autoverkauf, 1 jahr gewährleistung


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Neuester Beitrag: 15.02.02 10:48
Eröffnet am:13.02.02 18:59von: ReWolfAnzahl Beiträge:28
Neuester Beitrag:15.02.02 10:48von: blindfishLeser gesamt:13.096
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3492 Postings, 9021 Tage ReWolfautoverkauf, 1 jahr gewährleistung

 
  
    #1
1
13.02.02 18:59
Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen

spinnen die jetzt oder was ???? das kann doch nicht sein ??

Klausel‚ gekauft wie besehen´ soll entfallen  
 
Käufer gebrauchter Autos genießen künftig mehr Schutz, wenn sie das Fahrzeug bei einem Händler gekauft haben. Den häufig praktizierten Ausschluss der Gewährleistung wird es nicht mehr geben, die Klausel ‚gekauft wie besehen' hat ausgedient. Dies ist eine der tief greifenden Veränderungen des Gewährleistungsrechts, das voraussichtlich von Januar 2002 an in Kraft tritt. Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber die EG-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf umsetzen.

Die Gewährleistungsfrist von Autos verlängert sich auf drei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen im Kaufvertrag auf ein Jahr, bei Neufahrzeugen auf zwei Jahre begrenzt werden. Eine wichtige Änderung ist auch die Umkehr der Beweislast. Bisher musste der Käufer nachweisen, dass nach dem Kauf aufgetretene Mängel bereits bei Lieferung bestanden haben. Künftig geht das Gesetz davon aus, ein innerhalb von sechs Monaten bemerkter Mangel habe schon beim Kauf vorgelegen.

Die Autohändler wiederum werden sich auf die neue Rechtslage erst noch einstellen müssen. Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Kurt Reinking empfiehlt der Branche, sich mit kaufbegleitenden Gutachten, Reparaturversicherungen und Haltbarkeitsgarantien für Gebrauchtwagen auf die neue Situation einzustellen. Die Anbieter von Gebrauchtwagen-Garantien und Sachverständige arbeiten zur Zeit mit Hochdruck an neuen Leistungen für den Autokauf. Die Experten von DEKRA haben bereits ein Gebrauchtwagen-Siegel aus neutraler Hand vorgestellt. Es bietet dem Kunden mehr Sicherheit beim Autokauf und federt zugleich die neuen Risiken des Handels ab.

Auch Freiberufler und Gewerbetreibende betroffen

Betroffen von der Gesetzesnovelle ist nicht nur der Autokauf eines privaten Verbrauchers beim Autohändler. Die Regelung gilt auch für alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit gelegentlich ein Betriebsfahrzeug an einen Verbraucher verkaufen, stellt Reinking klar. Somit müssen auch Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Landwirte sowie Gewerbetreibende wie Autovermieter, Lebensmittelhändler und Handwerker die neuen Bestimmungen beachten.

 
2 Postings ausgeblendet.
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3492 Postings, 9021 Tage ReWolfhab ihr kein auto ???? geht ihr alle zu fuss ???

 
  
    #4
13.02.02 19:14
hey 1 jahr gewährleistung ist absolut lang...in einem jahr passiert viel...das kann doch nicht sein !  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfgültig für den Verkauf des gebrauchten Kfz's o.T.

 
  
    #5
13.02.02 19:17

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfda gibts in zukunft nur EINS....LEASING

 
  
    #6
13.02.02 19:22
bisher hab ich immer gekauft....aber auf sowas will ich mich nicht einlassen  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfhat hier keiner eine meinung ???

 
  
    #7
13.02.02 19:27
das regt mich echt auf !!!  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfok wens keinen interessiert...dann geh ich

 
  
    #8
13.02.02 19:35
zum italiener was essen...bye
 

18 Postings, 8824 Tage NalanHallo rewolf

 
  
    #9
13.02.02 19:36
nach dem neuen Absatzgesetzt (ab 01.01 2002) gilt das für alle gebrauchten Güter die verkauft werden. Es bezieht sich aber nur auf Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren.
Gruss Nalan  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolf@ nalan die praxis besagt:

 
  
    #10
13.02.02 19:39
das ein Kfz mit einem mangel, der  nach einem halben jahr ab kaufdatum auftrat....auch früher bestanden haben MUSS......was für ein schwachsinn...
wenn der typ den motor zusammenheizt..dann muss der verkäufer bezahlen!!

das kann doch nicht sein  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfdas gibt ne menge Arbeit für die Rechtsanwälte

 
  
    #11
13.02.02 19:50
sogar der obsthändler muss 1 jahr gewährleistung geben wenn er seinen gebraucten wagen verkauft *tztztz

ok der Italiener ruft und mein magen auch *ggg  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfmorgen....bei nächsten autoverkauf wisst ihr ja

 
  
    #12
14.02.02 09:27
bescheid....1 jahr gewährleistung....whow  

1152 Postings, 8685 Tage borglingWo ist das Problem? Fahr zur Dekra und lasse ein

 
  
    #13
14.02.02 09:38
Gutachten erstellen. Schlag den Preis auf den Verkaufspreis oben drauf, der übrigends schon dadurch steigen dürfte, dass Du ein Gutachten hast machen lassen. Du bist aud dem Schneider, denn wenn die Dekra ein Mangel nicht entdeckt, hast Du ihn auf jeden Fall schon mal als Leie nicht arglistig verschweigen können.
Wenn Du dazu nicht bereit bist, besteht sowieso ein Vetrauensmangel deinerseits, vor dem ich als ahnungsloser Käufer geschützt werden soll.

Ich finde das nur fair.

Gruß  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfmensch borgling

 
  
    #14
14.02.02 09:43
ich kann doch soviel gutachten machne wie es gutachter gibt!!!
aber ich komm trotzdem nicht aus der gewährleistung raus. was nütz dann das gutachten wenn due trotz gutachten in der gewährleistung drinnen steckst.  

13436 Postings, 8906 Tage blindfish@rewolf

 
  
    #15
14.02.02 10:03
...sehe das ebenfalls recht skeptisch, auch mit der Umkehr der Beweislast... man stelle sich den Fall vor, in dem A ein Auto von B kauft und es nach 4 Monaten weiterverkauft an C. Einen Monat später tritt ein Mangel auf. Wer haftet?? (Variante: Vielleicht war bereits ein Mangel bei B vorhanden, durch den ganz normalen Gebrauch seitens des A wurde dieser verstärkt und bei C tritt er zu Tage! Wer haftet wie??)

Aus der Sicht des Käufers ist es natürlich gut, aber dies sollte wirklich beschränkt sein auf Käufe vom Gebrauchtwagenhändler...

Muß aber auch sagen, daß ich mich erst noch mit dem Gesetz befassen muß, vielleicht gibt es ja wieder die berühmte Ausnahme von der Ausnahme!?

Gruß, blindfish :-)

 

62 Postings, 9065 Tage jollyjumperGebrauchtwagen GWA

 
  
    #16
14.02.02 10:35
Ich melde mich seid langem mal wieder zu Wort, denn ich hab mich (als kleiner Autohändler) länger mit dem Thema befasst.

Also es ist so:
Die Gewährleistungsfrist wurde auf min. 1 Jahr erhöht (2 Jahre, falls Ihr es nicht vertraglich festlegt). Dies gilt für alle Selbstständigen auch Freiberufler auch dann wenn sie das Fahrzeug bei einem Autohändler Inzahlunggeben!!
Im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen das das Fahrzeug beim Verkauf Mangelfrei war. Allerdings wird die Beweislastumkehr im Moment grad von einigen Juristen in Frage gestellt.
Es gilt für alle Mängel auch Beulen und Kratzer, es kann also (theoretisch) passieren, dass jemand ein Auto kauft nach 3 Monaten eine Schramme reinfährt und der Verkäufer beweisen muss, dass die Schramme nicht da war!!
Ein Gutachten von Dekra, TÜV oder einem Sachverständigen ist teuer und ob´s hilft entscheidet im Zweifel der Richter. Was hilft ist eine Gebrauchtwagengarantie mit einer allinklusive Police, die ist aber so teuer (ca. 300€) das eine Umlage auf den Kaufpreis wohl kaum möglich ist.
Leasinggeschäfte sind (wie sovieles) noch nicht geregelt, wer gilt rechtlich als Besitzer? Benutzer? Eigentümer? Mieter? usw.. Hat z.B. der Kunde der "sein eigenes" Leasingfahrzeug nach Leasingende kauft einen Rechtsanspruch auf Gewährleistung, oder musste er die Mängel kennen??
Wer jetzt meint kein Problem ich verkaufe mein (geschäftlich genutztes) Fahrzeug an meine Frau/Mutter/Vater/Tochter usw. und der verkauft es weiter, der irrt! Die Juristen nennen dies einen "Umgehungstatbestand" und verwerfen das ganze.
Diese Regel nutzt (wie viele andere) mehr oder weniger nur den "Stänkerern und A***löchern" in unserem Lande.
Ach nochwas ist übrigens ein EU-Gesetz, Deutschland hatte wenig Einfluss darauf.

Wenn Ihr noch Fragen habt, versuche ich diese gerne zu beantworten.

gruß jj  

1152 Postings, 8685 Tage borglingKleiner Einwand Blindfish

 
  
    #17
14.02.02 10:52
Erstens, ich habe mich damit noch nicht genügend befasst. Aber soweit ich weiß geht es ja um die Veräußerung von Gewerbmäßig genutzten Fahrzeugen und wieso soll der Gebrauchtwagenhändler schlechter gestellt werden als alle anderen Gewerbetreibenden. Der kann doch z.Bsp. versteckte Mängel von Fahrzeugen mehrer Vorbesitzer, oder mehrer Benutzer auch nicht wissen, da es ja ausschließlich auf die besondernen Bedingungen, der gewerblich genutzten Fahrzeuge ankommt.

Das wird wohl insgeamt einschneidende Wirkungen auf dem Gebrauchtwagen-Sektor haben, denn der Gebrauchtwagenhändler wird keine Fahrzeuge mehr verkaufen (können), welche mehr als einen Vorbesitzer hatten. Die werden alle nur noch "Privat" gehandelt werden.

Gruß  

1152 Postings, 8685 Tage borgling@jollyjumper

 
  
    #18
14.02.02 10:55
Stimmt! "1999/44/EG" 5 Seiten PDF

Wie gehts jetzt bei Dir weiter kann mir das nur schwer vorstellen. Bei der Rechtsunsichheit!!!

Gruß  

16834 Postings, 8748 Tage chrismitz@rewolf

 
  
    #19
14.02.02 11:00
Jetzt hör auf zu heulen und verkauf doch Deine Karre bei den Russen od. Polen,
da gibt es sowas nicht!!! :-))

Gruß  

62 Postings, 9065 Tage jollyjumper@Borgling

 
  
    #20
14.02.02 11:08
Eigentlich hat sich nicht viel geändert.
Unser Betrieb liegt sehr ländlich viele Kunden und auch Vorbesitzer kenne ich persönlich, dann ist´s nicht das Problem. Ich hab jedenfalls seid Jahresanfang die gleiche Menge verkauft und bisher ohne Probleme und ohne Gutachten oder (rückgesicherte) Garantien, wenn was ist´s muss es halt bezahlt werden oder man enigt sich.
Ob jetzt mehr oder weniger Autos privat gehandelt werden (Anteil z.Zt. bei ca.55%) darüber streiten sich noch die "Experten", denn wenn der Kunde auf sein GWA-Recht besteht muss er ja beim Händler kaufen, darum kann es auch gut sein für die Händler.

Ich denke die ersten Gerichtsurteile werden etwas Licht ins Dunkel bringen.

gruß jj  

39 Postings, 8569 Tage pipelineMöglichkeit durch AGB

 
  
    #21
14.02.02 11:19
Was sich im BGB geändert hat beinflusst nicht unbedingt die Praxis. Die Urteile, die Licht ins Dunkle bringen werden, sind diejenigen, die sich damit befassen, ob eine Veränderung der Gewährleistung in den AGB eine unangemessene Benachteiligung iSd. § 307 II Nr. 1 darstellt oder nicht. Werden es sehen..
 

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfne farge @jollyjumper

 
  
    #22
14.02.02 11:29
du schreibst: Dies gilt für alle Selbstständigen auch Freiberufler auch dann wenn sie das Fahrzeug bei einem Autohändler Inzahlunggeben!!

hier dachte, wenn ein Selbstständigen oder ein Freiberufler das Fahrzeug bei einem Autohändler in Zahlung geben gilt diese neue Regelung NICHT!!!
oder hab ich da was falsches gelesen ??  

1152 Postings, 8685 Tage borglingEs dürfte aber doch erheblichen Einfluß aud den Ge

 
  
    #23
14.02.02 11:40
brauchtwagen-Sektor haben, das eben die Freiberufler und Selbständigen euch gleich behandelt werden. Vielleicht nicht bei Dir auf dem Lande, doch in den Großstädten kann das doch erheblichen Einfluß haben. Würdest Du jetzt mein Auto annehmen, nicht wissend ob die Mühle in meinem Betrieb von mir oder allen 50 Angestellten als Betriebsshuttle genutzt wurde. Denn ich dachte auch das rewolf recht hat und bei Inzahlungnahme das Gewährleistungsrisiko auf den Händler übergeht.

Gruß  

62 Postings, 9065 Tage jollyjumperInzahlungnahme

 
  
    #24
14.02.02 12:26
Nein das Risiko geht NICHT auf den Händler über, sondern "die Kette" bleibt geschlossen, d.h. ich hab Zugriff auf Euch und Ihr habt evtl. noch Zugriff auf den Vorbesitzer falls der auch Selbstständig war und das Jahr noch nicht um ist! Ob ich (also der Händler) diesen Rückgriff im Einzelfall macht wird wohl von "der Güte" des Kunden abhängen. Denn wer verklagt schon einen guten Kunden?
Allerdings kann es sehr wohl sein, das ein z.B. übers Internet angebahnter Kauf und die Inzahlungnahme dazu, den Händler stutzig macht und man dann den Rückgriff auch macht.
Andererseits es ist ja so, ein Gebrauchtwagen muss keinesfalls "neu" sein sondern, er darf schon Gebrauchsspuren und Abnutzungen haben, mann muss diese nur so genau wie möglich im Vertrag festhalten. Auch hat ein Kunde dem z.B. ein 100.000 km - Motor kaputt geht keinen Anspruch auf einen neuen oder AT-Motor sondern nur auf einen Gebrauchtmotor mit 100.000km.

Ich persönlich würde JEDES Auto Inzahlungnehmen egal ob Betriebshure oder nicht. In Deutschland ist noch KEIN Auto wegen Unverkäuflichkeit verbrannt worden, alles eine Frage des Preise ;).

@pipeline: Ja genau auf die Urteile muss man warten besonders die welche sich auf die Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Privatleuten abzielen.

gruß jj  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolfhallo blindfish

 
  
    #25
14.02.02 13:09
sag mal hast du mit der juristerei was am hut ???

wenn du dich näher mit diesem gesetz befasst hast, würde mich es wirklich sehr interessieren

ich sag mal vorab Danke  

13436 Postings, 8906 Tage blindfish@rewolf

 
  
    #26
14.02.02 20:40
Hab von 92-97 Jura studiert, aber das Staatsexamen noch nicht abgelegt, weil vor 4 Jahren selbständig gemacht... möchte das jetzt noch abschließen, muß nach dieser langen Zeit allerdings viel nochmal mehr oder weniger von vorne angehen (bin eben nicht mehr auf dem neuesten Stand)...

Gruß, blindfish :-))  

3492 Postings, 9021 Tage ReWolf@ blindfish

 
  
    #27
15.02.02 10:38
da bist du ja der richtige mann. stell bitte was rein, wenn du das gesetzt durchleuchtet hast  

13436 Postings, 8906 Tage blindfish@rewolf

 
  
    #28
15.02.02 10:48
..könnte eine Weile dauern... wenn Du eine konkrete Frage hast, könntest Du evt. auch mal Tyler oder Calexa fragen (die sind da vermutlich gerade aktueller)...

gruß, blindfish :-))  

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