Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 12564 von 14453 Neuester Beitrag: 31.07.25 18:50 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:13 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.308 |
Neuester Beitrag: | 31.07.25 18:50 | von: Investor Glo. | Leser gesamt: | 104.791.176 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 23.307 | |
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2) Der Richter hat daher die Klagen am 16.06 abgewiesen (da hinfällig)
3) Der Verwalter braucht nun mehr Zeit für seine neue Liste, da die Stimm-Ansprüche von Hamilton noch geprüft werden müssen..
Die wichtige Frist am 30.06. ist allerdings noch in der Schwebe.
Dass die SoP Verwalter eine Verschiebung der Abstimmung erwägen kann zwei Gründe haben:
1. Klärung der Ansprüche
1.a) einige Kläger haben ihre Ansprüche sowohl in NL als auch in SA gemeldet. Es muss also geklärt werden welches Gericht dafür zuständig ist. Die Hamilton Ansprüche werden wahrscheinlich sogar aufgeteilt (da sie ja verschiedene Mandanten vertreten)
1.b) Zwei oder mehreren Kläger haben Ansprüche wegen den gleichen Schaden gemeldet (z.B. PIC und Lancaster).
2. Der Hamilton Einspruch muss vorher endgültig geklärt sein. Sonst wäre die Abstimmung nichtig.
beide varianten wären für uns ausserordentlich vorteilhaft. ich hoffe, du liegst richtig mit deiner einschätzung.
Was die Aufarbeitung der ganzen Betrügereien kostet, ist so enorm, wird man sicherlich nie erfahren.
Steinhoff hatte ich ursprünglich nur als Beiwerk (Zockeraktie). Mittlerweile viel zu hoch investiert.
Zitat:
capra_ibex: Dutch SoP
3
11:42
#314395
Dass Hamilton mit allen Mitteln versucht, die Abstimmung zu verhindern kann nur eins bedeuten: sie werden bei der Abstimmung verlieren!
Dass die SoP Verwalter eine Verschiebung der Abstimmung erwägen kann zwei Gründe haben:
1. Klärung der Ansprüche
1.a) einige Kläger haben ihre Ansprüche sowohl in NL als auch in SA gemeldet. Es muss also geklärt werden welches Gericht dafür zuständig ist. Die Hamilton Ansprüche werden wahrscheinlich sogar aufgeteilt (da sie ja verschiedene Mandanten vertreten)
1.b) Zwei oder mehreren Kläger haben Ansprüche wegen den gleichen Schaden gemeldet (z.B. PIC und Lancaster).
2. Der Hamilton Einspruch muss vorher endgültig geklärt sein. Sonst wäre die Abstimmung nichtig.
Um zu wissen ob sie bei einer Abstimmung verlieren würden, müssten sie wissen ob GE zustimmt. Vielleicht tun sie das, wir wissen es jedenfalls noch nicht.
Ich weis nicht wer den Beitrag gemeldet hat aber vermutlich ist derjenige nicht an Informationsfluss interessiert.
Meine Interpretation basiert auf dem letzten DGAP vom heute 08:34 :
Hier der Auszug:
The appeal lodged by Hamilton has not caused the Court to reschedule the deadline of 15
June 2021 for the submission of claims against SIHNV ('voting record date'). The claims
administrator will now commence a review of the claims that have been received in the Dutch
SoP.
SIHNV's administrators have requested the supervisory judges in the Dutch SoP to defer the
creditors' meeting of 30 June 2021. This request is currently pending, and no revised date for
the creditors' meeting has yet been scheduled.
Im Sop-Verfahren können ALLE Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen.
Das 155-Verfahren hat ja eine andere Zielrichtung und wird nur von SA Klägern betrieben.
Von daher sehe ich kein Problem sich an beiden Verfahren zu beteiligen.
Fast alle Neuaktionäre sind von der Annahme ausgegangen, dass die Folgen von Jooste's Bilanzverschönerung überschaubar waren.
Das heißt aus damaliger Sicht: schnellst möglich eine korrigierte Bilanz aufstellen, personelle Konsequenzen ziehen (damit sich so etwas nicht wiederholt), eventuelle Schäden schnell begleichen. Sodann Rückkehr zum "Business as usual".
Aus dem anfänglich "kleinen" Problem hat sich eine Lawine entwickelt. Viele Aktionäre sind frustriert, weil sie sich zu sehr an diese Aktie gebunden haben.
Entweder man hält jetzt durch bis zum Ende, oder man baut die Übergewichtung in kleinen Schritten ab. Das hängt auch davon ab, wie weit die Geduld noch reicht.
Auf kurz oder lang wird das auch kippen, was allen aktien auch unser stabilen Steini nicht zu Gute kommt.
Im SoP wie im S155 können alle ihre Ansprüche anmelden. Ob Sie als Berechtigte in Frage kommen, wird in der Einzelprüfung ihnen, oder ihren Vertreten, mitgeteilt.
Es ist nicht zwingend nötig aus einem bestimmten Land zu kommen. Zwingend ist nur, wer von wem geschädigt wurde. Beim SoP ist es die "europäische Gesellschaft" , bei S155 ist es die "südafrikanische Gesellschaft" welche genehmigte Ansprüche befriedet.
War man also in beiden Gesellschaften investiert, bekommt man eventuell zwei Ansprüche zugesprochen.
Zitat: "Network24.. schon Überschrift ist falsch Der Verwalter will ja - nicht Steinhoff."
Hablamos inglés: SIHNV’s administrators have requested the supervisory judges in the Dutch SoP to defer the creditors’ meeting of 30 June 2021.
https://www.sharenet.co.za/v3/...20210617083000&seq=20&scode=
Geduld wird echt die Tugend sein die ich hier lerne.
Lg an alle
Boje