VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 46 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 432.184 |
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http://de.wikipedia.org/wiki/Masseverbindlichkeit
Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird. Meist handelt es sich um Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind
Beispiel
Die Firma A ist insolvent. Nach Verwertung aller Vermögenswerte beträgt die Masse 200.000 €. Die Gläubiger haben insgesamt Ansprüche in Höhe von 2.000.000 €. Die Kosten des Verfahrens betragen 20.000 €, der Insolvenzverwalter hat für 80.000 € Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen. Nach Abzug der Masseverbindlichkeiten in Höhe von 100.000 € verblieben also 100.000 € zur Verteilung, jeder Gläubiger erhielte eine Quote von 5 %
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Nach die Masseverbindlichkeit kommt die RANGSTELLE
Das Erbbaurecht kann nur zu ersten Rangstelle bestellt werden !!!
Also VIVACON wird zuerst bedient !!Die Aussonderung muss sich auf individuell bestimmte Gegenstände beziehen, an denen ein Dritter dingliche bzw. persönliche Rechte geltend machen kann. Diese können sich z.B. aus Eigentum bzw. Eigentumsvorbehalt, Besitz, Miete, Forderungen, Pacht, Leasing, Leihe, Aneignungsrechten, beschränkt dinglichen Rechten, (z.B. Nießbrauch, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlicher Dienstbarkeit, Wohnungsrecht) oder einem dinglichen Vorkaufsrecht ergeben.
Wir können der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger sein !
Wie o. beschrieben.
Dann würden wir die erste Rangstelle vertreten.
Wir können aber auch der Massegläubiger sein !
Die Ansprüche von Massegläubigern sind grundsätzlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehungsweise durch dieses selbst entstanden. Demzufolge sind Verbindlichkeiten, welche durch Rechtshandlungen eines Insolvenzverwalters entstanden sind, immer als Massenverbindlichkeiten anzusehen. Zu diesen zählen unter anderem Entgeltansprüche aus Verträgen, welche der Insolvenzverwalter selbst geschlossen hat, und die beispielsweise der Fortführung des Unternehmens dienen. Auch Miet- oder Pachtverträge zählen zu den Massenverbindlichkeiten, da diese häufig längerfristig bestehen, nur mit einer bestimmten Frist gekündigt werden können und somit vom Insolvenzverwalter weiterhin zu erfüllen sind.
Auf jeden Fall betrifft uns nicht die Resterampe !
Und der Heimfall tritt ja auch in Kraft !
Aber sehr gut ist, dass Vivacon unter den Gläubigern, die aus der
Insolvenzmasse bezahlt werden, die erste Rangordnung.
Es geht hier um nicht ganz 125 T€ pro Monat seit Juli 2013.
Ein Teilzahlungsfluß erfolgte ja bereits wieder laut Zwischenmitteilung 1.HJ 2013.
Dieses Geld wird wahrscheinlich Vivacon nicht zu 100% bekommen.
Was ich jetzt schreibe, ist zwar nicht erfreulich, aber wenn die Herren jetzt Knochen
im Schnäutzer haben, wird die Mitarbeiterzahl mindestens halbiert. Besser mit wenig
Mitarbeitern überleben, als mit allen schließen!
Wenn das passieren würde, kann Vivacon sogar langfristig auch ohne Erbpachtzahlungen von Conergy
weiterbestehen.
Vivacon wird sich durch die InsO, im Bereich der Lohnkosten Luft verschaffen,
und vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.
So entledigt sich Vivacon von überflüssigen Mitarbeitern ohne hohe Abfindungszahlungen !
War auch schon mal Thema: Was machen 25 Leute den ganzen Tag ?
Entweder sind (wie im GB vermerkt) eine hohe Anzahl an Objekten lokalisiert, bewertet und auf ein Erbbaurecht vorbereitet wurden, wo man sicher Mitarbeiter benötigt, oder es wurde nichts getan. Von Zukäufen haben wir ja noch nichts gehört.
Und nein, hier geht es nicht um 125k im Monat, oder um 1,5 Mio im Jahr.
Es geht einzig und allein um die Gesamtsumme der Finanzierung.
Wenn man genauer auf die Erbpacht schaut, sollte man sich fragen, wer 1,5 Mio über min. 33 Jahre für 2 Grundstücke Erbpacht zahlt ?
GWG-Frankfurt/Oder, Außebgebiet-Bodenrichtwert.
Da müßte der "Sender Gleiwitz" schon wieder auf deutschen Boden stehen ! Nur Spass !
Ich glaube Vivacon gehört mehr als nur das Grundstück !
Ich glaube auch nicht, das die Zinszahlungen nur zum Teil gezahlt werden.
Auch Miet- oder Pachtverträge zählen zu den Massenverbindlichkeiten, da diese häufig längerfristig bestehen, nur mit einer bestimmten Frist gekündigt werden können und somit vom Insolvenzverwalter weiterhin zu erfüllen sind.
Sind weiterhin zu erfüllen ! Und nicht teilweise oder sporadisch !
Das beste wäre natürlich die vollständige Übernahme der Standorte, samt Ihrer Grundstücke und Gebäude !
nicht mehr nur mit der Zinszahlung zufrieden sein wird, sondern die ganze
Summe zurück haben möchte. Das hätte auch genau so gut mit dem Auslauf
der Verträge kommen können, wenn die Prolongation ausbleibt.
Bei Vivacon drohte die Zahlungsunfähigkeit, der Gläubiger hätte also die Zinsen
noch bekommen müssen und noch keinen Grund zur Kündigung gehabt.
Die Summe 1,5 Mio € pro Jahr ist sehr, sehr viel. Tatsächlich, wenn man mit
dem Erbpachtzins von 3,5% den möglichen Grundstückswert berechnet und
dann hiermit die Fläche nach den Bodenrichtwerten, würde eine Größe entstehen,
die kein Unternehmen wie Conergy brauchen könnte. Irgendwas stimmt da nicht.
Da muß mehr hinterstecken!
Sehe ich noch nicht...
Das ist Gewerbefläche und nicht beste Wohnlage!
Gut mögliche, dass die Hallen schon dazugehören!
Wenn dem hier so ist, müßten die Gebäude samt befestigter Flächen das Minimum darstellen.
Wie viel zu viel schätzt Du ?
Ich sage ca. 35-50 mal zu viel !
Das ist Gewerbefläche und nicht beste Wohnlage!
Ja, es steht nicht in einer Einfamilienhaussiedlung mit Seeblick !
Weißt Du, was in der Regel die Gemeinden gerade im Osten der Republik alles tun, damit
sich Firmen niederlassen, und was wenn überhaupt ein m² kostet.
Gut möglich, dass die Hallen schon dazugehören!
Wenn Sie vergoldet sind könnte es hinkommen!
Kann sich jeder selber ausrechnen.
Bilanzen stehen allen zur Verfügung.
Wenn ich die Größenordnung sehe, war die InsO für Vivacon die einzigste Chance den Gau zu entgehen.
Nun ist das Verhandlungsgeschick der Herren mit den Gläubigern und Investoren gefragt.
Wenn meine Vermutungen richtig liegen, wäre
dann der Heimfall das Beste!
Uns fehlen sicher Info´s zu einer genauen Bewertung.
Wichtig ist erst einmal, dass der Richter die Aussicht auf Sanierung bestätigt hat.
Dafür wird er sicher seine Gründe haben, und einen anderen Kenntnisstand über Verträge und Verhandlungen als wir besitzen.
Wir sollten einfach die Entwicklung der Conergy-Investorengespräche und deren Ausgang abwarten.
Dafür wird er sicher seine Gründe haben, und einen anderen Kenntnisstand über Verträge und Verhandlungen als wir besitzen."
Als wir schon, aber im worst-case eine Ausarbeitung des Schuldners samt Sachverhaltsdarstellung. Da kann viel drin stehen, wenn der Tag lang ist. ;-)
Daher git auch:
Ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an, ist dies eine vorläufige Entscheidung, die noch von der Gläubigerversammlung bestätigt/abgelehnt werden muss. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts für oder gegen die Eigenverwaltung können Sie nicht einlegen (§6 InsO).
P.S. Ist auch der Grund, warum der Antrag schnell durchgeht....by the way. Bin lieber vorsichtig. Habe schon Pferde vor der Apotheke...
...der Kurs zeigt, dass viele Andere ebenfalls vorsichtig sind. Sowohl die Investierten wie auch die an der Seitenlinie. Das erste konkrete Zeichen wird ein Gutes oder ein Schlechtes sein. Wir erfahren es vermutlich wieder als Erstes über den Kurs. ;-)
Daher git auch:
Ordnet das Gericht die Eigenverwaltung an, ist dies eine vorläufige Entscheidung, die noch von der Gläubigerversammlung bestätigt/abgelehnt werden muss. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts für oder gegen die Eigenverwaltung können Sie nicht einlegen ( 6 InsO).
Ja so war es mal. Wenn man den Text liest, läuft einem der Schauer über unsere juristische Rechtsordnung über den Rücken.
Die Gläubigervers. muß noch bestätigen, hat aber kein Einfluß !
Der Grund für die schnelle Entscheidung muß die Faktenlage sein !
Hier die neue Rechtslage: Gem. § 270 Abs. 2 InsO n.F. ist die Anordnung einer Eigenverwaltung durch das Gericht in Zukunft bereits möglich, wenn der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellt und keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Sofern in dem Verfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss gem. § 22a InsO n.F. bestellt wurde, ist diesem gem. § 270 Abs. 3 Satz 1 InsO n.F. vor der Entscheidung des Gerichts die Gelegenheit zur Äußerung zu dem Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung zu geben, soweit dies nicht offensichtlich zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners führt. Wird der Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung durch den vorläufigen Gläubigerausschuss mit einem einstimmigen Beschluss unterstützt, so gilt in Zukunft gem. § 270 Abs. 3 InsO Satz 2 InsO n.F., dass die Anordnung für die Gläubiger nicht nachteilig ist. Der Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung erfüllt damit die Voraussetzungen des § 270 Abs. 2 InsO n.F., so dass das Gericht dem Antrag dann auch stattgeben muss und die Eigenverwaltung anzuordnen hat.
Schließlich wäre da dann noch die Geschäftsaussicht bzw. der zukünftige Businessplan. Hmm...
Zu #1142 einfach mal einen Fachanwalt zur gängigen Praxis befragen. Gelle.
Ein WP wird niemals einen Stempel unter JA setzen, wenn wie im Fall der VIA, Vergleichsverhandlungen laufen. Was in den letzten Jahren durchgängig der Fall war. Also, kann es keinen testierten JA geben!!!
Auch jetzt kann 2012/13 nicht testiert werden, weil die Conergy Sache sich sicherlich schon seit ende 2012 als schwierig darstellt.
Ich denke das die Tatsache der untestierten JA zu vernachlässigen ist. Und, meiner Meinung nach, kein Grund für einen stagnierenden Kurs darstellt.
Auch bin ich der Meinung das die Sanierung in 2013 abgeschlossen wäre (wie von MM angekündigt), wenn uns Conergy nicht in die Quere gekommen wäre.
Zwar hat sich MM zur zukünftigen Strategie geäussert, jedoch Details ausgelassen. Das macht die Lage etwas schwieriger. Leider weiss niemand ob es Zukäufe gab, oder gibt...
Hier wäre mal eine HV von nöten, um die Details zu erfahren.
Vielleicht sollten wir uns alle mal zusammen tun, und MM (zur Not mit jur. Mitteln) zu einer HV zwingen.
Ich persönlich störe mich an ungeprüften Berichten. Und wenn es nur um den Stempel geht...
Weiter unten schreibst du ...Details ausgelassen... ;-) Wir werden sehen...
Ich hoffe, auf einen positiven Ausgang für uns Aktionäre. Aber ich bleibe kritisch.
Dies ist bereits der dritte Auftrag in Folge für Siam Solar Energy 1 Co. Ltd. (SSE1) mit Sitz in Bangkok, ein Tochterunternehmen der Thai Solar Energy Company Limited (TSE).
Teil 2.
Die US-Tochter der Conergy AG (Hamburg) errichtet eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von rund 700 Kilowatt (kW) für die Western University of Health Sciences (Universität für Gesundheitswissenschaften) in Pomona, Kalifornien.
Investor und Betreiber der Anlage ist der Energieversorger Washington Gas Energy Systems.
habe als Produktionsstandort nur FF/Oder für Module gefunden.
Gestelle in Rangsdorf.
Dies könnte die Entscheidung eines Investors positiv beeinflussen.
Read more: http://www.pv-magazine.de/nachrichten/details/...12793/#ixzz2hyX27sKW
http://www.vivacon.de/unternehmen/referenzen.html
Thema
1,5 Mio € Erbpachtzins
"Für diese Grundstücksgrößen sind 1,5 Mio € Erbpachtzins zu viel."
Für den Bauherrn kann ein Erbbaurecht interessant sein, wenn die Zahlung des Erbbauzinses für ihn günstiger ist als die Finanzierung eines Grundstückskaufpreises.