kommt man an diese Informationen nur wenn man den Bericht bei einer Agentur die auf der HV vertreten war, kauft. (Oder man hat so nette Leute wie KC im Forum die die Infos hier veröffentlichen, keine Selbstverständlichkeit. Danke KC!)
Mein Fazit: Ich bleibe weiterhin investiert. Die Einführung neuer Produkte erfolgt in naher Zukunft.
Zum einen ein günstigeres Einstiegsmodell und ein Luxusmodell. Die Aussagen des Vorstandes stimmen mich trotz mangelnder Kommunikation positiv. Eine Kapitalerhöhung sah man bei einem Kurs von 5,83 EUR als noch nicht attraktiv genug an. Der Trend für das Gesamtjahr wurde zweimal bestätigt. (Einmal in einem Interview, das zweite mal auf der HV). Die Fahrschulsimulationen sind ein Zukunftsmarkt und bei Wachstumsraten bei mindestens 10 % ist die Aktie immer noch ein Schnapper. Wir reden hier von 1 EUR/EPS bei einem Kurs von circa 8 EUR. Kursziel schätze ich bis Jahresende auf mindestens zweistellig.
Das war mein Spekulatius zu dem Thema. Für Kritik stehe ich zur Verfügung.
Gruß
Ich habe gestern Abend noch eine Antwort der Börse München erhalten. Für alle die, die sich wundern warum das verschleiere mit einer Aktie im Bid und Ask auf einmal aufgehört hat.
Meine Email an die Börse München:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Klärung eines mich ständig nervenden Sachverhalts im Orderbuch der Endor Aktie.
Mir ist bewusst, dass es sich bei der Aktie um einen Nebenwert handelt bei dem vergleichsweise wenige Aktien gehandelt werden jedoch ist das "handeln" des Market Maker der Börse München für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Ich schilder mal kurz das Vorgehen. Der Kurs der Aktie wird aktiv durch einstellen von einer Order im Bid und Ask verschleiert. Es wird immer nur eine Aktie z.B. ins Ask gestellt und der nächsthöhere Kurs somit gedrückt.
Dieses Vorgehen war auch wieder um 12:43 zu beobachten. Es wurde ein Paket Aktien zu 7,80 gekauft und danach 100 Stück zu 8 EUR und prompt steht wieder eine Aktie zu 7,85 EUR im Ask. Das keine Aktien im Orderbuch vorhanden sind, kann nicht sein, weil ich selbst eine Verkaufsorder zu 10 EUR eingestellt habe.
Es ist nicht so, dass es sich hierbei um einen einmaligen Vorfall handelt. Dies ist täglich zu beobachten und spiegelt meiner Meinung nach keine Transparenz der Börse München wieder.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen GrüßenInhaberschuld
Die Antwort eines Mitarbeiter/Mitarbeiterin aus München
Sehr geehrter Herr Inhaberschuld,
vielen Dank für ihren Hinweis. Die Anzeige marktnaher Ordereinstellungen ist Pflicht, marktferne Orders dagegen werden i. d. R. durch Taxen mit Size Null in der Anzeige "ersetzt". Die Entscheidung darüber, welche Orders als marktfern einzustufen sind, liegt grundsätzlich im Ermessen des Skontroführers. Im vorliegenden Fall war diese Situation jedoch nicht gegeben, die im Buch stehenden Orders hätten angezeigt werden müssen. Der Skontroführer wurde darauf hingewiesen.
Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, sollte sich nochmals der Eindruck einstellen, dass die Quotierung nicht konsequent bzw. nicht nachvollziehbar ist.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,
So ich hoffe wir können jetzt mit dem Thema abschließen und der MM tut das wofür er auch weiterhin bezahlt wird. Mir ist noch eine kleine Sache aufgefallen die ich auch noch anmerken werde. Sollte dabei noch etwas herauskommen, informier ich euch selbstverständlich!
Ein Spread zwischen 7,85 und 10 Euro hätte ich auch als zu groß angesehen.
Aber man lernt ja nie aus.
Das nenne ich mal Forumskultur, weiter so!
Denn es soll ja auch zu große Kursschwankungen verhindern, was auch zu den Aufgaben eines MM gehört.
Ist also ein ziemlich olympiareifer Spagat bei dieser marktengen Endor!
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Quelle:
Hatte noch nie ein Invest mit dieser vorhersehbaren Performance!
Musste mal raus, soll keine Kaufaufforderung sein.
Ist aber auch das womit ich gestern Nacht gerechnet habe als ich die News auf der Arbeit gelesen habe.
Was mir noch aufgefallen ist nach der E-Mail an die Börse München ist das als die eine Aktie im Bid rausgeflogen ist, dort 1000 Aktien standen, unterhalb des Kurses der einzelnen Aktie die rausgelöscht wurde. Die 1000 Aktien waren somit an zweiter Stelle.
Als ich testweise das Angebot um 1 Cent erhöht habe, haben die 1000 im selben Moment erhöht. Dies ging bis zu einem bestimmten Kurs hoch, dann hat sich das Programm ausgeklingt.
Ich möchte da jetzt nicht alzu viel hereininterpretieren aber wenn eine Aktie zum verschleiern des aktuellen Bid eingestellt ist und dahinter als nächste Order ein Computerprogramm steht welches sich automatisch anpasst, so könnte man schon quasi von Betrug reden. In meinen Augen.
Was meint ihr?
Kann man die historischen Bids eigentlich in irgendeinem Protokoll oder in irgendeiner Datenbank einsehen?
stattfindet, wird dieser auch trotz dieser künstlichen Quotierung zu dem vom Verkäufer/ Käufer
geforderten Preis ausgeführt.
Ein Marktenger Wert wie ENDOR erfordert eben dieses Vorgehen, jedoch und hier bin ich bei dir
Inhaberschuld, fraglich bleibt ob der MM jederzeit seine Size 1 Kurse mit dem gebotenen Augenmaß
setzt!
Habe mal ein wenig gegooogelt und folgendes gefunden (Quellen sind unten nochmal als Direktlink
nachlesbar):
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
§ 32a Veröffentlichen von Quotes durch systematische Internalisierer
(1) Ein systematischer Internalisierer im Sinne des § 32 Satz 1 ist verpflichtet, regelmäßig und
kontinuierlich während der üblichen Handelszeiten für die von ihm angebotenen Aktiengattungen zu
angemessenen kaufmännischen Bedingungen verbindliche Kauf- und Verkaufsangebote (Quotes) zu
veröffentlichen, sofern es hierfür einen liquiden Markt gibt. Besteht kein liquider Markt, ist er
verpflichtet, auf Anfrage seiner Kunden Quotes nach Maßgabe des Satzes 1 zu veröffentlichen. Die
Preise der veröffentlichten Quotes müssen die vorherrschenden Marktbedingungen widerspiegeln.
(2) Der systematische Internalisierer kann die Stückzahl der Aktien oder den auf einen Geldbetrag
gerechneten Wert (Größe) für seine Kauf- oder Verkaufsangebote in den Aktiengattungen festlegen, zu denen er Quotes veröffentlicht. Die Kauf- und Verkaufspreise pro Aktie in einem Quote müssen die
vorherrschenden Marktbedingungen widerspiegeln.
(3) Der systematische Internalisierer kann die von ihm veröffentlichten Quotes jederzeit
aktualisieren und im Falle außergewöhnlicher Marktumstände zurückziehen.
(4) Die Einzelheiten der Veröffentlichungspflichten nach Absatz 1 Satz 1 und 2 regelt Kapital IV
Abschnitt 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006.
..............
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
§ 32c Ausführung von Kundenaufträgen durch systematische Internalisierer
(1) Ein systematischer Internalisierer im Sinne des § 32 Satz 1 ist verpflichtet, Aufträge zu dem zum
Zeitpunkt des Auftragseingangs veröffentlichten Preis auszuführen. Die Ausführung von Aufträgen für
Privatkunden muss den Anforderungen des § 33a genügen.
(2) Der systematische Internalisierer kann die Aufträge professioneller Kunden zu einem anderen als
dem in Absatz 1 Satz 1 genannten Preis ausführen, wenn die Auftragsausführung
1.zu einem besseren Preis erfolgt, der innerhalb einer veröffentlichten, marktnahen Bandbreite
liegt und das Volumen des Auftrags einen Betrag von 7 500 Euro übersteigt,
2.eines Portfoliogeschäftes in mindestens zehn verschiedenen Wertpapieren erfolgt, die Teil eines
einzigen Auftrags sind, oder
3.zu anderen Bedingungen erfolgt, als denjenigen, die für den jeweils geltenden Marktpreis
anwendbar sind.
(3) Hat der systematische Internalisierer nur einen Quote veröffentlicht oder liegt sein größter
Quote unter der standardmäßigen Marktgröße, so kann er einen Kundenauftrag, der über der Größe seines
Quotes und unter der standardmäßigen Marktgröße liegt, auch insoweit ausführen, als dieser die Größe seines Quotes übersteigt, wenn die Ausführung zum quotierten Preis erfolgt. Absatz 2 bleibt
unberührt.
(4) Hat der systematische Internalisierer Quotes für verschiedene Größen veröffentlicht, so kann er
einen Kundenauftrag, der zwischen diesen Größen liegt, nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 zu einem der quotierten Preise ausführen.
(5) Der systematische Internalisierer ist verpflichtet, eine angemessene Größe der kleinstmöglichen
Preisänderung bei den gehandelten Finanzinstrumenten festzulegen, um negative Auswirkungen auf die Marktintegrität und -liquidität zu verringern; bei der Festlegung der Mindestgröße nach dem ersten
Halbsatz ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese den Preisfindungsmechanismus nicht
beeinträchtigt.
Auszüge aus dem Börsengesetz
Abschnitt 2
Börsenhandel und Börsenpreisfeststellung
§ 24 Börsenpreis
(1) Preise, die während der Börsenzeit an einer Börse festgestellt werden, sind Börsenpreise. Satz 1
gilt auch für Preise, die während der Börsenzeit im Freiverkehr an einer Wertpapierbörse festgestellt werden.
(2) Börsenpreise müssen ordnungsmäßig zustande kommen und der wirklichen Marktlage des Börsenhandels entsprechen. Soweit in § 30 nichts anderes bestimmt ist, müssen den Handelsteilnehmern insbesondere Angebote zugänglich und die Annahme der Angebote möglich sein. Bei der Ermittlung des Börsenpreises können auch Preise einer anderen Börse, eines organisierten Marktes mit Sitz im Ausland oder eines multilateralen Handelssystems im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 des Wertpapierhandelsgesetzes berücksichtigt werden.
(2a) Die Börse hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Ermittlung des Börsenpreises sicherzustellen. Geeignete Vorkehrungen im Sinne des Satzes 1 sind insbesondere kurzfristige Änderungen des Marktmodells und kurzzeitige
Volatilitätsunterbrechungen unter Berücksichtigung statischer oder dynamischer Preiskorridore oder Limitsysteme der mit der Preisfeststellung betrauten Handelsteilnehmer.
(3) Soweit in § 31 nicht anderes bestimmt ist, müssen Börsenpreise und die ihnen zugrunde liegenden
Umsätze den Handelsteilnehmern unverzüglich und zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen in leicht zugänglicher Weise bekannt gemacht werden, es sei denn, es erscheint eine verzögerte Veröffentlichung im Interesse der Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung der am Geschäft Beteiligten notwendig. Das Nähere regelt die Börsenordnung. Die Börsenordnung kann auch festlegen, dass vor Feststellung eines Börsenpreises den Handelsteilnehmern zusätzlich der Preis des am höchsten limitierten Kaufauftrags und des am niedrigsten limitierten Verkaufsauftrags zur Kenntnis gegeben werden muss.
..........
§ 26b Mindestpreisänderungsgröße
Die Börse ist verpflichtet, eine angemessene Größe der kleinstmöglichen Preisänderung bei den
gehandelten Finanzinstrumenten festzulegen, um negative Auswirkungen auf die Marktintegrität und -liquidität zu verringern.
Bei der Festlegung der Mindestgröße nach Satz 1 ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese den Preisfindungsmechanismus und das Ziel eines angemessenen Order-Transaktions-Verhältnisses im Sinne des §26a nicht beeinträchtigt. Nähere Bestimmungen kann die Börsenordnung treffen.
.........
§ 28 Pflichten des Skontroführers
(1) Der Skontroführer und die skontroführenden Personen haben im Rahmen der Aufgaben des
Skontroführers einen geordneten Marktverlauf hinzuwirken und die Skontroführung neutral auszuüben. Der Skontroführer hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der ihm obliegenden Pflichten sicherzustellen.
Bei der Preisfeststellung hat er weisungsfrei zu handeln. Die Wahrnehmung der Pflichten hat so zu erfolgen, dass eine wirksame Überwachung der Einhaltung der Pflichten gewährleistet ist. Das Nähere regelt die Börsenordnung.
(2) Der Skontroführer und die skontroführenden Personen haben alle zum Zeitpunkt der
Preisfeststellung vorliegenden Aufträge bei ihrer Ausführung unter Beachtung der an der Börse bestehenden besonderen Regelungen gleich zu behandeln. Das Nähere regelt die Börsenordnung.
Quellen:
Die neuen Lenkräder sind raus,zur Sony Lizens wird auch ein wenig gesagt.
Man man man.
Kann ja nur bedeuten, dass bei einer der lang ersehnten Veröffentlichung von news von endor der Kurs endlich mal anspringt.