Zivilcourage? Vorsicht Lebensgefahr!!
Seite 5 von 5 Neuester Beitrag: 13.01.08 20:29 | ||||
Eröffnet am: | 10.01.08 09:05 | von: Bankerslast | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 13.01.08 20:29 | von: hedera | Leser gesamt: | 7.331 |
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Gruß
Talisker
Wir haben in Deutschland die 2/3 Regelung die besagt, dass der Häftling nach verbüßen von 2/3 der Haftzeit wenn nicht gravierende Gründe dagen sprechen, frei zu lassen ist.
Man muss aber auch sehen, dass eine längere Haft vermutlich nichts bringen würde.
Der Tote wird nicht wieder lebendig, wenn der Täter 10 Jahre bekommen hätte.
Und abschreckender wären 2 oder von mir aus auch 8 mehr für die anderen auch nicht gewesen.
Es bleibt nur ein sehr ungutes Gefühl des "Nichtgesühnten Verbrechens" zurück.
und die Beurteilung als Totschlag ist genauso eine Frechheit, zumal Opfer und Täter keine direkte Auseinandersetzung hatten.
Ein Angriff mit einem Messer von hinten erfolgt wohl mit Heimtücke und erfordert wohl auch den Tatbestand des Tötungsvorsatzes.
Solange unsere Richter das Recht aus politischen Gründen beugen, ist etwas faul in unserem Land.
Da fällt mir nur noch ein alter Witz ein.
Richter zum Angeklagten:" Sie behaupten also immer noch, das ihnen das Opfer ins Messer gelaufen ist!"
Angeklagter: "Natürlich Herr richter, so wars!"
Richter:" Angeklagter, aber doch nicht 21mal und dann noch rückwärts!"
M.M. nach wird sich mittelfristig zeigen, dass eine disziplinierende Wirkung davon ausgeht.
Und der hier hat dann wohl völlig seinen Beruf verfehlt:
"Opferanwalt Roland Weber, dessen Kanzlei die Angehörigen von Darius E. vertrat, sprach nach der Urteilsbegründung von einem „fairen und sehr sachlich geführten“ Verfahren."
[aus #99]
Kuschelanwalt, das.
Gruß
Talisker
haben?
Er hat seinem Berufstand alle Ehre gemacht, denn seine Aufgabe ist, die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen.
Diese hat er eindeutig erfüllt.
und bevor du anderen vorwirfst, sie würden schwadronieren, solltest du über deine eigenen Aussagen nachdenken.
Wir brauche keine neuen Gesetze, sondern die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts und da sind eindeutig die Richter gefordert.
jugendliche Straftäter gehören, gerade wenn sie Wiederholungs-oder Gewohnheitstäter sind hart bestraft, egal welcher Nationalität!
Da komm ich nicht mehr mit...
Und wage gar nicht zu fragen, wie du zu der Aussage der Rechtsbeugung aus politischen Grünen kommst.
Gruß
Talisker
In dem Zusammenhang ist die Aussage schon etwas bedenklich.
zu dem anderen sachverhalt,kann ich dir nur folgendes sagen.
Richter wird man nicht wie Rechtsanwalt.
Richter werden vom Ministerpräsidenten ernannt und auch entlassen.
Wenn es also opportun ist das man auf ausländische Straftäter besondere Rücksicht nimmt(Politisch so gewollt!!), dann wächst auch der Druck auf Richter sich so zu verhalten, denn die wollen ihre berufliche Existenz(höhere Besoldung, Strafversetztung) nicht gefährden.
Immer getreu dem Leitsatz,wesen Brot ich ess, desen Lied ich sing!!!
Aber ist auch völlig egal, denn du liegst falsch bzw. es ist irrelevant. Die Einstellungsverfahren von Richtern werden von höheren Gerichten vorgenommen. In Hamburg gabs mal den Fall, dass der Justizsenator dies an sich ziehen ("zentralisieren") wollte, den Gegenwind, den er da abbekam (Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz) hat er nicht ausgehalten und musste einknicken.
Noch irgendeine Verschwörungstheorie auf Lager?
Ach ja, noch zur Berliner Kuscheljustiz gegenüber Heranwachsenden:
http://www.faz.net/s/...55ACB98EA65BB29E6A~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Gruß
Talisker
Andere Meinungen abwertend als Verschwörungstheorie abzutun zeugt nicht von besonderer Reife.
Du darfst deiner Weisheit letzten Schluß hier alleine weiterposten.
Gruß
Talisker
§ 211 Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Der Opferanwalt, war wohl nur zufrieden, weil er wohl mit einem Urteil auf Notwehr gerechnet hatte.
Der Täter wollte seinem Basballschläger schwingendem Freund doch nur zu Hilfe eilen, den es bestand ja die Möglichkeit, das
der herbei geeilte Helfer seinen Freund erwürgen könnte.
Das sendet natürlich ein eindeutiges Signal an alle Gewaltbereiten.
http://www.jungle-world.com/seiten/2008/02/11242.php