Deutsche Post


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Neuester Beitrag: 23.12.24 14:04
Eröffnet am:25.12.05 10:41von: nuessaAnzahl Beiträge:30.713
Neuester Beitrag:23.12.24 14:04von: MindblogLeser gesamt:8.677.736
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7523 Postings, 4995 Tage ChartlordSteuerfüchse

 
  
    #776
3
18.05.12 09:43

Gewinnmitnahmen bei starker Dividendenleistung rentieren sich wegen § 27 KStG. Werden Gewinne vor der Ausschüttung realisiert, so ist der volle Differenzbetrag zum Kauf der Aktien steuerpflichtig (800 Euro Freibetrag dann 28% Steuern auf die Gewinnsumme). Lässt man jedoch die Dividende auszahlen, so bleibt die Dividende nicht nur steuerfrei, sondern senkt entsprechend den Verkaufspreis. Beispiel: 1000 Aktien der Deutschen Post für 12,00 Euro gekauft und für 14,47 Euro verkauft macht 2470 Euro zu versteuernden Gewinn. Verkauft man jedoch nach der Dividendenzahlung (70 Cent mal 1000) so ist der Kurs zwar auf 13,77 gefallen aber die zu versteuernde Summe beträgt 1770 Euro. Das bedeutet, dass die Dividende für einen bestimmten Teil die Steuerlast senkt, wenn man abwartet. Da der Markt insgesamt derzeit schön schwach ist, werden die langfristigen Erträge noch deutlicher steigen, denn die prozentuale Dividendenrendite steigt mit fallenden Kursen. Die im Forum vertretene Meinung bezüglich des acyklischen Kaufes von underperformenden Aktien, ist eine gute Strategie - hat nur einen kleinen Haken: Die Fundamentalen Daten der Firma müssen mindestens stabil sein, ansonsten verbleibt es bei der Underperformance. Ich hatte 2010 mit dieser Strategie bei der Lufthansa Erfolg, würde jedoch derzeit keinen Dax Wert in einer entsprechenden Lage einschätzen. Das Abwärtspotential des Index ist derzeit nicht charttechnisch berechenbar, da der Abwärtsimpuls auschließlich politisch ist. Unterhalb von 6000 stehen jedoch bei den deutsche Firmen massive Kaufabsichten, so dass ich 5817 als vorerst tiefstes Ziel (= Durchschnitt aus bestimmten KGV´s) ansehe. Darunter ist das Wertverhältniss zum Kaufpreis zu günstig und wird die Kurse wieder antreiben. Wie ich bereits zuvor geschrieben habe, sollte diese Phase bis Quartalsende andauern. Dann "geht die Post ab", und wer zuspät kommt, den bestrafen die Verkäufer.

"Leinen los, volle Fahrt Santiano" das werde ich nicht nur mitsingen sondern auch erleben - jedenfalls bei der Post.

Ahoi !

Der Chartlord

 

7465 Postings, 4659 Tage kleinviech2@chartlord, steuerfüchse

 
  
    #777
1
18.05.12 19:12
also da komme ich nicht so ganz mit, m.E. müsste es wegen der steuerverstrickung der "steuerfreien" Divi doch zumindest bei nach dem 01.01.2009 gekauften Aktien auf plus/minus Null hinauslaufen, egal ob man vor oder nach der Divi verkauft, weil gezahlte Divis für die steuerliche Betrachtung vom Kaufkurs abgezogen werden.
Beispiel für 1000 Stück:
Variante 1: Verkauf vor Divi-Ausschüttung:
Kaufkurs 12,-- Verkaufskurs 14,-- vor Divi, macht Gewinn 2000,--, darauf ca. 28 % Steuer, macht dann netto in der Kasse ca. 1.440,--
Variante 2: Verkauf nach Divi-Ausschüttung
Kaufkurs 12,--, Verkaufskurs 13,30 (Abschlag exDivi) + Zahlung 0,70 Divi.
Steuerlich zählt wegen der gezahlten Divi nicht mehr der Kaufkurs 12,--, sondern 12,-- abzgl. Divi, also 11,30. Verkaufskurs 13,30. Macht wiederum eine steuerliche Bemessungsgrundlage von 2000,--, darauf ca. 28 % Steuern, das sind 560,-- Steuerlast.
In der Kasse kommen an: 1,30 pro Aktie aus Verkauf (Kauf zu 12,--, Verkauf zu 13,30), das macht 1.300,--. Dazu kommen 700,-- Divi, insgesamt in der Kasse also 2.000,-- abzgl der Steuerlast von 560,-- macht das wieder netto 1.440,--.
Also +/- Null. Oder bin ich da total auf dem Holzweg ?  

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordManchmal

 
  
    #778
19.05.12 00:44

ist es eben von Vorteil eine gute Hausbank zu haben. Auf der Benachrichtigung meiner Hausbank hat die Deutsche Bank AG bereits den entscheidenden Vermerk angebracht.

"Steuerfreie Ausschüttung von Einlagen im Sinne des § 27 KStG."

Wie ich bereits vormals darauf hingewiesen habe, sind diese Einlagen bereits besteuerte Einkünfte. Eine nochmalige Besteuerung nach Zuteilung wäre eine unzulässige Doppelbesteuerung, Bitte niemals vergessen, dass Aktien Firmenanteile also Eigentumsanteile vom Vermögen sind. Zu diesem Vermögen zählt auch das anteilige Kapital, das durch die Firma erwirtschaftet wurde. Ist dieses Kapital versteuert, so natürlich jeweils auch anteilig für den Aktionär und zwar auch schon vor der Auf- bzw. Zuteilung. Anders liegt der Fall, wenn die Dividende vor Steuern gezahlt wird. Dann muss der einzelne Aktionär natürlich den ausgeschütteten Betrag versteuern. Damit sieht man vor allem den Unterschied von Firmen, die ihre Dividende vor Steuern berechnen und so zum Schein eine höhere Leistung erbringen. Bei der Post ist das aber anders, weil der Staat grosse Anteile hält und natürlich seinen Zugriff zuerst als Fiskalträger vornimmt und erst danach die bereinigten Dividenden. Das hat für den BM Finanzen den Vorteil, dass er bei schlechter Lage voll bedient wird, wogegen der unbereinigte Dividendenfall wegen des individuellen Freibetrages möglicherweise die Steuererträge geringer ist. Das ist auch einer der Gründe, warum die Hauptversammlung bei der Post so spät stattfindet. Der Vorstand hat zu diesem Zeitpunkt das Fiskaljahr abgeschlossen, einschließlich der abzuführenden Steuer. So ist in der letzten HV deswegen auch schon die berichtigte Wertstellung für die komische Pensionsrückzahlung in die Bilanz eingeflossen, obwohl der Betrag noch gar nicht feststeht. Aber egal wie hoch dieser Betrag ist, es ist eine versteuerte Summe, denn alle Einkünfte sind versteuert worden auch die später als Dividende ausgezahlten. Auch hier darf natürlich keine Doppelbesteuerung vorgenommen werden, denn die Pensionen, die an die Beamten von der Post gezahlt worden sind, werden auch versteuert. So darf natürlich die Rückforderung nur den Betrag umfassen, der nicht in die Steuerpflicht der einzelnen Beamten eingeflossen ist. Daran erkennt man schon wie unsinnig die EU Forderung hinsichtlich der Rückerstattung der staatlichen Beihilfen ist.

Alles Gute

Der Chartlord

 

179 Postings, 4623 Tage tibestiAufwärtstrend gebrochen

 
  
    #779
21.05.12 09:10

 Die Post Aktie gehört im Jahr 2012 zwar zu den besten im Dax. Doch bei dem aktuell sehr schwachen Gesamtmarkt fällt auch sie aus erst mal aus ihrem Aufwärtstrend. Sie trendiert nun in den Grenzen von 12 bis 14,50 Euro neutral.

 
Angehängte Grafik:
555200.gif (verkleinert auf 63%) vergrößern
555200.gif

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordÄpfel, Birnen und Pfirsiche

 
  
    #780
21.05.12 11:54

Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine seriöse Charttechnik nur unter gleichbleibenden Parametern möglich ist. Der weit geöffnete Geldhahn der EZB hat zu massiven Verzerrungen auf dem Anlagemarkt geführt. Es hat etwas länger gedauert bis ich ansatzweise die Grösse der Beeinflussung auf den Dax berechnen konnte. Erst jetzt sind die Werte bestätigt worden und das ist auch im Chart des Dax sichtbar. Alles begann nicht mit dem Schmieden der grossen Ringe sondern mit der technischen Reaktion Ende November 2011 von 5400 auf über 6000 und dem anschliessenden Rücksetzer auf 5640 im Dezember. Von da ab ist die reguläre Charttechnik durch die neue Geldmenge beeinflusst. Anstelle einer verhaltenen Chartentwicklung, die die Seitwärtsbewegung abschließen sollte, folgte ein steiler Anstieg bis zu einer Doppeltopausbildung Anfang März bei 6981. Danach abrupter Fehlausbruch nach unten und noch steilerer Anstieg bis auf das Jahreshoch bei 7194. Die nachfolgenden drei Spitzen (bis 7081) und die Rückkehr zum Tiefpunkt des Fehlausbruchs sowie nun im Mai das Abprallen von diesem Tiefpunkt nach unten markieren für mich das Dreieck ( 6590-7190-6590), das der zwischenzeitigen grösseren Geldmenge geschuldet ist. Inzwischen ist das überschüssige Geld zum allergrössten Teil wieder zurück gezahlt oder in den Wirtschaftskreislauf eingegliedert, so dass ich die Charttechnik jetzt als seriös berechenbar einschätze. Abgesehen von der politischen Börse sollte jetzt der Kursverlauf ohne das oben bezeichnete Dreieck fortgesetzt werden - und zwar mit einem 61% Rücksetzer vom letzten Anstiegspunkt bei 5400 bis zur Unterkante des Dreiecks bei 6590. Alle Werte, die oberhalb von 6590 in diesem Jahr liegen sehe ich als der vergrösserten Geldmenge geschuldet an, die jetzt wieder regulär fortgesetzt wird. Bis zum Ende des zweiten Quartals sollte nicht nur die politische Börse beendet sein, sondern auch das Chartbild abgeschlossen sein und von etwa 5870 mit den nächsten Quartalszahlen die nächste Etappe nach oben bis 6981 einschlagen werden. Ein Ausbruch aus dem derzeitigen Chartbild halte ich für fast ausgeschlossen und tritt erst mit Überschreiten von 6590 oder Unterschreiten von 5770 ein. Die Post wird beim jetzigen Kursniveau schneller den Boden finden als der Dax. Der Ausblick auf eine weitere Dividendenerhöhung hat genügend Spekulationskraft die Kurse nicht sehr weit unter die 13,00 Euro fallen zu lassen. Für mich ist das die Marke unter der ich kaufe.

Alles Gute

Der Chartlord

 

54906 Postings, 6893 Tage Radelfan@kleinviech2 #777: Kein Holzweg!

 
  
    #781
2
22.05.12 17:05
Bei Gutschriften meiner Bank sieht der Text bei steuerfreien Ausschüttungen so aus:

"Steuerfreie Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto § 27 KStG.
Bei steuerfreien Dividenden nach § 27 KStG werden vorhandene Anschaffungskosten um die Dividende reduziert"

Und so ist es auch richtig - jedenfalls ist deiner Beispielrechnung zuzustimmen (bei Kauf nach dem 31.12.2008).

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordBitte genau lesen !

 
  
    #782
22.05.12 21:05

Die Bestimmungen des § 27 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 KStG sind eindeutig. Dabei handelt es sich um steuerpflichtige Beträge, die völlig unabhängig vom Kauf der Aktien erhoben werden. Der Hinweis auf diese Bestimmung ist zugleich auch der Hinweis darauf, dass bereits der steuerliche Abzug von diesem Einlagenkonto erfolgt ist. Weitere steuerliche Abzüge finden nicht statt. Die steuerliche Erhebung erfolgt nicht wie es früher war bei Verrechnung des Anfalls im Firmenvermögen durch die Bilanz, sondern mit Buchung auf diesem Konto, was von der übrigen Bilanz der Firma getrennt geführt wird. Von diesem Konto können daher auch keine anderen Geschäfte wie zum Bespiel Rückstellungen oder Abschreibungen vorgenommen werden. Die Auszahlung von diesem Konto kann daher nur unter voller Versteuerung (anders als das übrige Fimenvermögen, wo Abzüge von der steuerpflicht möglich sind) erfolgen. Der Steuerbescheid für den Anleger wird also in diesem Fall durch die Firma selbst vor der Zuteilung vorgenommen. Vergl. auch § 27 Abs. 2 Satz 3 KStG. Ein Hinweis auf die Anrechnung der Dividende für die Anschaffungskosten des Aktienkaufs ist nach meiner Kenntnis und nach dem derzeit gültigen Steuerrecht nicht möglich. Wenn ich mich nicht ganz irre ist das die Regelung, die nur für das Folgejahr nach Inkrafttreten der Neufassung der Kapitalertragssteuer galt. Die ehemals unter Frist stehenden steuerfreien Veräußerungsgewinne sind nunmehr abgeschafft worden. Zu meinem Leidwesen hat diese ganze Regelung einen Vorteil und einen Nachteil. Der Vorteil ist, dass ich diesbezüglich keine Steuererklärung abgeben muss. Der Nachteil ist, dass der Buchwert der Firma durch dieses Einlagenkonto nicht entsprechend erhöht wird, was indirekt auch ein Grund ist, warum die Post alsbald nach der Dividende eine gewisse Auszeit nimmt und Jahr für Jahr Kursrückgänge verzeichnet, die grösser als der Dividendenabschlag sind. Mit der jährlichen Erfüllung der Strategie 2015 ist jedoch eine Änderung eingetreten, die den jeweiligen Rückgang Stück für Stück geringer ausfallen lässt. (abgesehen vom Geamtindex)

"Alle, die mit uns auf Ka-per-fahrt fah-ren, müs-sen Steu-er-be-amte sein."

Oder so ähnlich.

Der Chartlord

 

54906 Postings, 6893 Tage Radelfan#782 Sehr schöne Erläuterung

 
  
    #783
23.05.12 09:24
Aber bitte lies auch mal das, was die Aktionärsvereinigungen (und nicht nur die!) dazu sagen:

" Für Anleger, die danach gekauft haben, gilt die zum 1. Januar 2009 eingeführte Abgeltungssteuer. Danach werden auch Kursgewinne beim Verkauf mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer vom Fiskus belangt. Die Dividenden werden beim Verkauf vom Kaufkurs des Papiers abgezogen. Die Differenz zwischen diesem Preis und dem Verkauferlös unterliegt der Steuer. Die eigentlich steuerfreie Dividende wird also indirekt nachträglich vom Fiskus erfasst. "

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordDas stimmt,

 
  
    #784
23.05.12 12:05

jedoch gilt das ausdrücklich nicht für Dividenden, die bereits von der Firma versteuert worden sind. Alle Dividenden, die in das Firmenvermögen und in die Bilanz eingeführt werden, sind NICHT besteuert, und müssen vom Empfänger der Dividende versteuert werden. In diesen Fällen wird das erwirtschaftete Vermögen dem Firmenvermögen zugeschlagen und somit zur Berechnung der Körperschaftssteuer herangezogen. Das ist mit dem Vermögen das nach § 27 KStG nicht der Fall. Beide Vorgehensweisen schließen sich gegenseitig aus. Die Post verwendet ausdrücklich die gesonderte Kontoführung als Rückgewähr der Einlagen um die Körperschaftssteuer nicht ansteigen zu lassen, was bei schlechter Wirtschaftslage zu negativen Einflüssen führt, weil die Körperschaftssteuer dann nach dem Firmenwert geleistet werden muss und nicht wie jetzt nur nach dem ausgelagerten Vermögen. Der Unterschied wird erst bei näherem Betrachen deutlich: Bilanziert die Firma als Ganzes ohne Auslagerung auf ein getrenntes Konto, so liegt der Firmenwert in der Summe aller Vermögenswerte, die nicht als Einlage der Aktionäre betrachtet werden, sondern als gesamter Firmenwert, der über das Anlagevermögen hinausgeht (= Stammkapital). Wird die Steuer dann erhoben, erfolgt das nicht als Besteuerung der Anleger sondern als Besteuerung der Körperschaft, da das Vermögen zu diesem Zeitpunkt im Vermögen der Firma zugehörig ist. Bei der Auslagerung auf ein Konto, welches nur für die Rückgewähr der Anlagen dient, wird dagegen nur der dort vorhandene Kapitalbetrag nicht als Firmenkapital sondern als Anlagevermögen der Aktionäre besteuert, gerade so als ob die Aktionäre ein Gemeinschaftskonto bei dieser Firma haben, bei dem die Besteuerung vor der Auszahlung an die einzelnen Aktionäre gemeinschaftlich erfolgt ohne Rücksicht auf eventuelle Freibeträge. Die erwähnte Kapitalertragssteuer hat damit nicht zu tun, denn die Anwendung von § 27 KStG schließt natürlich die GLEICHZEITIGE Anwendung einer anderen Besteuerung für den selben Kapitalbetrag aus. Die Anwendung der Kapitalertragssteuer erfolgt nur bei nicht versteuerten Anlagegeschäften immer unter Verrechnung des Steuerfreibetrages. Bei der Post ist die Gewährung von 70 Cent Dividende, die Auszahlung von 70 Cent nach Steuern !

Alles Gute

Der Chartlord

 

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordBalsam für die Wirtschaft

 
  
    #785
24.05.12 10:19

in Europa ist der sinkende Ölpreis, selbst wenn der Euro auch an Wert verliert. Kein Investitionsprogramm hat eine so nachhaltige Wirkung auf die Wirtschaft wie der Energiepreis. Produktivität und Mobilität zu günstigen Preisen verbessern die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur in wirtschaftlich schwachen Ländern sondern auch in Deutschland. Kapital, das an starre Unkosten gebunden ist, fehlt dem Wirtschaftskreislauf bei notwendigen Investitionen. Mit Handelsschluss von gestern ist der Ölpreis unter 90 Euro für WTI gesunken. Das wird auch langsam an den Verbraucher weitergegeben. Der masslos überhöhte Ölpreis hat bislang auch die Konkurrenz der Post aus den USA heftig begünstigt. Das fällt jetzt weg und erhöht die Gewinnmargen der Post. Genauso wie die neuesten Einschätzungen des deutschen Einzelhandels, der von einem anhaltenden Anstieg des online Bestellhandels ausgeht. Nimmt man als Bewertungsmaßstab den Wachstumswert des ersten Quartals in Deutschland von 0,5% und den von der Post vorgelegten Wert von 691 Millionen Euro, rechnet das weitere Wachstum unter Einbeziehung der Teuerungsrate (verminderte Treibstoffkosten usw.) dazu, so erwarte ich für das 2. Quartal einen Gewinn von über 700 Millionen Euro. Dieser Trend wird sich auch im dritten Quartal fortsetzen. Dazu wird auch ein Sonderfaktor hinzukommen, der bislang nicht erwähnt worden ist. Pünktlich zur EM und zur Olympiade wird ein deutlicher Anstieg von Fanartikeln und Souvenirs einerseits und Sportartikeln anderseits an die Kunden geliefert werden müssen. Auch das wird sich positiv auf die Zahlen der Post auswirken. Eine ganz andere Vermutung, die ich bislang nicht überprüfen konnte, habe ich bei dem veränderten Verhalten der Deutschen bei der Wahl ihres Urlaubsziels. Seit mehreren Jahren ist ein deutlicher Trend zu verzeichnen, den Urlaub in deutschen Landen zu verbringen. Damit dürfte auch ein erhöhter Versorgungsbedarf der Urlauber zu bedienen sein, der natürlich auch erstmal in die deutschen Urlaubsgebiete transportiert werden muss. Wieviel das ausmacht ist schwer zu sagen.

Es wird schon werden.

Der Chartlord

 

331 Postings, 5939 Tage SickiWatchlist

 
  
    #786
24.05.12 10:23

Möchte eigentlich einsteigen bei der Post.....aber vor den Wahlen in Griechenland ist noch zu viel Unsicherheit drin und der Dax hat wacklige Knie. Wie es nach den Wahlen aussieht kann auch noch keiner absehen.....also was meint ihr?

 

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordBei Schwäche kaufen

 
  
    #787
24.05.12 11:03

Ich vermute, dass bis zu den Wahlen jedweder Ausgang eingepreist ist. Die Unsicherheit wird jedoch an den Märkten erhalten bleiben, aber nicht besonders weiter die Kurse drücken. Technisch ist der Weg im Index auch nur bis knapp über 5800 frei, danach wird eine Trendwende einsetzen - spätestens zur nächsten Berichtssaison ab Juli. Bis dahin werden die Politiker in Europa auch entsprechende wirtschaftsfördernde Maßnahmen beschlossen haben. Ob die Post den Rückgang des Dax vollständig mitmachen wird oder durch die fundamentale Stärke (Dvidendenquote) abgepuffert wird, kann man nur schwer einschätzen. Ich würde zum Kauf auf jeden Fall vor der nächsten Berichtssaison raten.

Alles Gute

Der Chartlord

 

179 Postings, 4623 Tage tibestiInvestorenkonferenz in London

 
  
    #788
24.05.12 13:57

 Deutsche-Post-Chef Frank Appel hat heute bei einer Investorenkonferenz in London die mittel- bis langfristigen Unternehmensziele bestätigt. Demnach rechnen die Bonner bis 2015 mit einer Erhöhung des operativen Gewinns (EBIT) von 3,35 bis 3,55 Milliarden Euro. Hierzu sollen die Kosten in der Konzernzentrale bis dahin um 350 Millionen Euro gesenkt werden. Auch die Ziele für das laufende Jahr 2012 wurden bekräftigt, wonach mit einem Anstieg des operativen Ergebnisses von zuletzt 2,4 auf 2,5 bis 2,6 Milliarden Euro gerechnet wird. Hierzu soll die Briefsparte 1,0 bis 1,1 Milliarden Euro beitragen, die Tochter DHL soll ein EBIT von 1,9 Milliarden Euro erwirtschaften, während in anderen Konzernsparten wohl Verluste anfallen werden.

 

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordSeit

 
  
    #789
1
24.05.12 14:40

heute hat der Sandmann einen Namen. Frank Appel ! Ohne dass die Leser oder Zuhörer es merkten hat der Vorstandschef es geschafft, dass gutgläubige aber rechenschwache Jurnalisten die vorgelegten Zahlen für zutreffend nehmen. Mit einem definiertem Ziel in der Strategie 2015 von bis zu 3,55 Milliarden Euro wurde nicht nachgefragt wie oder wann das Ziel erreicht werden soll, wenn für dies Jahr eine Steigerung auf lediglich 2,5 bis 2,6 Milliarden Euro erfolgen soll. Nimmt man die Berechnung von 13 bis 15 Prozent Wachstum für die erarbeiteten Werte so passt das irgendwie nicht zusammen. 2011 war der Realwert 2,45 Milliarden Euro - machen wir mal die einfache Probe mit 13% Steigerung als unterem Wert. Das macht für 2012 etwa 2,76 Milliarden Euro. Für 2013 macht das 3,12 Milliarden Euro. Für 2014 dann 3,53 Milliarden Euro. Und schlißlich für 2015 3,99 Milliarden Euro. Da die offizielle Erwartung des Vorstandes mit 2,5 bis 2,6 Miliarden Euro für dies Jahr angegeben hat, läge man mit 126 bis 226 Millionen Euro bereits im ersten Jahr im Hintertreffen, und könnte den Plan so gut wie gar nicht mehr einholen. Dagegen ist das Ergebnis des ersten Quartals mit 691 Millionen genau im Plan, denn 4 mal 691 = 2,764 Milliarden Euro. Da das keiner merkt, weil die Honks ja sowieso nicht rechnen können oder wollen, kann der Vorstand ruhig den Sand des Vergessens verstreuen, damit dann zu Weihnachten im 4.Quartal die Katze aus dem Sack gelassen werden kann. Aber nicht mit einem Chartlord. So leid es mir tut, hat der Vorstand gerade meine Planungen bis einschließlich 2016 verändert, aber bestimmt nicht zu meinem Nachteil, denn es erfolgte ebenfalls mit dem Hinweis die bisherige Dividendenstrategie entsprechend beizubehalten. Mit entsprechend einem unterem Wert von 13% für die Dividendensteigerung macht das (lechts, lechts) 79 Cent für 2012, 89 Cent für 2013, 101 Cent für 2014 und 114 Cent für 2015. Wer also die Post für 13 Euro kauft hat ab 2015 eine Dividendenrendite von 8,77% dazu eventuelle Kursgewinne. Da Grossanleger ab 5% den Anteil konstant halten, wäre der Kursbetrag dazu passend 17,54 Euro (8,77% mal 20 und der Betrag in Cent). Alle Werte in dieser Berechnung sind abgerundete Minimalwerte. Man stelle sich nur mal die Maximalwerte vor!

Sandmann, lieber Sandmann es ist noch nicht so weit...(ein Chartlord merkt sowas)

Der Chartlord

 

29 Postings, 4674 Tage danilopeptidChartlord

 
  
    #790
24.05.12 16:40

du bist der geilste!

Lese deine Pamphlete seit etwa September letzten Jahres - seitdem ich Postaktionär bin - mit Freude. Ich finde, das solltest du mal wissen.

 

54906 Postings, 6893 Tage RadelfanDt. Post AG zu steuerfreier Dividende:

 
  
    #791
1
25.05.12 09:04
" Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – die Anschaffungskosten der Aktien. "

Quelle: http://www.dp-dhl.com/de/investoren/aktie/dividende.html

D.h. Wenn ein Anleger, der nach 31.12.2008 die Aktien der Dt.Post erwarb und sie jetzt veräußert, muss damit rechnen, dass seine Bank die Anschaffungskosten mindert und dementsprechend einen höheren Veräußerungsgewinn der KESt unterwirft!

Für eine Steuerfreiheit i.S. @Chartlord ist dann der Gang zum Finanzgericht und Bundesfinanzhof erforderlich!  

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordStimmt auch,

 
  
    #792
25.05.12 10:36

aber nicht bei der Anwendung von § 27 KStG. Diese Rückgewähr ist besteuert und darf anders als andere Formen der Rückgewähr von Einlagen an Kapitalgesellschaften nicht auch noch zu versteuernde Kapitalbeträge angewendet werden. Die Auffassung der Finanzverwaltung bezieht sich auf nicht besteuerte Beträge. Das Sonderkonto des § 27 KStG dient der Besteuerung, so dass der ausgezahlte Betrag nur insoweit als "steuerfrei" bezeichnet wird, wie eine weitere Besteuerung - auch im Wege einer Anrechnung - nicht stattfindet. Andere Leistungen der Firma müssen erst noch versteuert werden. Ein Hinweis wie er in § 27 KStG für das Kreditinstitut vorgeschrieben ist, ist gleichzeitig auch der Hinweis, dass die steuerlichen Abzüge bereits erfogt sind. Mein Hinweis: § 27 Abs. 1 KStG enthält ausdrücklich die Bezeichnung als "steuerpflichtiges" Konto. Damit ist auch zugleich festgelegt, dass diese Steuerpflicht nicht nur die darin erfassten Beträge, sondern auch die Steuerpflicht des Kontoinhabers beinhaltet. Erhält der Anleger bespielsweise verschiedene unterschiedliche Leistungen, so müssen diese auch unterschiedlich je nach Art und Weise der Leistung steuerlich behandelt werden. Damit ist auch festgelegt, dass die Beträge nach § 27 KStG nicht wertmindernd auf die Beteiligung am Stammkapital angerechnet werden dürfen. Der Erwerb der Aktien ist, da es stimmberechtigte Aktien sind, nicht anteilsminderbar wie Anleihen. Ansonsten wäre nach vollständiger Rückgewähr der Anteil erloschen, ohne die Aktie aus dem Verkehr zu ziehen. Der Aktionär hätte damit weder Stimmrecht noch weiteres Anrecht auf  Gewinnbeteiligung bzw. Dividende. Und nur mal so nebenbei - was wäre mit Aktien, die nicht über die Börse gehandelt werden, wo somit auch die Bank gar keine Informationen über den Kauf und Verkaufspreis hat ? Der Aktienhandel ist gerade nach den freien Bestimmungen des europäischen Waren- und Kapitalverkehrs nicht an bestimmte Handelsbedingungen gebunden. So können Aktien auch direkt von Verkäufer an Käufer gehandelt werden. Da der Erwerb selbst nicht steuerpflichtig ist, ist das auch für die Steuerbehörde nicht von Belang, sondern nur der Verkauf. Erfolgt dieser ausserbörslich, so kann die Bank überhaupt gar keine Angaben dazu machen. Der Anleger wäre somit selbst gegenüber der Steuerbehörde darlegungspflichtig über Inhalt und Umfang seiner Einkünfte. Von mehrfach Kontoführung ganz zu schweigen, wenn Erlöse aus Aktienverkäufen auf andere Konten gezahlt werden als die der Aktienkäufe. Von den Fällen, in denen der Aktionär die depotführende Bank anweist, die Aktienpapiere im Original auszuhändigen und dann weiters Handeln mit den Aktien selbst und das sogar gegen Bargeld erfolgt. Warum das keiner macht ? Ganz einfach, weil es nicht notwendig ist, wenn die Beträge bereits versteuert sind. Andernfalls naja Steuerhinterziehung oder ordnungsgemässes Versteuern. Das eine ist strafbar das andere überflüssig, wenn der Betrag bereits versteuert worden ist.

Deswegen ist bei mir alles geregelt - durch die Post.

Der Chartlord

 

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordUnd hier der entsprechende Passus

 
  
    #793
25.05.12 11:45

aus dem EStG

§ 20

(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1.
Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. 2Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. 3Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten. 4Als sonstige Bezüge gelten auch Einnahmen, die anstelle der Bezüge im Sinne des Satzes 1 von einem anderen als dem Anteilseigner nach Absatz 5 bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert werden

 

Danach sind Leistungen entsprechend § 27 KStG gar keine Einnahmen. Der Bezug auf das KStG ist der Hinweis auf die Steuerpflicht an anderer Stelle und der Hinweis auf das Verbot der Doppelbesteuerung.

Alles Gute

Der Chartlord

 

80 Postings, 5100 Tage wanningoChartlord

 
  
    #794
1
25.05.12 12:39
wenn dem so wäre, hätte man ein wunderbares Steuerschlupfloch  

7465 Postings, 4659 Tage kleinviech2@chartlord

 
  
    #795
1
25.05.12 19:41
Mit § 20 Abs. 1 EStG allein kommt man da nicht weiter; weil da nur die Besteuerung bzw. Nichtbesteuerung der Ausschüttungen durch die Kapitalgesellschaft an die Anleger, nicht aber die Besteuerung des Verkaufserlöses beim Verkauf der Aktien (das steht in Abs. 2) und auch nicht die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Verkaufserlöses geregelt ist.

Anders wohl bei Aktien, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Da bleibt die jährliche Ausschüttung steuerfrei, solange sie unter § 27 KStG fällt und der Verkaufserlös der Aktie auch bei einem Verkauf nach dem 01.01.2009 ebenfalls, da dieser Erlös noch den alten Vorschriften zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen unterliegt - keine Versteuerung nach Ablauf der bis Ende 2008 geltenden Haltefrist (Spekulationsfrist), dann spielt natürlich auch das Problem der Reduzierung der Anschaffungskosten durch die dem § 27 KStG unterliegenden Ausschüttungen keine Rolle. Die gute alte Zeit ...  

24107 Postings, 5301 Tage xpressDeutsche Post absolut GOLDWERT

 
  
    #796
26.05.12 19:09

Hallo Jungs,

Ich bin bekennender Post Aktionär und meine Meinung zu der Post ist im ganzen Forum bekannt.

Die Post könnte der Überflieger im Dax 2012 noch weren. Warum hatte ich mal in meine Börsen Forum geschrieben.

 

Ganz kurz wollte ich die Leute noch daran erinnern, die Post hat im letzten Jahr ein Überschuss gehabt und könnte eine Sonderdividnede ausschütten. Da wir jetzt schon bei 0,70 EUr je Aktie sind bzw waren, besteht die Möglichkeit das wir im kommendne Jahr lockr die 90 Cent gehen und wie hier schon geschrieben, nach der grossen Inflatonswelle..bei 1 EUR per Jahr liegen könnten. (steuerfrei)

Und da wir so breit International aufgestellt sind kann man auch sagen, SOLLTE WIR MAL eines Tages die deutsche Brief Sparte verkaufen an DPD und Co, so besteht die Möglchkeit das wir wie die UPS beweret werden dürten für unsere Rendite Ziele.

Damit steht uns die Post eigentlich wieder bei 25 +EUR. Ich weiss hört sich verrückt an, aber vergleicht mal die Zahlen von der Post und von der UPS . Wenn man sich die Zahlen anschaut sieht man ganz klar. ..wenn wir die 0815 Briefsparte abgeben...dann werden wir extrem unterbeweret sein.

Denn das Wachstum im Paket Market wird noch lange anhalten..Und da generell die Güterstörme immer kleiner werden...wird der Paketmarket sei bei uns auch noch eine Krise in Asien und USA sowie WELT WEIT immer wachsen..

Bei einer Rezssion leicht zruück gehen bei einem Boom allerdings durch die Decke.

Fazit: Post ist a ein Schutz gegen Währungsspiele EURO ...falls EURO fällt sind wir in der sicheren DM !  Es ist ein Wert welches noch extrme viel Potenzial hat....und man beim Crash unbedingt kaufen sollte.  

Ich persönlich will sogar noch bis 3000 STK ausbauen..momentan 1250 STK...

Gruss Xpress

 

 

 

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordOh ihr Ungläubigen !

 
  
    #797
26.05.12 19:34

Kaum geht man mal zum Wochenende was essen, so werden "wenn hätte und abers" gepostet. Ich weiss nicht, ob alle den Namen "Thomas" haben, ich jedenfalls habe weder Wundmale an den Händen, den Füssen oder an meiner Seite. Dafür bin ich es gewohnt Leute nicht zu überreden sondern zu überzeugen. Das gilt insbesondere bei der Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen. Also weiter:

§ 20 EStG

(2) 1Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch
1.
der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1. 2Anteile an einer Körperschaft sind auch Genussrechte im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1, den Anteilen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf Anteile im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1;
2.          pp.

(4) 1Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten; bei nicht in Euro getätigten Geschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen.

Wie man unschwer dem Gestez entnehmen kann nimmt der Abs. 2 direkten Bezug auf die Inhalte des Abs. 1. Es handelt sich ausdrücklich um Anteile einer Körperschaft nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, von denen jedoch die in § 27 KStG genannten Beträge ausgenommen sind, worauf in 20 § Abs. 1 EStG ausdrücklich verwiesen wird. Das wird in Abs. 4 nochmals verdeutlicht und erleutet. Es muss im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen. Was man jedoch gerade zu den Beträgen der Rückgewähr nicht sagen kann. Der Kaufpreis ist per definitionem nicht Bestandteil der Kosten (das wären Bankprovisionen, Tantiemen usw.) Die gesonderte Auszahlung nach § 27 ist nicht im Verkaufsfall zu berücksichtigen, da dies zu einem anderen Zeitpunkt und Zusammenhang bereits berücksichtigt worden ist. Daher bleiben die Werte von Kauf und Verkauf unberührt. Folgt man dem nicht, so würde man ja gegen den Wortlaut des § 27 KStG die dortigen Beträge als Anteil einer Körperschaft werten, was ja gerade nicht erfolgen soll, und dann zur Folge die Erhöhung der KStG für die Firma hätte ! Daher auch der Ausschluss durch die sachliche Einschränkung in § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Von der Anwendung anderer gesetzlicher Bestimmungen wie Aufrechnung, Abtretung und Pfändung ganz zu schweigen. Denn diese anderen Bestimmungen finden weder im EStG noch im KStG eine Einschränkung im Falle des § 27 KStG. Es würde beispielsweise eine Pfändung der Dividende zu Folge haben, dass nach § 27 KStG entweder die Bank oder die Firma (meistens die Firma als Drittschuldner der Dividende) die steuerlichen Angaben an das Finanzamt nach dem Empfänger und nicht nach dem Schuldner anzugeben hat.

Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass der Chartlord die Bestimmungen nicht kennt.

Der Chartlord

 

179 Postings, 4623 Tage tibestizur Steuerproblematik

 
  
    #798
1
28.05.12 12:02

 Ich nehme die Ausführungen von Chartlord mal interessiert zur Kenntnis.

Fakt ist zur Zeit allerdings, dass meine Depotbank (Consors) nach Auszahlung der Dividende bereits die Anschaffungskosten aller einzelnen Kaufabrechnungen um den Betrag der Dividende bereinigt hat und auf dieser neuen Basis bei Verkauf der Aktie  wohl auch die Steuerbescheinigung für das Finanzamt erstellen wird.

Was letztlich bedeutet, dass ich bei Verkauf der Aktie gegenüber dem Finanzamt ja wohl einen erheblichen Argumentations- und Nachweisaufwand haben werde, da ich meine inzwischen 5500 Aktien in einer Vielzahl einzelnen Tranchen erworben habe....

Das ist sehr unschön....

 

7523 Postings, 4995 Tage ChartlordAndere Banken - andere Sitten ?

 
  
    #799
29.05.12 09:11

Ich weiss nicht, was andere Geldinstitute machen, meine Hausbank (Deutsche Bank) hat bislang gar nichts in diese Richtung unternommen bzw. erkennen lassen. Ich würde die Sache sofort zur Überprüfung vorlegen, wenn so etwas bei mir erfolgt. Schließlich ist auch mein Anlagekapital nicht von der verfassungsrechtlich gewährten Eigentumsgarantie ausgenommen. Ich denke im vorgenannten Beipiel nur an den entsprechenden Freibetrag aus Kapitaleinkünften, der bei individueller Versteuerung zum tragen kommt, bei Anwendung nach § 27 KStG jedoch entfällt. Ganz krass wird der Fall, wenn aus mehreren Käufen in verschiedenen Jahren nur Teile des Aktienpaketes verkauft werden sollen, wer soll dem Anleger vorschreiben, welche Aktien von welhen Käufen veräussert worden sind. Alle Verkäufe erfolgen aus gutem Grund kommentarlos, da bei Anwendung von § 27 KStG gar keine abzugsfähigen Kapitaleinkünfte nach dem EStG vorliegen:

"Das steuerliche Einlagekonto kann nach Ansicht des BFH (Urteil vom 6.10.2009, I R 24/08, GmbHR 2010, 160) nicht als – allgemeines – Auffangkonto für Vermögensmehrungen und Vermögensminderungen, die nicht aus den Steuerbilanzen resultieren, angesehen werden.

Der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge ermittelte Bestand des steuerlichen Einlagekontos am Ende des Wirtschaftsjahres wird vom Finanzamt – auch wenn keine Änderungen eingetreten sind – gesondert festgestellt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG). Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) über die gesonderte Feststellung zum folgenden Feststellungszeitpunkt (§ 27 Abs. 2 Satz 2 KStG). Darüber hinaus entfaltet der Feststellungsbescheid materiell-rechtliche Bindungswirkung für den Anteilseigner (BFH Urteil vom 19.5.2010, I R 51/09, BFH/NV 2010, 1886). Denn die Bezüge aus Anteilen an einer Körperschaft gehören nicht zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit diese Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto als verwendet gelten. Damit knüpft der Einkommensteuertatbestand für die Einnahmen aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG an die im Bescheid nach § 27 Abs. 2 KStG festgesetzten Beträge an."

(aus  Josef Schneider, Lexikon des Steuerrechts Band 16, 6. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag)

Wie ich bereits erwähnte, sind somit die Wertangaben bei der Steuerbilanz für die KStG massgeblich und Änderungen durch jedwede Verrechnung - auch im Sinne des EStG - nicht möglich und nicht zulässig, denn der Feststellungsbescheid nach dem KStG ist inhaltlich für jede weitere Verwendung des festgestellten Inhaltes bindend. Siehe oben BFH.

Ich gehe davon aus, dass der Fall somit bereits höchstrichterlich entschieden ist, und nur in Unkenntnis von Teilen der Finanzverwaltung mögliche Abweichungen auftreten.

Alles Gute

Der Chartlord

 

179 Postings, 4623 Tage tibestizur Steuerproblematik 2

 
  
    #800
2
29.05.12 11:48

Zur Veranschaulichnung der Problematik stell ich hier mal die konkreten Depotauszüge eines beliebigen Kaufs der letzten Monate rein

 

A) Die Wertpapierabrechnung vom Kauftag über 100 Stück am 6.3.2012 zu 13,139 Euro (inclusive Gebühren: 13,258 Euro)

 

WERTPAPIERABRECHNUNG
KAUF AM 06.03.2012 UM 14:57:26 IN TRADEGATE EXCHANGE 
 
Wertpapier WKN ISIN
DEUTSCHE POST AG NA O.N. 555200 DE0005552004
Einheit Umsatz
ST 100,00000     Kurs 13,139000 EUR P.ST. FRANCO COURTAGE
Kurswert  EUR 1.313,90
Provision  EUR 5,00
Grundgebühr EUR 4,95
Eig. Spesen EUR 1,95
Wert 08.03.2012 EUR 1.325,80

 

 

B) Und hier die entsprechende Position aus der laufenden Gewinn- und Verlustrechnung, die von Consors tagtäglich aktualisiert wird:

DatumDepottextStück/NominaleEinstands­kurs inkl. Neben­kostenInvestiertes KapitalBewertungs­kursGewinn/Verlust bei Verkauf zum Bewertungs­kurs in EUR
06.03.2012KAUF100,0012,558 EUR1.255,80 EUR13,518 EUR+96,00

Man sieht, dass der ursprüngliche Kaufkurs inclusive Spesen von 13,258 pro Aktie  in der Gewinn/Verlustrechnung um die Dividende von 0,7 Euro auf 12,558 Euro reduziert wurde.

Das wurde bei allen dividendenrelevanten Kaufpositionen so durchgeführt.

 

 

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