** News zu SolarWorld ** (SPAM-FREE)
Die Preise sind verfallen, seitens SW wurde in keiner Silbe erwähnt, dass Hemlock die Preise nicht reduzieren wollte, obwohl es im Vertrag so aufgeführt war
Also kann man davon ausgehen, dass sowas nicht drinnen stand, ergo man sich volle Kanne verzockt hat und von weiter steigenden Preisen ausging.
Und weil Asbeck so und so immer die Fehler bei anderen zu suchen versucht, will man nun gegen die Verträge vor gehen
Abgesehen davon ist SW nicht in der Lage , Gewinn zu machen, was man ja schon letztes Jahr prognostiziert hat...
Was ich immer noch vermisse ist die Ausrede seitens Asbeck, warum das so ist...irgendjemand muss doch daran auch schuld sein...er kann es ja nicht sein, als studierter Agrarwissenschaftler
Und was Asbeck so von sich gibt?? Wer darauf immer noch was gibt, der ist einfach nur naiv.
Und zum Koecke..der kann dem Asbeck gleich die Hand reichen
Vor nicht all zu langer Zeit behauptet er, man sei bis 2018 durchfinanziert...das war aber noch VOR dem Schuldenschnitt...soviel zur Kommunikation von SW an seine Gläubiger und Aktionäre
nichts!
dann werden zunächst die anleihegläubiger bedient und was bleibt für hamlock... nichts! so sau blöd sind nicht mal die. in so fern wird man sich einigen. diese einschätzung ist für mich realistisch, alles andere wäre kindergarten.
solarworld ist hochriskant, entweder fett gewinnen oder alles wech.... das ist hier alles was man berichten kann... so what??
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , 10. November 2015
Im Jahre 2013 hatte die SolarWorld AG begonnen, ihre Anleiheschulden aus zwei unterschiedlichen Tranchen von Inhaberschuldverschreibungen zu restrukturieren, insbesondere indem Anleihegläubiger auf einen Großteil ihrer Anleiheforderungen freiwillig verzichten mussten.
Ein Teil der Anleihegläubiger hatte sich diesem Verzicht aber verweigert und wollte sich vor Verlusten schützen. Möglich wurde dies durch eine von den einzelnen Anleihegläubigern erklärte fristlose Kündigung der Anleihe unter Berufung auf vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte. Unter Berufung hierauf hatten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sodann von SolarWorld die volle Rückzahlung der Nominale und Zinsen verlangt. Da sich SolarWorld dem aber verweigerte hatte, hatten die Anwälte beim Landgericht Frankfurt/Main für Anleihegläubiger gegen SolarWorld geklagt.
Das Landgericht Frankfurt hat nunmehr entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Anleihegläubiger wirksam waren und die Mandanten von Dr. Späth & Partner von SolarWorld die volle Rückzahlung der Nominale mit Zinsen verlangen können. Dieser Erfolg wird vor dem Oberlandesgericht Frankfurt voraussichtlich Bestand haben. Denn das OLG hatte in einem Parallelfall ähnlich entschieden. Nunmehr liegt die Frage beim Bundesgerichtshof, der voraussichtlich Anfang 2016 eine letztgültige Entscheidung des Falles treffen wird.
Damit zeigt sich, dass in kritischen Situationen die Kündigung einer Anleihe, gestützt auf die richtigen Kündigungsgründe und formal richtig durchgeführt, ein probates Mittel sein kann, mit dem Anleger sich vor Verlusten schützen können.
Dazu BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher: "Anleihegläubiger sollten in kritischen Situationen immer überlegen, eine Anleihe zu kündigen und von der Emittentin volle Rückzahlung der Nominale plus offener Zinsen zu verlangen. Eine Kündigung muss zunächst bestimmte Formalia erfüllen. Ob eine vertragliche Kündigungsmöglichkeit besteht, richtet sich nach den Bedingungen der Anleihe. Daneben greifen aber auch gesetzliche Kündigungsgründe. Letztlich ist dies aber immer eine Frage des Einzelfalls, - jede Anleihe und jede Krisensituation ist unterschiedlich. Klar ist aber: Ein Kündigung kann vor Verlusten aus der Anleihe schützen. Das hilft den Anleihegläubigern ungemein."
Dr. Liebscher weiter: "In jedem Fall sollten Anleihebesitzer darauf achten, dass sie die Rechte wahrnehmen, die in ihnen in der jeweiligen Situation zustehen. Hier ist neben der fristlosen Kündigung auch ein kollektives, gemeinsames Vorgehen der Gläubiger besonders wichtig. Nur wenn die Anleihegläubiger geschlossen auftreten, haben sie die notwendige Handlungsstärke, um sich gegen den Anleiheschuldner durchzusetzen und um sicherzustellen, dass sie nicht schlechter als z.B. die Banken oder Aktionäre behandelt werden."
Die bundesweit tätige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Anwälte der Kanzlei sind insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Singulus, bestens vertraut (z. B. SolarWord AG, MIFA AG, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, getgoods.de AG). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von Dr. Späth & Partner erfolgreich vertreten. Dabei achten wir stets auf volle Kostentransparenz. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Marc Liebscher wurde zudem in mehreren Insolvenzverfahren von Anleihegläubigern zum Mitglied des Gläubigerausschusses gewählt oder zum Gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz bestellt.
Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung. Anderenfalls leistet die Kanzlei die umfassende Vertretung im Anleihe-Restrukturierungsverfahren und auch die (außer)gerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und transparent sind. Ferner übernehmen die Anwälte für Sie gerne die Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SolarWorld AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Drspä
http://www.businessportal24.com/de/...ekuendigungen-wirksam-sind.html
So mit Gerichten und Recht tuen sich die Asbeck irgendwie schwer,...
Wenigstens können die klagenden anleihegläubiger nun auf ausgleich hoffen,...
Solange noch geld da ist,... Denke der cashbestand schmilzt nun rapide,...
Tick tack die nächste KE rückt immer näher,.. Den zeitpunkt hat asbeck wohl auch verpatzt,...
ist das urteil vollstreckbar?
wie entscheidet die nächste Instanz?
dies sollte man erst mal prüfen bevor man hier marktschreierische Kommentare von sich gibt....
http://www.dr-spaeth.com/index.php/...e-news-lesen/460-solarworld-ag1
Tja SW tritt von einem Fettnäpfchen ins nächste
Quelle # 563
""""""dies sollte man erst mal prüfen bevor man hier marktschreierische Kommentare von sich gibt...."""""""""""
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Wurde geprüft und es schaut eher nach nachhaltiger Niederlage aus für SW....
Ahso...ganz vergessen, genau das wollten die ja nicht ;)
Na dann Asbeck...mach auf dein Schmuckkästchen und raus mit dem Flieder...Da wird Hemlock aber zucken...bleibt schon wieder weniger
Na wo stehen wir ende der woche?,...
Meingott glaubst du den deinen quellen immer unser sir ist doch direkt an der nabelschnur von onkel asbeck,... Der muss es doch wissen,..
Ach ne das was das biestchen,...
Tetete immer woviele poster hier,...
wieviele haben denn nun überhaupt geklagt
zur Erinnerung...
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/wirtschaft/...ttung;art4325,2141954
Firmengründer Frank Asbeck zeigte sich hoch zufrieden mit dem Ergebnis: "Mit 99,9 Prozent Zustimmung haben die Gläubiger gezeigt, dass sie an Solarworld glauben
http://www.n-tv.de/wirtschaft/...naechste-Huerde-article11124631.html
Während einer Versammlung in Bonn votierten die anwesenden Inhaber einer im Jahr 2017 auslaufenden Unternehmensanleihe mit 99,8 Prozent ihrer Stimmen für das Rettungskonzept, wie zwei Teilnehmer dem Wall Street Journal Deutschland berichteten. Am Vortag hatten schon die Inhaber einer anderen Solarworld-Anleihe ihre Zustimmung gegeben.
die instis haben nicht geklagt ein paar privatanleger schon
die überwiegende mehrheit aber natürich nicht alle waren bei den zwei gläubigerversammlungen anwesend bzw. haben sich vertreten lassen.
wer zugestimmt hat kann natürlich auch nicht geklagt haben.
selbst lediglich ein sehr geringer anteil der nichtanwesenden hat sich für den klageweg entschieden.
was letztlich bei diesen verfahren rauskommt ist derzeit offen.
die klagen sind seit zwei jahren bekannt von prozessflut kann keine rede sein und das prozessrisiko liegt hier m.e. im einstelligen miobereich.
sollte jemand andere infos haben oder zur abwechslung mal sinnvolles beitragen können,
gerne genommen.
Quelle # 563
Wurde geprüft und es schaut eher nach nachhaltiger Niederlage aus für SW...."
tolle quelle
stammt "deine Quellenangabe" und "Einschätzung" rein zufällig von der Homepage und oder aus der Kanzlei die die Klägerin im verfahren vertritt...
dann ist diese sicher wahnsinnig objektiv und hilfreich....