Steinhoff Informationsforum
Guten Tag Herr ,
Eintragungen in Aktienregister ausländischer Aktien nehmen wir nicht vor. Wir verschicken also keine Einladungen noch bestellen wir Eintrittskarten zu ausländischen Hauptversammlungen. Auch den sogenannten Proxy-Voting-Prozess für Abstimmungen bieten wir nicht an.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht, wenn Hauptversammlungen und Abstimmungen nach ausländischem Recht abgehalten werden.
Fordern Sie über unser Internetbanking per Auftrag einfach eine kostenfreie Hinterlegungsbescheinigung an. Sie finden die Funktion "Auftrag an die ING" nach Ihrer Anmeldung im Bereich Service > Kommunikation > Auftrag an die ING > Direkt-Depot > Keins davon. Mit dieser können Sie die Eintrittskarten direkt bei der Gesellschaft bestellen. Die Aktien werden dann bis einschließlich des Termins der Hauptversammlung gesperrt.
Aber auch wenn das so gewesen wäre (oder ist), heiß es nicht, dass man Aktien der Steinhoff safe kaufen kann oder kaufen sollte. Dir selber ging es durch den Kopf NICHT, dass sie diese Aktien später als Voting Rights gegen die Aktionäre benutzt werden könnten, was womöglich der Fall sein könnte/wird (das erfahren wir erst wenn der 20/80-er Vorschlag durchgeht).
Und jetzt siehst du es, auch dann, wenn die Finanzgläubiger durch Dritte Aktien gesammelt hatten (immer noch nur eine Vermutung!), das hat keine Rakete bewirkt, sondern die Aktie abstürzen lassen.
Zudem müßte ich bei ausländischen Aktien im Land mit Sitz der Gesellschaft ein Depot haben und die Aktien dorthin transferieren.
So einfach in das Aktienregister eintrgen schein nicht zu klappen.
Meine Depotbank ist die DWP mit der meine Sparkasse zusammen arbeitet.
Hat jemand eine Info, ob es trotzdem möglich ist, der SdK die Stimmrechte zu übertragen.
Wie soll die Masse der privaten Anleger den ganzen Ablauf hin bekommen?
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Auch das haben die Sch..... bei der Wahl den Firmensitzes mit berücksichtig, genauso wie das niederländische 80:20 Gesetz.
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Was sagt da das Aktiengesetz ?
Die Stimmen würden dann ja verfallen.
Zeitpunkt: 10.02.23 11:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Heute am 9. Februar fragst du hier:
"Hat jemand eine Info, ob es trotzdem möglich ist, der SdK die Stimmrechte zu übertragen."
Am 12. Januar hast (also ca. vor einem Monat!!) hast du geschrieben:
"Leute, denkt an die Stimmrechtsübertragung! Ich habe einer Dauerstimmrechtsübertragung bis auf Wiederruf an SdK erteilt. Das sollte jeder machen, der definitiv nicht selber abstimmen will/kann.
Wer nicht seine Stimme abgibt, unterstützt die bösen ! Nur in der Masse sind wir stark!
Denke das der SdK zu 100% im Interesse der Aktionäre abstimmen wird. Bei Banken wäre ich mir nicht so sicher.
Also, reingehauen und unter:
sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/
das auch machen. Bitte !
Ich habe Variante 3 gewählt!"
https://www.ariva.de/forum/...ionsforum-577450?page=2535#jumppos63398
Frage: Wie nennt man sowas?
Grüße aus meinem Basislager in Thailand
Dazu soll man auf sein Depot gehen, dort dann auf Einstellungen gehen und im Anschluss im Bereich Kommunikation über das Feld "Dokument hochladen" kann ein Dokument mit vorgegebenem Format hochgeladen werden.
Am besten schreibt Ihr dort rein was Ihr benötigt und hängt den Seite 3 vom Schreiben der SdK in dem erläutert wird was Ihr braucht noch mit an bzw. kopiert es mit rein, dann können die Mitarbeiter dies ggf. selbst noch einmal nachlesen falls etwas unklar sein sollte.
Die Mitarbeiterin am Telefon, hat mir gesagt, dass sie sich zwar nicht 100% sicher ist, aber wenn es eine Namensaktie ist und selbst wenn es eine Ausländische Aktie ist, sollte diese automatisch von der ING-DIBA in das Aktienregister eingetragen werden. Außerdem wäre dies bei der ING-DIBA kostenlos.
Dennoch, rate ich jedem sich eine Bestätigung senden zu lassen damit am Ende nichts fehlt.
... ich liege gerade vor Lachen unterm Stuhl ....
pass mal auf, dass dir Niemand die Akazien für 1,10 € weg schnappt.
2.) wer sich den Stress mit der SDK Stimmrechtsübertragung sparen möchte, wartet noch paar Tage ab, bis Sdk mitteilt, wie sie selber abstimmen möchte. Genau diese Stimmen gibt man dann identisch ab
3.) Für Kunden von Interactive Brokers, Lynxbroker und Captrader gehe ich davon aus, dass man wieder über den IB proxy abstimmen kann. Das ist standardmäßig so, dass man den Link zur Stimmabgabe per Email bekommt. Man muss selber nichts beantragen. Komfortabler gehts nicht.
Es wäre wirklich verdienstvoll, wenn sich jemand, der/die das als lösbar betrachtet, einen Fahrplan aufstellt – für mich bitte narrensicher -, der aufzeigt, wann bei welchem Institut was wie zu veranlassen ist. Vielen Dank im Voraus.