Steinhoff Informationsforum
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Wurden die Regeln für die Aufnahme des SIHNV v. a 2020 in SDAX eingehalten?
DAX Kriterien klar und transparent,
Wer kommt in den DAX:
juristische oder operative Hauptsitz eines Unternehmens muss in Deutschland sein.
Das Unternehmen muss in den vergangenen 2 Jahren einen positiven Umsatz (EBITDA) erzielt haben.
Der Streubesitz muss mindestens 10% betragen.
Moderation
Zeitpunkt: 19.02.23 11:51
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 19.02.23 11:51
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Erfüllt????
Adressen die am größten Betrug der letzten Jahre beteiligt sind , ihrer gerechten Strafe zugeführt.
Er investiert etwas weniger Zeit ins Forum, aber nicht weniger in die Sache.
Lies einfach!
der gerechten Strafe zuführen, sonst wird das nichts , mangels vertrauen und Transparenz.
"
Nicht glauben das der Vorstand hier ungeschoren vom Hof kommt, es werden alle
Adressen die am größten Betrug der letzten Jahre beteiligt sind , ihrer gerechten Strafe zugeführt"
Das geht aber nicht von alleine, da musst DU schon mit dazu helfen.
DAs Engagement der SdK ist inzwischen bekannt, aber schau mal bei
https://www.ariva.de/profil/trufflepicker-229408181
nach!
DAs trifft deinen Wunsch noch genauer.
Auch sein Ansatz die SdK mit in seinen Plänen einzubinden ist für mich sehr wichtig.
Zur SdK, wichtig und nicht vergessen:
Die Stimmrechte an die SdK übertragen und auch die Stimmen der Nichtmitglieder sind willkommen und werden vertreten.
Keine Kosten fallen an! Nur bisschen ZEIT ist nötig.
So weiter mit TrufflePicker,
gute Chancen sehe ich in den von TrufflePicker aufgeführten Punkten (siehe seine Posts), aber zum Gamechanger könnte die Anfechtung der NV-CPU werden!
Hier nochmal seine Posts, sehr lesenswert!
"Liebe Mitforisten, ungeachtet meiner vollen Unterstützung der SdK (immmerhin
habe ich das losgetreten), habe ich parallel Kontakt mit einem renommierten
Anwalt für Aktienrecht aufgenommen. Wir prüfen im Moment ein Klageverfahren
gegen den Vorstand von Steinhoff. Meine Rechtsschutzversicherung ist zur
Kostenübernahme angefragt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass ich keine
Deckungszusage erhalte. Der SdK habe ich diesen Ansatz bereits mitgeteilt,
aber die SdK verfolgt zunächst eine alternative Vorgehensweise. Falls keine
Deckungszusage von meiner Rechtsschutz erfolgt, möchte ich hiermit um
Teilnahme einiger Foristen bitten, damit die Kosten für jeden einzelnen
tragbar wären. Geschätzte außergerichtliche Kosten bis zur Klageeinreichung
sind ca. 7.000 - 8.000 Euro. Die Kosten des Hauptverfahrens können noch
nicht abgeschätzt werden. Da es ein Strafverfahren werden soll, ist der
Ansatz eines Verfahrenswertes nicht erforderlich, und das Verfahren wird von
der Staatsanwaltschaft geführt. Dennoch könnten z.B. bei einer abweichenden
Verfahrensform zusätzliche Verfahrensgebühren, Anwaltskosten nach
Stunden-Honorar, Reisekosten, etc. anfallen, die bei Prozessniederlage auf
uns zukommen können.
Klageansatz:
1. Strafanzeige gegen das Steinhoff Management, namentlich Louis du Preez
und Theodore de Klerk wegen Marktmanipulation
Mit der Veröffentlichung der "Maturity Extension Transaction" vom 15.12.2022
wurde ein Delisting der Steinhoff International Holding zum 30.06.2023
angekündigt. Da dieses Vorgehen ohne Nennung einer Barabfindung erfolgte
wurde eine deutliche Marktmanipulation zum Schaden der Aktionäre begangen.
Spätestens mit der Konkretisierung des Vorhabens durch Veröffentlichung des
Circulars am 08.02.2023 wurde das Vorhaben als Abstimmungspunkt zur
Hauptversammlung gleichermaßen zu einem Delisting-Angebot. Abermals fehlt
dem Angebot eine nach § 38 IVBörsG verpflichtende Stellung einer
Barabfindung. Dem Steinhoff Management musste klar sein, dass sowohl die
Vorankündigung, als auch die Konkretisierung des Angebots zu
einem starken
Verfall des Aktienkurses führen müsse, was in der Folge so eingetreten ist.
Dieses Vorgehen und große Transaktionsvolumina in der Folge lassen auf eine
bewusste, wissentlich herbeigeführte Einflussnahme auf den Markt schließen.
Desweiteren wurden äußerst negative Schlussfolgerung und Folgemaßnahmen bei
Ablehnung angekündigt, die nur das Ziel verfolgen, die Aktionäre zur Annahme
des nachteiligen Angebots zu zwingen. Es ist daher auch der Tatbestand
Nötigung zu prüfen.
2. Rücknahme der Maturity Extension Transaction oder Einfügung Barabfindung
Durch die strafbewährte Marktmanipulation ist es zu einem starken
Wertverlust der Aktien der Steinhoff International Holding gekommen. Die
Veröffentlichung und damit die Abstimmung über die Durchführung der
vorgeschlagenen Transaktion sind damit nichtens. Der Agendapunkt 8 aus der
Voting Form muss i) ersatzlos gestrichen werden oder) durch ein konkretes
Barabfindungsangebot erweitert werden. Da die Aktie bis zur Vorankündigung
der geplanten Transaktion noch bei Vortagesschluss am 14.12.2022 auf dem
Wert 0,091 € (Tradegate 22:00 Uhr) stand und es in Folge durch Ankündigung
und Konkretisierung am 08.02.2023 zu einem Wertverfall auf aktuell 0,019 -
0,020 € gekommen ist, wird verlangt, dass die Barabfindung auf mindestens
den Durchschnittswert der letzten sechs Monate vor dem 15.12.2022
festgesetzt wird. Dieser beträgt nach vorläufiger Recherche ca. 0,124 € je
Aktie. Desweiteren wird das Gericht gebeten die Transaktionen am 15.12.2022
und den Folgetagen, sowie dem 08.02.2023 und den Folgetagen zu prüfen. Es
soll untersucht werden, ob die starken Kursabschläge zur Verschiebung der
Stimmrechtsanteile hin zu Steinhoff-nahen Unternehmen oder zu Gläubigern des
Unternehmens geführt haben. Eine solche Mehrheitsverschiebung der
Stimmrechte hätte zur Folge, dass die Marktmanipulation zur Legitimation der
Maturity Extension Transaction auf der Hauptversammlung missbraucht werden
kann. In diesem Zusammenhang ist der Straftatbestand des Insiderhandels zu
prüfen.
3. Rücknahme des Abstimmungspunktes 9 aus der Voting Form
Mit dem Abstimmungspunkt 9 der Voting Form zur Hauptversammlung am
22.03.2023 wird versucht, den Gläubigern sittenwidrig eine Stimmenhoheit zu
übertragen. Die geplante Ausgabe von ebenso vielen stimmberechtigten Aktien
plus einer Aktie exklusiv an die Gläubiger dient zur Entmündigung der
aktuellen Aktionäre und verfolgt das Ziel, die in Klagepunkt 1 und 2
beschriebenen Maßnahmen zur partiellen Enteignung durchzusetzen. Das
Steinhoff Management handelt hier nicht im Interesse der Eigentümer, sondern
im Interesse der Gläubiger. Es ist zu prüfen, ob zusätzlich zu Klagepunkt 1
eine Obhutspflicht des Steinhoff Management vorliegt, namentlich gegen Louis
du Preez. Die Veräußerung der zusätzlichen Anteile zu einem Ausgabepreis von
0,01€ bereitet einen wirtschaftlichen Schaden gegen die Steinhoff
International Holding, was wiederum eine strafbewährtes Fehlverhalten des
Vorstands darstellt. Schon ausgehend vom aktuellen Kurs würde dieses einem
Preisnachlass von ca. 50% bedeuten, ausgehend vom Kurs am 14.12.2022 sogar
von ca. 89%. Dieser Abstimmungspunkt ist daher ersatzlos zu streichen.
Alternativ könnte eine Kapitalerhöhung, jedoch ohne Einschränkung der
Zeichnungsberechtigten aufgenommen werden. Daraus erzielbare Erlöse könnten
zu einer Entschuldung der Steinhoff International Holding beitragen.
Dies ist kein Spaß und mein voller Ernst, und die Interaktion mit dem RA ist
sehr konkret. Die Einreichung der Klage soll spätestens am 03. März 2023
erfolgen. Wer also daran interessiert ist, harte Kante gegen den Vorstand
der Steinhoff International Holding zu fahren, und nicht darauf vertrauen
möchte, dass auf der HV schon alles abgelehnt wird, soll mich bitte -
ausschließlich per Boardmail - kontaktieren. Mein RA sieht gute Chancen für
diesen Ansatz, so dass eventuell - bei Klageerfolg - überhaupt keine Kosten
entstehen. Dennoch wäre ich über eine Aufteilung des Risikos sehr froh.
Wow, an einem Samstag habe ich bereits jetzt die Zusage oder zumindest die
Interessensbekundung von 15 Usern erhalten. Einige Punkte zur Klärung aus
den bisherigen Boardmails:
1. Die Klageausformulierung hat natürlich noch nicht den Detailgrad, den sie
zur Klageinreichung haben wird. Eine derart konkrete Einarbeitung und
Ausformulierung verursacht bereits den Großteil der Kosten durch den Anwalt.
Die finale Formulierung und Heranziehung von Paragraphen und
Straftatsbeständen erfolgt erst bei vollständiger Mandatierung. Bisher sind
bei der Voranalyse noch keine Kosten entstanden, da diese (Erst-)Beratung
durch meine Rechtsschutzversicherung getragen wird. Die von mir
prognostizierten Kosten können eventuell auch geringer ausfallen. Ich habe
hier bewusst erstmal das Maximum für die Prozessvorbereitung angesetzt.
2. Bevor hier irgendjemand Geld überweist, werde ich natürlich den
Mitstreitern die Anwaltskanzlei offenlegen, meinen Klarnamen offenlegen, was
ich im Gegenzug dann auch von allen Mitstreitern erwarte, zumindest mir
gegenüber. Jeder kann sich sicher sein, dass die Klarnamen von mir
strengstvertraulich behandelt werden, und dies erwarte ich natürlich auch
von jedem Mitstreiter bzgl. meiner Identität.
3. Ich würde auf keinen Fall das Geld selber einsammeln, sondern eine
Zahlung erfolgt natürlich ausschließlich auf ein Mandantenkonto bei der
Anwaltskanzlei. Bei Prozessgewinn oder Überzahlung werden wir sicherstellen,
dass jeder den zuviel gezahlten Beitrag proportional zu seinem
Beitragsanteil erstattet bekommt.
4. Es muss nicht jeder zwangsläufig den gleichen Beitrag leisten. Jeder wie
er kann, und notfalls ich den Rest.
5. Wenn abzusehen ist, dass die Kosten extrem steigen, kann man natürlich
die Weiterverfolgung des Verfahrens stoppen, oder mit einem kleineren Kreis
fortfahren.
6. Gerne können auch weitere Hinweise per BM an mich geschickt werden. Der
Anwalt wird sich über jede Idee, Formulierung und Detailwissen freuen.
7. Ich hatte im übrigen vergessen zu erwähnen, dass wir planen, das
Steinhoff Management auch wegen der NV CPU zu verklagen. Zur Klarstellung
sehe ich dies als eine Verfehlung des Steinhoff Managements an. Sie hätten
die nachgelagerte Absicherung
dieser Verbindlichkeiten nicht eingehen
dürfen, ohne unser Einverständnis. Die Gläubiger sind hier unschuldig und
durften annehmen, dass Steinhoff schon weiß, was sie dürfen. Durch die
"Entsicherung" der NV CPU würde das Risiko einer sofortigen Einverleibung
der Assets plötzlich ganz anders aussehen. Da dies also in die Kausalkette
der Maturity Extension Transaction fällt, wird dieser Punkt mit aufgenommen,
und wird zusätzlich die Position von LdP und TdK schwächen.
8. Ob die Mitstreiter als Nebenkläger auftreten oder nur als Mitfinanzierer
wird jedem selbst überlassen.
Aufgrund der bereits hohen Resonanz bin ich überzeugt, dass wir da was
Eindrucksvolles auf den Weg bringen können."
TrufflePicker, meine Unterstützung hast du!
LG Sam
und werde mich finanziell zur Unterstützung nach meinen Möglichkeiten beteiligen.
Der Vorstand sagt, wenn der Punkt mit 80/20 Regelung nicht genehmigt wird, werden die Aktionäre gar nichts bekommen. Soweit ist klar, aber der Vorstand sagt auch, dass selbst wenn die Genehmigung erfolgt, wird nicht garantiert, dass die neuen Papiere einen Wert haben. Dies wiederum ist insofern ein Widerspruch, da die Papiere der Aktionäre gleichwertig mit den Papieren (CVRs) der Gläubiger sein sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gläubiger wertlose 80 Prozent des Unternehmens wollen. Dann aber können die 20 Prozent normalerweise auch nicht wertlos sein. Und trotzdem ist das Konstrukt eine Delisting durch die Hintertür zum Nulltarif
von neumitgliedern, so dass die kaum noch nachkommen mit den bestaetigungen.
einfach etwas geduldiger sein. wird schon. und bis zur hv ist es noch >1monat zeit.
CVRs verbriefen ein erfolgsabhängiges Recht auf eine Nachzahlung wenn bestimmte Parameter eintreten.
Quelle: Gevestor!
Generell muss festgestellt werden, dass die neuen Papiere an der neuen Holding, egal welchen Namen sie haben werden, nicht automatisch wertlos sein werden. Die Gläubiger werden an wertlosen Papieren eines solchen Unternehmens ebenso nicht interessiert sein. Aber klar ist, dass Zahltag nur dann sein wird, wenn Gewinne erzielt werden, und ein Auszahlungsbeschluss erfolgt ist. Es ist richtig, dass niemand weiß, wie die Zukunft eines solchen nicht börsennotierten Unternehmens sein wird, aber im schlimmsten Fall besser an einem solchen Unternehmen beteiligt sein, und damit die Möglichkeit zu haben, vom Erfolg des Unternehmens zu partizipieren, als mit hohen Verlusten zu verkaufen und keine Möglichkeit einer Partizipation zu haben. Alles nur meine Meinung!