Steinhoff Informationsforum
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:52
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Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Nur mal so als Hinweis wie das läuft hier ein entsprechender Link:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...pitel2_1_node.html
Alles besser können aber nichts tun. Wunderbarer Börsenprofi. Zeigt auf welcher Seite du stehst.
Im Fall von MartinSP war das mehr als nur unqualifiziert und wird von daher zu NULL Ergebnis führen.
Wenn man nicht einmal die Grundlagen des Rechtsstaats kennt in dem man lebt, dann sollte man sich wirklich beraten lassen bevor man etwas unternimmt.
Hier ist die SDK auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner und wer tausenden Euros mit Steinhoff verloren hat, aber zu geizig ist 75.- Euro für eine qualifizierte Unterstützung durch die SDK zu bezahlen, der hat es aus meiner Sicht nicht anders verdient als zu verlieren.
Nur meine Meinung und keine Handlungsempfehlung
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Kommentar: Verbreitung von Desinformationen
Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Man kann Strafanzeigen bei der Bafin stellen. Diese überprüft die Angelegenheit. Ist aber nur in der Lage Bußgelder zu verhängen. Bei
schwereren Verstößen gibt die Bafin die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft Frankfurt zur weiteren Bearbeitung weiter.
Ansprechpartner bei der Bafin :
Ja, ich habe da einen direkten Ansprechpartner bei der Bafin, mit dem ich auch schon mehrfach ( auch bezüglich meines jetzigen Antrages auf Aussetzung des Aktienkurses ) telefoniert habe. Und werde dies auch weiterhin tun. Wasserstandsmeldungen werden mir wegen des Datenschutzes leider nicht mitgeteilt. Aber es gibt ja halt auch genug andere Fragen....
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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"Man kann Strafanzeigen bei der Bafin stellen. Diese überprüft die Angelegenheit. Ist aber nur in der Lage Bußgelder zu verhängen."
warum beantragst du dann mit deiner anzeige den kurs bis auf weiteres auszusetzen?
Die Ladeneröffnungen werden weitergehen, die Frage bleibt, was das uns Steinhoff-Aktionären bringen wird.
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Zeitpunkt: 13.01.23 11:53
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Ach Du meine Güte....Du verwechselst hier Arschbacken mit Kuchen backen.
Die Bafin ist nebenbei auch in der Lage, neben Bußgeldern zu verhängen auch ein Delisting zu untersagen !!
Soviel einmal dazu.
So, muss jetzt los.
Allen ehrbaren Steinhoffaktionären ein schönes WE.
Freude bleibt bei mir derzeit leider auf der Strecke, den die Frage ist,
haben wir auch was davon, die Zeit wirds zeigen!
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:54
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Zeitpunkt: 13.01.23 11:54
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Die BAFIN wird beim Verdacht einer STRAFtat dann eine STRAFanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Von daher hast Du wohl etwas angezeigt, aber das was Du geschrieben hast begründet weder welche Verfehlung begangen wurde noch wer diese begangen hat. Das ist aber die Grundlage für die BAFIN um überhaupt tätig zu werden.
Genau deshalb sollte man das Rechtsanwälten überlassen, die auch sauber begründen können.
Und damit verabschiede ich mich aus der Diskussion zu Deiner Anzeige.
Moderation
Zeitpunkt: 13.01.23 11:54
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Zeitpunkt: 13.01.23 11:54
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Die Bafin muss sich um solche Informationen kümmern, wie jede andere Behörde auch jeder Beschwerde aus ihrem Aufgabengebiet nachgehen muss. Dafür sind sie als Aufsichtsbehörde da.
Wie in jeder anderen Behörde sitzen auch in der Bafin Leute, die sich für Ihre Arbeit ggü. Ihren Vorgesetzten rechtfertigen müssen. Und die dann auch wieder nach oben, usw.
Das Anschreiben sollte nur nachweislich zugestellt sein.
Wenn nach angemessener Frist nichts passiert, könnte ein erneutes Schreiben evtl. als offener Brief noch einmal rausgehen.
Die Meckerer hier wollen nur verhindern oder eben nur meckern.
Um es mal etwas platter zu formulieren, solche Spinner hatte ich früher am Spielfeldrand zu tausenden. Triffst du dann aber wieder bist du plötzlich der Gott... Kleingeister halt