Zivilcourage? Vorsicht Lebensgefahr!!
Zustand von verprügeltem Rentner stabil
Der Gesundheitszustand des 73-Jährigen, der gestern auf der Heilbronner Theresienwiese von drei Jugendliche zusammengeschlagen worden war, hat sich stabilisiert. Der Mann wollte die drei davon abhalten, eine Gedenktafel für die im April vergangenen Jahres ermordete Polizistin zu schänden.
Gedenktafel steht auf einer Wiese
* Bei dieser Gedenktafel ereignete sich die Schlägerei
Der 73-Jährige, der von seiner Ehefrau begleitet wurde, hatte die 16, 19 und 22 Jahre alten Männer angesprochen, als er sah, dass sie gegen die Erinnerungstafel traten. Einer der Tatverdächtigen schlug den älteren Mann anschließend so stark auf den Kopf, dass er nach SWR Informationen Gehirnblutungen erlitt und das Bewusstsein verlor. Der Rentner konnte nach Polizeiangaben bislang noch nicht vernommen werden.
Die der Polizei bekannten Männer aus Bosnien, der Türkei und Deutschland wurden noch am Abend festgenommen. Sie sollen heute dem Haftrichter vorgeführt werden. An der Fahndung waren mehrere Streifen der Polizei sowie ein Polizeihubschrauber beteiligt. Nach bisherigen Informationen der Polizei hatte die alkoholisierte Gruppe auf dem Weg von der Heilbronner Innenstadt zur Theresienwiese bereits mehrere Personen belästigt oder angegriffen und teilweise verletzt. Unter den Opfern war auch ein 67-Jähriger, dem ein 60-Jähriger zu Hilfe kam. Als das Trio auch diesen attackierte, hielt ein Auto mit zwei etwa 25 Jahre alten Männern, die die Angreifer in die Flucht schlugen. Zudem hatte die Gruppe gegen Fahrzeuge uriniert. Die Festgenommenen trugen laut Polizei mindestens eine Flasche Wodka bei sich.
Rech fordert umgehende Bestrafung
Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) zeigte sich bestürzt und verurteilte die Tat als schändlich und menschenverachtend. Innenminister Heribert Rech (CDU) zeigte sich betroffen über die Brutalität der Tat und das "ruchlose Verhalten" an der Gedenktafel. Rech betonte: "Hier muss die Strafe auf dem Fuß folgen." Auch der Heilbronner Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach zeigte sich tief betroffen. "Wir sind entsetzt über diese brutale Attacke gegen einen mutigen Mitbürger, der höchste Zivilcourage gezeigt hat und die Schändung der Gedenkstätte für die vor über acht Monaten ermordete Polizistin verhindern wollte", sagte Himmelsbach.
Quelle: swr.de
lt. Wikipediea:
Gutmensch ist in der politischen Rhetorik ein Kampfbegriff zur Abwertung von Personen, die als Vertreter der politischen Korrektheit angesehen werden. Dieser Neologismus wird von „guter Mensch“ abgeleitet, wendet aber die positive Bedeutung des Ausdrucks ins Gegenteil, ist also eine Pejoration.[1] In Bedeutung und Benutzung lehnt sich der Begriff – je nach Kontext – an das Wort Weltverbesserer[2] an.
Benutzer des Begriffs unterstellen Personen oder Personengruppen mit betont moralischer Grundhaltung fehlgeleitetes bzw. zweifelhaftes Verhalten.[3] Der Begriff bezieht sich auch auf den Unterschied zwischen 'gut gemeint'[4] und 'gut gemacht'. Ein Gutmensch hat gute Absichten, möchte bestimmte Probleme lösen oder die Welt verbessern. Seine Handlungen oder die verwendeten Mittel gelten aber in den Augen derer, die Gutmensch als Kampfbegriff verwenden, als zweifelhaft, meist wegen einseitiger Betrachtung eines Problems, mangelnder Objektivität oder Unkenntnis der Faktenlage. Gutmensch wird oft mit Begriffen wie Pharisäer und Heuchler, seit Mitte der 1990er Jahre auch mit der Politischen Korrektheit verbunden und als Anklage verstanden, die drastisch als „Terror der Gutmenschen“ erscheint. Im öffentlichen Sprachgebrauch dient der Begriff durchweg als eine negativ konnotierte Fremdbezeichnung. Eine wenn auch oft ironische, aber ernstgemeint „liebevolle“ Verwendung findet sich zumeist nur in persönlichen Gesprächen, z. B. für „das Herz am rechten Fleck haben“, großzügiges Verhalten oder für „übertriebenen“ Altruismus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutmensch
Wenn ich den einige Posts hier zudem Begriff wird das aber eher mit Trottel, Dumpfbacke oder leicht "gaga" gleichgesetzt.
Hier scheint doch noch Klärungsbedarf zu bestehen. :-)))))))))
(...)
Ausgangspunkt für den Streit war das Verhalten der vier Angeklagten an der Badestelle „Im Saatwinkel“. Der 44 Jahre alte Badegast Ralf-Hans S. hatte bemerkt, dass sie einen Berg Müll hinterließen. Als er die jungen Männer barsch aufforderte, den Unrat zu beseitigen, wurde er von ihnen angegriffen und geschlagen. Der 18 Jahre alte Angeklagte Ugur Al. räumte vor Gericht ein, mit einem zehn Zentimeter dicken Knüppel mit „voller Wucht“ auf den Rücken von Ralf-Hans S. geschlagen zu haben. Die Prügelei wurde von anderen Badegästen bemerkt. Drei Männer eilten Ralf-Hans S. zu Hilfe. Unter ihnen Darius E., der den Knüppel schwingenden Ugur Al. von hinten unter die Schultern fasste und ihm den Kopf mit dem sogenannten Doppel-Nelson-Griff nach unten drückte. Beide kamen ins Straucheln und stürzten. Darius E. fiel dabei bäuchlings über Ugur Al. In diesem Moment stach Erol A. von hinten zu.
(...)
Die Staatsanwaltschaft hatte den wegen gefährlicher Körperverletzung unter Bewährung stehenden Erol A. wegen Mordes angeklagt. Die Jugendkammer verurteilte ihn aber wegen Totschlags, weil das Mordmerkmal Heimtücke nicht gegeben sei. Darius E. habe zwar nicht mit einem Messerstich rechnen müssen, ihm sei aber bewusst gewesen, dass er sich in einer gefährlichen Situation befunden habe.
(...)
Opferanwalt Roland Weber, dessen Kanzlei die Angehörigen von Darius E. vertrat, sprach nach der Urteilsbegründung von einem „fairen und sehr sachlich geführten“ Verfahren.
http://www.welt.de/berlin/article153...geler_See.html
Was ist nur in diesem Land los? Da sieht man, wie jemand von anderen verprügelt wird, eilt dem Opfer zur Hilfe, zeigt Zivilcourage, wie es Politiker immer wieder fordern, und dann wird man elendig von hinten abgestochen und der Mörder bekommt lächerliche 8 Jahre Haft? Das Gericht erklärt durch die Blume "Selber Schuld" und dann spricht der Opferanwalt ebenfalls noch von einem "fairen" Verfahren???
was muss man eigentlich als 17 jahriger tun um für 15 jahre einzusitzen?
Wir haben in Deutschland die 2/3 Regelung die besagt, dass der Häftling nach verbüßen von 2/3 der Haftzeit wenn nicht gravierende Gründe dagen sprechen, frei zu lassen ist.
Man muss aber auch sehen, dass eine längere Haft vermutlich nichts bringen würde.
Der Tote wird nicht wieder lebendig, wenn der Täter 10 Jahre bekommen hätte.
Und abschreckender wären 2 oder von mir aus auch 8 mehr für die anderen auch nicht gewesen.
Es bleibt nur ein sehr ungutes Gefühl des "Nichtgesühnten Verbrechens" zurück.
und die Beurteilung als Totschlag ist genauso eine Frechheit, zumal Opfer und Täter keine direkte Auseinandersetzung hatten.
Ein Angriff mit einem Messer von hinten erfolgt wohl mit Heimtücke und erfordert wohl auch den Tatbestand des Tötungsvorsatzes.
Solange unsere Richter das Recht aus politischen Gründen beugen, ist etwas faul in unserem Land.
Da fällt mir nur noch ein alter Witz ein.
Richter zum Angeklagten:" Sie behaupten also immer noch, das ihnen das Opfer ins Messer gelaufen ist!"
Angeklagter: "Natürlich Herr richter, so wars!"
Richter:" Angeklagter, aber doch nicht 21mal und dann noch rückwärts!"
M.M. nach wird sich mittelfristig zeigen, dass eine disziplinierende Wirkung davon ausgeht.
Und der hier hat dann wohl völlig seinen Beruf verfehlt:
"Opferanwalt Roland Weber, dessen Kanzlei die Angehörigen von Darius E. vertrat, sprach nach der Urteilsbegründung von einem „fairen und sehr sachlich geführten“ Verfahren."
[aus #99]
Kuschelanwalt, das.
Gruß
Talisker
haben?
Er hat seinem Berufstand alle Ehre gemacht, denn seine Aufgabe ist, die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen.
Diese hat er eindeutig erfüllt.
und bevor du anderen vorwirfst, sie würden schwadronieren, solltest du über deine eigenen Aussagen nachdenken.
Wir brauche keine neuen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts und da sind eindeutig die Richter gefordert.
jugendliche Straftäter gehören, gerade wenn sie Wiederholungs-oder Gewohnheitstäter sind hart bestraft, egal welcher Nationalität!
Da komm ich nicht mehr mit...
Und wage gar nicht zu fragen, wie du zu der Aussage der Rechtsbeugung aus politischen Grünen kommst.
Gruß
Talisker
In dem Zusammenhang ist die Aussage schon etwas bedenklich.
zu dem anderen sachverhalt,kann ich dir nur folgendes sagen.
Richter wird man nicht wie Rechtsanwalt.
Richter werden vom Ministerpräsidenten ernannt und auch entlassen.
Wenn es also opportun ist das man auf ausländische Straftäter besondere Rücksicht nimmt(Politisch so gewollt!!), dann wächst auch der Druck auf Richter sich so zu verhalten, denn die wollen ihre berufliche Existenz(höhere Besoldung, Strafversetztung) nicht gefährden.
Immer getreu dem Leitsatz,wesen Brot ich ess, desen Lied ich sing!!!
Aber ist auch völlig egal, denn du liegst falsch bzw. es ist irrelevant. Die Einstellungsverfahren von Richtern werden von höheren Gerichten vorgenommen. In Hamburg gabs mal den Fall, dass der Justizsenator dies an sich ziehen ("zentralisieren") wollte, den Gegenwind, den er da abbekam (Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz) hat er nicht ausgehalten und musste einknicken.
Noch irgendeine Verschwörungstheorie auf Lager?
Ach ja, noch zur Berliner Kuscheljustiz gegenüber Heranwachsenden:
http://www.faz.net/s/...55ACB98EA65BB29E6A~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Gruß
Talisker
§ 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Der Opferanwalt, war wohl nur zufrieden, weil er wohl mit einem Urteil auf Notwehr gerechnet hatte.
Der Täter wollte seinem Basballschläger schwingendem Freund doch nur zu Hilfe eilen, den es bestand ja die Möglichkeit, das
der herbei geeilte Helfer seinen Freund erwürgen könnte.
Das sendet natürlich ein eindeutiges Signal an alle Gewaltbereiten.
http://www.jungle-world.com/seiten/2008/02/11242.php