EPI Übernahme - Wir halten zusammen
1. in der DGAP-news von Montag:
Neue Aktien, die während der Bezugsfrist nicht gezeichnet werden, sollen ausgewählten qualifizierten Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplazierung angeboten werden.
2. im epigenomics Prospectus, Seite 47:
Nach dem Ende der Bezugsfrist werden Aktien, die innerhalb der Bezugsfrist nicht gezeichnet wurden, sowie etwaige Restbeträge, die sich aus dem Bezugsverhältnis ergeben, als Teil eines rump placements an ausgewählte qualifizierte Anleger in bestimmten Jurisdiktionen AUSSERHALB der USA, Kanadas, Australiens und Japans sowie an qualifizierte INSTITUTIONELLE (!!!!!!!!!!!) Käufer gemäß Rule 144A des US-Wertpapiergesetzes (Securities Act) ..(...)...INNERHALB (!!!!) der USA gemäß der entsprechenden Befreiung von den Registrierungsanforderungen entsprechend Rugulation S des US-Wertpapiergesetzes (Securitis Act), angeboten.
Mit anderen Worten:
1. die ausgewählten qualifizierten Anleger in bestimmten Jurisdiktionen AUSSERHALB der USA, Kanadas, Australiens und Japans haben mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr engen Kontakt mit EPIGENOMICS in den letzen Wochen und Monaten gehabt und stehen womöglich in den Startlöchern.
2. die qualifizierten INSTITUTIONELLEN Käufer INNERHALB der USA freuen sich womöglich auch schon auf den 23.10.2018.
3. Es ist denkbar, dass EPIGENOMICS daraufhin arbeitet, genau diesen beiden Gruppen viele Neue Aktien zukommen zu lassen.
1. Ich empfehle Interessierten, mal Rule 144 A nachzulesen: Eine der für deutsche Investoren und Gesellschaften wichtigsten Regelungen im Securities Act von 1933 ist die Rule 144A, die es qualifizierten institutionellen Investoren -QIB- ermöglicht, mit privatplazierten Wertpapieren zu handeln, OHNE HALTEFRISTEN EINHALTEN ZU MÜSSEN!!!
2. Qualifizierte institutionelle Invstoren -QIB- gehören als besondere Gruppe der institutionellen Anleger zu den Finanzinvestoren, die aufgrund ihrer Größe und/oderQualifikation von bestimmten Marktregulierungsvorschriften befreit sind.
3. Als qualifizierte institutionelle Investoren -QIB- gelten:
-juristische Personen, die über ein Wertpapierdepot von mindestens 100 Mill. US$ Verfügen oder ein solches verwalten.
-bei der SEC registrierte Börsenhändler, die für eigene Rechnung oder für Rechnung anderer QIBs ein Wertpapierdepot von mindestens 10 Mill US$ verwalten,
-Personen, die im Interesse eines QIBs im Rahmen eines Kaufes des Auftraggebers agieren für den ein simultaner Kompensationsverkauf an einen anderen QIB erfolgt.
SEHR SEHR SPANNENDE KISTE !!!!!!!!!
Du hast leider vergessen zu zitieren, dass von dem errechneten Kurs noch nach Ermessen und Marktlage 6-10% abgezogen werden.
Genau das meinte ich, so dass man derzeit (!) von Kursen unter 2€ ausgehen kann.
Klar kann am Wochenende eine Nachricht kommen.
Dann haben diejenigen, die jetzt bereits gekauft haben, alles richtig gemacht (vorausgesetzt die Nachricht zieht den Kurs unter hohem Volumen deutlich nach oben).
Ich habe noch eine Order unter 2€ stehen, stehrn, weil ich mir durchaus vorstellen kann, dass der Kurs ohne Nachricht noch ein Stückchen unter 2€ gezogen wird.
Am Ende ist hier jeder seines Glückes Schmied.
War mir zu viel Text.
Schau`n mal mal, sagt der Kaiser.
Hier nochmal der Text:
„Neue Aktien, die während der Bezugsfrist nicht gezeichnet werden, sollen ausgewählten qualifizierten Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung angeboten werden. Die Quirin Privatbank AG ist Bookrunner in Europa und alleiniger Underwriter der Transaktion. Alleiniger Platzierungsagent für die Privatplatzierung in den U.S.A. ist Raymond James & Associates, Inc.“
Klingt für mich so, dass für Europa Quirin und für die Staaten Raymond James zuständig sind. Ich lese daraus nicht, dass alles was an BZR nicht gezeichnet wird in die USA gehen soll, schließlich steht der Part mit Raymond James in einem separaten Satz und ist kein Nebensatz. Auch das die Chinesen raus wollen, wie es hier schon gemutmaßt wurde, kann ich aus der Meldung nicht entnehmen oder reininterpretieren. Die Zuständigkeit der o.g. Banken liegt sicherlich an den beiden Börsenplätzen, in Deutschland und in den USA wegen der ADR. Die Chinesen müssen ihre bisherigen Aktien ja auch in D gekauft haben. Daher können auch Sie ein „ausgewählter internationaler Investor“ sein.
Was CFIC angeht, wollen Sie Ihre eigenen Bezugsrechte ausüben, aber nur als Sonderbedingung in Sachwerten. Dadurch müssen sie dafür nicht an die eigene Liquidität ran, zumal sie das Geld durch die WA ja eh zurück bekommen. Aber auch sie können über die gekauften oder angebotenen BZR noch weitere Anteile kaufen. Und mal ehrlich, WENN es doch noch ein erneutes Angebot der Chinesen geben sollte, dann macht es durchaus Sinn, momentan noch nicht eindeutig zu sagen, dass Zours und die Chinesen die übrigen BZR bekommen sollen. Da würden die Spekulationen den Kurs zu früh anheizen. Es müssten weniger neue Aktien emittiert werden, sodass das benötigte Geld durch den höheren Kurs schneller erreicht wäre. Und das wäre natürlich doof, da die Chinesen dann nicht genug Aktienanteile einsammeln könnten und so die Ausgangslage für ein neues Angebot noch zu schlecht wäre.
Was den fehlenden Preis angeht, denkt bitte an den Vorabend vor dem Ende der Annahmefrist im letzten Jahr. Wenn gewollt ist, dass der Freefloat kleiner wird um ein erneutes Angebot leichter durchzubekommen, dann will ich doch gar nicht, dass die Kleinaktionäre die KE zeichnen. Also leg ich den Termin der Preisbekanntgabe erstmal sehr spät, sodass durch die Unsicherheit die BZR veräußert werden oder verfallen und somit an die ausgewählten internationalen Investoren geht. Zudem sieht der Kleinaktionär bei den BZR ein kleines Schmerzensgeld im Depot eingebuchtet, welches er ja schon gern mitnehmen möchte.
Falls das nicht klappt, kann ich, wie im letzten Jahr, ja nochmal eine Panik-News rausbringen und dann die BZR einsammeln. Der Kurs fällt dann zwar erstmal, aber das ist ja auch egal, denn so zeichnet auch der letzte Kleinaktionäre nicht, da es über die Börse ja günstiger wäre zu kaufen. Die BZR gehen dann wieder an die ausgewählten Investoren und die haben sicherlich schon gesagt, bei welchem Kurs die KE stattfinden soll.
Und wäre das so schlimm die BZR zu verkauen? Ich sage nein. Denn sehr viele sehnen sich ein neues Angebot herbei, weil sie endlich raus wollen. Warum also dann nicht einfach das Schmerzensgeld mitnehmen, die BZR verkaufen und hoffen, dass der potentielle neue Epi-Besitzer genügend Anteile zusammenbekommt und endlich das Angebot raushaut.
Gehandelte Bezugsrechte in FFM und STU:
693828 Stk. (das entspricht ca. 2,89% der gesamten Bezugsrechte)
Gehandelte Aktien auf Xetra in diesem Zeitraum:
291497 Stk. (das entspricht ca. 1,21% der gesamten Aktien)
Gehandelte Aktien auf Tradegate in diesem Zeitraum:
133490 Stk. (das entspricht ca. 0,56% der gesamten Aktien)
Volumengewichteter Durchschnittspreis in diesem Zeitraum und damit der voraussichtliche BZP:
2.05€ (nach 6-10% Abschlag ca. 1,85€-1,93€)
480 TSD sind also 1 Prozent .
Also teile deine Zahlen einfach durch 2...
Sollten gute News kommen, wird der Unsatz und Preis stark ansteigen.
Frankfurt 1,44 %
Xetra 0,6 %
Ich weiß nicht genau wieviele Anteile CFIC genau hat, aber ich würde meinen, dass sind die 4,84% von Yu in der Aktionärsstruktur auf der Epi-Seite. Sie hätten dann also 1,162 Mio. Aktien. Bei einem BZR von 2:1 und einem geschätzten Bezugspreis von 2 EUR bräuchten sie also nur 1,162 Mio. € einzusetzen. Der Schuldbetrag aus der WA ist aber mit 6,5 Mio. Deutlich höher. Daher auch die Formulierung „teilweise“. Das schließt meiner Meinung nach aber nicht aus, dass sie mit dem Rest nicht die zusätzlich aufgesaugten Fremd-Bezugsrechte ausüben. Somit bekommen Sie ohne weiteres Kapital einzubringen einen deutlich höheren Anteil und Epi ist zeitgleich die WA los. Fehlt dann eigentlich nur noch trotzdem etwas Bargeld welches in die Kasse kommt, durch ggf. Zours und andere die die KE zeichnen.
Ist jetzt einfach mal eine Vermutung von mir, ich weiß aber nicht, wieviel Aktien CFIC genau hat. Vielleicht kann das ja noch jemand posten, dann könnte man diese Rechnung nochmal aktualisieren, aber im Kern bleibt der Gedanke gleich.
aktuelle Aktienanzahl: 24 Mio.
Bezugsrechte: 24 Mio.
Bezugsrechtverhältniss: 2:1
neue Aktien: 12 Mio.
Gesamtanzahl an Aktien nach der KE: 36 Mio.
Schönes WE
In einem sind wir uns ja nun doch überwiegend mit dem Vorstand einig, nur eine Übernahme ist die sinnvollste Zukunft für Epi. In diesem Punkt hatte GH im letzten Jahr jedenfalls recht. Hoffen wir mal alle, dass die KE die Übernahme egal von wem tatsächlich vorbereitet und wir somit in den nächsten Wochen und Monaten nach der Klärung der Erstattung ein entsprechendes Angebot bekommen werden.
We have developed a prototype CRC/liver cancer panel containing 23 methylation and 2 SNP biomarkers optimized and ready for further validation on clinical samples. We are looking to use this approach to distinguish CRC from inflammatory diseases of the gut and potentially HCC from liver cirrhosis and liver cirrhosis itself;
We have developed a prototype multiplexed-comprehensive NGS panel consisting of 56 markers, which we plan to partner with other collaborators for further development;
A sensitive panel for the detection of bladder/prostate/kidney cancer from urine is also under development and preliminary data from these panels has been presented at AMP; and
We have preliminary data on Head & Neck markers that with further testing and optimization may add to our existing IP portfolio in the near future.