Steinhoff Informationsforum
Die stellen sich vor,und Du entnimmst,von welchem Magazin die sind.
Eine endgültige Entscheidung scheint es ja nicht zu sein:
"The Registrant has determined not to proceed with the proposed initial public offering of the securities contemplated by the Registration Statement at this time. The Registration Statement has not been declared effective by the Commission and the Registrant confirms that it has not sold any securities pursuant to the Registration Statement. Accordingly, the Registrant believes that the withdrawal of the Registration Statement is consistent with the public interest and the protection of investors, as contemplated by Rule 477(a) of the Securities Act.
The Registrant acknowledges that no refund will be made for fees paid to the Commission in connection with the filing of the Registration Statement. The Registrant requests, however, that, in accordance with Rule 457(p) promulgated under the Securities Act, all fees paid to the Commission in connection with the filing of the Registration Statement be credited for future use in the name of Mattress Firm Group Inc."
Mit großer Wahrscheinlichkeit würde ein IPO zum jetzigen Zeitpunkt dem gesamten Vorhaben lt. 15.12. zuwiderlaufen.
https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/1883331/.../tm232521d1_rw.htm
"Ja ,das andere ist es,warum hat dieser verdammte Börsengang wirklich nicht stattgefunden,
und nicht welche Gründe es gibt,diesen abzusagen."
Wieso seit ihr eigentlich so geil darauf alles zu verkaufen ???
Wie sollen denn die Zinsen bezahlt werden wenn ich die Ertragsbringer verramsche.
Das war für mich ein Grund hier aus zu steigen.
Auf der anderen Seite wird der Erhalt von Steinhoff gefordert.
Das passt doch alles Betriebswirtschaftlich gesehen nicht zusammen was du forderst.
Sorry meine Bescheidene Sichtweise.
der Besitzanteil Steinhoffs wäre auch nicht verändert.
Der Erlösanteil wäre so oder anders nicht 100 %.,sondern eben nur 49.
Nur die Gesellschaftsform der Matress Firm hätte sich eben in eine AG mit Börsennotierungen geädert,oder?
Auch langfristig kann man sicherlich viele Modelle sehen.
Aber zuerst wichtig,ist doch ,überhaupt mit dem Geschäft die Kosten stemmen zu können.
Und diese Priorität,hat man nicht gesehen,Zeit verplempert,Zeit ist Geld ,heisst es nicht umsonst.
Meine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse halten sich auch in sehr engen Grenzen.)
Cool wäre wenn SDK mal ne Summe an Aktien nennt. Haben wir 3Mrd. Shares ?
Es bekräftigt eigentlich alles was man bisher gesagt hat.
Die Aktionäre verlieren dadurch alles.. an Infos kommt man sagor sehr schwer dran abgesehen von Stimmrechte etc.
man muss gegen sowas Gegenstimmen!!
"Bei dem Matress-Börsengang wäre doch gar nichts verkauft worden,
der Besitzanteil Steinhoffs wäre auch nicht verändert."
Und was verändert sich mit dem Gewinn von Matress ?
Genau nichts.
Zu deinen Besitzanteile an der Börse hätten sich nicht verändert.
Das nehme ich mal so hin.
Nur wie soll sich denn bei deiner Konstellation ein Kurs bilden?
Finde den Fehler.
Laut Gesetzeslage sollte ja folgendes zutreffen, falls es zu einem Deslisting kommt:
Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin,
auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben.
Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden.
Seither muss den Anlegern bei Bekanntgabe einer geplanten Dekotierung ein Abfindungsgebot gemacht werden.
Und das, noch bevor der eigentliche Antrag zum Widerruf der Börsenzulassung gestellt wird.
Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen.
Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt.
Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen.
Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss,
andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/rueckzug-von-der-boerse-delisting-was-passiert-wenn-eine-aktie-von-der-boerse-genommen-wird-10855494
Spannend, wie das mit der sechsmonatigen Regelung im Falle eines Delistings laufen wird und was monetär tatsächlich angeboten werden könnte...
Zeitpunkt: 13.01.23 10:04
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Im Sinne von Verschiebung,gutgläubig würde ich allenfalls bis Juli der Begründung des Vorstandes folgen. ( Markt / Timing / )
Danach ,nicht mehr,weil die Nachteile so schwer wiegend sind,das der Börsengang einfach alternativlos wurde.
Der Zeitpunkt ( gestern ) der ohnehin notwendigen Veröffentlichung erscheint mir wenig vertrauenswürdig. Es kann Zufall sein,aber ich sehe es eher als Rechtfertigung hinsichtlich der öffentlichen Kritik.
Ja Businessenglisch und die kryptischen Veröffentlichungen zusammen,lassen wohl Interpretationsspielraum.
Aber ,den Börsengang irgendwann durchzuführen,könnte zwar sinnvoll sein.
Allerdings im konkreten Zusammenhang klingt das nicht nach Marktaufschub,denn dann wäre ja spätestens nun die Zeit gekommen,oder etwa nicht?
Es macht schon einen Unterschied, ob durch Börsengang von Mattress die Schulden maßgeblich reduziert werden können und dadurch auch langfristig weniger Zinsen gezahlt werden oder ob Mattress zwar jährlich Gewinn für Zinszahlungen beisteuert aber bilanziell scheinbar mit null auftaucht.
Aber ihr/wir haben es hier mit richtig abgew..en Profis zu tun. Glaubt denn wirklich jemand, die beherrschten z. B. nicht im FF welche Modalitäten für ein Delisting gelten?
Ich bin voll dabei den HF es so schwer wie nur irgend möglich zu machen.
Schlußendlich aber spielen die, was rechtliche Dinge anbelangt, in einer Liga an die keiner hier auch nur annähernd herankommt.
Aber hoffen tu ich trotzdem.
Grüße
Auf den Gewinn hat das keinen Einfluss.Nicht für Matress und auch nicht für Steinhoff.
Worauf willst Du hinaus? Das der Quotenbesitz ein Hindernis darstellen würde?
Das hätte man frühzeitig gewusst ,dem ist nicht so.
Zeitpunkt: 30.01.23 09:49
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
"Worauf willst Du hinaus? Das der Quotenbesitz ein Hindernis darstellen würde?"
Um die Aktien an der Börse zu bringen müssen diese auch handelbar sein.
Dazu ist ein Free Float erforderlich, das heißt du musst Aktien platzieren.
Free Float oder auch Streubesitz beschreibt kleine Aktienanteile einer Aktiengesellschaft, die frei für den Handel verfügbar sind.
Das würde aber voraussetzen das Anteile angegeben werden müssen.
Im Gegensatz zu dir der davon ausgeht das die Eigentümer 100% ihrer Anteile behalten werden.
Ich für meinen Teil will mich nicht abzocken lassen, ansonsten ist mir mein Restgeld es Wert das Steinhoff in die Insolvenz geht mit samt den Gläubigern, dann wird der Knochen nicht mehr abgelutscht.
Meine Meinung
Grüße
Dagegen wäre der Steinhoffskandal ne Rand-Nummer ;-)
Falls Steinhoff nicht mit in diesem Strudel zu finden wäre.
Genial.
#55055 Hagüwa hat darauf hingewiesen und #55085 Squideye hat ergänzt "übrigens Feiertag
in ZA und kein Handel".
Sollte genauer geprüft werden.