Steinhoff Informationsforum
Wir schaffen es mit einer vierstelligen Anzahl an Aktionären fast 25 % Firmenanteil zu repräsentieren.
Die Gläubiger schaffen es mit Vereinbarungen mit 25 Firmen 50 % der Stimmrechte zu beeinflussen.
Ist dieses Szenario so unmöglich? Wer könnte das jemals nachweisen?
"Es ist ein hartnäckiges Gerücht,das Aktien ,die in Stimmenvertetung gegeben wurden,
gesperrt sind,oder einer Sperrfrist unterliegen,bis zum Tage der Hauptversammlung.
Plausibel mag es klingen,stimmen muss es deshalb noch lange nicht.)
Am Schlußtag im Besitz befindlich,das ist die einzige Auflage."
Stimmrechte auf der HV in diesem Fall reden wir über die HV Steinhoff.
um den Forenbedingen zu entsprechen.
Um an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht in der AG auszuüben, benötigt der Aktionäre eine Einladung und Eintrittskarte zu der HV. Die Depotbank des Aktionärs sperrt seine Aktie der betreffenden Gesellschaft. Diese Sperrung verbleibt bis zum Folgetag der Hauptversammlung. So wird sichergestellt, dass auch wirklich nur Aktienbesitzer das Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausüben.
https://www.wmhub.eu/glossar/stimmrecht-ag/
Bitteschön mit Quelle hinterlegt :)
"Ob es keine Alternative gab? Steinhoff verweist diesbezüglich einmal mehr auf „negative makroökonomischen Bedingungen und deren Auswirkungen auf die Fremd- und Eigenkapitalmärkte“. Die Antwort fällt recht lang aus (unter anderem werden noch mal die Verkäufe aus den vergangenen Quartalen aufgeführt), lässt sich aber im Endeffekt darauf verkürzen, dass die Gläubiger wohl schlicht keine besseren Konditionen angeboten haben. Die Alternative zum aktuellen Vorschlag wäre laut Steinhoff-Führung dann beispielsweise die Insolvenz der Holdinggesellschaft, wobei nicht davon ausgegangen werde, dass in einem Fall des Ausverkaufs aller Beteiligungen für Anleger noch etwas übrigbleiben würde. "
https://www.deraktionaer.de/artikel/...-mit-allzeittief-20328513.html
Denke mit 0,10 würden einige ein Schlussstrich ziehen und die Gläubiger könnten ihren Plan durchziehen.
Aber nicht alle angestupsten springen und schon gar nicht unbedingt so,wie beabsichtigt.
Klar,eine Größe für eine Nachbesserung oder ein Vergleich ist das auf jeden Fall.
Eine gebündelte Blankovollmacht ist mehr wert,als ein ok.wir kommen auch,wenn Du das Hotel und den Flug bezahlst.)
Da die Aktionäre fast nix mehr zu verlieren haben, sehe ich eher den Druck bei den Gläubigern . Nur meine Meinung
der masse hier is egal wenn es zur inso kommt ..hauptsache die instis zahlen dann auch extremst drauf und ihr plan ist nicht aufgegangen nach 5 jahren !
....und das alles soll wegen ein paar wenigen 100 mio euro abfindung für ein paar querstehende aktionäre passieren ...haha genau
Nach meinem Anruf bei der Bank, wurde die Sperrung der Aktien aufgehoben, weil die Stimmrechte ja nur für Aktien gelten, die man am Stichtag gehalten hat. Laut Bank ist es danach egal ob man sie verkauft oder behält, die Stimmrechte bleiben für die HV erhalten.
Komisch, aber ist so...
Qorum 25 % ist schon mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erreichen.
Aber für die meisten Punkte brauchst Du die Stimmenmehrheit ,und dafür musst Du abschätzen,
wieviele Stimmen auf der HV tatsächlich verteten sein werden.Und zu glauben,es werden so wenige sein,wie zuvor,na ja,da kann man noch soviel happyness verbreiten,es werden mehr sein.
Und wieviele mehr,weiss niemand.So kann die Mehrheit 1 Mia oder auch zwei sein.Capito?
Aber egal wie. Es zu beweisen wäre schwer für uns. Wird sicher oft genug gemacht.
Schwer illegal? Wen interessiert das, wenn es nicht ans Tageslicht kommt? Wo kein Kläger da auch kein Richter.
1. Textausschnitt aus Antwort zu Frage 2:
„In Anbetracht der Nettovermögenspositionen der Gruppe und der Gesellschaft gingen die Verwaltungsräte davon aus, dass eine Vollstreckung der Finanzgläubiger in ihre Sicherheiten an den Investitionen der Gruppe nach einem Rückzahlungsausfall nicht zur vollständigen Begleichung der Schulden der Gruppendienste führen würde.“
2. Textausschnitt aus Antwort zu Frage 25:
"Ein Ausfall der Gruppe im Rahmen der Kreditfazilitäten der Gruppendienste und die Ausübung der bestehenden Sicherheitsrechte durch die Finanzgläubiger, die ihnen im Rahmen dieser Fazilitäten gewährt wurden, könnte zu einem ineffizienten und ungeordneten Vollstreckungsverfahren in Bezug auf den Verkauf und die Übertragung der Vermögenswerte auf verschiedenen Ebenen der Gruppe führen, die bereits direkt oder indirekt zugunsten der Finanzgläubiger verpfändet sind. Dies würde sich nachteilig auf die Interessen der Finanzgläubiger auswirken, da es potenziell wertvernichtend wäre, wenn sie die wirtschaftlichen Nutznießer der Gruppe wären, was sie zu diesem Zeitpunkt wären"
Link:https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...arch%25202023.pdf
Wenn also eine Insolvenz für die Gläubiger so verehrend bzw. wertevernichtend wäre, warum sollten dann die Kleinaktionäre freiwillig einen möglichen Totalverlust zustimmen um damit das Kapital bzw. die Zinsen und Gewinne der Gläubiger zu sichern?
Es wäre doch ein einfaches und günstiges Vorgehen, wenn die Gläubiger 10% ihrer Forderungen bzw. der Verschuldung als Abfindung oder Kaufangebot für die Aktien abgeben und damit nicht nur die Aktionäre los wären, sondern sich dann auch alle Zeit der Welt lassen könnten um ihr Investment + Zinsen und Gewinne über die Zeit zu realisieren ohne eine Insolvenz und den daraus entstehenden Verlusten die höchstwahrscheinlich weit mehr als 10% des Wertes vernichten würde.
Ist doch ne einfache Rechnung.
Das sind 2 Paar Schuhe.