IVU - sachlich und konstruktiv
Aber in 2021 erwartet man nun mindestens 15% Wachstum des Rohergbnis und mindestens 73% Ebit-Anstieg. Auch nicht so schlecht. Bewertung liegt mit EV/Ebit fürs laufende Jahr etwa bei 19,5. Auch das ist eine Bewertung, die etwa im Mittel des Marktes liegt, obwohl IVU seit Jahren wächst, auch in Zukunft sicheres Wachstums prognostiziert (schon jetzt deckt der Auftragsbestand die Jahresprognose ab), und man in mehrere Wachstumsbereichen aktiv ist bzw. von diesen Themen profitiert. Ich gehe davon aus, dass die Personalaufwandsquote in 2021 noch leicht steigt, aber dann von 2022 bis 2024 wieder sukzessive fällt. Bei steigenden Rohertraägen um 12% p.a. dürfte sich das überproportional auf die Vorsteuergewinne auswirken.
Kleines Fragezeichen liegt für mich noch in der zukünftigen Steuerquote. Ich habe erstmal 20-21% unterstellt. Vielleicht kann ja dazu noch jemand was sagen, oder man kontanktiert dazu mal die IR.
Ändert aber nichts an meiner grundsätzlich bullischen Meinung zu IVU.
In der aktuell recht volatilen Marktphase kann ich mit IVU Aktien auf jeden Fall ruhig schlafen.
Hier meine kurze Einschätzung in Video Format
https://youtu.be/Az6qzr9LBw8
Zusätzlich auch noch Razer und Encavis. Freue mich über Feedback.
Ich schmück mich ungern mit fremden Federn, aber wenn man diese als solche kennzeichnet, kann man das mal machen.
Spaßeshalber also die Verlinkung zu einem Posting von Katjusha aus dem September 2019 ("damals" wurde hier im Thread und im Kurs gerade der Projektabbruch bei BLS Schweiz verarbeitet).
Die Dividendenschätzung fürs 2022 einmal ausgenommen, sehen die Zahlen wie die neuen Schätzungen doch allesamt besser aus.
Und dazwischen lag ein Corona Jahr.
https://www.ariva.de/forum/...konstruktiv-514518?page=212#jumppos5308
@ Katjuscha u.a.
"Kleines Fragezeichen liegt für mich noch in der zukünftigen Steuerquote. Ich habe erstmal 20-21% unterstellt. Vielleicht kann ja dazu noch jemand was sagen, oder man kontanktiert dazu mal die IR."
Also ich lese das aus dem GB 2020 so: (sh. Randziffern .... aus GB 2020)
In der BILANZ zum 31. Dezember 2020 belief sich der Betrag der abgegrenzten aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge auf 5.357 T (2019: 6.607 T) minus T 1.250. Die nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verluste, für welche kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, belaufen sich auf 0,0 Mio. (2019: 7,4 Mio. ), die nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verluste auf 0,0 Mio. (2019: 2,3 Mio. ).
Zu G+V Ziffern 148 und 149:
In den letzten Jahren wurden in den Jahresabschlüssen die Steuerbelastungen reduziert (und blianztechnisch auf Folgejahre verschoben = mit künftigen Bilanzgewinnen verrechnet -soweit zulässig-), aufgrund dieser Verlustvorträge bzw. Aktivierungen von latenten (künftigen) Steuererstattungsansprüchen. Da die steuerlichen Verlustvorträge nun aufgebraucht sind (sh. Erläuterungen zu Bilanzposten Aktive latente Steuern) kommen wir nun in der Handelsbilanz zu Normalsteuern zurück.
Das bedeutet, dass ab jetzt die Jahreserüberschüsse durch Mehrsteuern aus der Auflösung der latenten Steuerforderungen mehr belastet werden (2020 Mehraufwand Steuern 1.250 TEUR gegenüber einer Entlastung 2019 +2.159 TEUR) gegeben sein wird. Demnach werden künftige die Steuerbeastungen (Sh. Rand-Nrn. 148/149) auf ein Normalmaß von ca. 30 % (KSt und Gewerbesteuer) steigen, bis der restliche aktive Bilanzposten von 5.357 T aufgelöst ist (schätze mal 2 Jahre).
Dass neue Verlustvorträge hinzukommen, würde ich aktuell nicht erwarten
Wir hatten die letzten Jahre schon häufiger Effekte aus Latenten Steuern in beide Richtungen.
Da ich das Thema aber nicht voll beurteilen kann (vielleicht ja noch jemand anders, der sich dazu äußern kann?), würde ich dann am Montag dazu mal die IR anschreiben, wenn sich das bis dahin nicht aufgeklärt hat.
Es gibt ja neben den Thema Verlustvorträge auch noch mehrere andere Bezugspunkte für latente Steuern z.B. Pensionsrückstellungen, Bewertung Nutzungsrechte, Lesaingverbindlichkeiten (schau dir doch mal die Tabelle zu Ziff 168 an).
Ansonsten verweise ich auf Tz 148 des Lageberichtes
Ich verweise nochmals auf Tz 148 des Lageberichtes!
Es gibt ja neben den Thema Verlustvorträge auch noch mehrere andere Bezugspunkte für latente Steuern z.B. Pensionsrückstellungen, Bewertung Nutzungsrechte, Lesaingverbindlichkeiten (schau dir doch mal die Tabelle zu Ziff 168 an).
Ansonsten verweise ich auf Tz 148ff des Lageberichtes und den nachfolgenden Text hieraus:
Tatsächliche Ertrag- und latente Steuern
148 Die deutsche Gewerbeertragsteuer wird auf den vom körperschaftsteuerlichen Einkommen abgeleiteten Gewerbeertrag erhoben. Der effektive Gewerbesteuersatz hängt davon ab, in welcher Gemeinde der IVU-Konzern tätig ist. Der durchschnittliche Gewerbesteuersatz des Jahres 2020 betrug 15,1 % (2019: 15,1 %). In den Geschäftsjahren 2019 und 2020 gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15 %. Zusätzlich zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben.
Entsprechend ergibt sich für die Berechnung der laufenden Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2020 ein effektiver Steuersatz von 30,92 % (2019: 30,91 %).
Tz 149
Der Ertragsteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
2020 T 2019 T
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufendes Jahr und Vorperioden
(Aufwand -, Ertrag +) 1.889 1.278
Latenter Steuerertrag /-aufwand
Veränderung der steuerlichenVerlustvorträge 1.250 +2.159
Steuerwirksame Firmenwertabschreibung 1 1
Veränderung der Nutzungsrechte 979 2.142
Veränderung langfristige Auftragsfertigung 580 729
Veränderung der Leasingverbind-lichkeiten 1.006 2.176
VeränderungPensionsrückstellungen 19 6
Veränderung sonstigerVermögenswerte 34 29
Veränderung sonstigerRückstellungen 489 284
208 1.772
AUFWAND - / ERTRAG +AUS ERTRAGSTEUERN 2.097 494
Meine Frage ist halt, wieso sich das auch real ab 2021 (deiner Meinung nach) abbilden soll, denn Latente Steuern spielten ja 2020 keine sooo große Rolle und Verlustvorträge dürfte man auch 2021 und Folgejahre weiter nutzen können, wie auch 2020, siehe TZ 150 !
Ich seh jetzt auf den ersten Blick nicht die große bilanzielle Veränderung, die dafür spricht, dass die tatsächliche Steuerquote nochmal von 21% auf 31% steigt. Wenn ich dich richtig verstehe, dürfte jetzt 2021 der Aufwand aus Latenten Steuern von 0,2 Mio auf mindestens 2 Mio steigen. Ich kapiere nur nicht, wieso. Weder die aktiven noch die passiven Latenten Steuern haben sich in der Konzernbilanz wesentlich verändert. Wenn ich die Bilanz als auch die Angänge 149-152 von 2019 zu 2020 vergleiche, wüsste ich nicht, wieso 2021 nun der tatsächliche Steueraufwand auf 30-31% steigen soll.
Aber wie gesagt, ich bin bei dem Thema nicht tief drin. Wenn du das verständlicher als bisher erklären kannst, würde mich freuen. Vielleicht ja einfach mal konkret vorrechnen was du 2021 erwartest. anhand des Anhänge 149+150 aus dem 2020er Bericht!
EBIT 14,0
EBT 12,4
EAT 8,6
EPS 0,49 EUR
Bei beispielsweise 30er KGV sind das zusammen mit den steuerlichen Verlustvorträgen 15,20 EUR. Darauf kann man noch netcash draufpacken ...
ich habe etwas übersehen bei meiner Betrachtung (bei Ziff 17):
"In der BILANZ zum 31. Dezember 2020 belief sich der Betrag der abgegrenzten aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge auf 5.357 T (2019: 6.607 T) minus T 1.250. Die nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verluste, für welche kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, belaufen sich auf 0,0 Mio. (2019: 7,4 Mio. ), die nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verluste auf 0,0 Mio. (2019: 2,3 Mio. )."
Hier steht "... nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verluste, für welche kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde...". Das habe ich überlesen, und daraus den Schluss gezogen, dass der Verlustvortrag insgesamt aufgebraucht ist. Dem ist aber nicht so.
Unter Ziff. 152 ist aufgeführt:
Der IVU-Konzern verfügt über die nachstehenden steuerlichen Verlustvorträge:
31.12.2020 31.12.2019
T T
Verlustvortrag Gewerbesteuer Inland 14.838 23.855
Verlustvortrag Körperschaftsteuer Inland 19.697 28.624
Anmerkung Matze91: KSt 15 % + Soli 5,5% und GSt ca 15 % (= bei KSt abzugsfähig) sh. Ziff 148
Wenn man die noch bestehen Verlustvorträge grob mit den zuvor genannten Steuersätzen bewertet, ergibt sich der zum 31.12.2020 noch bestehende Aktivposten von 5.357 T (2019: 6.607 T) für latente Steuerguthaben auf Verlustvorträge. Der Posten betrifft nur die Verlustvorträge (grob 17,5 Mio. EUR x 30,9 % Steuern = 5,4 Mio. latenter Steuererstattungsanspruch), der ist damit auch plausibel.
Alle anderen latenten Steuern (sh. Ziff. 149) bleiben hier außen vor. Insoweit sind Abweichungen von meiner Rechnung immer möglich.
Wenn S&T also dieses Jahr knapp 2 Mio Steuern bezahlt hat, dann dürfte der oben dargelegte Verlustvortrag in 2021 bis 2023 aufgebraucht sein. Danach wären keine Steuerentlastungen aus den bekannten Verlustvorträgen mehr gegeben und die Steuerlast würde sich auf ca. 30 % erhöhen.
Sorry für den Fehler
Schönen Abend noch!
Denke auch, man wird noch knapp 3 Jahre Verlustvorträge nutzen und 10-20% tatsächliche Steuerquote haben, aber danach dann die üblichen 30,9% dauerhaft zahlen.
@biergott,
kennste frankoos noch nicht? ;)
Unter der Annahme, dass IFRS-EBT = Steuerbilanzergebnis, dann läge das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) in 2020 bei 12,2 Mio. €. Davon kann 1 Mio. € Verlust unbeschränkt genutzt werden, der darüber hinausgehende Betrag (11,2 Mio. €) darf nur zu 60 % angesetzt werden, also 6,7 Mio. €. Das verbleibende steuerbare Einkommen liegt also bei 11,2 ./. 6,7 = 4,5 Mio. €. Darauf ca. 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer = 1,4 Mio. €. Der tatsächliche Steueraufwand laut GuV lag bei 1,9 Mio. €. Die Abweichungen können sich insofern ergeben durch Gewinne/Verluste bei ausländischen Tochtergesellschaften, in deren Besteuerungsregime IVU ggf. über keine Verlustvorträge verfügt und durch (sehr wahrscheinlich vorliegende) Abweichungen zwischen dem IFRS-Ergebnis und der Steuerbilanz (z. B. aufgrund steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen). Als Außenstehender lässt sich das also ohne Kenntnis des Steuerbilanzergebnisses niemals zu 100 % richtig überleiten.
Dies erklärt einen Steuersatz von deutlich <30 %. Rechne ich mit meinen 1,4 Mio. €, liegt der Steuersatz eben bei 1,4 Mio. € / 12,2 Mio. € = 11,2 % vs. den tatsächlich ausgewiesenen 15,5 % (Abweichung wie oben begründet).
Es wurden dann folglich 1 Mio. € + 6,7 Mio. € = 7,7 Mio. € Verlustvortrag verbraucht. Zu beachten ist, dass 7,7 Mio. € Verlustvortrag für KSt + (!) GewSt verbraucht wurden. Man darf also die kommunizierten Werte zu den Verlustvorträgen von IVU nicht addieren, sondern muss vereinfacht den Durchschnitt berechnen, weil die 30 % auch eine Mischgröße darstellen. 15 % auf KSt-Verlustvortrag zuzüglich 15 % auf GewSt-Verlustvortrag entspricht eben 30 % auf die durchschnittlichen Verlustvorträge. Der durchschnittliche Verlustvortrag lag in 2019 bei 26,2 Mio. €., 2019 noch bei 17,3 Mio. € => Delta 8,9 Mio. € => Passt also nicht zu 100 % mit den verbrauchten 7,7 überein, aber näherungsweise ist das plausibel.
Wer also in einem Bewertungsmodell die Steuern richtig modellieren möchte, sollte die Mindestbesteuerung korrekt berücksichtigen.
Viele Grüße
Alexander von Stock-Market-Research.com
"...Wenn Sie drei bis fünf Jahre vorausblicken: Welche weiteren Meilensteine wollen Sie mit der IVU mittelfristig erreichen?
Unsere Branche ist aktuell so gefragt wie nie, daher wird es sich wohl auch dann um IT-Systeme für Busse und Bahnen drehen – und unsere Produkt-Roadmaps sind prall gefüllt. Ich könnte mir ergänzend sowohl eine Expansion in weitere Regionen als auch in angrenzende Themengebiete vorstellen, sowohl organisch als auch durch Zukäufe. Hier haben wir durch unsere hohe Liquidität eine gute Ausgangsposition und werden diese weiterhin mit Umsicht nutzen...."