STEINHOFF Reinkarnation
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Meine Frage an ChatGPT, ob der WHOA Plan noch nachträglich geändert werden kann:
Gemäß dem niederländischen Gesetz über die gerichtliche Bestätigung außergerichtlicher Sanierungspläne (Wet Homologatie Onderhands Akkoord, WHOA) kann ein WHOA-Plan grundsätzlich nachträglich geändert werden. Die WHOA bietet Unternehmen die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Sanierungsplan zu entwerfen und diesen dann gerichtlich bestätigen zu lassen, um Gläubigervereinbarungen in finanziell schwierigen Situationen umzusetzen.
Während des gerichtlichen Verfahrens zur Bestätigung des WHOA-Plans können Änderungen vorgenommen werden, um den Plan an neue Entwicklungen oder veränderte Umstände anzupassen. Die WHOA ermöglicht eine gewisse Flexibilität, um den Sanierungsplan an die Bedürfnisse der beteiligten Parteien anzupassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Änderungen am WHOA-Plan bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Gemäß Artikel 384 des niederländischen Insolvenzgesetzes (Faillissementswet) müssen die Änderungen mit dem Zweck des Plans vereinbar sein und dürfen die Rechte der Gläubiger nicht unangemessen beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen Änderungen auch die Zustimmung der betroffenen Parteien erhalten, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es ist ratsam, einen Rechtsberater hinzuzuziehen, um den genauen Prozess und die Anforderungen für die Änderung eines WHOA-Plans zu verstehen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Quellen:
Norton Rose Fulbright: "The Dutch Scheme (WHOA) in practice: First two large restructuring..."
Es geht mir nur um die Frage, ob der Richter sagen könnte: "Steinhoff, ich kann den Antrag so nicht annehmen wegen des Grundes XYZ.. sie haben 2 Tage Frist, eine Nachbesserung einzureichen."
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Zeitpunkt: 08.06.23 12:15
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Oder kann es noch etwas dauern, bevor ich mir meine Millionen abholen kann?
Muß das wissen, weil ich einen Gekdtransporter bestellen wollte.
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
"Das gilt nicht zuletzt an der Börse: In den Tagen vor Jobs’ Rückkehr notierte AAPL 1997 bei rund 3 Dollar tatsächlich fast noch einmal auf dem Niveau wie zu Zeiten des Börsengangs 1980 – die Kursgewinne von 17 Jahren wurden von der Krise zunichte gemacht. "Apple war damals 90 Tage von der Pleite entfernt. Die Lage war viel schlimmer, als ich dachte", sollte Jobs später resümieren."
https://www.maclife.de/panorama/leute/kolumnen/...m-investment?page=1
Das dürfte möglich sein, andernfalls bliebe ja nur ein ja oder nein. Im Falle der Aufforderung zur Nachbesserung rechne ich mit der nächsten schmutzigen Finte : Bspw. den CVR's einen Mindestwert von 2 Cent zuzubilligen. Ein Richter ohne Hintergrundwissen oder einer, der den Fall schnell abschließen will, könnte davon beeindruckt werden, Motto : Hey, wie großzügig von den Gläubigern, immerhin fast 100% Aufschlag zum aktuellen Kursniveau.. :-(
Selbst wenn der Richter eine aktive Rolle bein Antrag einnehmen könnte und wollte, ist das bis zum 30.6. doch gar nicht zu schaffen. Es wird sowieso schon knapp, denn das bereits am 15.6. eine Entscheidung fällt, ist ungewiß.
Hier kann sich der Richter die Meinung des SDK anhören. Sicherlich auch die Summe, ab der die SDK nicht weiter meckern wird (und keinen Sonderprüfer beantragen wird).
Zu Glück hat der Richter schon erhebliches Hintergrundwissen.
direkt am 15.06 sein Urteil
Siehe Punkt 2.1
..." will decide whether to approve a composition"
Wobei... warum schreiben die a composition ?
Das ist ja unbestimmt. Ohne Änderungen müsste es doch "the" sein ?
Linklaters schon die richtigen Anwälte :)
.."Sie ist eine führende Autorin in den Niederlanden zum Thema Geschäftsführerhaftung und veröffentlichte 2010 eine Doktorarbeit zu diesem Thema."
"Spezialgebiete: Sammelklagen, Unternehmens- und Wertpapierstreitigkeiten, Bankstreitigkeiten, Wettbewerbsstreitigkeiten."
Daß direkt am 15.6. ein Urteil gefällt wird, habe ich aber nicht gefunden.
Interessant finde ich ja, daß unter 2.2 und 3.6 gleich 2 mal gefordert wurde, Steinhoff muß sie Gläubiger und Aktionäre benennen. Ob sich das Gericht die fade Ausrede der freien Handelbarkeit von LdP wohl gefallen lässt ?
Normalerweise lassen sich Richter nicht für dumm verkaufen, und es ist ja klar, daß über einen Antrag entschieden wird, zu dem Gläubiger und Aktionäre an einem bestimmten Tag abgestimmt haben. Wer an diesem Tag beteiligt war, ist sowohl relevant als auch bekannt.
Noch ist 1 Woche Zeit und die SdK lässt sich nicht in die Karten schauen. Indem man sich einen der Federführer des WHOAs gesichert hat und nun als Sprachrohr der Aktionäre gilt, kann sich die Gegenseite eigentlich nicht sicher sein.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Vergleichsangebot oder ein Alternativplan vorliegt.
Die HFs sind fast am Ziel und wir haben uns ja schon Verhandlungsbereit gezeigt.
Wir haben rund 35 Cent an Wert errechnet. Sollten sie diesen anbieten, dann kann die SdK nicht sagen, dass eine Insolvenz mehr bringen würde.
Ein 35 Cent Angebot wäre für mich die wahrscheinlichste Alternative zu einer finalen Entscheidung, die nicht angefochten werden kann.
Da die Gläubiger gierig sind, könnte dies erst während der Anhörung vorgeschlagen werden, wenn es den Anschein hat, dass sie verlieren.