STEINHOFF Reinkarnation
Und selbst wenn man den fehlenden Grund beiseite lässt, kann eine Zählung nie und nimmer gelingen. Man wird nie 100% erreichen, und selbst 50% wären erstaunlich. Also einfach mal Ruhe auf diesem Kanal.
Ach, und was wäre denn wenn man irgendwie raus bekäme, dass 6 Mrd. Aktien im Umlauf wären, oder soviele glauben, sie hätten soviele Aktien, haben aber nur Leerverkauftes. Was will man mit dieser Info aus einer Privatzählung? Geh damit mal zu einer Polizeiwache, zur Bafin oder zur Verbraucherzentrale NRW und erklär denen, wen Du jetzt für was anzeigen möchtest. Alles reine Phantasiegebäude, die zu nichts führen, außer hier die Leute verrückt zu machen. Stop the noise! Und bitte reagiert doch auf solche Trolle nicht. Ich habe sie auf meiner Ignore-Liste.
Hallo Leute, wie ich schon sagte: alles wurde für 2020 geplant! Schaut euch das an. Der Beweis für die Zurückhaltung von Informationen durch den Vorstand!
Seite 25 GEPRÜFTE ERGEBNISSE FÜR DAS JAHR ZUM 30. SEPTEMBER 2019
30. JUNI 2020
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Die Gruppe hat angekündigt, dass sie beabsichtigt, eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung ihrer Schuldenlast zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere von der Capricorn-Gruppe verlangt, dass sie zum Nutzen ihrer Gläubiger (einschließlich derjenigen unter den Kreditvereinbarungen) und nicht zum Nutzen ihrer Aktionäre geführt wird".
In Bezug auf den WHOA-Vorschlag: Der Nachweis des Vorenthaltens von Informationen ist einer der Gründe für die Verweigerung des WHOA, nämlich: Artikel 384(2)(c):
www.navigator.nl/document/...a1f364fb18370250e6b13cf3e0da1fde
Dies ist ein WHOA-Ablehnungsgrund. Ich gehe davon aus, dass die SdK und die Anwälte Täuschung und ungenaue Daten nachweisen können. Entschuldigung, es ist auf Niederländisch.
lawyrup.co.uk/ bankruptcy-law/...ord/homologation-whoa-agreement/
"Nach Erörterung mehrerer Mängel bei der Unterrichtung der Gläubiger kommt das Gericht zu dem Schluss, dass ein Versagungsgrund im Sinne von § 384 Abs. 2 c) Fw. vorliegt (Rz. 3.15):
"Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen ist das Bezirksgericht der Ansicht, dass die in der angebotenen Vereinbarung und ihren Anlagen enthaltenen Informationen Lücken und Ungenauigkeiten aufweisen. Dabei handelt es sich um Informationsmängel, die so gravierend sind, dass den stimmberechtigten Gläubigern keine ausreichende Möglichkeit gegeben wurde, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Das Gericht kann nicht davon ausgehen, dass das Ergebnis der Abstimmung ohne diese Mängel gleich ausgefallen wäre. Es liegt der Ablehnungsgrund nach § 384 Abs. 2 lit. c Fw. vor".
Anders sieht es bei namensaktien, meines wissens aus, aber diese gattung gibt es immer wieder.
Neben Inhaber- und Namensaktien gibt es auch noch weitere gattung.
Zeitpunkt: 08.06.23 09:38
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ist es die Börse selber oder die Bafin und diese eventuell nur auf verdacht!
sehr interessant aber
es ist im angegebenen link der Bericht von 18 angehängt;
du sprichst vom GJ 19/20
Solche Machenschaften, die aus heutiger Sicht ganz klar geplant waren und die „Gläubiger“ ganz klar Investoren sind und waren…das hat es noch niemals in der Form gegeben.
Als nach wie vor Aktionär ( was soll man sonst auch machen? - verkaufen um 1,1 Cent ? da ist mir es auch egal), kann man nur auf ein Gericht hoffen, das den Sachverhalt auch versteht ( ich habe hier leichte Zweifel) und das dann diese Verbrecher massiv in die Schranken weist ( das wäre meine Hoffnung)
NICHT DIE VERSION VON DER HOMEPAGE (AUDITED
RESULTS) - Ich brauche die vorläufigen, unbestätigten Versionen.
Dort gibt es einen Anhang mit offenen Verbindlichkeiten der Steinhoff AG.
Zeitpunkt: 08.06.23 09:40
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Vielleicht haben wir die Möglichkeit, nach all den Fakten die nun offensichtlich sind, den HFS einen Teil ihrer enormen Gewinne zu nehmen - das könnte ich mir aus unterschiedlichsten Sichtweisen gut vorstellen…warte mal ab.
Schauen wir mal wie das am Ende ausgeht - ich glaube nach wie vor, dass dies so in der vorgeschlagenen Form niemals durchgehen wird. Gottlob haben wir auch die Sdk an unserer Seite samt Anwälten.
Ob ein Gericht den Sachverhalt auch zur Gänze versteht…das war meine Aussage, und hier kann man nur hoffen auf eine Art Gerechtigkeit - so eine linke und geplante Aktion darf sich niemals lohnen.
…und über Dirty lass ich nichts kommen…wenn wir den nicht hätten..
Zeitpunkt: 08.06.23 09:41
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 08.06.23 09:42
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Kommentar: Verbreitung von Desinformationen
die sie nicht besitzen, sondern Aktien die gar nicht existieren (Fake Aktien), und sie können mir ein solches Produkt legal an der Börse verkaufen?
Nehmen wir an, es gäbe mehrere Mrd ungedeckte shares, dann hätten die Leerverkäufer das Problem, diese zu einer Fälligkeit zu liefern. Warum? Weil das Kursniveau viel zu niedrig ist, ein entsprechendes Angebot zu erhalten. Der Kurs müsste also steigen und zwar sicher nicht nur um wenige 100%. Sollte der Kurs aber entsprechend steigen, wäre jedem klar, dass das aktuell eingepreiste Risiko, bzw. die Angst bzgl. der Aktie unbegründet ist. Durch den entstehenden Kaufdruck und die wegfallende Angst würde der Kurz bei einer großen Zahl an Leerverkäufen wohl in Sphären steigen, die die Leerverkäufer in die Knie zwingen. Nehmen wir mal an, es wären tatsächlich einige Mrd an leerverkauften Aktien - dann ginge es wohl auch nicht mehr um Kurse unterhalb eines Euros.
Die Lösung bei einem solchen Szenario ist eben das WHOA.
Ich denke also, dass von Einigen die Möglichkeit gesehen wird, an Hand einer Zählung zunächst die Manipulation des Kurses in der Vergangenheit (nicht unwichtig!) und damit dann den Grund für die Not der entsprechenden Institute und eben letztlich für die geplante Enteignung aufzuzeigen.
Lasse mich gerne korrigieren aber für mich hört es sich logisch an und ich befürworte zumindest die Forderung des Einblicks in das Register.
Muss aber zugeben, dass ich mich an anderer Front gegen Steinhoff engagiere und damit genug zu tun habe.
Gruß,
tikay2