Steinhoff Informationsforum
Zeitpunkt: 06.01.23 12:14
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
"Wie wäre es, wenn wir alle einer dieser Personen unser Stimmrechte für die HV übertragen!"
Dafür wurde er gleich mit einem Schwarzen belohnt.
So dumm ist der Grundgedanke dabei gar nicht.
Gedankenspiel:
1) Vereinigen müsst ihr euch mit euren Aktien irgendwie wenn Ihr überhaupt was erreichen wollt.
(Übertragung der Stimmrechte auf dem Anwalt als euren Vertreter) Somit bleiben auch die persönlichen Daten unsichtbar.
2) Ohne Anwalt wird es nicht funktionieren. Anwälte kosten nun mal Geld. Deshalb Anwalt in Holland wegen Kosten Anreise Spesen u.s.w.
3) Ich würde versuchen aus zu loten ob es funktionieren kann die Aufspaltung Steinhoff zur neuen Steinhoff zu verhindern.
4) Eventuell wenn Punkt 3 ohne Erfolg über eine entsprechende Abfindung der Aktionäre.
In der Richtung solltet Ihr meiner Meinung nach dran arbeiten.
Aber wie gesagt ist euer Ding bzw. Problem.
Zeitpunkt: 06.01.23 14:09
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Beleidigung
"So bitter das auch ist, aber Viele greifen jetzt nach jedem Strohhalm."
Das ist mir klar. So bitter es auch ist.
Nur den Kopf im Sand stecken ist wie Briefe nicht mehr öffnen.
Entweder ich nutze meine Möglichkeiten oder ich gebe schon im Vorfeld auf.
Man sollte wenigstens seine Möglichkeiten über einen Anwalt prüfen lassen.
Anders wird es nicht funktionieren.
Dann kann man weiter sehen und ist schlauer.
Das bedarf auch meiner Meinung nach nicht den großen Aufwand.
Aber wie gesagt es liegt an euch.
Wenn Ihr bis zur HV wartet ist es zu spät.
War da nicht noch von einer Außerordentlichen HV im Frühjahr die Rede seitens Steinhoff ?
Tick Tack Tick Tack
Zeitpunkt: 06.01.23 12:12
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Vielleicht klärst Du mich auf.
Danke Dir im Voraus
Mia
Die Finanzaufsicht hat erneut Tochtergesellschaften der Deutschen Börse wegen Mängeln ins Visier genommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) stellte Schwachstellen bei der Clearstream Banking AG und der Clearstream Holding AG fest, wie die Kontrolleure mitteilen. Auch bei der Tochter Eurex Clearing AG wurden Mängel gerügt. Die Aufseher forderten von den Gesellschaften jeweils, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Bei der Eurex Clearing AG ordneten sie zusätzlich an, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Bafin hatte Mängel beim Risikomanagement festgestellt.
Die Gesellschaften sorgen im Wertpapierhandel der Deutschen Börse unter anderem für Abwicklung und Verwahrung. Sie müssen Finanzaufsicht und Bundesbank regelmäßig über die Fortschritte der Mängelbeseitigung informieren. Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin Mängel bei Tochtergesellschaften der Deutschen Börse erkennt.
Vielleicht auch für Steinhoff relevant?
https://www.n-tv.de/wirtschaft/der_boersen_tag/...rticle23825485.html
die großen ignorieren die Kleinen, außer sie wollen was, dann wird eingeschüchtert und Zähne gezeigt,
was macht der Kleine, ja genau, Kopf in den Sand, alle ernähren sich von den Kleinen, da sie mit ihnen ein leichtes spiel haben!
Hier im täglichen Leben habe ich es schon oft gesehen.
Jeder Vorschlag in dieser Situation zeigt stärke, und soll auch durchgespielt werden,
aber viel, wie ich sehe, wird nicht mehr kommen, da Vorschläge meistens als dumm bezeichnet werden,
auch wenn gewisse vielleicht nicht umsetzt bar sind, aber trotzdem kleine Informationen beinhalten können.
Und jedes logisches Denken, sagt mir, das kann nicht rechtens sein, zum Schluss geben sie mir ein Eis bei 30Grad im Schatten, Danke!
So viel Milliardäre wie in diesen Jahren gab es noch nie, und glaubt ihr, diese haben sie sich mit Arbeit verdient!
https://sdk.org/depots/sdk-realdepot/
Zeit sich über Steinhoff klug zu machen, werden die wohl kaum haben :-))
Auf meine Frage hin, was die Bafin denn eventuell für die leidgeprüften Aktionäre tun könne wurde mir mitgeteilt, dass die Bafin z.B. keine Schadensersatzansprüche für Aktionäre durchsetzen könne. Hier wurde mir ein Anwalt für eine Klage, bzw. der Zusammenschluss der Aktionäre für Sammelklagen nahe gelegt.
Dann habe ich noch ausgeführt, dass es meines Erachtens hier ja ausschließlich um eine Übernahme gehen würde. Und das mindeste wäre es ja von Seiten Steinhoffs, hier den Aktionären ein vernünftiges ( BAR ) Angebot zu unterbreiten, welches auch annehmbar wäre.
Und nicht die Aktionäre hier vollends komplett über den Tisch ziehen zu wollen, da es hierbei ja auch gesetzliche Vorschriften und Verpflichtungen geben würde.
Spontane Antwort von meinem Sachbearbeiter :
Herr XXXXXX,
seien Sie sicher, auch das haben wir genau im Blick !
Dann habe ich mich für das nette Gespräch bedankt und meinem Sachbearbeiter ein schönes Wochenende gewünscht.
Mein persönliches Fazit lautet daher :
Ich werde abwarten was in diesem angekündigten Rundschreiben von Seiten Steinhoff als Angebot bei rauskommt. Das ist ja alles zeitlich absehbar. Sollte diese " Angebot " aus meiner Sicht klagebedürftig sein, werde ich mich einer Sammelklage anschließen. Und dementsprechend meine Stimmrechte zur Verfügung stellen. Das wird wohl der einfachste Weg für mich sein.
Da mein Sachbearbeiter mir ja angeraten hat, ( der bei Steinhoff ja sozusagen im " Film " ist ) anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, geht
dieser ja augenscheinlich auch davon aus, dass dies notwendig sei, um meine Aktionärsinteressen zu schützen.
Wenn hier alles nach grober Sichtung in Ordnung bei Steinhoff wäre, wofür bräuchte ich dann im Umkehrschluss einen Anwalt ???
I have another question. They wrote on December 15th. in the EQs :
" It is expected that upon the implementation of the Term Extension Transaction, the existing SIHNV shares, including their current listings, will be eliminated with no financial compensation payable to the existing shareholders (other than the shareholders who retained the 20% economic stake in the equity restructuring). participation in equity retained by the shareholders at a general meeting as explained above). The group's ultimate holding company after closing is expected to be an unlisted company. "
Exactly what do you mean by exemption and compensation?
Do you mean compensation on top for consenting shareholders, or by compensation for consenting shareholders do you mean the 20% participation?
Deutsch :
Ich habe eine weitere Frage. Sie schrieben am 15. Dezember in der EQS :
" Es wird erwartet, dass nach der Umsetzung der Laufzeitverlängerungstransaktion die bestehenden SIHNV-Aktien, einschließlich ihrer aktuellen Notierungen, eliminiert werden, ohne dass den bestehenden Aktionären (mit Ausnahme der Aktionäre, die den wirtschaftlichen Anteil von 20 % am Eigenkapital behalten haben) eine finanzielle Entschädigung zu zahlen ist Umstrukturierung). Beteiligung am Eigenkapital, das von den Aktionären bei einer Hauptversammlung einbehalten wird, wie oben erläutert). Es wird erwartet, dass die oberste Holdinggesellschaft der Gruppe nach Abschluss ein nicht börsennotiertes Unternehmen sein wird. "
Was meinen Sie exakt mit Ausnahme und Entschädigung ?
Meinen Sie eine Entschädigung für zustimmende Aktionäre on top, oder meinen Sie mit der Entschädigung für zustimmende Aktionäre die 20-prozentige Beteiligung?
Die Gründe für eine international tätige Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Finanz und Börsenrecht:
oder am besten für den VEB in den Niederlanden:
Es bleibt nicht viel Zeit,für eine sorgfältige Prüfung der Erfolgsaussichten.
Seinhoff ist eine Gesellschaftsholding für welche niederländisches Recht gilt.
Mir wurde mehrfach angedeutet,das es erhebliche Probleme bereitet,überhaupt die Vorbewertung zu machen,ohne spezifische niederländische Finanzrechtskenntnisse.
Was bleibt? Würde man z.B.die Kanzlei Nieding in Frankfurt dazu bewegen können,
entsprechend vorzufinanzieren, hätte man in Deutschland den renommiertesten und bekanntesten Vertreter.
Dennoch halte ich die Alternative VEB fast für zwingend,obwohl diese in Abwartestellung gegangen sind.
Denn VEB kennt Steinhoff,die Vorgeschichte,den Werdegang,und vertritt bereits sehr viele Altaktionäre ,dies natürlich im richtigen Gerichtsstand,Sitz der Gesellschaft ,und bräuchte keinerlei Einarbeitung.
Egal ob die wiederum in Sachen Steinhoff tätig wird,was ja selbst wir Laien am 15.Dezember hier schon angenommen hatten,
brauchst Du einen Anwalt um Deine persönlichen Schutz-Und Anlegerinteressen wahrzunehmen,
d.h.konkret,Schadenersatz ,bzw.eine Abfindung zu erstreiten,im besten Falle ,inclusive einer Feststellung des Fehlverhaltens des Vorstandes,damit die Managerhaftpflicht zahlt,oder bei Vorsatz,damit der Vorstand mit dem Privatvermögen haftet.
Problem dabei: Klagen viele,Sammelklagen,insgesamt erfolgversprechender.
Aber,das zu verteilende Fell wird eher kleiner,und der Anteil der auf jede Aktie,bzw.jeden Aktionär fällt,könnte im schlimmsten Falle nicht einmal die Kosten der Verfahren decken.
Da dies rechtswidrig, und nicht im Einklang zu den bestehenden Börsengesetzen ist !
Hat der Vorstand bewusst diese Situation gesucht,mit dem Ziel unbedingten Kursverfall zu erreichen,
um in einem weiteren Schritt die Aktionäre vollständig zu schädigen?
Wenn ja,ich habe hier vor kurzem über eine mögliche kausale Kette und Zusammenhänge spekuliert,
was nur ein Fachanwalt wirklich bewerten kann.
Das die EQS inhaltlich gegen jede Börsenregeln abgefasst wurde,ja den Verdacht auf Straftatbestände darstellt,macht die Angelegenheit eher einfacher.
Denn würde tatsächlich strafrechtlich gegen Vorstände vorgegangen,tut man sich bei Zivilverfahren nie schwerer.)
Zeitpunkt: 06.01.23 14:07
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
"Was soll der Rechtsbestand genau machen?
Vielleicht klärst Du mich auf."
Das habe ich bereits unter #62543 erörtert.
Die Gläubiger wollen euch die Kontrolle über Steinhoff entziehen.
Das kann man nur mit einem Anwalt abklären wie eure Möglichkeiten sind das zu verhindern.
Nach meinem Eindruck haben die Gläubiger die Kontrolle durch Besicherung der Anteile.
Da haben die wohl den Hebel der Verwertung angesetzt um ihre Interessen die nicht eure Interessen sind zu ermöglichen.
Haben die diese Möglichkeit bereits im Sack oder lässt sich daran noch was drehen.
Der Trick ist ja die Finanzierung von Steinhoff. Entweder so oder gar nicht. ?
Da wurde ja mit dem anderen Weg den man dann ohne die Aktionäre gehen will oder möchte gedroht.
Aber wenn die Töchter von Steinhoff das Potenzial haben weiter zu wachsen und damit die Umsätze und auch den Gewinn zu steigern kann das Model funktionieren.
Es kommt ja auch darauf an wie stark ihr gemeinsam seit. Hier zweifle ich das Gemeinsam an.
Nur ohne Anwalt sehe ich persönlich nicht die Möglichkeit eventuell etwas zu erreichen.
Zuerst einfach mal ausloten durch ein Gespräch mit einem Anwalt ohne die Kosten hoch zu ziehen.