Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
Seite 127 von 341 Neuester Beitrag: 11.01.25 07:52 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.22 21:10 | von: EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 9.517 |
Neuester Beitrag: | 11.01.25 07:52 | von: Silberruecken | Leser gesamt: | 7.451.674 |
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Das kann ich immer noch machen…
Aber zuerst mache ich den russische Weg.
Und zu Armenien, wo ist schon das Geld sicher. Bei der Consorsbank nicht!!! Sie machen für Ihre Kunden nichts, um Ihr Geld zu sichern.
Sie hat gekündigt
Der Anleger kann die Wandeln lassen, oder die Mellon wandelt und verkauft die Aktien.
Gazprom hat das Geld damals bekommen, und dafür Aktien eingelagert.
Wenn jetzt in Russland per Gesetz zwangsgewandelt wird.
Dann hat die Mellon jetzt die Aktien in Russland.
Wenn Russland jetzt von sich aus Aktien für Anleger ausgibt,
dann muss sie der Mellon schon Mitteilen,
für wenn sie wie viele gewandelt hat.
Sonst hat die Mellon immer noch anspruch auf die Aktien
Da in den Unterlagen auch steht wer und bei Welcher Bank
die waren, ist das alles überpüfbar.
Nur, das die Mellon eben die kosten dafür hat,
und jetzt vom Anleger dafür nichts verlangen kann,
da sie ja nicht die Wandlung für den Anleger gemacht hat.
Und jetzt überlegt mal wie sauer die darauf sind
Interessant ist ja auch, daß man seitens GPB nun auch die umgerechnet 5 Cent pro ADR für die Umwandlung verlangt; das war auch der Betrag, den Mellon verlangt hat (wobei die zusätzlich noch 17,50€ pro 100 Stck wollten). Ich denke nicht, daß das Zufall ist. Ist ja in der Summe auch ein schöner Betrag. Nun kassiert die GPB schon mal die Kohle, die sich die Mellonbank einheimsen wollte.
Ich vermute auch, dass die Frist für die Zwangsumwandlung noch mal verlängert wird. Man tastet sich da einfach vor und schaut was passiert. Andersherum gedacht: wenn man keine Frist setzen würde, würde erstmal gar nix passieren und alle würden bis kurz vor Toresschluss warten und dann in Panik verfallen.
Deshalb mache ich mir keine sorgen was die Divi angeht, dass meine Eigenen hinterlegten Orginalen Gazprom Aktien auf meinem Typ C Konto dann Dividenden Berechtigt sein werden.
Am liebsten hätte ich meine ADRs würden schon morgen Umgewandelt von der Depogazprombank.
Im Westen liegt der Wert einen ADR bei NULL weil sie im Westen nix mehr wert sind.
Das ADR sind 2 Verbriefte Orginal Gazpromaktien die Entworfen wurden um sie hier im Westen Handeln zu können an der Börse denn richtige Russischen Aktien wurden noch nie im Westen gehandelt.
Was geblieben ist, sind unsere EIGENEN Orginalen hinterlegten Gazprom Aktien die in Moskau gebunkert sind und nun wird die Russische Zentralbank diese hinterlegten Aktien an die Eigentümmer zurück geben.
Und der Westen ist da komplett aus dem Rennen denn ihr Anteil das ADR haben sie selber runtergehandelt auf NULL
Rechne also stark damit dass Gazprom das von ihr ins Leben gerufene System mehrmals Dividende auszuzahlen noch dieses Jahr in den Einsatz kommen wird.
Auch andere Russische Betriebe wollen Zusatz Dividenden Auszahlen an ihre Aktionäre.
Und ich rechne auch Stark mit so einem Gazprom Schritt.
Und die Betriebskosten dürften in etwas gleich des Jahres 2020 liegen, also um die 40-50 Mrd€
Damit dürfte der geschätzte Gewinn bei mindestens 200 Mrd€ liegen.
Der Netto Gewinn wird bei +100 Mrd€
Und bei 30 Mrd Aktien wären dann mindesten 3-4€ drin pro Orginal Aktie.
Und das werden 2stellige Millionen Rubel beträge sein für die meisten von uns und dann wäre das Problem "Konto Bezahlen" nicht mehr gegeben.
Also ich will dass ich so schnell wie möglich meine EIGENEN HINTERLEGTEN ORGINALEN AKTIEN auf meinem eigenem Typ C Konto stehen hab um mein erstes Geld entgegen zunehmen zu können.
Diese juristische Argumentation der Rechtmäßigkeit der Sanktionen gegen alle Privatanleger in russische Wertpapier gilt allgemein auch für die ADR Besitzer.
https://www-finam-ru.translate.goog/publications/...mp;_x_tr_pto=wapp
Dieser willkürliche Einsatz von politischen Sanktionen gegen alles und jeden sind nicht zielgerichtet und sie sind nicht rechtmäßig. Im Analog zum Einsatz von Waffen im Waffenkrieg, sind diese Streusanktionen im Wirtschaftskrieg sozuagen die geächtete und verbotene Streumunition, denn sie treffen einfach alles und jeden. Diese Form der Streusanktionen gehören sofort verboten und international von der Weltgemeinschaft geächtet. Es ist etwas gänzlich anderes, ob man einen im Krieg beteiligten Politiker oder Unternehmen gezielt sanktioniert oder einfach alle Kleinanleger willkürlich sanktioniert. Kleinanleger die lediglich versuchen ihre müßam, nach vielen politischen Steuern und Abgaben zusammengespartes Vermögen für die Rente und Alterssicherung gegen die gallopierende Inflation und kalten Progression der Politik mit einer Aktienrendite abzusichern. Ja vielmehr noch, diese Streusanktionen treffen die gesamte Weltbevölkerung und führe zu viel Elend und Leid, wie man jetzt deutlichst an dem angerichten Schaden dieser Streusanktionen sehen.
https://news.guidants.com/#!Artikel?id=11286301
Habt ihr gut hinbekommen ihr Nullpeiler.!
Probleme könnten nun gelöst werden.
In den meisten Fällen fungierte und fungiert die National Settlement Depository (NSD) als russische Verwahrstelle, die Wertpapiere der endgültigen Eigentümer in einer der beiden zentraleuropäischen Verwahrstellen (EuroClear/Clearstream) verwahrt.
In diesem Frühjahr sahen sich die Russen mit der Tatsache konfrontiert, dass es aufgrund der Maßnahmen europäischer Strukturen unmöglich war, Transaktionen mit ihren Wertpapieren durchzuführen. Offensichtlich erfolgte die Sperrung von Vermögenswerten aus politischen Gründen, und auf dieser Ebene liegt die einfachste und wahrscheinlichste Lösung. Wir möchten uns aber auf die rechtliche Seite der Thematik konzentrieren und die aktuell relevanten rechtlichen Auswege aus der aktuellen Situation betrachten.
Erstmals trat das Problem der Sperrung von Vermögen russischer Privatpersonen im Februar auf, als der EU-Rat im Zusammenhang mit dem Beginn einer militärischen Sonderoperation in der Ukraine erste restriktive Maßnahmen ergriff. Daraufhin haben die europäischen Verwahrstellen beschlossen, vorübergehend keine Aufträge zur Durchführung von Transaktionen mit Wertpapieren und Bargeld auszuführen, einschließlich Aufträgen zur Teilnahme an Kapitalmaßnahmen mit ausländischen Wertpapieren. Diese Entscheidung wurde von den Verwahrern auf eigene Initiative getroffen, wie behauptet wurde, bevor sie von den europäischen Regulierungsbehörden – dem belgischen Finanzministerium und der Europäischen Kommission – Klarstellungen zu den am 25. Februar vom EU-Rat (Dekret 2022/328) verhängten Sanktionen erhielten .
Bis Juni wurde NSD jedoch nicht offiziell in die Liste der sanktionierten Unternehmen aufgenommen. Während dieser Zeit ließen sich die europäischen Verwahrstellen von ihrem eigenen Verständnis der von der EU auferlegten Beschränkungen leiten und blockierten unserer Meinung nach die Veräußerung von Wertpapieren russischer Anleger. in Ermangelung ausreichender Gründe.
Die Aufnahme von NSD in die Sanktionsliste erfolgte am 3. Juni, als das nächste Beschränkungspaket vom EU-Rat verabschiedet wurde (Beschluss Nr. 2022/883). Seitdem haben europäische Verwahrer eine klare regulatorische Grundlage für das Einfrieren der Vermögenswerte von Russen, die über NSD verwaltet werden.
Apropos legale (und nicht andere) Mittel, um aus der Situation herauszukommen, stellen wir kurz fest, dass die Einführung der kommentierten Beschränkungen für Privatanleger unserer Meinung nach nicht ausreichend gerechtfertigt ist.
Wenn wir über Sanktionen sprechen, die gemäß dem EU-Rechtsrahmen verhängt werden können, dann sollten diese gezielt sein und gemäß Artikel 215 des EU-Vertrags können sie entweder gegen bestimmte Personen verhängt werden oder sich auf die Aussetzung wirtschaftlicher und finanzieller Art beziehen Beziehungen. Die Sperrung aller von NSD verwahrten Wertpapiere ausnahmslos, unabhängig davon, wer deren letztendlicher Eigentümer ist, ohne dass das Vorliegen (Fehlen) von Gründen für ihre (Eigentümer-)Berechtigung festgestellt wird, fällt unter keinen dieser Aspekte.
Darüber hinaus legt Artikel 52 der EU-Grundrechtecharta nahe, dass jede Einschränkung der Ausübung von Rechten und Freiheiten, einschließlich Eigentumsrechten, möglich ist, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Einschränkung verfolgt ein legitimes Ziel; es steht in direktem Zusammenhang mit der Erreichung dieses Ziels; proportional, das heißt, es ist das notwendige Minimum.
In diesem Fall ist das Vorliegen dieser Bedingungen zweifelhaft: Welches Ziel des Allgemeininteresses wird durch das Einfrieren der Vermögenswerte von Privatinvestoren erreicht, die nicht formell mit der russischen Regierung verbunden sind und keinen individuellen Sanktionen unterliegen? Selbst wenn ein solches Ziel darin liegt, die nationale Sicherheit der EU-Staaten zu gewährleisten oder dazu beizutragen, die Durchführung einer militärischen Sonderoperation in der Ukraine zu verhindern, stellt sich die zweite Frage: Wie genau hängt die Entscheidung zur Sperrung der Wertpapiere privater Investoren zusammen? zum Erreichen dieser Ziele? Und schließlich: Gibt es wirklich keine sanfteren Mittel, um diese Ziele zu erreichen?
Und schließlich kann eine generelle Sperrung aller über NSD gehaltenen Vermögenswerte russischer Anleger ohne Klärung des Vorliegens individueller Beschränkungsgründe in Bezug auf jeden einzelnen Wertpapierinhaber als Verstoß gegen die Grundsätze des Verbots der kollektiven Haftung angesehen werden Nichtdiskriminierung (in diesem Fall nach nationalem Grundsatz).
Offenbar hat der EU-Rat bei der Aufnahme von NSD in die Sanktionslisten nicht berücksichtigt, dass der Verwahrer nicht das eigene, sondern fremdes Vermögen verwahrt. Zumindest die offizielle Begründung für die Entscheidung des EU-Rates erwähnt dies nicht, sondern weist lediglich auf die Bedeutung der NSD für das heimische Finanzsystem und ihre Verbindung zur russischen Regierung hin.
Lösungen
Von Anfang an begann die Suche nach Lösungen für dieses Problem, auch auf rechtlicher Ebene. Und nun sind die möglichen Optionen für das Handeln von Vermögenseigentümern allgemein klar:
1. Berufung an das Gericht der EU mit der Forderung, den Beschluss des EU-Rates über die Aufnahme von NSD in die Sanktionsliste, soweit er die Rechte nicht sanktionierter Personen berührt, rechtswidrig anzuerkennen, Vermögen freizugeben und zu entschädigen der verursachte Schaden;
2. sich der am 12. August beim EU-Gericht eingereichten Forderung der NSD anzuschließen, den EU-Ratsbeschluss über dessen Aufnahme in die Sanktionsliste für ungültig zu erklären;
3. Anrufung der belgischen Staatsgerichte mit Schadensersatzklage gegen europäische Verwahrstellen (EuroClear / Clearstream), die die Veräußerung von Wertpapieren von Februar bis Juni grundlos blockierten, als NSD noch nicht in die Sanktionsliste aufgenommen wurde;
4. Senden eines Verwaltungsantrags an das belgische Finanzministerium für eine Sondergenehmigung (Ausnahme) von der allgemeinen NSD-Wertpapiersperrregelung für einen bestimmten Anleger;
5. Übermittlung eines Antrags an den Rat der EU, die Entscheidung zur Aufnahme von NSD in die Sanktionsliste zu überprüfen, soweit sie die Rechte nicht sanktionierter Personen berührt.
Perspektiven
Informationen über abgeschlossene Verfahren zur Ausgabe von Sperrpapieren in NSD sind derzeit nicht verfügbar.
Allerdings sind in der Praxis europäischer Gerichte grundsätzlich positive Entscheidungen zur Anfechtung von Sanktionsbeschränkungen bekannt.
So wurde beispielsweise durch die Entscheidung des Gerichts vom 30. Dezember 2016 die Entscheidung T-720 / 14 im Fall Rotenberg A.R. erlassen. gegen den Rat der EU, der die unangemessene Verhängung der Sanktionen erkannte und teilweise aufhob.
Erwähnt werden kann auch die Rechtssache Nr. T-155/13 Babak Zanjani gegen Rat der EU, in der es dem Beschwerdeführer gelang, die Entscheidung des Rates der EU über die Anwendung restriktiver Maßnahmen aufzuheben, weil die der EU-Rat dem Gericht und dem Antragsteller keine Daten offengelegt hat, die er für geheim hält und deren Vorhandensein die Verhängung von Sanktionen rechtfertigt, keinen Nachweis erbracht hat, dass der Antragsteller die Kriterien für die Aufnahme in die Sanktionsliste erfüllt, und die Begründung war zu allgemein und nicht detailliert.
Gleichzeitig wurden diese Beispiele in Fällen herangezogen, in denen einzelne Sanktionen angefochten wurden. Die Einzigartigkeit der gegenwärtigen Situation besteht darin, dass die formelle Auferlegung von Beschränkungen gegenüber einer Einzelperson eine Verletzung der Rechte eines äußerst breiten Spektrums von Subjekten nach sich gezogen hat.
In dieser Situation muss sich jeder Anleger entscheiden: passiv warten, bis die Situation gelöst ist, oder aktiv Maßnahmen ergreifen, um seine eigenen Rechte zu schützen. Welche Strategie richtig ist, wird die Zeit zeigen.
Haben nun 130 € bezahlt, Dienstag Abgabe/Donnerstag Abholung. Haben nur Dienstag und Donnerstag vormittags geöffnet.
Tipp: bei der Einladung und dann im Antrag sofort die vollen 30 Tage ausschöpfen, sonst könnte man in Zeitnot geraten. Diesen Fehler (habe nur 15 Tage bekommen wegen Visa Voucher) habe ich gemacht. Aber reicht hoffentlich.
Gruß
Russisches Visazentrum Frankfurt
Des weiteren: solltest du vor 10 Uhr (ab 9 geöffnet), da sein kannst du es für den Preis noch ab 12 30 Uhr am selben Tag bekommen. Wie geschrieben: Öffnungszeiten 9-12.30 ( bis 13 Uhr wegen Abholung sind sie aber da )
Aber als Stichworte:DDR Altbesitz, IG Farben.
Unterschied zwischen Verkauft/Verzichtet und "Besitz nie abgegeben". Kenne so ein paar Bsp
Ich denke in anderen Zeitachsen.
Gruß
hat jemand von euch den Umtausch über die Commerzbank gemacht?
meine Frage ist: habt ihr dabei nur die NSD Daten der Gazprombank angegeben oder auch auch etwas mit dem Transmittaletter geamcht? DSas wurde nämlich nicht verlangt
"Die ADR's, die Westen bleiben werden nicht Dividenden berechtigt oder Stimmen berechtigt sein."
das dürfte u.U. nicht unbedingt schlimm sein,weil ich ja bei Dividenden keine Verluste aus Aktien
geltend machen kann .Insofern könnte ein Verkauf vor dem Termin der HV durchaus sinnvoll sein,
wenn ich ausreichend Verluste aus Aktien "erwirtschaftet " habe.
Clearstream hat seit Mitte August zudem sämtliche Weisungen blockiert. Da geht nichts mehr. Das hatte früher organisiert werden müssen. Man hatte ja eindringlich (und mehrmals!) davor gewarnt, daß die Bücher zu gemacht werden.
Wer noch nichts gemacht hat, muss nun abwarten und hoffen, dass der Zwangsumtausch von russischer Seite korrekt abläuft und abgestimmt wird mit den Emittenten.
Falls nicht, gehen die Bücher nie wieder auf.
Auch das wurde mehrmals angekündigt.
Sind im Westen nicht mehr Handelbar.
Man kann aber versuchen seine in Moskau Hinterlegten Orginal Aktien auf ein Typ C Konto zu transferieren dazu musst du aber der "depogazprombank" die Nötigen Erlaubnisse geben deine ADR-Hüllen bei deiner Bank abzuheben damit diese Vernichtet werden können.
Und die hinterlegten Orginale Gazprom Aktien können dann auf deinTyp C Konto transferiert werden.
Man kann es aber auch Komplizierter versuchen.