Epigenomics auf dem Weg zur FDA Zulassung?!
-Rahmenbedingungen Veteranendeal
-Stand China, Erstattung in Provinzen
-Übernahme noch ein Thema
-usw.
Vorraussetzung: Liegt in unserer Hand !
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden.
Nur vereint macht stark, oder ?
Wie ist eure Meinung dazu. Wir hatten ja schon einmal einen Probelauf.
August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
z.B. Aufklärung der Aktionäre
mit Fragenkatalog.
senden diesen Termingerecht an EPI,
und bevollmächtigen jemanden der per. auf der HV erscheint.
Da bin ich mir nicht so sicher, muss aber noch recherchieren, oder evtl kann das auch jmd anderes machen.
Wäre toll !
http://www.epigenomics.com/wp-content/uploads/...adung-aoHV_final.pdf
6. Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG, § 131 Abs. 1 AktG
Verlangen der Tagesordnungsergänzung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Da klingt alles gut, BlauerKlaus...aber was ist mit den EPIZAUNKÖNIGEN?......falls die Zeit drängt, sollte es eine Mitteilung von ihnen geben.
Sehr geehrte Mitstreiter, Sympathisanten und Interessierte,
wir als Gemeinschaft der EPIzaunkoenige waren wie viele andere auch Andienungsverweigerer. Hierdurch haben wir uns alle die Möglichkeit geschaffen, an einer langfristig positiven Entwicklung der Epigenomics AG teilzuhaben.
Die daraus entstehende Verpflichtung und dem Recht nun an dieser Entwicklung mitzuarbeiten sind wir uns bewusst und das wollen wir hiermit machen.
Die Ankündigung der außerordentlichen Hauptversammlung liegt für den 25.09.2017 vor.
Grundsätzlich handelt es sich um eine "Pflichtveranstaltung" zur
" Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals
gemäß § 92 Abs. 1 AktG".
Um Tagesordnungspunkte einzubringen, bedarf es ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG.
Voraussetzung hierfür:
Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Frist zur Einreichung von Tagesordnungspunkten ist der 25.08.2017.
Wir werden als Interessengemeinschaft dazu Tagesordnungspunkte einreichen.
Bei Annahme werden wir unsere Forderungen auf der a.o. Hauptversammlung vertreten und um weitere Stimmrechtsübertragungen an uns werben, damit ihr euch auch weiterhin beteiligen könnt.
Gemeinsam sind wir stark.
Beste Grüße
die EPIzaunkönige als Interessengemeinschaft der Aktionäre der Epigenomics AG
Kontakt: epizaunkoenige@mail.de
Ich hoffe wir (ich) erfahren dann auch die von euch entworfenen Tagesordnungspunkte wenn sie fertig ausgearbeitet sind.
P.s. Freezi Dank für BM
SEHR GUT....besten Dank an die EPIZAUNKÖNIGE !!
Sehr geehrter Herr ROI100: dann haben Sie ja nun Ihren Standpunkt mitgeteilt. Vielen Dank dafür und tschüss. Sicherlich wird Ihnen bei Bedarf Ende September von den EPIZAUNKÖNIGEN berichtet.
Dann aber:
z.B. bei Tariferhöhungen o.ä. die andere für alle erstritten haben, wie z.B. Gewerkschaften, Betriebsräte die Hand mit aufhalten. Und dann noch negative Stimmung machen.
ich empfehle, dass ihr euch auf wenige, wichtige punkte konzentriert.
die zur verfügung stehende zeit ist ja sehr begrenzt.
wir sollten uns in jedem fall nicht in endlose diskussionen verlieren.
ich denke es gilt die einfache weisheit " weniger kann mehr sein ".