Löschung
später heißt es dann... irgendwann vielleicht!
vielleicht sollte man endlich die wahrheit sagen: sorry - aber leider wird aus der mitgliedschaft niemals etwas und ihr müßt alleine sehen, wie ihr klar kommt, ohne die eu-subventions-milliarden
Gefragt nach dem EU-Beitritt der Tükei, hat er zuerst mal geschluckt und letztendlich zögernd erklärt, daß die Türkei eben ein ganz anderer Kulturkreis sei.
Ansonsten keine konktrete Aussage.
Doch nicht etwa aus anderen Threads, oder aus anderen Themen die nichts hiermit zu tun haben.
Aber wenn es darum geht, anderen an den Karren zu pissen, da ist einigen hier scheinbar jedes Mittel Recht.
Und hat die 13 Jährige sich nicht auch als 15 ausgegeben?
Da hätte die Mutter mal vorher ihrer Tochter bei bringen sollen, das man nicht Lügen soll. Oder muss man einer 13 Jährigen ansehen, das sie 13 ist.
Wenn ich mir die Entwicklung der Jugend so betrachte, da kann ich Heutzutage schwer einschätzen wie alt die sind. Manche sind entwickelt wie eine 20 Jährige, was nun aber natürlich nichts rechtfertigen soll, aber zum denken könnte es vielleicht die Scheuklappen Denker hier mal anregen.
wir ungläubigen haben es da leichter....wir lügen eh immer ;-)
Und erst recht, wenn du dich nicht in der Lage fühlst das beurteilen zu können, wie alt deine Sex-Gespielinnen sind, dann gehst du halt hohes Risiko, das du mal als Kinderficker im Knast landest, weil du es nicht wissen wolltest.
aber im zweifelsfall hast du recht - nur, ob man das von nem 17-jährigen erwarten soll!? das halte ich schon für bedenklich...
@larifari
ist klar, aber die aussage von ecki war auch nicht auf die türkei begrenzt...
"Aber ich habe doch gedacht, die sei schon älter".
Kommen bei uns Kinderficker wirklich so leicht davon?
von strafbarkeit keine spur... und auch im obigen fall gehört der subjektive tatbestand natürlich dazu, du musst also schon wissen, daß die 13 war!! die einzige frage, die man stellen hätte können, wäre: hätte er alles dafür tun müssen, das wahre alter herauszufinden!
Aber du scheinst das nicht zu verstehen, oder willst es scheinbar nicht verstehen weil du scheinbar nur die "Türken" verteidigen möchtest.
Darum geht es nicht, denn ich denke ein 17 Jährigen muss man noch nicht als Erwachsenen darstellen, also sollte dieser auch ein wenig mit anderen Augen betrachtet werden und nicht gleich solche Worte wie "Kinderficker" oder "Sexualstraftäter" oder "zureiter", denn ich denke zureiten wie du es meinst, trifft auch nicht bei einem Jugendlichen zu.
Ausserdem kannst du vom Ausweis die Adresse rausfinden, an die du die Rechnung für das einreiten schicken kannst!
Der Typ erzählt: Da war nichts, nur geschmust, aber die Spermaspuren werden sichergestellt.
Also was dann?
Klar trifft es den Jungen hart.
Würdest du dich auch so aufregen, wenn ein türkischer 17-jähriger Junge beim (ich hab doch nur geschmust) sein Sperma auf ner 13-jährigen Deutschen versprizt und dann im Knast landet?
Oder ganz in deinem Sinne: Die Polizei schickt den armen Jungen heim, das ist doch ganz normal und der muss doch nicht auf den Ausweis pochen......
Die Mama des Mädchens soll sich mal nicht so haben.
und dann würde ich noch eine frage stellen: wie ist das eigentlich mit der aufsichtspflicht der eltern!?
§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern.
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)
vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
- ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
- auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.
Davon abgesehen würde der Deutsche für seine Tat in der Türkei hier auch bestraft werden,wenn es dort zu keiner Bestrafung kommen würde.