Zivilcourage? Vorsicht Lebensgefahr!!


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Neuester Beitrag: 13.01.08 20:29
Eröffnet am:10.01.08 09:05von: BankerslastAnzahl Beiträge:116
Neuester Beitrag:13.01.08 20:29von: hederaLeser gesamt:7.331
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26159 Postings, 7569 Tage AbsoluterNeulingWenn Du Jura studiert hast, hedera,...

 
  
    #101
2
13.01.08 17:00
...fresse ich einen Besen.

36845 Postings, 7740 Tage TaliskerDa kann man alles und nichts tun

 
  
    #102
1
13.01.08 17:16
Denn Höchststrafe ist nun mal 10 Jahre im Jugendstrafrecht, man hätte hier also nicht bis 15 Jahre gehen können. Äh, die ganze Diskussion die letzten Tage verpennt?
Gruß
Talisker  

3124 Postings, 6377 Tage hederaDieses Urteil zeigt wieder mal ganz deutlich,.....

 
  
    #103
4
13.01.08 17:28
....wie die deutsche Justiz tickt. Und die Botschaft ist klar: Wer anderen in Not helfen möchte, sollte das lieber nicht tun. Er bringt sich nicht nur selbst in Gefahr sondern muss auch damit rechnen, daß die Täter, sogar im Falle eines Mordes, sowieso nur milde bestraft werden. Oder würdet ihr nach diesem Urteil noch anderen zu Hilfe eilen?

Wir haben in Deutschland die 2/3 Regelung die besagt, dass der Häftling nach verbüßen von 2/3 der Haftzeit wenn nicht gravierende Gründe dagen sprechen, frei zu lassen ist.

Man muss aber auch sehen, dass eine längere Haft vermutlich nichts bringen würde.
Der Tote wird nicht wieder lebendig, wenn der Täter 10 Jahre bekommen hätte.

Und abschreckender wären 2 oder von mir aus auch 8 mehr für die anderen auch nicht gewesen.

Es bleibt nur ein sehr ungutes Gefühl des "Nichtgesühnten Verbrechens" zurück.

1132 Postings, 6664 Tage centy01@Talisker

 
  
    #104
1
13.01.08 17:36
trotzdem ist nicht die Höchststrafe verhängt worden, warum?
und die Beurteilung als Totschlag ist genauso eine Frechheit, zumal Opfer und Täter keine direkte Auseinandersetzung hatten.
Ein Angriff mit einem Messer von hinten erfolgt wohl mit Heimtücke und erfordert wohl auch den Tatbestand des Tötungsvorsatzes.
Solange unsere Richter das Recht aus politischen Gründen beugen, ist etwas faul in unserem Land.

Da fällt mir nur noch ein alter Witz ein.
Richter zum Angeklagten:" Sie behaupten also immer noch, das ihnen das Opfer ins Messer gelaufen ist!"
Angeklagter: "Natürlich Herr richter, so wars!"
Richter:" Angeklagter, aber doch nicht 21mal und dann noch rückwärts!"  

25589 Postings, 6539 Tage gruenelinieZwar dumm,dass Koch die Diskussion im

 
  
    #105
4
13.01.08 17:51
Wahlkampf losbricht und die hessische Justiz auch nicht gerade für Geschwindigkeitsrekorde bekannt ist. Andererseits wird dadurch aber den militanten und kulturfremden Zuwanderern signalisiert, dass die Mehrheitsgesellschaft nicht mehr alles mitmacht.
M.M. nach wird sich mittelfristig zeigen, dass eine disziplinierende Wirkung davon ausgeht.  

36845 Postings, 7740 Tage Taliskercenty01

 
  
    #106
13.01.08 17:57
Ich bin kein Jurist, ich vermag das nicht zu beurteilen. Du und einige andere hier anscheinend schon. Hui, da beugen die Richter das Recht aus politischen Gründen - weißt du eigentlich, was du da schreibst? Gehts nicht noch ne Nummer größer? Hier stand schon irgendwo was von den weichgespülten Richtern in Berlin - wie ist denn das so mit der Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden bei denen und ihren Kollegen in den Nachbarländern, z.B. Hessen? Hier wird rumschwadroniert ohne irgendeinen Plan. Das nervt. Von nix ne Ahnung, aber die Klappe ganz weit aufreißen.
Und der hier hat dann wohl völlig seinen Beruf verfehlt:
"Opferanwalt Roland Weber, dessen Kanzlei die Angehörigen von Darius E. vertrat, sprach nach der Urteilsbegründung von einem „fairen und sehr sachlich geführten“ Verfahren."
[aus #99]
Kuschelanwalt, das.

Gruß
Talisker

6506 Postings, 8507 Tage Bankerslastübrigens, dem betroffenen Rentner

 
  
    #107
2
13.01.08 18:02
geht es sehr schlecht, man spricht wieder von akuter Lebensgefahr

1132 Postings, 6664 Tage centy01Warum sollte der anwalt seinen Beruf verfehlt..

 
  
    #108
2
13.01.08 18:22

haben?

Er hat seinem Berufstand alle Ehre gemacht, denn seine Aufgabe ist, die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen.

Diese hat er eindeutig erfüllt.

und bevor du anderen vorwirfst, sie würden schwadronieren, solltest du über deine eigenen Aussagen nachdenken.

Wir brauche keine neuen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts und da sind eindeutig die Richter gefordert.

jugendliche Straftäter gehören, gerade wenn sie Wiederholungs-oder Gewohnheitstäter sind hart bestraft, egal welcher Nationalität!  

 

36845 Postings, 7740 Tage Taliskercenty01

 
  
    #109
1
13.01.08 18:28
Du hast das Urteil als Frechheit bezeichnet. Der Anwalt des Getöteten spricht von einem fairen Verfahren. Nun sagst du, er hätte seine Aufgabe eindeutig erfüllt, die Interessen seines Mandanten (eher dessen Angehörige) wahrgenommen.
Da komm ich nicht mehr mit...
Und wage gar nicht zu fragen, wie du zu der Aussage der Rechtsbeugung aus politischen Grünen kommst.
Gruß
Talisker

1132 Postings, 6664 Tage centy01ok bei dem Anwalt ist mir ein Fehler unterlaufen!

 
  
    #110
2
13.01.08 18:58
Ich habe überlesen, das die Aussage vom Opferanwalt kam.
In dem Zusammenhang ist die Aussage schon etwas bedenklich.
zu dem anderen sachverhalt,kann ich dir nur folgendes sagen.
Richter wird man nicht wie Rechtsanwalt.
Richter werden vom Ministerpräsidenten ernannt und auch entlassen.
Wenn es also opportun ist das man auf ausländische Straftäter besondere Rücksicht nimmt(Politisch so gewollt!!), dann wächst auch der Druck auf Richter sich so zu verhalten, denn die wollen ihre berufliche Existenz(höhere Besoldung, Strafversetztung) nicht gefährden.
Immer getreu dem Leitsatz,wesen Brot ich ess, desen Lied ich sing!!!  

36845 Postings, 7740 Tage TaliskerIst klar.

 
  
    #111
13.01.08 19:19
Um kurz noch deiner Ansicht zu folgen - du weißt wahrscheinlich, unter welchem Ministerpräsidenten der Richter eingestellt worden ist. Ich nicht.

Aber ist auch völlig egal, denn du liegst falsch bzw. es ist irrelevant. Die Einstellungsverfahren von Richtern werden von höheren Gerichten vorgenommen. In Hamburg gabs mal den Fall, dass der Justizsenator dies an sich ziehen ("zentralisieren") wollte, den Gegenwind, den er da abbekam (Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz) hat er nicht ausgehalten und musste einknicken.
Noch irgendeine Verschwörungstheorie auf Lager?
Ach ja, noch zur Berliner Kuscheljustiz gegenüber Heranwachsenden:
http://www.faz.net/s/...55ACB98EA65BB29E6A~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Gruß
Talisker

1132 Postings, 6664 Tage centy01@Talisker

 
  
    #112
1
13.01.08 19:30
Zu meinem Demokratieverständnis gehört es, das mein die Meinung eines Andersdenkenden zumindest respektiert, auch wenn man sie nicht teilt.
Andere Meinungen abwertend als Verschwörungstheorie abzutun zeugt nicht von besonderer Reife.
Du darfst deiner Weisheit letzten Schluß hier alleine weiterposten.
 

36845 Postings, 7740 Tage Taliskercenty01

 
  
    #113
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13.01.08 19:37
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber du solltest nicht Meinung mit der Behauptung von schlicht falschen Tatsachen verwechseln.
Gruß
Talisker

61 Postings, 6198 Tage GynäkologeStimmt,

 
  
    #114
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13.01.08 19:50
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Logik weniger, sonst dürfte so mancher Oberlehrer nicht mehr reden (und schreiben).    

1132 Postings, 6664 Tage centy01Tatsachen !!

 
  
    #115
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13.01.08 20:17

§ 211 Mord   (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.   (2) Mörder ist, wer   aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,  heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder  um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,  einen Menschen tötet.

Der Opferanwalt, war wohl nur zufrieden, weil er wohl mit einem Urteil auf Notwehr gerechnet hatte.

Der Täter wollte seinem Basballschläger schwingendem Freund doch nur zu Hilfe eilen, den es bestand ja die Möglichkeit, das 

der herbei geeilte Helfer seinen Freund erwürgen könnte.

Das sendet natürlich ein eindeutiges Signal an alle Gewaltbereiten.

 

 

3124 Postings, 6377 Tage hederaZitat von Jungle World:

 
  
    #116
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13.01.08 20:29
...Bei all dem scheint der Eindruck vorzuherrschen, das Jugendstrafrecht sei kein Strafrecht, sondern allein »Verständnispädagogik«, deren Anwendung bei Jugendlichen »Hohngelächter« (Kauder) hervorrufe. Ein genauerer Blick widerlegt die Mär von der Harmlosigkeit des Jugendstrafrechts. Dass darin der Erziehungsgedanke eine wichtige Rolle spielt, ist weder staatlicher Schwäche noch Milde geschuldet, sondern dem Interesse des Staats an der Herstellung verwertbarer Untertanen. Und die zwangsweise staatliche Erziehung ist nicht selten einschneidender als der bloße Vollzug der Freiheitsstrafe. Das verpflichtende Erziehungsziel des Jugendstrafvollzugs definiert das entsprechende baden-württembergische Gesetz aus dem Jahre 2007 etwa folgendermaßen: »Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott (und) in der Liebe zu Volk und Heimat (…) zu erziehen.«

http://www.jungle-world.com/seiten/2008/02/11242.php

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