Steinhoff Informationsforum
Steinhoff soll vom Markt genommen werden.
Dazu werden 95 % !!! aller Aktien benötigt.
Hierzu wird es ein Pflichtangebot Mitte Februar 2023 geben. Wenn hier, wie geschrieben, ca. 1 bis 2 Cent geboten werden, was passiert wohl dann ? Richtig, die meisten Aktionäre werden nicht zustimmen. Das hilft denen aber nicht weiter. Die brauchen halt die 95 % !! und müssen somit ein Angebot raushauen, womit sie 95 % der Aktionäre / Stimmrechte mit überzeugen können. Und die das dann auch verbindlich annehmen. Minus den Stimmrechten, die sie bereits selber, eventuell über Tochtergesellschaften schon eingesammelt haben.
Und alles andere ist doch jetzt hier vollkommen egal.
Was interessieren mich beispielsweise die Quartalszahlen von Steinhoff, die jetzt am 27.01.2023 rausgegeben werden ?
Ganz einfach. Gar nichts. Wir werden hier als Aktionäre so oder so rausgedrängt und die jetzige Steinhoff wird eingestampft. Also sind das vollkommen unbedeutende Zahlen von einer Firma, die es in der jetzigen Form in ein paar Monaten überhaupt nicht mehr geben wird.
Es geht hier ausschließlich nur noch darum, wieviel Cent wird pro Aktie / Stimmrecht bezahlt ? Alles andere sind ganz gezielte Nebelkerzen
( sogenannte Vorschläge ) um die gezielte Übernahme zu verschleiern, die Aktionäre zu verunsichern und billig diese Aktien / Stimmrechte sich einzuverleiben.
Normaler Weise steigt ein Aktienkurs bei einer Übernahme oder eines Übernahmegerüchtes stark an. Aber bei Steinhoff fällt er halt stark, tsss.
Und exakt das ist mit diesem Vorschlag vom 15.12.2022 gewollt gewesen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass trotzdem 95 % der Aktien / Stimmrechte letztendlich per Abfindungsangebot zusammengekauft werden müssen.
Diese Tatsachen kann jeder auch einmal selbst schnell googlen.
Quartalszahlen kommen etwas später.
Das der Kurs stark ansteigen würde bei einem Übernahmeangebot, dem kann ich nur zustimmen. Aber es gibt kein Übernahmeangebot.
Bist du der Martin mit 40 Millionen Steinhoff Aktien? Also wenn das so ist, dann verstehe ich einiges nicht von dem was du hier so schreibst.
Dann sollen sie halt in der neuen Firma eine Dividende zahlen.Aber wenn hier zugestimmt wird wars das.
Dann parkt man wieder 5 Jahre seine Kohle und wird beschissen.Dann lieber gleich abschreiben und Klagen.Wichtig ist nur das die Aktionäre einheitlich dagegen stimmen.
Das ist genausowenig klar wie alles andere. Außerdem muß es SANIERUNG heißen, nicht Insolvenz.
In der EQS steht aber weder das eine noch das andere, sondern "Dutch restructuring process" (was immer das heißen mag).
Mir scheint eine geordnete Sanierung immer noch die größte Chance zu sein, einen angemessenen Restwert für Steinhoff-Aktionäre zu generieren.
Das allerletzte was ich möchte, ist mich auf Gedeih und Verderb den Gläubigern auszuliefern.
95% können gar nicht bei einer Institution liegen, dann wüsste man das ja.
Eine “solvente liquidation”, wie es in der EQS steht, ist wahrhaftig keine Insolvenz. Eine Sanierung aber ist es auch nicht, doch eher eine Abwicklung.
weil eben diese 95 % Aktien / Stimmrechte benötigt werden ( Vielleicht haben die ja schon Käufer für unsere Perlen und können bloß nicht liefern, weil sie Steinhoff noch nicht vom Markt zum filetieren bekommen ). Ich werde diesen Schritt mit Sicherheit nicht mitgehen, da ich diesem ganzen Verein nicht mehr traue. Und werde mich bar abfinden lassen. Und da werden die nicht drum rum kommen, wenn sie die Aktien / Stimmrechte einsammeln wollen / müssen.
Nachdenken: um/neustrukturierung war gedanklich bei mir dasselbe :) das mit dem EK wusste ich jedoch nicht. Das einzige was für mich verlockend klingt, ist dass die Gläubiger in einen Vergleich gezwungen werden können.
Allgemein gilt jedoch; bei diesem Verfahren stehen die Aktionäre an allerletzter Stelle. Darauf wird nicht im geringsten Rücksicht genommen. Es gilt einzig und allein das Unternehmen zu retten
Wenn sich 95 % der Aktionäre abfinden lassen, dann, und zwar erst dann, kann man aus einer Aktie rausgedrängt werden. Gegen angemessene Barabfindung wohlgemerkt!
Mich beschleicht hier so das Gefühl, dass viele noch gar nicht bemerkt haben, dass es sich hierbei um eine Übernahme handelt. Und um nichts anderes.
Es ist steht doch folgender Vorschlag zur Zeit im Raum. Der JETZIGE Aktionär gibt seine jetzigen Aktien ab und bekommt 20 % Neues, von was auch immer. Und ansonsten bekommt er halt gar nichts.
Und was bitte schön, ist das ? Richtig. Ein Übernahmeangebot für die JETZIGEN Aktien / Stimmrechte. Zugegebener Maßen ein sehr schlechtes, aber man kann es ja einmal versuchen. Nachbessern kann man ja immer noch.
Und wenn ich meine Aktien halt nicht verkaufen, bzw. tauschen will, dann tue ich es halt nicht. Und da kann mich ganz sicherlich auch niemand zu zwingen, oder aus meiner Aktie rausdrängen. Es sei denn, es liegt mir ein Angebot vor, mit dem ich einverstanden bin und dann zustimme.
Aber ansonsten wird das nichts. Und was auf einer HV beschlossen wird, dass mag ja alles ganz toll sein. Aber es kann nicht beschlossen werden ( mit was für einer Mehrheit auch immer ), dass die Aktionäre ihre Aktien für umsonst abgeben müssen. So etwas sieht das Börsenrecht zum Glück nicht vor !!
23.März 2023, der Tag wird wohl in die Geschichte eingehen.
https://www.steinhoffinternational.com/shareholders-diary.php
Und das kann sehr wohl durch die Abstimmung beschlossen werden. Die 95 sind für ein ganz anderes Szenario
https://www.alleaktien.de/aktienanalysen/...-bei-uebernahmeangeboten.
In dem Artikel steht explizit drinnen das man halten soll.Sie brauchen 95% und die kriegen sie niemals.
Also ich verstehe es zumindest so.
"Gemäß Art. 17 MAR ist ein Emittent von Finanzinstrumenten, die in den Anwendungsbereich der Marktmissbrauchsverordnung fallen, verpflichtet, Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Insbesondere in Sonderkonstellationen wie etwa bei zeitlich gestreckten Sachverhalten stellt die Frage, ob und auch wann eine Information im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden muss, die Adressaten der Vorschrift noch immer vor Probleme. Diese teilweise noch existenten Unsicherheiten haben für ad-hoc- publizitätspflichtige Unternehmen jedoch potentiell gravierende Folgen. So ist ein Verstoß gegen die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt (§ 120 Abs. 15 Nr. 6-10 WpHG). Pflichtverstöße kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden „BaFin“) mit Bußgeldern von bis zu 2,5 Mio. EUR oder aber zehn Prozent des Konzernjahresumsatzes sanktionieren. Daneben kann sich der Publizitätspflichtige durch den Verstoß auch schadensersatzpflichtig machen (etwa nach §§ 97, 98 WpHG; § 826 BGB)."
Hätte man bevor man diesen Vorschlag erarbeitete, was ja nicht über Nacht ging und Schwierigkeiten des Unternehmens beinhaltete, zuvor dem Markt nicht zur Kenntnis geben müssen?
https://www.dsw-info.de/fileadmin/Redaktion/...0/2020_01/Wirecard.pdf