Die Diskussion zu Beginn der heutigen Schlichtungsgespräche hat gezeigt, dass die Bahn die geologischen Gutachten zu Stuttgart 21 unter allen Umständen geheim halten will. Die in den Schlichtungsgesprächen geforderte Einsicht will sie nur in einem “geschlossenen Datenraum” gewähren und nur einzelnen Experten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben müssen, die jegliche Nutzung der Erkenntnisse ausschließt. Genauer heißt es in diesem Vertrag, dass Informationen an niemanden, auch nicht an andere Teilnehmer der Schlichtung und auch nicht an den Schlichter Heiner Geißler(!) weitergegeben werden dürfen. (Zuwiderhandlung innerhalb der nächsten 30 Jahre ist mit einem Strafgeld von 500.000 € belegt.) In der Schlichtung verwendet werden dürfen nur “aggregierte Ergebnisse”, die durch die Bahn freigegeben wurden. Das schließt eine sinnvolle, fachlich fundierte Diskussion über die Geologie in den Schlichtungsgesprächen aus.
Diese strenge Geheimhaltung wird von der Bahn damit begründet, dass gewisse Inhalte der Gutachten ausschreibungsschädigend seien.
„Wenn der Inhalt geologischer Gutachten ‘ausschreibungsschädigend’ ist, dann kann das entweder daran liegen, dass ‘hilfreiche Informationen’ nicht allen Bietern zugänglich werden sollen. Oder die Ergebnisse der Gutachten würden jeden verantwortlich handelnden Unternehmer davon abhalten, ein Angebot zu unterbreiten“, sagt Norbert Befurt von den Unternehmern gegen Stuttgart 21. „Dass große Bauunternehmer keine Kamikazeflieger sind, haben sie im Rahmen der geplatzten Nesenbachdükerausschreibung bewiesen. Dieses erste wichtige Gewerk hätte im Mai 2010 vergeben werden sollen. Warum die Vergabe scheiterte, hat die Bahn nie offiziell erklärt. Diverse Firmenbriefe zu dieser Ausschreibung belegen aber, dass die Bauunternehmen nicht bereit sind, das ausgeschriebene Gewerk mit den damit verbundenen Risiken zu übernehmen.“