Steinhoff Informationsforum
Wer sich von solchen nicht durchsetzbaren Drohgebärden halt verunsichern lässt, ist selbst schuld.
Man kann Aktionäre nicht für lau enteignen ! Das gibt das Börsenrecht ( außer bei einer Insolvenz ) nicht her.
Bei einer Firma die zumindest offiziell technisch insolvent ist hast du direkt mal gar kein Anrecht auf eine Abfindung.
Grüße
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss das Angebot gebilligt haben.
Unternehmen ist es untersagt, das Angebot an Bedingungen zu knüpfen.
Grundlage für den Preis je Aktie ist der durchschnittliche Börsenkurs in dem zurückliegenden halben Jahr, bevor der Delistingantrag gestellt wurde."
Moderation
Zeitpunkt: 25.12.22 12:03
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Kommentar: Fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 25.12.22 12:03
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Dirty Jack analysiert offizielle Dokumente und wird mit Fragen überschüttet weil keine Sau in diesem Durcheinander (Steinhoffs) durchblickt - er, wie er sagt, auch nicht immer. Jetzt wirft man ihm Manipulation vor, liefert aber keine Belege.
Deol kauft eine Aktie und ist dahingehend Positiv gestimmt - äußert sich halt einfach nicht negativ. Ich liebe meine Steinis und bereue den Kauf keineswegs. Habe ich Euch jetzt auch Manipuliert?
@USB
Ich wusste garnicht das der DEOL (Kuss geht raus) so vielen Leuten hier im Forum ihre Aktien gekauft hat? Auch noch ohne vorher zu fragen oder was? Haben das dann Jef, Dirty und Terminus auch gemacht? Warum hat mich keiner gefragt? Kann ich da irgendwo anrufen?
@guni
Ganz schön viele Unterstellungen in deinen Beiträgen dafür das du doch eigentlich nur deine Meinung äußern willst? Hm.
Die ham sich nich verkrochen ihr Superprofis. Die haben einfach kein Bock hier mitzulesen.
Ansonsten wünsche ich Jedem der dieser Tage rechtlichen Beistand ersuchen möchte nur das Beste und möchte mich auch direkt bei jenen Bedanken, die bereits welchen gefunden haben. Denn: Desto mehr offizielle Stellen mir ein rechtmäßiges Verhalten des Vorstands unterschreiben, desto bestärkter fühle ich mich hier. Und ich muss nix dafür tun, hehe.
Ich kann doch nicht echt hergehen und ein hoch-risiko-invest tätigen, im Anschluss dann den Gläubigern bevorzugt werden wollen, dagegen dann rechtlich vorgehen wollen und zum Schluss noch irgendwelchen Foristen die Schuld geben wenns gerade mal nicht so dolle läuft? Da krieg ich Bauchschmerzen. Allein beim Schreiben.
Allen die nicht auf meiner Igno stehen - Schöne Weihnachten, machts Euch gemütlich mit der Familie :-)
Und mit dem gewählten Procedere ist der Kurs nahe null.
Ein Antrag auf Delisting nicht gestellt,insofern brauchen die dann auch nichts oder fast nichts an die Aktionäre zahlen.( Der Durchschnittskurs wird dann auch nicht mehr ansteigen.)Eine Geldbuße an die Bafin,oder wegen wiederholtem Verstoß rechne ich sogar mit einem Delisting seitens Bafin.
( Steinhoff selbst auch ?! ) So übel ist noch keine Bude mit den Aktionären umgegangen.
Klar eine Inso ,die kam schon oft und überraschend.
Frohe Weihnachten wünsche ich allen hier.
Und ob es dem Steinhoff Vorstand gefällt oder nicht, sie werden sich an diese Regularien halten müssen, sofern sie nicht strafrechtlich belangt
werden möchten. Und das ist hier dann ganz, ganz sicherlich nicht mit einer Geldbuße abgetan.
und selbst wenn...das letzte halbe Jahr wäre dann vermutlich ab Sommer ca. (auf jedenfall nach der HV). Da bringen die alten Kurse nichts mehr
fakt ist steinhoff wird verschenkt. zumindest zu 80%, inkl. 100% stimmrechte. die aktionaere bekommen 20% von irgendwas ohne stimmrechte.
dafuer wird die kreditlinie bis 2026 verlaengert. sonst nichts!!!
fakt: schulden i.h.v. ca. €10mrd + x bleiben
fakt: zinsen i.h.v. 10% + x bleiben
fakt: der alte ceo wird auch der neue ceo
fakt:...
erinnert mich alles an die alte uebernahmeschlacht zw orange und mannesmann, wo der damalige mannesmann vorstand den deal zugestimmt hatte, nachdem man ihm 50.000.000 auf sein privatkonto ueberwies. alles natuerlich legal!
aber der steinhoff ceo hat bestimmt nichts bekommen! gaaaaannnnnzzzzz sicher nichts!
der kurs wird mit antrag zum delisting aller voraussicht nach deutlich <3c/share liegen. eher weniger. wenn man den kurs der letzten 6 monate beruecksichtigt. imho
ich hatte es schon einmal geschrieben und ich bleibe auch dabei. eine abfindung wird, wenn ueberhaput, im bereich 1c-2c stattfinden.
kommt das einem Delisting als Gesellschaft für viele Aktionäre gleich.
Die Kosten für Verkauf in Südafrika / JSE lohnen wohl kaum.Ich kann mir nicht vorstellen,das das gewählte Procedere,nebst Zeitpunkt Zufall sind,die übliche Steinhoff Ungenauigkeit.
Bin gespannt,was Bafin tun wird.
Merke: wo Licht ist, ist auch Schatten und umgekehrt.
Wünsche allen ein besinnliches Weihnachten!
Die werden auch in keinem Fall etwas für dich rausholen sondern maximal eine Strafe an Steinhoff richten.
Eines steht jedenfalls fest...wird das Angebot mehrheitlich angenommen dann ist das die Entschädigung und es wird keine zusätzliche geben auch wenn man selber dagegen stimmt.
Und ob da noch ein Dudu anfällt oder eine Geldbuße,jo mei.
wenn viele anzeige erstellen, so hat dies ein ganz anderes gewicht und deutlich mehr aufmerksamkeit als ein einzelkaempfer.
man stelle sich vor, wenn >10.000 anzeigen bei der bafin wg. steinhoff eingehen. da muesste die bafin eine eigene ermittlungsabteilung aufstellen mit 50 personen, die alles, aber wirklich alles bei steinhoff durchleuchten. wenns sein muss unter mithilfe der staatsanwaltschaft.
Moderation
Zeitpunkt: 25.12.22 11:49
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Zeitpunkt: 25.12.22 11:49
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Moderation
Zeitpunkt: 25.12.22 12:06
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Zeitpunkt: 25.12.22 12:06
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die entscheidungshoheit ob richtig oder falsch liegt beim gericht!
https://irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...sPopUp.aspx?id=439512
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Ja gut, die angebliche Drohung an die Aktionäre. Die ist wirklich nur eine "wenn, dann" Möglichkeit. ABER, wenn man etwas sich mit der Sache weiter beschäftigt wird doch klar weshalb Steinhoff so schreiben musste.
Ich denke da, ja leider nur deutsches Recht, an die Verschmelzung durch Gründung einer neuen Gesellschaft, § 2 Nr. 2 UmwG. Sowas sollte es sicherlich auch in Holland geben, bzw. nach europäischen Recht machbar sein.
Natürlich ist der Vorgang "Verlust der Stimmrechte" offenbar ein einmaliger Vorgang, zumindest wenn die Aktionäre vor die Wahl "Friss oder Stirb" gestellt werden. Grundsätzlich können wohl nur Staaten Aktionäre "enteignen". Es bleibt also abzuwarten, mit welchen gesetzlichen Reglungen die kommenden Informationen befüllt sind.
Jedoch ist es doch so, dass Steinhoff, eventuell auch die Gläubiger, sich den langen Weg durch die Insolvenz ersparen wollen. Das eine Insolvenz auch für Aktionäre keinen Sinn macht, dürfte doch klar sein.