Aixtron geht seinen Weg
Habe das erst nicht glauben wollen, denn "AixtEon", habe ich vor mich hin gegrübelt, was soll DAS denn wohl sein? - Inzwischen finde ich den kleinen
Schreib-Fehler aber schon ganz sympathisch...
"AIX-t(o)-Eon", das klingt ja fast so, als ob unsere AIX irgendwann zu einer zweiten Eon heranreifen soll (!?!).
Auf dem Weg dahin geht es aber zunächst durch's Tal der Tränen. - Und das liegt am MANAGEMENT! - Denn die haben die Umstellung auf NAMENS-Actien wie auch die Umstellung der WKN von alt: 506620 auf neu: A0WMPJ und auch die Aenderung des Ticker-Symbols von AIX auf [??? (momentan nicht zur Hand)] zwar den schon investierten Actionären pflichtgemäß mitgeteilt, NICHT jedoch - jedenfalls NICHT in der gebotenen Form! - einer breiteren Oeffentlichkeit, die, was den Informations-Fluss angeht, äußerst STIEF-mütterlich behandelt wurde. - Und jetzt sind die allen Ernstes immer noch am Grummeln und Rätseln, wieso sich auf ein Mal nur noch DIE für unsere AIXTRON interessieret, wo in dem Teil schon fett investiert SIND...
Was mir aber jetzt viel wichtiger ist: Ich habe Euch hier in diesem Thread wiedergefunden, in welchen Ihr Euch - ohne dem alten Teras Bescheid zu sagen - ein wenig verdrückt habt, und hoffe, ich treffe Euch bei guter Gesundheit!
Hier ein paar Daten:
14:30 US/Auftragseingang langlebiger Wirtschaftsgüter August
16:00 US/Neubauverkäufe August
16:00 US/Federal Reserve Bank of Chicago und EZB,
11. Internationale Bankenkonferenz zum Thema:
"Credit Market Turmoil of 2007/08: Implications for
Public Policy" (bis 26.9.), u.a. mit Eröffnungsreden von
Chicago-Fed-President Evans und EZB-Direktoriumsmitglied
Gonzalez-Paramo (16:40) sowie Keynotes von Fed-Gouverneur
Warsh (19:00) und Gonzalez-Paramo (01:45 am Folgetag),
Chicago (A)
19:00 US/Treasury, Auktion fünfjähriger Notes
25.09.2008 - Die Bullen proben bei der Aixtron-Aktie die kurzfristige Trendwende. Nachdem in den Tagen zuvor bei 4,80 Euro eine Bodenbildung eingeleitet wurde, fehlt zu deren Vollendung nun noch das prozyklische Kaufsignal. Der Widerstand bei 5,26 Euro, der hier wichtige Signalzone wäre, wurde am Mittwoch zwar schon zeitweise überschritten, aber nicht auf Schlusskursbasis – da lag die Notierung mit 5,22 Euro knapp darunter. Mit dem Tageshoch bei 5,30 Euro hat sich die Widerstandszone auf diese Marke ausgedehnt. Ein Break hierüber würde kurzfristig Kaufsignale bringen, allerdings lauert um 5,50 Euro wichtiger Widerstand. Wird diese Zone überwunden, sollte die Trendwende gelungen sein. Sollte dies nicht gelingen, droht ein abermaliger Rückschlag in Richtung 4,80 Euro.
Die Unterschreitung von 5,67€ löste ein Verkaufsignal aus. Kursziel in den nächsten Wochen 4,13€,
mittelfristig 2,79€. Erst nach Überschreiten von 5,67€ kann mit Kurszielen von 7,11€ und mehr gerechnet werden.
vice versa : auch solange leerverkaufspositionen nicht eingedeckt werden müssen....
steinbrück hat gottseidank heute in der bundestagsdebatte schon einmal angedeutet, dass er die geisel der
shortseller,egal welcher ausprägung, ausmerzen will
argumente haste eh keine nur bloßes aufpustern
hast du den schon mal geshortet ? ich mache das ziemlich oft es ist aber nicht so einfach wie du denkst-glaubst und man hat auch nur 3 tage dann muß man sich eindecken, außer man handelt mit cfds, aber das weiss ein profi wie DU natürlich, ha,ha,ha, kleiner fliegenschi.....
na dann zeig mir doch die vorschriften und/oder regel, dass sich alle leerverkäufer wieder in 3 Tagen eindecken müssen... jetzt bin ich aber gespannt...
vielleicht hat dein händler gerade dich in dem punkt mal verarscht
http://www.sec.gov/rules/other/2008/34-58572.pdf
Donnerstag, 18. September 2008
Behörden greifen zum letzten Mittel: Per heute darf man an der Wall Street nicht mehr auf sinkende Kurse spekulieren. Edelmetall-Märkte sind natürlich nicht von dem Verbot betroffen. Was kommt als Nächstes?
Händler schütteln mit dem Kopf, Trader ratlos: Mit einem "Trick" wollen die Behörden verhindern, dass der Markt weiter "absäuft". Dieses Mal sind allerdings nicht nur die Banken unter Artenschutz, sondern die gesamte Börse - zumindest die großen Titel.
Ein absolut lächerliche Maßnahme, kommentiert ein Händler. Leerverkäufer können den Markt nicht manipulieren. Sie seien auch nicht für den Ausverkauf im Banken-Sektor verantwortlich. Im Gegenteil: Für den Fall einer Aktie ist am Ende des Tages immer das fundamentale Umfeld verantwortlich.
Den Shortsellern die Schuld in die Schuhe zu schieben sei billig und populistisch - und ohne Effekt. Am Ende sind es nämlich die Leerverkäufer, die eine Aktie zurückkaufen müssen. Das kann Aktienkurse genau so in die Höhe katapultieren.
Darüber hinaus: Leerverkäufer bereichern den Markt, in dem sie die Liquidität erhöhen. Doch davon wollen die Behörden angeblich nichts wissen: Wenn eine Aktie fällt kann man manchmal froh sein, dass "unten" noch ein Leerverkäufer die Hand aufhält.
In dem neuen Verbot geht es darum, dass Leerverkäufer die Aktien auch physisch liefern müssen. Verstoßen sie dagegen, indem sie nicht binnen drei Tagen nach dem Verkauf nicht liefern, werden Strafzahlungen fällig. Das Besondere daran: Die Regeln gelten auch für Market-Maker in Optionsmärkten, die im Juli und August noch ausgenommen worden waren.
"Mit Regulierungen gegen fallende Kurse vorzugehen, erinnert an Planwirtschaft", so ein Player an der Wall Street. "Wenn sie wirklich verhindern wollen, dass Kurse fallen, dann müssen sie die Börse schließen."
Ein anderer Händler wähnt zynisch das Ende des Kapitalismus: "Wenn die FED schon bestimmt, wer Pleite geht und wer nicht, dann könnte die Zentralbank doch auch gleich die Kurse an der Börse festlegen - dann hätten dann wären alle Probleme gelöst." Diese Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken
im übrgen: dass sich händler durch ein verbieten von leerverkäufen nicht gern in die suppe spucken lassen ist doch offensichtlich und an sich verständlich- nur so eine art von lobbyarbeit bringt ist halt das was es ist
Schade!!! Naja denke aber mal das wir noch tiefere Kurse sehen... leider!!! Aber hoffe auf das Beste... und wir werden sehen... bald sind bessere Zeiten im Haus...
"TED Spread sinkt um über 4% und signalisiert Beruhigung der Lage. Der Aktienmarkt läuft sehr schnell voraus.
Im neuen Manager Magazin ist ein Interview mit Diekmann
"Die Allianz habe mit Interesse bemerkt, dass die Kurssprünge ihrer Aktie schlagartig aufhörten, als die amerikanische Börsenaufsicht ungedeckte Leerverkäufe zeitweilig untersagte."
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,580… "
damit futzi sich weiterbilden kann, ha,ha:
Leerverkaufaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Position, die dem Verkäufer durch einen Leerverkauf entsteht, wird als Shortposition (Gegensatz: Longposition) bezeichnet.
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Verfahren [Bearbeiten]
Leerverkauf als Kassageschäft [Bearbeiten]
Da bei einem Kassageschäft der leer verkaufte Wert kurzfristig geliefert werden muss, muss der Leerverkäufer sich diesen leihen. Zur Rückführung der Leihe muss der Leerverkäufer den geliehenen Wert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zurückkaufen. Ist der Preis des Wertes bis dahin gefallen, muss der Verkäufer einen geringeren Preis als den zahlen, den er bei dem Verkauf erzielt hat, und er erzielt somit einen Gewinn. Ist der Preis hingegen gestiegen, macht der Verkäufer einen Verlust, da er sich zu einem höheren Preis eindecken muss.
Leerverkauf als Termingeschäft [Bearbeiten]
Bei unbedingten Terminkontrakten (Forwards und Futures) bezeichnet Leerverkauf die Verkäuferseite. Der Terminverkäufer muss im Gegensatz zum Kassageschäft erst in der Zukunft liefern. Er kann den Leerverkauf vor dem Verfallstermin glattstellen, indem er einen gegenläufigen Long-Kontrakt erwirbt, oder er kann den Basiswert vor dem Verfallstermin kaufen und bei Verfall liefern. Gewinn- und Verlustmöglichkeiten entsprechen denen des Kassageschäfts.
Bedingte Termingeschäfte (Optionen) erlauben eine ähnliche Position wie ein Leerverkauf des Basiswertes, indem eine Put-Option gekauft oder eine Call-Option verkauft wird.
Verfahren in den USA [Bearbeiten]
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In den USA sind Leerverkäufe durch die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC reguliert. Es muss eine Sicherheitsleistung (Margin) erbracht werden. Ebenfalls kann es bei einem steigenden Aktienkurs zu einer Nachforderung von Sicherheitsleistungen kommen.
Chancen und Risiken [Bearbeiten]
Das Eingehen einer Short-Position (Leerverkauf der Aktie) beinhaltet ein Chancen-Risiko-Verhältnis das genau umgekehrt dem des Kaufes einer Aktie ist. Beim Kauf einer Aktie ist der maximal mögliche Verlust auf das eingesetzte Kapital begrenzt (auf den Kaufpreis), und es sind die Chancen aus dieser Position (der Kursanstieg) theoretisch unbegrenzt. Beim Leerverkauf von Aktien ist die Chance auf die erlöste Einnahme limitiert, während das Risiko durch einen plötzlichen Kursanstieg theoretisch unbegrenzt ist.
Problematisch ist der sogenannte Short Squeeze (englisch squeeze: Knappheit, Engpass), bei dem es durch einen plötzlichen Kursanstieg, ausgelöst durch gleichzeitige Kaufaufträge, zu einem Nachfrageüberhang nach der Aktie kommt. Viele Leerverkäufer wollen oder müssen ihre eingegangenen Short-Positionen kurzfristig glattstellen, um ihre Verluste zu begrenzen, was zu einem weiteren Kursanstieg führt und damit die Verluste aus diesen Positionen erhöht.
Rechtslage in Deutschland [Bearbeiten]
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Tatsächliche Leerverkäufe sind in Deutschland zwar möglich (Trennungsprinzip vgl. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB "verpflichtet"). Das BGB gestattet es, zuerst den Vertrag abzuschließen (Verpflichtungsgeschäft) und diesen einige Tage später zu erfüllen (Erfüllungsgeschäft). [1]
Dies ist jedoch nach deutschem Börsenrecht nur bedingt erlaubt. Dazu muss sich der „Leerverkaufswillige“ erst Wertpapiere bei einem Fonds, Bank, Versicherung oder ähnlichem leihen. Hierfür werden Leihgebühren zu einem bestimmten Prozentsatz des Kurswertes der Papiere fällig, und diese kann er bis zum Ablauf des Leihvertrages an der Börse verkaufen.
Des weiteren hat die BaFin die Möglichkeit bei "drohenden erheblichen Marktstörungen" Leerverkäufe zu untersagen. [2]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Prof. Dr. Klaus Tonner - "Schuldrecht", 1. Auflage, 2005, S. 42.
- ↑ Bundesministerium der Finanzen, Referat Presse und Information - "4. Finanzmarktförderungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen", 14. November 2001, F. 211 (D. 98)
Literatur [Bearbeiten]
- Wolfgang Gerke: Börsenlexikon. Gabler, Wiesbaden 2002, ISBN 3-409-14603-2
- John C. Hull: Options, Futures and Other Derivatives. Prentice Hall International Inc., 1997, ISBN 0-13-264367-7