Steinhoff Informationsforum
Interessant, was man dort zu den verschiedenen Aktionärsrechten sagt, besonders im unteren Teil.
So einfach kann man mit den 20 % dann auch nicht umgehen wie man möchte:
„Aktionäre haben in der Regel die gleichen grundlegenden Rechte, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Unternehmen handelt. Die Rechte der Aktionäre hängen von den Rechten oder Beschränkungen ab, die mit ihren Aktien gemäß der Satzung des Unternehmens verbunden sind. Unterschiedliche Aktionäre können unterschiedliche Rechte haben oder unterschiedlichen Beschränkungen unterliegen, was in der Regel dadurch erreicht wird, dass ein Unternehmen verschiedene Aktiengattungen hat. Diese Rechte sind in der Regel in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Zahl der verschiedenen Aktiengattungen, die eine Gesellschaft haben kann, ist nicht begrenzt.
Zu den Aktionärsrechten können besondere Rechte gehören, darunter:
Rechte in Bezug auf die Ernennung von Direktoren.
Das Recht, konsultiert oder informiert zu werden, bevor die Gesellschaft eine bestimmte Maßnahme ergreift.
Gewichtetes Stimmrecht.
Einschränkungen können darin bestehen, dass das Stimmrecht bei bestimmten Arten von Beschlüssen eingeschränkt ist oder kein Recht auf den Erhalt einer Dividende besteht.
Vorbehaltlich der Klassenrechte können die Rechte der Aktionäre eingeschränkt, geändert oder aufgehoben werden. Die Aktionäre können jedoch nicht für mehr als den auf ihre Aktien nicht eingezahlten Betrag finanziell haften. Die Aktionäre können mit der Gesellschaft und/oder untereinander vereinbaren, dass ihre Rechte eingeschränkt werden. So kann eine Aktie beispielsweise kein Stimmrecht haben (d. h. der Inhaber kann nicht an einer Versammlung des Unternehmens teilnehmen) oder den Inhaber nicht zur Zahlung einer Dividende berechtigen. In der Satzung des Unternehmens können bestimmte Rechte verankert sein, so dass beispielsweise ein bestimmter Prozentsatz der Aktionäre für eine Änderung eines Rechts stimmen muss. Festgelegte Bestimmungen in der Satzung einer Gesellschaft können mit Zustimmung aller Aktionäre der Gesellschaft geändert werden.
Gibt es in einer Gesellschaft mehr als eine Aktiengattung, enthält die Satzung häufig eine Bestimmung, wonach die Rechte dieser Gattung nicht durch Änderung der Rechte einer anderen Gattung ohne Zustimmung der Inhaber der ersten Aktiengattung geändert werden können.
Änderungen der Rechte werden in der Regel in der Satzung der Gesellschaft festgelegt, können aber auch in eine Aktionärsvereinbarung aufgenommen werden, wenn die Änderung nur zwischen zwei oder mehreren Aktionären gilt.“
https://uk.practicallaw.thomsonreuters.com/...ontextData=(sc.Default)
https://www.deepl.com/translator
Natürlich ist klar, dass bei über 4 Mrd Aktien jeder Aktionär Euro 1,00 pro Aktie zuschiessen muss, damit die Rechnung aufgeht. Ich finde, das wäre ein machbarer Weg. Denn was würde dann geschehen? Natürlich würden die Finanzgläubiger ziemlich dumm da stehen, da Steinhoff schuldenmässig plötzlich ganz profitabel wäre, und wir würden für unsere Forderung von Euro 1,00 pro Aktie doppelt belohnt. Nämlich erstens mit hübschen 6 bis 8 Prozent Zinsen und zweitens mit einem Kurssprung auf 2 bis 6 Euro innerhalb der nächsten maximal 5 Jahren, vorausgesetzt, dass Gewinne erzielt werden. Der Ausblick allein würde kurzfristig für einen Kurs von 80 Cent bis 1,00 Euro reichen.
Es ist im Leben alles eine Frage der Betrachtung, Organisation, den unbedingten Willen und Ausdauer, aber leider fällt es hier bereits an der Organisation, und so werden wir warten müssen, da es nicht auf eine Person, sondern auf alle Investierten ankommt.
Im Übrigen, das Forum ist wieder sehr stark von Menschen besetzt, die m. E. nicht investiert sind, und Zuviel Zeit haben. Ich blende jedenfalls die Kommentare dieser Leute aus, aber nicht weil ich keine Kritik vertrage, sondern weil deren Kommentare Zeitverschwendung sind.
Alles nur meine Meinung, jeder kann machen, was er will!
Man man man immer noch das glaube an Happy End
In der Tat, es dauert etwas lange obwohl der Diel für die Gläubiger eigentlich ziemlich gut ist.
Könnte es also noch schlimmer kommen?
Das wäre ja das Gleiche, als wenn ich eine geschlossene Glastür nicht sehe und dann gegen die Glasscheibe laufe.
Das mag ja sicherlich einmal passieren, aber doch bitte nicht immer und immer wieder.....
Neben diesem 20 % Black Box Angebot ist ein Pflichtangebot in Bar erforderlich. Mal schauen, wann was kommt....
"Steinhoff expressly disclaims any obligation or undertaking to publicly update or revise any forward-looking statements, whether as a result of new information, a change in expectations or for any other reason."
https://www.eqs-news.com/news/adhoc/...-extension-transaction/1715633
Ich habe nichts gegen Hoffnung, aber allzu viel davon mag sich bei mir nicht breitmachen. Vielleicht ändert sich das ja noch, wenn ENDLICH weitere Nachrichten kommen.
Resolutions voted against:
1. Release Managing Directors from liability.
2. Releasing Supervisory Directors from liability.
3. Approval of remuneration policy.
4. Approval of remuneration implementation report.
5. Amendment of share plan for Managing Directors.
6. Exclude shareholders pre-emptive rights2.
7. Issue shares with pre-emptive rights for shareholders.
8. Acquiring shares for the long-term incentive plan.
Das Problem ist bloß, dass uns hier die Interna dazu fehlen. Und wenn dieser Deal dann für die Gläubiger so gut wäre, warum haben diese dann augenscheinlich noch nicht längst alle zugestimmt ?
Dann hätte Steinhoff ja schon längst wieder verkünden können :.... Wir sind hoch erfreut Ihnen mitteilen zu können, dass alle Gläubiger nun diesem vorzüglichen Angebot zugestimmt haben.... Ist aber nicht passiert.
Und vielleicht kommt ja auch bald folgende EQS ? :
Auf Grund der Tatsache, dass letztendlich nicht alle erforderlichen Gläubiger zugestimmt haben, ist der " Vorschlag " vom 15.12.2002 nicht umsetzbar. Das Management wird die Verhandlungen bezüglich der anstehenden Umschuldungen / Kreditverlängerungen wieder umgehend aufnehmen und den Markt bei Veränderungen darüber zeitnah informieren.....
Wer weiß das alles schon so genau...
https://www.pic.gov.za/DocCorpGov/...R%20FOUR%2031%20MARCH%202022.pdf
Ist dieses Angebot für die Gläubiger noch nicht zufriedenstellend genug?
Ok. abarten und das Beste hoffen.
Aber wenn, aus welchen Gründen auch immer, keine Umschuldung möglich ist, würden 9x% der AGs in die Insolvenz gehen.
Ich hatte dazu gestern bei Houlihan Lokey nachgehakt bzw ob ich die Dokumente mit den Konditionen zugeschickt bekommen könnte.
Natürlich konnten sie mir die nicht zuschicken, da "nur" Shareholder.
Antwort: Ich müsse die nächste öffentliche Bekanntmachung von SNH abwarten. Man gehe davon aus, dass das Unternehmen "ein Update zum Stand der Beitritte von Gläubigern geben wird, sobald alle Antworten gezählt und überprüft worden sind, so wie es in der Vergangenheit bei ähnlichen Gelegenheiten geschehen ist", aber man wisse auch nicht genau, wann das sein wird.
https://steinhoffinternational.com/downloads/2022/...d%20-%202022.pdf
"In February 2022, the settlement for claims of the Public Investment Corporation (PIC) against the Steinhoff Group, dated 18 August 2021,
was amended in accordance with which Steinhoff Africa paid the PIC R400 million to resolve the ongoing matter with the PIC and Lancaster
parties. Payment to the PIC was executed during May 2022."
Ist die offene Frage, ob der PIC nach dem Settlement und den Entschädigungszahlungen noch SIHNV-shares hält...
Ich Verstehe hier die Leute nicht die nur ein Gedanken daran Verlieren wollen !?!
Meine Meinung
Bei jeder Bürgermeisterwahl in einer mittelgroßen Kleinstadt sind die Stimmen in ein paar Stunden ausgezählt.
Wenn man ( Steinhoff ) dann halt nur will.
Ich werde mal bei meiner Ansprechperson bei der Bafin in den nächsten Tagen nachfragen, wie denn hier so die Fristenlage ist ?
Der weiß das ganz bestimmt.
>Galgenhumor aus<
Meine Meinung
Seit vernünftig und verkauft bevor ihr 00 Euro 💶 kriegt